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Dr. Alexander Kees neuer Richter am Bundesverwaltungsgericht

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Verwaltungs- & Umweltrecht
31. Mai 2026

Worum geht es?

Dr. Alexander Kees hat am 1. Juni 2026 sein Amt als Richter am Bundesverwaltungsgericht angetreten. Das teilte das Gericht in seiner Pressemitteilung Nr. 39/2026 mit. Das Präsidium hat ihn dem 6. Revisionssenat zugeteilt. Die Nachricht betrifft damit eine personelle Veränderung an einem der obersten Gerichtshöfe des Bundes, nicht die Entscheidung eines konkreten Rechtsstreits.

Kees wurde 1978 in Stuttgart geboren. Nach seiner juristischen Ausbildung und seiner Promotion an der Universität Tübingen begann er 2009 seine Laufbahn im Justizdienst Baden-Württembergs. Erste Stationen führten ihn an die Amtsgerichte Künzelsau und Heilbronn, das Landgericht Stuttgart sowie die Staatsanwaltschaft Stuttgart.

Später arbeitete er im baden-württembergischen Justizministerium und als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht. 2017 wechselte er an das Verwaltungsgericht Stuttgart; 2018 folgte die Ernennung zum Richter am Verwaltungsgericht. Nach einer Abordnung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wurde er dort 2020 zum Richter ernannt. Ab Juli 2021 war er erneut im Landesjustizministerium tätig, zuletzt seit Oktober 2024 als Leitender Ministerialrat.

Die rechtliche Einordnung

Das Bundesverwaltungsgericht gehört zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Diese befasst sich grundsätzlich mit öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, soweit sie nicht anderen Gerichten zugewiesen sind. Häufig geht es dabei um Auseinandersetzungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen einerseits und staatlichen Stellen andererseits.

Als Revisionsgericht überprüft das Bundesverwaltungsgericht vor allem Rechtsfragen. Eine Revision ist grundsätzlich keine vollständige Wiederholung des Verfahrens mit einer neuen Erhebung sämtlicher Tatsachen. Im Mittelpunkt steht vielmehr, ob die angegriffene Entscheidung auf einer Verletzung des im Revisionsverfahren überprüfbaren Rechts beruht. Welche Verfahren das Gericht erreichen können, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.

Die Zuteilung von Kees zum 6. Revisionssenat legt seinen künftigen Arbeitsbereich innerhalb des Gerichts fest. Nach der Pressemitteilung bearbeitet dieser Senat unter anderem Fragen des Schul-, Hochschul- und Prüfungsrechts. Hinzu kommen das Presse- und Rundfunkrecht, das Telekommunikations- und Postrecht sowie das Versammlungsrecht. Auch Polizei- und Ordnungsrecht und das Recht der Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendienste gehören zu den genannten Zuständigkeitsfeldern.

Diese interne Aufgabenverteilung ist von einer gerichtlichen Sachentscheidung zu unterscheiden. Aus dem Amtsantritt und der Senatszuweisung ergibt sich keine neue Auslegung einer Rechtsnorm. Die Mitteilung enthält weder eine Entscheidung zu einem Einzelfall noch Aussagen darüber, welche Rechtsauffassungen Kees in künftigen Verfahren vertreten wird.

Was bedeutet das für Betroffene?

Für Menschen, deren Rechtsstreit eines dieser Gebiete betrifft, ist die Nachricht zunächst eine Information über die Besetzung des zuständigen Bundesgerichts. Sie begründet für sich genommen weder neue Ansprüche noch zusätzliche Pflichten. Auch ein Handlungsbedarf für Beteiligte laufender Verfahren lässt sich daraus allein nicht ableiten.

Die genannten Rechtsgebiete können sehr unterschiedliche Lebensbereiche berühren: etwa Streitigkeiten über schulische Maßnahmen, Hochschulprüfungen oder behördliche Beschränkungen von Versammlungen. Ob ein solcher Streit überhaupt vor das Bundesverwaltungsgericht gelangen kann, hängt jedoch vom konkreten Verfahren und den gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen ab. Die Zuständigkeit eines Senats bedeutet nicht, dass Betroffene ihr Anliegen unmittelbar dort einreichen können.

Wer bereits ein Verfahren führt, sollte die Personalnachricht deshalb nicht mit einer Änderung der eigenen Prozesslage gleichsetzen. Maßgeblich bleiben insbesondere gerichtliche Schreiben, gesetzliche Fristen und die im jeweiligen Fall eröffneten Rechtsbehelfe. Die Pressemitteilung nennt keine konkreten Verfahren, an denen Kees mitwirken wird, und enthält keine Angaben zu möglichen Auswirkungen auf deren Dauer oder Ausgang.

Einordnung der Redaktion

Die Ernennung ist eine institutionelle Nachricht mit Bezug zu mehreren wichtigen Bereichen des Verwaltungsrechts. Der mitgeteilte berufliche Werdegang umfasst Tätigkeiten in der Justiz, der Ministerialverwaltung und am Bundesverfassungsgericht. Weitergehende Bewertungen seiner künftigen Rechtsprechung lassen sich daraus nicht zuverlässig ableiten.

Die Aussagekraft der Quelle bleibt klar begrenzt: Dokumentiert werden der Amtsantritt, berufliche Stationen und die Zuteilung zum 6. Revisionssenat. Für die rechtliche Bewertung konkreter Streitfragen werden dagegen die jeweiligen gerichtlichen Entscheidungen und ihre Begründungen entscheidend sein. Eine bestimmte Entwicklung der Rechtsprechung aus dieser Personalentscheidung vorherzusagen, wäre durch die vorliegenden Informationen nicht gedeckt.

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