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- RA Alexander Pabst
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Alexander Pabst ist Rechtsanwalt in Berlin und Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht. Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er hauptsächlich mit strafrechtlichen Mandaten betraut. Er vertritt Mandanten vom Ermittlungsverfahren bis zum Strafverfahren gegenüber Behörden, der Staatsanwaltschaft und vor Gericht. Zu seinem Mandantenkreis gehören auch Opfer von Straftaten, die er bei der Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche oder als Vertreter der Nebenklage berät und vertritt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beratung und Vertretung in Fragen des Verkehrsrechts und des Verkehrsstrafrechts. Pabst bearbeitet Verkehrsunfallschäden sowie Buß- und Ordnungswidrigkeiten. Dabei begleitet er Mandanten durch die Vorschriften, Formulare und Paragraphen, die infolge eines Unfalls zu bearbeiten und zu beachten sind. Den Fachanwaltstitel für Strafrecht erhielt er 2009; seit dem 14. Mai 2014 ist er auch Fachanwalt für Verkehrsrecht. Seine Kanzlei in der Winterfeldtstrasse 1 ist werktags zwischen 9 und 18 Uhr erreichbar. Unter der Mobilfunknummer ist er zu jeder Tageszeit erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: pabst-rechtsanwaltskanzlei.de, pabst-rechtsanwaltskanzlei.de
Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion
Alexander Pabst ist Rechtsanwalt in Berlin und Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht. In seiner Kanzlei RA Alexander Pabst in der Winterfeldtstrasse 1, 10781 Berlin, bildet das Strafrecht den Hauptschwerpunkt. Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit befasst er sich überwiegend mit strafrechtlichen Mandaten. Den Fachanwaltstitel für Strafrecht erhielt er 2009; seit dem 14. Mai 2014 ist er außerdem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Diese Verbindung betrifft auch Sachverhalte, bei denen ein Geschehen im Straßenverkehr strafrechtliche Fragen aufwirft, etwa nach einem Unfall oder bei einem Vorwurf wegen des Fahrverhaltens. Im Strafrecht vertritt Pabst Mandantinnen und Mandanten gegenüber Behörden, der Staatsanwaltschaft und vor Gericht, vom Ermittlungsverfahren bis zum gerichtlichen Strafverfahren. Typische Anlässe für eine Anfrage sind eine polizeiliche Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklage. Dabei geht es zunächst häufig um die Einordnung des Vorwurfs und des Verfahrensstands. Zu seinem Mandantenkreis gehören auch Opfer von Straftaten. Für sie können mögliche Schadensersatzansprüche und die Voraussetzungen einer Nebenklage eine Rolle spielen. Die Nebenklage ermöglicht bei bestimmten Straftaten eine eigene Beteiligung am Strafverfahren; sie steht nicht automatisch jeder geschädigten Person offen. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Verkehrsrecht einschließlich des Verkehrsstrafrechts. Pabst bearbeitet Verkehrsunfallschäden sowie Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten. Nach einem Unfall können insbesondere die Haftungsverteilung, die Dokumentation des Schadens und die Kommunikation mit Versicherungen Klärungsbedarf auslösen. Bei einem Bußgeldbescheid stehen dagegen häufig der erhobene Vorwurf und mögliche Folgen wie Punkte oder ein Fahrverbot im Mittelpunkt. Zur Bearbeitung solcher Angelegenheiten gehören auch die Unterlagen und Formulare, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vorgang anfallen. Die Kanzleianschrift in der Winterfeldtstrasse ist der örtliche Anlaufpunkt in Berlin. Welches Gericht mit einer Angelegenheit befasst wird, hängt unter anderem von Verfahrensart, Tatort und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Für die genannten Schwerpunkte kommen insbesondere Berliner Amtsgerichte, das Landgericht Berlin und das Kammergericht in Betracht. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zu bereits eingegangenen Schreiben und erkennbaren Fristen. Die Kanzlei ist werktags zwischen 9 und 18 Uhr erreichbar; unter der Mobilfunknummer ist Pabst nach den vorliegenden Angaben zu jeder Tageszeit erreichbar. Die weitere Abstimmung und eine mögliche Mandatsübernahme werden anschließend mit der Kanzlei geklärt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin
- Amtsgerichte in Berlin
- Landgericht Berlin
- Arbeitsgericht Berlin
- Kammergericht
Für das strafrechtlich und verkehrsrechtlich ausgerichtete Profil von Alexander Pabst sind vor allem die Amtsgerichte in Berlin, das Landgericht Berlin und das Kammergericht von Bedeutung. Innerhalb der Berliner Amtsgerichte übernimmt das Amtsgericht Tiergarten zentral strafgerichtliche Aufgaben und bearbeitet auch Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dort werden beispielsweise Strafverfahren wegen Verkehrsstraftaten sowie gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid geführt. Auf landgerichtlicher Ebene werden unter anderem schwerwiegendere Strafsachen und Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts verhandelt. Das Kammergericht nimmt als Oberlandesgericht insbesondere Aufgaben im Bereich strafrechtlicher Rechtsmittel wahr. Bei zivilrechtlichen Ansprüchen aus Verkehrsunfällen richtet sich die Zuständigkeit von Amtsgericht oder Landgericht unter anderem nach dem Streitwert und den örtlichen Anknüpfungspunkten. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Berlin ist für gewöhnliche Straf-, Bußgeld- und Unfallschadensverfahren grundsätzlich nicht zuständig. Die Kanzlei befindet sich in der Winterfeldtstrasse 1 im Berliner Stadtgebiet mit der Postleitzahl 10781. Für Ratsuchende aus Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow oder Steglitz-Zehlendorf hängt die passende Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Für einen Kanzleibesuch lassen sich öffentliche Verkehrsmittel oder eine Anreise mit dem Pkw anhand der genauen Adresse planen. Konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind in den vorliegenden Informationen nicht belegt. Die Kanzleianschrift ist vom jeweiligen Gerichtsort zu unterscheiden; bei gerichtlichen Terminen ist deshalb die Anschrift in der Ladung maßgeblich.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Ex-Lindenstraßen-Star: Nach Suff-Fahrt in Berlin: Was droht Christian Kahrmann jetzt?, B.Z. (2016)
- Ab 1. Mai 2014: Neue Bußgeldkatalog-Verordnung tritt in Kraft (2014)
Mitgliedschaften
- APRAXA Anwaltsnetzwerk
- BVSK Netzwerk
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem die Art des Vorwurfs, die zuständige Behörde und der bisherige Verfahrensstand relevant. Vorliegende Schreiben wie eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift enthalten dazu meist wichtige Angaben. Auch Aktenzeichen, Zustellungsdatum und angekündigte Termine helfen, den zeitlichen Rahmen zu erfassen. Eine kurze, sachliche Beschreibung des Anliegens genügt häufig für die erste Kontaktaufnahme. Welche weiteren Informationen benötigt werden und auf welchem Weg sensible Unterlagen übermittelt werden sollen, lässt sich anschließend mit der angefragten Kanzlei abstimmen.
- Worin unterscheiden sich Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren?
- Ein Bußgeldverfahren betrifft eine Ordnungswidrigkeit, etwa bestimmte Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße. Mögliche Folgen sind eine Geldbuße, Punkte und unter gesetzlichen Voraussetzungen ein Fahrverbot. Ein Verkehrsstrafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, beispielsweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit im Verkehr. Hier können Geld- oder Freiheitsstrafen sowie fahrerlaubnisrechtliche Folgen im Raum stehen. Welcher Verfahrensart ein konkreter Vorgang zuzuordnen ist, ergibt sich nicht allein aus seiner Bezeichnung im Alltag. Maßgeblich sind der erhobene Vorwurf, die tatsächlichen Umstände und die gesetzlichen Voraussetzungen.
- Welche Unterlagen spielen bei der Bearbeitung eines Verkehrsunfallschadens eine Rolle?
- Bei einem Verkehrsunfallschaden können Unfallbericht, Fotos, Angaben zu Beteiligten und Zeugen sowie vorhandene polizeiliche Informationen für die Prüfung bedeutsam sein. Hinzu kommen je nach Fall Kostenvoranschläge, Gutachten, Reparaturrechnungen und der bisherige Schriftwechsel mit Versicherungen. Bei Verletzungen können ärztliche Unterlagen und Nachweise über weitere Folgen relevant werden. Diese Dokumente dienen dazu, Unfallhergang, Verantwortlichkeit und Schadensumfang nachvollziehbar zu erfassen. Welche Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt vom Einzelfall ab; allein das Vorliegen einer Rechnung begründet noch keine automatische Erstattungspflicht.
- Welche Möglichkeiten haben Opfer einer Straftat neben einer Strafanzeige?
- Geschädigte können abhängig von der Tat und den gesetzlichen Voraussetzungen unterschiedliche Rechte wahrnehmen. Bei bestimmten Delikten kommt eine Nebenklage in Betracht, die eine Beteiligung am Strafverfahren mit eigenen Verfahrensrechten ermöglicht. Daneben können Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche bestehen. Solche Ansprüche lassen sich gegebenenfalls im Strafverfahren im sogenannten Adhäsionsverfahren oder in einem gesonderten Zivilverfahren verfolgen. Nicht jeder Weg steht in jeder Konstellation offen. Für eine erste Anfrage sind daher Informationen zur Tat, zum Stand des Strafverfahrens und zu den eingetretenen Schäden hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Alexander Pabst
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4,9 von 5 · 107 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Winterfeldtstrasse 1, 10781 Berlin
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- 9-18 Uhr
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: pabst-rechtsanwaltskanzlei.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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