- Qualifikation
- Zulassung seit 2003 · Anwaltskammer Stettin
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Andreas Martin
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Berlin vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Andreas Martin ist seit 2003 Rechtsanwalt und berät und vertritt Mandanten in seiner Berliner Kanzlei in Marzahn-Hellersdorf. Die Zweigstelle befindet sich in der Marzahner Promenade 22. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bearbeitet er Kündigungsschutzklagen, Klagen auf Arbeitslohn und Abfindung sowie die Prüfung von Aufhebungsverträgen, Arbeitsverträgen und Kündigungen. Die gerichtliche Vertretung erfolgt vor dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Als Fachanwalt für Familienrecht führt er vor allem einvernehmliche Scheidungen vor dem Familiengericht Kreuzberg. Das Anfrageformular nennt ausdrücklich eine Beschränkung auf Arbeitsrecht und einvernehmliche Scheidungen; Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt sind dort ausgeschlossen. Weitere Seitenabschnitte nennen Verkehrsrecht, Strafrecht und Erbrecht, insbesondere Pflichtteilsrecht. Angesprochen werden unter anderem Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Mandanten mit Scheidungsanliegen. Die Kanzlei bietet eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung sowie einen persönlichen Rückruf an. Vor der Beratung wird die Gebührenhöhe mitgeteilt; im Übrigen gelten die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-martin.de
Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Andreas Martin ist seit 2003 anwaltlich tätig und berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in Berlin. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Familienrecht. Die Berliner Zweigstelle seiner Kanzlei befindet sich in der Marzahner Promenade 22 in Marzahn-Hellersdorf. Das Profil weist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aus. Angesprochen sind insbesondere Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die rechtliche Fragen zu einem bestehenden, neu begründeten oder beendeten Arbeitsverhältnis klären lassen möchten. Im familienrechtlichen Bereich liegt der beschriebene Schwerpunkt auf einvernehmlichen Scheidungen. Zum arbeitsrechtlichen Tätigkeitsfeld gehören Kündigungsschutzklagen, Klagen auf Arbeitslohn und Abfindung sowie die Prüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen und Kündigungen. Hinter diesen Themen stehen häufig Fragen nach der Wirksamkeit einer Beendigung, ausstehenden Zahlungen oder den Folgen einer vertraglichen Vereinbarung. Bei einer Vertragsprüfung können etwa Regelungen zu Aufgaben, Vergütung, Arbeitszeit und Beendigung Bedeutung haben. Bei Aufhebungsverträgen geht es allgemein auch darum, die verschiedenen Folgen einer einvernehmlichen Trennung vom Arbeitgeber einzuordnen. Ob Ansprüche bestehen und welcher Verfahrensweg infrage kommt, hängt von den jeweiligen Unterlagen und Umständen ab. Als Fachanwalt für Familienrecht führt Andreas Martin vor allem einvernehmliche Scheidungen vor dem Familiengericht Kreuzberg. Eine einvernehmliche Scheidung setzt nicht voraus, dass sämtliche rechtlichen Fragen ohne Prüfung bleiben; auch dabei sind gesetzliche Voraussetzungen und gerichtliche Verfahrensschritte zu beachten. Für die Anfrage ist die ausdrücklich genannte Begrenzung wichtig: Das Anfrageformular ist auf Arbeitsrecht und einvernehmliche Scheidungen beschränkt. Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt sind dort ausgeschlossen. Weitere Seitenabschnitte nennen zwar Verkehrsrecht, Strafrecht und Erbrecht einschließlich Pflichtteilsrecht, diese erweitern jedoch nicht den beschriebenen Umfang des Anfrageformulars. Der örtliche Bezug liegt in Marzahn-Hellersdorf und damit außerhalb der zentralen Berliner Innenstadt. Für die Anfahrt zur Marzahner Promenade kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht; die konkrete Verbindung sollte anhand der Adresse geprüft werden. Die arbeitsgerichtliche Vertretung erfolgt vor dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann das Anliegen im Rahmen der genannten Beschränkung schildern und für eine Rückmeldung Kontaktdaten hinterlassen. Hilfreich sind Angaben zum Gegenstand der Anfrage, zu wichtigen Daten und vorhandenen Schreiben. Die Kanzleibeschreibung nennt einen persönlichen Rückruf; die weitere Abstimmung kann der Klärung von Beratungsbedarf und benötigten Unterlagen dienen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin
- Amtsgerichte in Berlin
- Landgericht Berlin
- Arbeitsgericht Berlin
- Kammergericht
Die Berliner Zweigstelle von Rechtsanwalt Andreas Martin liegt in der Marzahner Promenade 22, 12679 Berlin, im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Der Standort befindet sich damit nicht in den ebenfalls zum Berliner Umfeld gehörenden Bezirken Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow oder Steglitz-Zehlendorf. Für die Orientierung ist die konkrete Kanzleianschrift maßgeblich. Eine Anreise lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Möglichkeiten zum Abstellen eines Fahrzeugs bestehen, sollte vor dem Termin aktuell geprüft werden. Aus der Kanzleilage allein folgt weder die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts noch dessen räumliche Nähe. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist typischerweise das Arbeitsgericht Berlin relevant. Dort werden insbesondere Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütung oder andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geführt. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist in entsprechenden Rechtsmittelverfahren zuständig; die Kanzleibeschreibung nennt die Vertretung vor beiden Gerichten ausdrücklich. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten und nicht allein nach dem Sitz der Kanzlei. Einvernehmliche Scheidungen werden vor den Familiengerichten als Abteilungen der Amtsgerichte geführt. Für Andreas Martin ist ausdrücklich das Familiengericht Kreuzberg genannt. Die Zuständigkeit im einzelnen Scheidungsverfahren hängt unter anderem von den familiären Wohnverhältnissen ab. Das Kammergericht kann in Familiensachen als Rechtsmittelgericht befasst sein. Das ebenfalls im Standortprofil genannte Landgericht Berlin ist dagegen regelmäßig weder für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern noch für Scheidungsverfahren die erste Instanz.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Rückrufanfrage sollen das Anliegen ausgewählt und geschildert sowie Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer angegeben werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Schilderung des Anliegens erfolgt ein persönlicher Rückruf in der Regel innerhalb von 24 Stunden, ausgenommen Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage. Vor einer Beratung wird die Gebührenhöhe mitgeteilt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Nach Schilderung des Anliegens erfolgt ein persönlicher Rückruf in der Regel innerhalb von 24 Stunden, ausgenommen Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage. Vor einer Beratung wird die Gebührenhöhe mitgeteilt.
Für den Erstkontakt: Für die Rückrufanfrage sollen das Anliegen ausgewählt und geschildert sowie Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer angegeben werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind gewöhnlich der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und Angaben zum Zeitpunkt des Zugangs wichtig. Ergänzend können Vertragsnachträge, vorheriger Schriftverkehr und vorhandene Abmahnungen relevant sein. Auch Informationen zum Beginn des Arbeitsverhältnisses und zum Betrieb können eine Rolle spielen. Bei Kündigungen bestehen häufig kurze gesetzliche Fristen, weshalb eine zeitnahe Klärung sinnvoll ist. Eine Kontaktanfrage allein wahrt solche Fristen nicht. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach dem konkreten Gegenstand der Prüfung.
- Entsteht bei einer Kündigung automatisch ein Anspruch auf Abfindung?
- Eine Kündigung führt nicht allgemein zu einem automatischen Abfindungsanspruch. Eine Abfindung kann beispielsweise auf einer Vereinbarung, einem gerichtlichen Vergleich, einem Sozialplan oder besonderen gesetzlichen Voraussetzungen beruhen. Eine Kündigungsschutzklage richtet sich grundsätzlich gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ist nicht ohne Weiteres eine Zahlungsklage auf Abfindung. Für eine allgemeine Einordnung sind deshalb der Inhalt der Kündigung, etwaige Angebote und vorhandene Vereinbarungen bedeutsam. Ob eine Zahlung verlangt werden kann, lässt sich nur anhand der jeweiligen rechtlichen Grundlage beurteilen.
- Worin unterscheidet sich ein Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er kann neben dem Beendigungsdatum beispielsweise Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und eine mögliche Abfindung regeln. Außerdem können sozialversicherungsrechtliche Folgen von Bedeutung sein, etwa beim Arbeitslosengeld. Bei einer Prüfung werden daher nicht nur einzelne Zahlungen, sondern auch das Zusammenspiel der Regelungen betrachtet. Ein bereits unterschriebener Aufhebungsvertrag lässt sich nicht ohne Weiteres rückgängig machen; ein allgemeines Widerrufsrecht besteht dafür grundsätzlich nicht.
- Was bedeutet eine einvernehmliche Scheidung, und genügt dafür ein gemeinsamer Anwalt?
- Bei einer einvernehmlichen Scheidung wollen grundsätzlich beide Ehepartner die Ehe beenden. Die gesetzlichen Scheidungsvoraussetzungen und das gerichtliche Verfahren bleiben dennoch maßgeblich; regelmäßig ist insbesondere die Trennungszeit relevant. Der Scheidungsantrag muss anwaltlich gestellt werden. Der andere Ehepartner kann einer Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen ohne eigene anwaltliche Vertretung zustimmen. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Anwalt beide Ehepartner gemeinsam vertritt: Er ist der Interessenvertretung seines Mandanten verpflichtet. Ob eine eigene Vertretung erforderlich oder sinnvoll ist, hängt insbesondere von offenen Fragen und beabsichtigten Anträgen ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Andreas Martin
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4,9 von 5 · 155 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Marzahner Promenade 22, 12679 Berlin
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwalt-martin.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 39 %
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