Veröffentlichtes Profil

Rolf Stahmann

Rolf Stahmann – Fachanwalt für Migrationsrecht in Berlin

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt – Fachanwalt für Migrationsrecht · Rechtsanwalt Rolf Stahmann

Rosenthaler Str. 46/47, 10178 Berlin

Telefon: +49 30 28390963

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Berlin
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Rolf Stahmann

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rolf Stahmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Migrationsrecht in Berlin. Seine Kanzlei befindet sich in der Rosenthaler Str. 46/47 in 10178 Berlin. Die Webseite nennt im Bereich Migrationsrecht Aufenthaltstitel, Aufenthalt wegen Arbeit oder Ausbildung sowie Aufenthalt zum Zwecke der ehelichen oder familiären Lebensgemeinschaft. Weitere aufgeführte Themen sind Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, Aufenthaltsbeendigung, Aufenthaltsverfestigung und Staatsangehörigkeit. Auch EU-Bürger, Verfahren und Gerichtsentscheidungen werden als Themen genannt. Nähere Angaben zum Mandantenkreis enthält der vorliegende Quelltext nicht. Für Vorsprachen ist ausschließlich eine vorherige telefonische Terminvereinbarung vorgesehen. Stahmann ist per E-Mail und telefonisch erreichbar. Die telefonischen Sprechzeiten liegen montags bis donnerstags zwischen 10:00 und 12:30 Uhr. Freitags ist die Kanzlei geschlossen. Bei dringenden Problemen wird die Kontaktaufnahme vorzugsweise per E-Mail unter Angabe einer Telefonnummer erbeten. Als zuständige Kammer ist im Impressum die Rechtsanwaltskammer Berlin angegeben.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: stahmann-anwalt.de, stahmann-anwalt.de

Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion

Rolf Stahmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Migrationsrecht in Berlin. Seine Kanzlei befindet sich in der Rosenthaler Str. 46/47, 10178 Berlin, im Stadtteil Mitte. Das Profil führt Ausländer- und Aufenthaltsrecht sowie Familienrecht auf; Familienrecht ist dabei als Hauptschwerpunkt bezeichnet. Die belegte Kanzleibeschreibung erläutert insbesondere migrationsrechtliche Themen. Dazu gehören Aufenthaltstitel, Aufenthalt wegen Arbeit oder Ausbildung und Aufenthalt zum Zweck einer ehelichen oder familiären Lebensgemeinschaft. Für Ratsuchende geht es in diesen Bereichen häufig darum, welche rechtlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt bestehen und welche Unterlagen Behörden für ihre Entscheidungen benötigen. Weitere ausdrücklich genannte Themen sind Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, Aufenthaltsbeendigung, Aufenthaltsverfestigung und Staatsangehörigkeit. Auch die Rechtsstellung von EU-Bürgern sowie Verfahren und Gerichtsentscheidungen werden aufgeführt. Typische Anliegen betreffen etwa die Verlängerung eines Aufenthaltstitels, einen Wechsel des Aufenthaltszwecks, einen längerfristig gesicherten Aufenthalt oder Fragen zur Einbürgerung. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach persönlicher Situation und Verfahrensstand. Behördenpost, vorhandene Aufenthaltspapiere und bereits gesetzte Fristen können deshalb wichtige Grundlagen für die Einordnung einer Anfrage sein. Im Familienrecht stehen allgemein Fragen rund um Trennung und Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang im Vordergrund. Diese Beispiele beschreiben das Rechtsgebiet; eine weitergehende Spezialisierung der Kanzlei innerhalb des Familienrechts ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Berührungspunkte zum Aufenthaltsrecht entstehen insbesondere dann, wenn ein Aufenthalt an eine Ehe oder familiäre Lebensgemeinschaft anknüpft. Familienrechtliche und aufenthaltsrechtliche Fragestellungen sind dabei rechtlich zu unterscheiden, auch wenn sie dieselbe persönliche Lebenssituation betreffen. Der Standort in Berlin-Mitte bietet einen innerstädtischen Ausgangspunkt für eine Anfahrt aus Berlin, etwa aus Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf oder Steglitz-Zehlendorf. Die konkrete Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw hängt vom Ausgangsort ab. Familienrechtliche Verfahren werden grundsätzlich vor den zuständigen Familiengerichten bei den Amtsgerichten geführt; das Kammergericht ist insbesondere für entsprechende Beschwerdeverfahren relevant. Streitigkeiten über behördliche aufenthaltsrechtliche Entscheidungen gehören dagegen regelmäßig zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Nicht jedes am Standort genannte Gericht ist somit für die ausgewiesenen Rechtsgebiete zuständig. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort hinterlegten Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Rolf Stahmann ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Vorsprachen setzen ausschließlich eine vorherige telefonische Terminvereinbarung voraus. Die telefonischen Sprechzeiten sind montags bis donnerstags von 10:00 bis 12:30 Uhr; freitags ist die Kanzlei geschlossen. Bei dringenden Problemen wird vorzugsweise um eine E-Mail mit Telefonnummer gebeten. Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Eine Anfrage allein bestätigt noch keine Mandatsübernahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin

  • Amtsgerichte in Berlin
  • Landgericht Berlin
  • Arbeitsgericht Berlin
  • Kammergericht

Die Kanzlei von Rolf Stahmann liegt in der Rosenthaler Str. 46/47 in Berlin-Mitte. Damit befindet sich der Kanzleistandort im innerstädtischen Bereich Berlins. Für Ratsuchende aus Mitte und anderen Stadtteilen, darunter Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Zehlendorf, richtet sich die Anfahrt nach dem jeweiligen Ausgangspunkt. Öffentliche Verkehrsmittel kommen ebenso wie eine Anreise mit dem Pkw in Betracht. Konkrete Verbindungen und die Parksituation sollten vor einem Besuch geprüft werden; Angaben zu bestimmten Haltestellen oder Stellplätzen liegen nicht vor. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung vorgesehen. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Familienrecht sind unter den aufgeführten Gerichten vor allem die Amtsgerichte in Berlin und das Kammergericht von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Sie führen insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Welches Familiengericht im Einzelfall zuständig ist, ergibt sich aus den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein aus der Kanzleianschrift. Das Kammergericht befasst sich als Oberlandesgericht insbesondere mit Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen. Das Landgericht Berlin ist für solche Familiensachen regelmäßig nicht die zuständige Instanz. Im Ausländer- und Aufenthaltsrecht werden Streitigkeiten über behördliche Entscheidungen regelmäßig vor den Verwaltungsgerichten geführt, die in der vorliegenden Standortliste nicht genannt sind. Eine besondere Rolle können Amtsgerichte bei Verfahren über Abschiebungshaft haben. Das ebenfalls aufgeführte Arbeitsgericht Berlin entscheidet über arbeitsrechtliche Streitigkeiten, etwa zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Ein Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit macht eine aufenthaltsrechtliche Auseinandersetzung für sich genommen jedoch nicht zu einem arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bitte hinterlassen Sie unbedingt eine Telefonnummer.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Bitte kommen Sie nicht ohne Termin.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Bitte kommen Sie nicht ohne Termin.

Für den Erstkontakt: Bitte hinterlassen Sie unbedingt eine Telefonnummer.

Bevorzugter Kontaktweg: email

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einem Aufenthaltstitel hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig ein Identitätsnachweis, der aktuelle Aufenthaltstitel und vorhandener Schriftwechsel mit der Ausländerbehörde relevant. Je nach Aufenthaltszweck können Unterlagen zu Beschäftigung, Ausbildung oder familiären Beziehungen hinzukommen. Hilfreich ist außerdem eine kurze zeitliche Übersicht: Welcher Antrag wurde wann gestellt, welche Entscheidung liegt vor und welche Fristen werden genannt? Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Sensible Unterlagen sollten nicht wahllos versandt werden; der Umfang und ein geeigneter Übermittlungsweg können zunächst abgestimmt werden.
Wie hängen Familiennachzug und Familienrecht zusammen?
Der Familiennachzug betrifft die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für das Zusammenleben mit Angehörigen. Familienrecht behandelt dagegen unter anderem Ehe, Scheidung, Unterhalt, Sorge und Umgang. Beide Rechtsgebiete können sich überschneiden, etwa wenn familiäre Beziehungen nachgewiesen werden müssen oder sich die Lebensgemeinschaft verändert. Eine familienrechtliche Entscheidung beantwortet aber nicht automatisch sämtliche Fragen zum Aufenthalt. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb eine getrennte Darstellung hilfreich: Welche familiäre Situation besteht, und welches behördliche Verfahren läuft? Auch ausländische Urkunden oder Entscheidungen können für die Einordnung relevant sein.
Was sollte vor einer Mandatsanfrage wegen Trennung oder Scheidung geklärt werden?
Eine erste Anfrage lässt sich besser einordnen, wenn die familiäre Ausgangslage und die offenen Themen knapp beschrieben werden. Dazu können der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame minderjährige Kinder, bestehende Absprachen und bereits anhängige Gerichtsverfahren gehören. Unterhalt, Vermögensfragen, Sorge und Umgang sind rechtlich eigenständige Themen, die neben einer Scheidung auftreten können. Liegen gerichtliche Schreiben vor, sind darin genannte Termine und Fristen bedeutsam. Bei internationalen Bezügen können außerdem Staatsangehörigkeiten, Aufenthaltsorte und ausländische Entscheidungen eine Rolle spielen. Die genaue Prüfung erfolgt anhand der individuellen Umstände.
Was ist bei einer dringenden Anfrage zu Aufenthaltsbeendigung oder einem ablehnenden Bescheid wichtig?
Bei behördlichen Bescheiden können Fristen laufen, deren Dauer und Bedeutung vom jeweiligen Verfahren abhängen. Für die erste Kontaktaufnahme sind deshalb die Art des Schreibens, das Datum des Zugangs und der vollständige Bescheid einschließlich einer vorhandenen Rechtsbehelfsbelehrung wichtige Informationen. Auch bereits angekündigte Maßnahmen oder Gerichtstermine sollten benannt werden. Eine bloße Anfrage bei einer Kanzlei wahrt grundsätzlich keine Verfahrensfrist und bedeutet noch keine Übernahme der Vertretung. Ob und welche rechtlichen Schritte möglich sind, lässt sich nur anhand der Unterlagen und der konkreten Verfahrenslage beurteilen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Rolf Stahmann

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4,4 von 5 · 39 Bewertungen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: stahmann-anwalt.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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