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- Rechtsanwalt Wolfgang Sattler
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- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Wolfgang Sattler ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Sozialrecht in Berlin. Sein Standort befindet sich in der Dircksenstraße 52 in Berlin-Mitte, direkt am Hackeschen Markt. Die Kanzlei nennt als Fachgebiete unter anderem Ehescheidung, Güterrecht, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhalt. Weitere Themen sind elterliche Sorge und Umgang, Abstammungsverhältnisse sowie Vaterschaftsanfechtung. Das Angebot umfasst außerdem internationales Familienrecht, die Anerkennung ausländischer Ehescheidungen, Auslandsunterhalt und Kindesentführung. Die Webseite spricht Betroffene von Familienstreitigkeiten an und geht ausdrücklich auf die rechtliche Situation binationaler Familien ein. Auch die Folgen von Trennung und Scheidung für die Krankenversicherung sowie steuerliche Fragen werden behandelt. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Ein kostenfreier und unverbindlicher Erstkontakt wird angeboten. Zudem gibt es ein Formular für Scheidung Online. Termine finden nach Vereinbarung statt; als Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr angegeben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion
Wolfgang Sattler ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Sozialrecht in Berlin. Seine Kanzlei befindet sich in der Dircksenstraße 52 in Berlin-Mitte, direkt am Hackeschen Markt. Den Hauptschwerpunkt des Profils bildet das Familienrecht. Die genannten Themen reichen von Ehescheidung und Unterhalt über Güterrecht, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich bis zu Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig darum, die persönlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Trennung zu ordnen und die unterschiedlichen rechtlichen Fragestellungen voneinander abzugrenzen. Im Familienrecht stehen neben der Auflösung einer Ehe oftmals längerfristige Beziehungen und Verpflichtungen im Mittelpunkt. Dazu zählen etwa die Betreuung gemeinsamer Kinder, die Verteilung von Versorgungsanrechten oder finanzielle Ansprüche zwischen Familienangehörigen. Auch Abstammungsverhältnisse und Vaterschaftsanfechtung gehören zu den ausdrücklich genannten Fachgebieten. Ein weiterer Themenbereich ist das internationale Familienrecht: Die Kanzleibeschreibung spricht die Situation binationaler Familien an und nennt die Anerkennung ausländischer Ehescheidungen, Auslandsunterhalt sowie Kindesentführung. Solche Sachverhalte können zusätzliche Fragen zur internationalen Zuständigkeit und zum anwendbaren Recht aufwerfen. Das Sozialrecht ergänzt diesen familienrechtlichen Schwerpunkt. Allgemein betrifft es unter anderem Ansprüche gegenüber Sozialleistungsträgern und die Überprüfung behördlicher Entscheidungen. Berührungspunkte mit einer Trennung oder Scheidung können insbesondere bei der Krankenversicherung entstehen. Die Kanzleibeschreibung greift diese Versicherungsfolgen ebenso wie steuerliche Fragen auf. Welche rechtlichen Bereiche in einem konkreten Anliegen zusammenwirken, hängt von der familiären, beruflichen und wirtschaftlichen Situation ab. Bescheide, Versicherungsunterlagen und Informationen zu bestehenden Familienverhältnissen können deshalb für eine erste Einordnung relevant sein. Der Standort am Hackeschen Markt liegt im innerstädtischen Berlin-Mitte und ist grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Für familienrechtliche Verfahren sind regelmäßig die zuständigen Familiengerichte bei den Berliner Amtsgerichten maßgeblich; als Beschwerdegericht kommt das Kammergericht in Betracht. Wer über Anwalt-Seiten.de eine Anfrage vorbereiten möchte, kann zunächst die Profilangaben mit dem eigenen Anliegen abgleichen und anschließend die angegebenen Kontaktwege nutzen. Für die Kontaktaufnahme nennt die Kanzlei Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular. Eine kurze Schilderung des Anliegens und ein Hinweis auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Termine erfolgen nach Vereinbarung; angegeben sind Öffnungszeiten von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr. Zusätzlich wird ein Formular für Scheidung Online genannt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin
- Amtsgerichte in Berlin
- Landgericht Berlin
- Arbeitsgericht Berlin
- Kammergericht
Die Kanzlei von Wolfgang Sattler liegt in der Dircksenstraße 52 in Berlin-Mitte, direkt am Hackeschen Markt. Damit befindet sich der Standort im innerstädtischen Bereich. Für Ratsuchende aus Mitte sowie aus Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow oder Steglitz-Zehlendorf hängt die konkrete Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Die Lage am Hackeschen Markt bietet grundsätzlich Zugang zum öffentlichen Nahverkehr. Bei einer Anreise mit dem Pkw sollten die aktuelle Verkehrssituation und die verfügbaren Parkmöglichkeiten im Umfeld vorab geprüft werden. Konkrete Stellplätze oder besondere Zugangsmöglichkeiten sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt sind unter den genannten Gerichten vor allem die Berliner Amtsgerichte relevant, soweit dort die zuständigen Familiengerichte eingerichtet sind. Dort werden beispielsweise Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Verfahren zu Sorge, Umgang und Abstammung geführt. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien und nicht allein nach der Kanzleianschrift. Das Kammergericht ist in Familiensachen regelmäßig für Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte zuständig. Bei internationalen Familienangelegenheiten können außerdem besondere Zuständigkeits- und Anerkennungsregeln eine Rolle spielen. Das genannte Landgericht Berlin und das Arbeitsgericht Berlin sind für typische familien- oder sozialrechtliche Verfahren grundsätzlich nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Sozialrechtliche Streitigkeiten, etwa über Sozialleistungen oder Entscheidungen gesetzlicher Versicherungsträger, gehören regelmäßig zur Sozialgerichtsbarkeit. Das Arbeitsgericht befasst sich dagegen insbesondere mit Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen. Eine Berührung mit finanziellen Trennungsfolgen allein entscheidet daher noch nicht über den zuständigen Rechtsweg.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zum vollständigen Namen, zur E-Mail-Adresse, zur Telefonnummer, zum Fachgebiet und zum Anliegen vor. Anhänge sind optional möglich.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Der Erstkontakt ist garantiert kostenfrei und unverbindlich. Termine erfolgen nach Vereinbarung.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Der Erstkontakt ist garantiert kostenfrei und unverbindlich. Termine erfolgen nach Vereinbarung.
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zum vollständigen Namen, zur E-Mail-Adresse, zur Telefonnummer, zum Fachgebiet und zum Anliegen vor. Anhänge sind optional möglich.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Trennung, Scheidung und Unterhalt hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist Angaben zur Eheschließung, zur Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zur aktuellen Lebenssituation hilfreich. Je nach Fragestellung können Einkommensnachweise, bestehende Unterhaltsvereinbarungen, ein Ehevertrag oder bereits eingegangene gerichtliche Schreiben relevant sein. Bei Vermögensfragen kommen Übersichten zu Vermögenswerten und Verbindlichkeiten hinzu. Nicht jede Unterlage wird schon für die erste Kontaktaufnahme benötigt. Eine kurze, sachliche Zusammenfassung des Anliegens sowie die Nennung laufender Verfahren und bekannter Fristen schaffen zunächst einen Überblick. Welche Nachweise anschließend erforderlich sind, hängt vom Gegenstand der Anfrage ab.
- Wie unterscheiden sich elterliche Sorge, Umgang und Fragen der Vaterschaft?
- Die elterliche Sorge betrifft rechtliche Verantwortung und Entscheidungen für ein Kind, beispielsweise in persönlichen und vermögensbezogenen Angelegenheiten. Beim Umgang geht es um den Kontakt des Kindes zu Elternteilen und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Abstammungsfragen betreffen hingegen die rechtliche Zuordnung eines Kindes zu seinen Eltern; dazu gehören auch Verfahren zur Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft. Diese Themen können miteinander zusammenhängen, werden rechtlich aber unterschieden. Für eine Anfrage sind deshalb Angaben zur bisherigen familiären Situation, zu bestehenden Regelungen und zu etwaigen gerichtlichen Entscheidungen hilfreich. In Sorge- und Umgangsverfahren steht das Kindeswohl im Mittelpunkt.
- Welche zusätzlichen Fragen entstehen bei einer Scheidung mit Auslandsbezug?
- Bei einer binationalen Familie oder einem Wohnsitz im Ausland ist zunächst zu unterscheiden, welches Gericht zuständig ist und welches Recht zur Anwendung kommt. Eine im Ausland ausgesprochene Scheidung kann außerdem Fragen ihrer Anerkennung in Deutschland aufwerfen. Unterhaltsansprüche über Staatsgrenzen hinweg betreffen häufig zusätzliche Verfahrens- und Durchsetzungsregeln. Relevant können Staatsangehörigkeiten, gewöhnliche Aufenthaltsorte, der Ort der Eheschließung und bereits vorhandene Entscheidungen sein. Bei grenzüberschreitenden Konflikten um den Aufenthalt von Kindern gelten besondere rechtliche Rahmenbedingungen. Für eine erste Anfrage ist daher eine nachvollziehbare Darstellung der beteiligten Länder und des zeitlichen Ablaufs sinnvoll.
- Welche sozialrechtlichen Fragen können nach einer Trennung auftreten?
- Eine Trennung kann Auswirkungen auf die Voraussetzungen einer Familienversicherung, auf die wirtschaftliche Situation und auf einkommensabhängige Sozialleistungen haben. Welche Änderungen rechtlich bedeutsam sind, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsstatus und der betreffenden Leistung. Nicht jede Veränderung führt automatisch zum Wegfall eines Anspruchs. Für eine erste Prüfung sind häufig aktuelle Bescheide, Schreiben der Krankenversicherung sowie Angaben zu Einkommen und Haushaltsverhältnissen relevant. Bei belastenden behördlichen Entscheidungen können Fristen für Widerspruch oder Klage zu beachten sein. Familienrechtliche Unterhaltsfragen und sozialrechtliche Leistungsfragen können sich überschneiden, bleiben aber unterschiedliche rechtliche Prüfungsbereiche.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Wolfgang Sattler
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: familienrecht-direkt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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