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- Janssen & Staudacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Herzlich willkommen bei den Berliner Fachanwälten Susanne Janssen und Thomas Staudacher. Denn beide sind wir Fachanwälte für Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht. Viele Rechtsfälle erfordern Fachwissen in diesen drei Rechtsgebieten. Unsere Kanzlei liegt in Berlin Mitte, nur wenige Minuten von Berlin Friedrichshain und Berlin Kreuzberg entfernt. Sie brauchen ein Testament? Sie sind enterbt worden und möchten Ihren Pflichtteil beanspruchen? Sie möchten sich scheiden lassen und wollen wissen, was es kostet? Sie haben geerbt und beziehen Grundsicherungsgeld (bisher Bürgergeld, Hartz 4)? Wir legen großen Wert auf persönliche Beratung. Im Gespräch oder per Mail können Sie alle Fragen stellen. Wir beraten Sie ganz individuell auf Ihre Lebenssituation bezogen. Für die Beratung per Video nutzen wir die Opensource Anwendung Jitsi, DSGVO-konform auf unserem eigenen Server in Deutschland. Natürlich stehen wir im laufenden Mandat gerne auch für telefonische Rückfragen und Besprechungen zur Verfügung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion
Die Kanzlei Janssen & Staudacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in der Alten Jakobstraße 78 in 10179 Berlin verbindet die Rechtsgebiete Familienrecht, Erbrecht und Sozialrecht. Susanne Janssen und Thomas Staudacher sind nach den Profilangaben jeweils Fachanwälte für diese drei Bereiche. Das Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt des Profils. Für Mandantinnen und Mandanten geht es hier häufig um Trennung und Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge oder die wirtschaftlichen Folgen einer Eheauflösung. Eine rechtliche Einordnung berücksichtigt dabei die persönlichen und familiären Verhältnisse ebenso wie die jeweils einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Im Erbrecht stehen unter anderem die Gestaltung eines Testaments, die gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsansprüche im Mittelpunkt typischer Anfragen. Auch Fragen zur Zusammensetzung eines Nachlasses oder zum Verhältnis mehrerer Erben können Anlass für eine Kontaktaufnahme sein. Sozialrechtliche Anliegen betreffen beispielsweise Ansprüche auf existenzsichernde Leistungen und die Überprüfung behördlicher Entscheidungen. Berührungspunkte zwischen diesen Gebieten entstehen etwa, wenn eine Person während des Bezugs bedürftigkeitsabhängiger Sozialleistungen erbt. Dann können sowohl die erbrechtliche Stellung als auch die sozialrechtliche Behandlung des Erwerbs bedeutsam sein. Der Kanzleisitz liegt in Berlin-Mitte und hat damit einen örtlichen Bezug auch zu Friedrichshain und Kreuzberg. Darüber hinaus nennt das Standortprofil Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow und Steglitz-Zehlendorf als Berliner Stadtteile im Umfeld. Für familienrechtliche Verfahren sind grundsätzlich die Familiengerichte bei den zuständigen Amtsgerichten relevant; Nachlassangelegenheiten werden ebenfalls bei Amtsgerichten bearbeitet. Bei streitigen erbrechtlichen Ansprüchen kann je nach Zuständigkeit auch das Landgericht in Betracht kommen. Das Kammergericht ist insbesondere als Rechtsmittelgericht von Bedeutung. Welche gerichtliche Stelle einen konkreten Fall bearbeitet, ergibt sich jedoch nicht allein aus der Kanzleianschrift. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt, um das Anliegen den genannten Rechtsgebieten zuzuordnen und die dort verfügbaren Kontaktangaben zu nutzen. Eine erste Nachricht kann den Sachverhalt knapp umreißen und auf bereits vorliegende Schreiben oder laufende Fristen hinweisen. Die Kanzlei beschreibt persönliche Beratung sowie den Austausch per E-Mail. Videoberatung erfolgt nach ihren Angaben über Jitsi auf einem eigenen Server in Deutschland; telefonische Rückfragen und Besprechungen werden für laufende Mandate genannt. Welche Form für ein Erstgespräch infrage kommt und welche Unterlagen benötigt werden, lässt sich bei der Anfrage klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin
- Amtsgerichte in Berlin
- Landgericht Berlin
- Arbeitsgericht Berlin
- Kammergericht
Die Kanzlei Janssen & Staudacher befindet sich in der Alten Jakobstraße 78 in Berlin-Mitte. Der Standort liegt im innerstädtischen Bereich und weist einen räumlichen Bezug zu Friedrichshain und Kreuzberg auf. Für Ratsuchende aus Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow oder Steglitz-Zehlendorf hängt die Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich als Anreisemöglichkeiten infrage; konkrete Verbindungen und die aktuelle Verkehrslage sollten vor einem Termin geprüft werden. Aus der Anschrift allein lassen sich weder bestimmte Parkmöglichkeiten noch eine barrierefreie Zugänglichkeit ableiten. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt sind unter den genannten Gerichten vor allem die Berliner Amtsgerichte mit ihren Familiengerichten relevant. Dort werden etwa Scheidungen sowie Verfahren zu Unterhalt, Sorge und Umgang geführt. In erbrechtlichen Angelegenheiten bearbeiten die zuständigen Nachlassgerichte bei den Amtsgerichten beispielsweise Erbscheinsverfahren und Testamentseröffnungen. Streitigkeiten über Pflichtteils- oder andere erbrechtliche Zahlungsansprüche gehören dagegen vor die Zivilgerichte. Abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln kommen dafür ein Amtsgericht oder das Landgericht in Betracht. Das Kammergericht entscheidet insbesondere über bestimmte Rechtsmittel, darunter Beschwerden in Familiensachen. Sozialrechtliche Streitigkeiten über Leistungsbescheide gehören typischerweise zur Sozialgerichtsbarkeit, nicht vor die im Standortprofil aufgeführten Zivilgerichte. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Berlin befasst sich dagegen grundsätzlich mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Seine Zuständigkeit folgt nicht schon daraus, dass ein Anliegen finanzielle Absicherung betrifft. Maßgeblich sind stets der konkrete Streitgegenstand und die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei einer Anfrage per E-Mail sollen Sie Ihr Anliegen ganz kurz schildern und Name, Adresse und Telefonnummer nennen. Welche Unterlagen Sie zum Beratungstermin mitbringen sollten, beantwortet die Kanzlei vorab am Telefon oder per E-Mail.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Zur Vereinbarung eines Beratungstermins sollen Sie die Kanzlei am besten anrufen. Vorab beantwortet die Kanzlei am Telefon oder per E-Mail, ob Sie mit Ihrem Anliegen richtig sind, welche Unterlagen Sie mitbringen sollten und was die Beratung kostet. Dieses vorherige Telefonat ist kostenlos.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Zur Vereinbarung eines Beratungstermins sollen Sie die Kanzlei am besten anrufen. Vorab beantwortet die Kanzlei am Telefon oder per E-Mail, ob Sie mit Ihrem Anliegen richtig sind, welche Unterlagen Sie mitbringen sollten und was die Beratung kostet. Dieses vorherige Telefonat ist kostenlos.
Für den Erstkontakt: Bei einer Anfrage per E-Mail sollen Sie Ihr Anliegen ganz kurz schildern und Name, Adresse und Telefonnummer nennen. Welche Unterlagen Sie zum Beratungstermin mitbringen sollten, beantwortet die Kanzlei vorab am Telefon oder per E-Mail.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Werdegang und Engagement
Auszeichnungen
- Top-Anwälte Deutschlands für Sozialrecht, FOCUS (2023)
- Top-Anwälte Deutschlands für Sozialrecht, FOCUS (2024)
- Top-Anwälte Deutschlands für Sozialrecht, FOCUS (2025)
- Top-Anwälte Deutschlands für Sozialrecht, FOCUS (2026)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist Angaben zur Eheschließung, zum Trennungszeitpunkt, zu gemeinsamen Kindern und zur aktuellen Wohnsituation hilfreich. Je nach Anliegen können außerdem Einkommensunterlagen, ein Ehevertrag, bestehende Unterhaltsvereinbarungen oder bereits erhaltene gerichtliche Schreiben relevant sein. Nicht jedes Dokument wird für jedes Erstgespräch benötigt. Eine kurze Zusammenfassung der offenen Fragen erleichtert die Vorbereitung. Wenn bereits ein Verfahren läuft, sind Aktenzeichen, Zustellungsdaten und mitgeteilte Fristen wichtige Informationen für die Anfrage.
- Kann trotz einer Enterbung ein Pflichtteilsanspruch bestehen?
- Eine Enterbung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche erbrechtlichen Ansprüche entfallen. Das Pflichtteilsrecht kann bestimmten nahen Angehörigen einen Geldanspruch gegen die Erben geben. Ob ein solcher Anspruch besteht, hängt unter anderem vom Verwandtschaftsverhältnis, der familiären Situation und dem Inhalt letztwilliger Verfügungen ab. Für eine erste Prüfung sind daher ein vorhandenes Testament oder ein Erbvertrag sowie Angaben zur Familie und zum Nachlass hilfreich. Auch der Zeitpunkt, zu dem die betroffene Person vom Erbfall und der Enterbung erfahren hat, kann wegen möglicher Verjährungsfragen wichtig sein.
- Warum kann eine Erbschaft bei Sozialleistungsbezug rechtliche Fragen auslösen?
- Eine Erbschaft kann sich auf bedürftigkeitsabhängige Sozialleistungen auswirken, weil bei diesen Leistungen die wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt werden. Die Einordnung hängt von der jeweiligen Leistungsart, dem zeitlichen Ablauf und der tatsächlichen Verfügbarkeit des geerbten Vermögens ab. Ein Nachlass kann zudem Schulden oder schwer verwertbare Gegenstände enthalten. Für eine fachliche Einordnung sind deshalb sowohl Leistungsbescheide als auch erbrechtliche Unterlagen bedeutsam. Allgemeine Aussagen ersetzen hier keine Prüfung des Einzelfalls; auch Mitteilungspflichten gegenüber dem Leistungsträger und laufende Fristen können eine Rolle spielen.
- Was ist für eine Anfrage zu einem möglicherweise fehlerhaften Sozialleistungsbescheid wichtig?
- Wichtig sind zunächst der vollständige Bescheid, das Datum seines Zugangs und die beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung. Hilfreich können außerdem der zugrunde liegende Antrag, eingereichte Nachweise und bisheriger Schriftverkehr mit der Behörde sein. Eine kurze Darstellung, welche Entscheidung unverständlich oder unzutreffend erscheint, erleichtert die Einordnung. Ob ein Widerspruch oder ein anderer Verfahrensschritt in Betracht kommt, richtet sich nach der konkreten Entscheidung und dem Verfahrensstand. Bei existenzsichernden Leistungen kann zusätzlich bedeutsam sein, ob eine aktuelle Versorgungslücke besteht. Eine Mandatsanfrage allein wahrt keine Rechtsbehelfsfrist.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Janssen & Staudacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 27 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Alte Jakobstraße 78, 10179 Berlin
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- 10:00-13:00
- Dienstag
- 10:00-13:00, 15:00-17:00
- Mittwoch
- 10:00-13:00
- Donnerstag
- 10:00-13:00, 15:00-17:00
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-partner.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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