Veröffentlichtes Profil

Strafrechtskanzlei Benjamin C. Wenzel

Benjamin C. Wenzel – Fachanwalt für Strafrecht in Berlin

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht · Strafrechtskanzlei Benjamin C. Wenzel

Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin

Telefon: +49 30 120 593 430

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Strafrechtskanzlei Benjamin C. Wenzel
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Benjamin C. Wenzel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz am Kurfürstendamm 216 in Berlin. Die Kanzlei bietet Strafverteidigung seit 2009 und vertritt Menschen bei strafrechtlichen Vorwürfen und Ermittlungsverfahren. Zu den genannten Schwerpunkten zählen Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, allgemeines Strafrecht sowie Darknet- und Online-Delikte. Bearbeitet werden unter anderem Vorwürfe wegen Körperverletzung, Betrug, Nötigung und Stalking sowie Fälle im Jugendstrafrecht. Im Verkehrsstrafrecht gehören Trunkenheit im Verkehr, Drogen am Steuer, Fahrerflucht und die Entziehung der Fahrerlaubnis zu den Themen. Auch die parallele Verteidigung im Straf- und Fahrerlaubnisrecht für Berufskraftfahrer wird beschrieben. Grundlage der Arbeitsweise ist die frühe Akteneinsicht mit anschließender Analyse der Verfahrensschritte. Die Verteidigungsstrategie wird individuell entwickelt und klar kommuniziert. Die Vertretung erfolgt gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Nach dem Erstgespräch erhalten Mandanten eine Einschätzung der vom Verfahrensumfang abhängigen Kosten. Termine finden nach Vereinbarung statt; in dringenden Fällen bemüht sich die Kanzlei um kurzfristige Terminvergabe. Anfragen werden streng vertraulich behandelt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwalt-wenzel.com, anwalt-wenzel.com

Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion

Benjamin C. Wenzel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz am Kurfürstendamm 216 in 10719 Berlin. Seine Strafrechtskanzlei bietet seit 2009 Strafverteidigung an. Das Profil nennt Strafrecht als Hauptschwerpunkt sowie Verkehrsrecht. Die beschriebenen Tätigkeiten im Verkehrsrecht betreffen insbesondere strafrechtliche Vorwürfe und Fragen der Fahrerlaubnis. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig darum, einen Tatvorwurf einzuordnen, den Stand eines Ermittlungsverfahrens zu verstehen und die weiteren Verfahrensschritte mit anwaltlicher Begleitung zu klären. Zu den genannten Schwerpunkten gehören Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht, allgemeines Strafrecht sowie Darknet- und Online-Delikte. Die Kanzlei bearbeitet unter anderem Vorwürfe wegen Körperverletzung, Betrug, Nötigung und Stalking sowie Fälle im Jugendstrafrecht. Je nach Gegenstand eines Verfahrens können persönliche Konflikte, digitale Kommunikation oder der Umgang mit Betäubungsmitteln eine Rolle spielen. Eine strafrechtliche Prüfung umfasst allgemein sowohl die rechtliche Einordnung des Vorwurfs als auch die Frage, welche Beweismittel vorliegen und wie diese im Verfahren bewertet werden können. Im Verkehrsstrafrecht nennt die Kanzlei Trunkenheit im Verkehr, Drogen am Steuer, Fahrerflucht und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Gerade für Berufskraftfahrer können strafrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Fragen eng zusammenhängen; die parallele Verteidigung in beiden Bereichen gehört zur beschriebenen Tätigkeit. Grundlage der Arbeitsweise ist eine frühe Akteneinsicht mit anschließender Analyse der Verfahrensschritte. Darauf aufbauend wird die Verteidigungsstrategie individuell entwickelt und klar kommuniziert. Die Vertretung erfolgt gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Der Kanzleistandort am Kurfürstendamm liegt im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Auch für Ratsuchende aus Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow oder Steglitz-Zehlendorf ist damit ein konkreter Anlaufpunkt im westlichen Innenstadtbereich benannt. Für Strafverfahren kommen insbesondere die Berliner Amtsgerichte und das Landgericht Berlin in Betracht; das Kammergericht übernimmt bestimmte Rechtsmittelaufgaben. Welches Gericht tatsächlich zuständig ist, richtet sich nach dem konkreten Verfahren und nicht allein nach der Kanzleianschrift. Die Anfahrt lässt sich allgemein mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst Anlass, Verfahrensstand und gegebenenfalls bekannte Termine oder Fristen knapp zusammenfassen. Vorhandene behördliche Schreiben helfen, das Anliegen für ein Erstgespräch zu beschreiben. Termine werden nach Vereinbarung vergeben; bei dringenden Anliegen bemüht sich die Kanzlei um eine kurzfristige Terminvergabe. Anfragen werden streng vertraulich behandelt. Die Anfrage dient zunächst der Klärung, ob und in welchem Umfang eine Vertretung übernommen werden kann.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin

  • Amtsgerichte in Berlin
  • Landgericht Berlin
  • Arbeitsgericht Berlin
  • Kammergericht

Die Strafrechtskanzlei Benjamin C. Wenzel befindet sich am Kurfürstendamm 216 in 10719 Berlin und damit im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Der Kurfürstendamm gehört zum westlichen Innenstadtbereich. Für Ratsuchende aus anderen Berliner Bezirken, etwa Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Steglitz-Zehlendorf, hängt die passende Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Die innerstädtische Lage ermöglicht grundsätzlich eine Planung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Konkrete Verbindungen, die aktuelle Verkehrslage und verfügbare Parkmöglichkeiten sollten vor einem vereinbarten Termin geprüft werden; bestimmte Haltestellen oder Stellplätze sind hier nicht belegt. Für die strafrechtlichen Schwerpunkte sind unter den genannten Gerichten vor allem die Amtsgerichte in Berlin, das Landgericht Berlin und das Kammergericht relevant. Strafsachen der Berliner Amtsgerichtsbarkeit werden grundsätzlich beim Amtsgericht Tiergarten gebündelt. Dort werden unter anderem erstinstanzliche Strafverfahren und Bußgeldsachen geführt, darunter auch Verfahren mit Verkehrsbezug. Schwerwiegendere Strafsachen können erstinstanzlich vor dem für Strafsachen zuständigen Landgericht Berlin I verhandelt werden. Dieses entscheidet außerdem über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Bei jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten kommen je nach Zuständigkeit Jugendgerichte beziehungsweise Jugendkammern zum Einsatz. Das Kammergericht ist als Berliner Oberlandesgericht insbesondere für bestimmte Revisionen und Beschwerden in Strafsachen zuständig. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Berlin behandelt dagegen arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die hier beschriebenen strafrechtlichen Vorwürfe nicht zuständig. Bei Fahrerlaubnisfragen ist zudem zwischen strafgerichtlichen Entscheidungen und Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde zu unterscheiden. Der Kanzleisitz allein bestimmt weder den Gerichtsort noch den jeweiligen Verfahrensweg.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Name, Rückrufnummer, eine kurze Beschreibung des Sachverhalts sowie Fristen oder Termine abgefragt. Ein Terminwunsch kann auch ohne vollständige Fallaufnahme gesendet werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine schnelle, unverbindliche Ersteinschätzung erfolgt telefonisch oder per Rückruf. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine klare Einschätzung zur Honorarstruktur; die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens ab. Eine rechtliche Einschätzung ist regelmäßig erst nach Akteneinsicht möglich.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Eine schnelle, unverbindliche Ersteinschätzung erfolgt telefonisch oder per Rückruf. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine klare Einschätzung zur Honorarstruktur; die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens ab. Eine rechtliche Einschätzung ist regelmäßig erst nach Akteneinsicht möglich.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Name, Rückrufnummer, eine kurze Beschreibung des Sachverhalts sowie Fristen oder Termine abgefragt. Ein Terminwunsch kann auch ohne vollständige Fallaufnahme gesendet werden.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
Für eine erste Anfrage sind vor allem der bezeichnete Tatvorwurf, die beteiligte Behörde und der aktuelle Verfahrensstand hilfreich. Aus einer Vorladung, einem Anhörungsbogen, einem Strafbefehl oder einer Anklageschrift lassen sich häufig Aktenzeichen und Termine entnehmen. Auch bereits bekannte Fristen sind für die organisatorische Einordnung wichtig. Eine vollständige eigene Schilderung sämtlicher Einzelheiten ist für die bloße Terminabstimmung meist nicht erforderlich. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden und auf welchem Weg sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
Welche Bedeutung hat die Akteneinsicht in einem Ermittlungsverfahren?
Die Ermittlungsakte enthält die dokumentierten Ermittlungsergebnisse, beispielsweise Zeugenaussagen, Berichte oder Gutachten. Akteneinsicht ermöglicht der Verteidigung, den Vorwurf nicht nur anhand eines behördlichen Schreibens, sondern auf Grundlage des dokumentierten Sachstands zu prüfen. Gerade bei Betäubungsmittelvorwürfen, Sexualdelikten oder Online-Delikten können Herkunft, Inhalt und Zusammenhang einzelner Beweismittel bedeutsam sein. Umfang und Zeitpunkt der Einsicht richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Verfahrensstand. Erst die Auswertung erlaubt eine fundiertere Einschätzung möglicher weiterer Schritte; einen bestimmten Verfahrensausgang gewährleistet sie nicht.
Wie hängen ein Verkehrsstrafverfahren und Fragen der Fahrerlaubnis zusammen?
Ein Vorwurf wie Trunkenheit im Verkehr, Drogen am Steuer oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann neben strafrechtlichen Folgen auch die Fahrerlaubnis betreffen. Dabei sind ein zeitlich begrenztes Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis unterschiedliche Maßnahmen. Zusätzlich können fahrerlaubnisbehördliche Fragen zur Fahreignung entstehen. Strafverfahren und behördliches Verfahren folgen nicht in jeder Hinsicht denselben Regeln. Für Berufskraftfahrer ist diese Unterscheidung wegen der beruflichen Abhängigkeit vom Fahren besonders relevant. Welche Verfahren tatsächlich laufen, ergibt sich aus den jeweiligen gerichtlichen oder behördlichen Schreiben.
Was unterscheidet ein Jugendstrafverfahren von einem Strafverfahren gegen Erwachsene?
Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Es gilt für Jugendliche, die zur Tatzeit mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren kann unter gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden. Neben dem Tatvorwurf spielen deshalb auch Entwicklung und persönliche Lebensumstände eine Rolle. Die möglichen Reaktionen unterscheiden sich teilweise vom Erwachsenenstrafrecht. Im Verfahren wirkt regelmäßig die Jugendgerichtshilfe mit. Welche Regeln im Einzelfall gelten, hängt insbesondere vom Alter zur Tatzeit und bei Heranwachsenden von weiteren Voraussetzungen ab.
Worauf kommt es bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Darknet oder Online-Kommunikation an?
Darknet- und Online-Delikte bilden kein einheitliches Delikt mit stets gleichen Voraussetzungen. Entscheidend ist, welcher konkrete strafrechtliche Vorwurf erhoben wird, etwa Betrug oder ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelrecht. Digitale Spuren, Kontozuordnungen, Nachrichten und technische Auswertungen können dabei als Beweismittel Bedeutung haben. Ihre Aussagekraft hängt jedoch vom Zusammenhang und von der nachvollziehbaren Zuordnung ab. Für eine erste Mandatsanfrage sind daher der Wortlaut des Vorwurfs und vorhandene behördliche Schreiben hilfreicher als die allgemeine Bezeichnung als Internetdelikt. Die rechtliche Bewertung setzt eine Prüfung des konkreten Sachverhalts voraus.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Strafrechtskanzlei Benjamin C. Wenzel

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwalt-wenzel.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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