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Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Dr. Henrik Göddeke ist im Arbeitsrecht tätig und auf Kündigungsschutz spezialisiert. Seine Kanzlei befindet sich am Leipziger Platz 15 in Berlin Mitte. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Anfechtung von Kündigungen, die gerichtliche Vertretung in Kündigungsschutzverfahren sowie die außergerichtliche Verhandlungsführung beim Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen. Auch das Erstreiten von Abfindungen gehört zu seiner Tätigkeit. Das Kontaktangebot richtet sich an Personen, die eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Der promovierte Arbeitsrechtler verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beratung sowie der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung im Arbeitsrecht. Er ist vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, dem Bundesarbeitsgericht sowie sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Die Webseite nennt internationale Erfahrung in anwaltlicher Beratung, Vertretung und Prozessführung in den USA, Kanada und Frankreich. Als Sprachen werden Deutsch, Englisch und Französisch angegeben. Die Kanzlei bietet kurzfristige Beratungstermine; Kontakt ist telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-arbeitsrecht-kuendigung-berlin.de, anwalt-arbeitsrecht-kuendigung-berlin.de
Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Dr. Henrik Göddeke ist in der Kanzlei für Arbeitsrecht Dr. H. Göddeke am Leipziger Platz 15 in 10117 Berlin tätig. Sein Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht, insbesondere der Kündigungsschutz. Das Kontaktangebot richtet sich an Personen, die eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Der promovierte Rechtsanwalt verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung sowie der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung. Im Mittelpunkt stehen damit Situationen, in denen der Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses oder die Bedingungen seiner Beendigung geklärt werden sollen. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Anfechtung von Kündigungen und die gerichtliche Vertretung in Kündigungsschutzverfahren. In solchen Verfahren wird insbesondere geprüft, ob eine Kündigung das Arbeitsverhältnis wirksam beendet hat. Typische Fragen betreffen den Kündigungsgrund, die Einhaltung von Fristen und formellen Anforderungen sowie die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes. Für Ratsuchende ist dabei wichtig, dass bei einer Kündigung kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen können. Welche Gesichtspunkte im Einzelfall entscheidend sind, hängt unter anderem vom Arbeitsvertrag, den betrieblichen Umständen und dem Zugang der Kündigung ab. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf außergerichtlichen Verhandlungen über Aufhebungs- und Abwicklungsverträge sowie auf dem Erstreiten von Abfindungen. Während ein Aufhebungsvertrag die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt, betrifft ein Abwicklungsvertrag typischerweise die Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung. Gegenstand solcher Vereinbarungen können beispielsweise der Beendigungstermin, eine Freistellung, offene Vergütungsansprüche und das Arbeitszeugnis sein. Eine Abfindung ist dabei nicht automatisch geschuldet. Ob eine Zahlung in Betracht kommt, richtet sich nach der rechtlichen Ausgangslage und möglichen Vereinbarungen. Die Kanzlei liegt am Leipziger Platz in Berlin-Mitte und damit in zentraler Innenstadtlage. Der Standort lässt sich auch für Anfragen aus Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow oder Steglitz-Zehlendorf einordnen; die konkrete Anreise hängt vom Ausgangspunkt ab. Für Kündigungsschutzverfahren ist bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Arbeitsgericht Berlin die maßgebliche erste Instanz. Die Berliner Amtsgerichte, das Landgericht Berlin und das Kammergericht gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind für typische arbeitsrechtliche Kündigungsstreitigkeiten nicht zuständig. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben dazu, welches Schreiben vorliegt und wann es eingegangen ist. Die Kanzlei nennt telefonischen Kontakt, E-Mail und ein Kontaktformular sowie kurzfristige Beratungstermine. Ob und wann ein Termin möglich ist, wird im direkten Austausch geklärt. Als Sprachen sind Deutsch, Englisch und Französisch angegeben; außerdem nennt die Kanzleibeschreibung internationale Erfahrung in Beratung, Vertretung und Prozessführung in den USA, Kanada und Frankreich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin
- Amtsgerichte in Berlin
- Landgericht Berlin
- Arbeitsgericht Berlin
- Kammergericht
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Henrik Göddeke befindet sich am Leipziger Platz 15 in Berlin-Mitte. Die Adresse liegt im zentralen Stadtgebiet und bildet den örtlichen Bezug seines arbeitsrechtlichen Profils. Für Ratsuchende aus Mitte sowie aus Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Steglitz-Zehlendorf hängt die Anfahrt von der jeweiligen Ausgangslage ab. Die zentrale Lage bietet grundsätzlich Möglichkeiten zur Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Konkrete Verbindungen, Fahrzeiten und Parkmöglichkeiten sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus der Adresse allein lassen sich keine Aussagen zur Barrierefreiheit oder zu eigenen Stellplätzen der Kanzlei ableiten. Für die genannten Tätigkeitsschwerpunkte ist vor allem das Arbeitsgericht Berlin relevant. Es verhandelt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit in erster Instanz Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa Kündigungsschutzklagen, Vergütungsansprüche oder Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse. Bei einer Kündigungsschutzklage geht es insbesondere um die Frage, ob das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung beendet wurde. Das Verfahren beginnt regelmäßig mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Kommt keine Einigung zustande, kann sich das Verfahren vor der Kammer fortsetzen. Die ebenfalls am Standort genannten Amtsgerichte in Berlin, das Landgericht Berlin und das Kammergericht sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie führen insbesondere Zivil- beziehungsweise Strafverfahren, sind jedoch nicht die regulären Instanzen für Kündigungsschutzprozesse aus Arbeitsverhältnissen. Der arbeitsgerichtliche Instanzenzug verläuft gesondert. Welches Gericht örtlich und sachlich zuständig ist, bestimmt sich nach dem konkreten Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein nach der Lage der Kanzlei.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Wenn Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, können Sie telefonisch oder per E-Mail einen kurzfristigen Beratungstermin vereinbaren.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Wenn Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, können Sie telefonisch oder per E-Mail einen kurzfristigen Beratungstermin vereinbaren.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Verurteilung zur Zahlung einer Abfindung durch das Arbeitsgericht (2022)
- Besteht ein Recht und Anspruch auf Abfindung im Arbeitsrecht? (2022)
- Kündigungsbegriffe kurz und verständlich erklärt (2022)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage nach einer Kündigung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und der Arbeitsvertrag von Bedeutung. Ergänzend können Nachträge, Abmahnungen, aktuelle Entgeltabrechnungen und Angaben zur Beschäftigungsdauer hilfreich sein. Auch Informationen darüber, ob ein Betriebsrat besteht und ob besondere Schutzvorschriften eine Rolle spielen könnten, können relevant werden. Bei Kündigungsschutzklagen gilt regelmäßig eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine Anfrage oder Terminvereinbarung allein wahrt diese Frist nicht. Die individuelle Fristenprüfung gehört deshalb zu den wichtigen Punkten einer rechtlichen Klärung.
- Was wird in einem Kündigungsschutzverfahren geklärt?
- Ein Kündigungsschutzverfahren dient vor allem der Klärung, ob eine Kündigung das Arbeitsverhältnis wirksam beendet hat. Dabei können formelle Anforderungen, Kündigungsfristen und die rechtliche Tragfähigkeit des Kündigungsgrundes eine Rolle spielen. Welche Schutzvorschriften greifen, hängt unter anderem von der Beschäftigungsdauer und den betrieblichen Verhältnissen ab. Vor dem Arbeitsgericht findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt. Dort wird eine einvernehmliche Beilegung erörtert. Bleibt diese aus, kann das Gericht das Verfahren fortsetzen und entscheiden. Eine Abfindung ist nicht der automatische Gegenstand oder das notwendige Ergebnis einer Kündigungsschutzklage.
- Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag?
- Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein Abwicklungsvertrag regelt dagegen typischerweise die Folgen einer zuvor ausgesprochenen Kündigung. Beide können Bestimmungen zum Ausscheiden, zu einer Abfindung, zur Freistellung, zum Resturlaub oder zum Arbeitszeugnis enthalten. Entscheidend ist nicht nur die Überschrift, sondern der tatsächliche Inhalt. Solche Vereinbarungen können außerdem Auswirkungen auf sozialrechtliche Ansprüche haben, insbesondere auf das Arbeitslosengeld. Für eine allgemeine Vorbereitung der Mandatsanfrage sind deshalb der vollständige Vertragsentwurf und Angaben zu einer bereits erfolgten Unterzeichnung wichtig.
- Besteht nach einer Kündigung automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung?
- Eine Kündigung führt nicht grundsätzlich zu einem Abfindungsanspruch. Eine Abfindung kann sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ergeben. Auch im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs kann eine Zahlung vereinbart werden. Ob darüber verhandelt wird und welche Regelung möglich ist, hängt von der jeweiligen Ausgangslage ab. Häufig genannte Berechnungsformeln sind keine allgemein verbindlichen Ansprüche. Neben einer möglichen Zahlung können auch der Beendigungszeitpunkt, ausstehende Vergütung, Freistellung und Zeugnisregelungen für die Gesamtbewertung einer Vereinbarung bedeutsam sein.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Henrik Göddeke
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwalt-arbeitsrecht-kuendigung-berlin.de
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