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- Fachanwalt für Arbeitsrecht | Alexander Peters
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Alexander Peters ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main. Seine Kanzlei berät und vertritt Arbeitnehmer und Betriebsräte bundesweit, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Zur Tätigkeit für Arbeitnehmer gehören insbesondere Kündigungen und Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge, Verhandlungen zur Abfindung, Abmahnungen, Versetzungen und Probleme mit dem Arbeitszeugnis. Weitere Themen sind Vertragsgestaltung und Vertragsüberprüfung, Arbeitszeit, Gehalt, Provision, Weihnachtsgeld und Überstunden sowie Mutterschutz und Elternteilzeit. Auch Mobbing und Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz, Altersteilzeit, Arbeitnehmerüberlassung, Befristung und Urlaubsabgeltung werden als Beratungsgegenstände genannt. Betriebsräte unterstützt die Kanzlei bei Fragen des kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere bei Betriebsvereinbarungen, der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten sowie Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Die Kanzlei bietet kurzfristige Terminvergabe und persönliche Betreuung. Die Kommunikation erfolgt über E-Mail, Videokonferenz und Telefon; auf Wunsch ist eine Beratung beim Mandanten vor Ort möglich. Bei der Beratung und Vertretung geht die Kanzlei auf die individuellen Bedürfnisse und Interessen der Mandanten ein.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: arbeitsrecht-kanzlei-frankfurt.de, arbeitsrecht-kanzlei-frankfurt.de
Beratung in Frankfurt am Main – Einordnung der Redaktion
Alexander Peters ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main. Seine Kanzlei in der Eberhardstraße 5, 60385 Frankfurt am Main, berät und vertritt Arbeitnehmer sowie Betriebsräte bundesweit. Der Schwerpunkt liegt damit sowohl auf Fragen des einzelnen Arbeitsverhältnisses als auch auf der betrieblichen Mitbestimmung. Die Tätigkeit umfasst außergerichtliche Beratung und Verhandlungen ebenso wie die Vertretung vor Gericht. Für Ratsuchende bedeutet diese Ausrichtung, dass persönliche Konflikte mit dem Arbeitgeber und kollektive Anliegen eines Betriebsrats unterschiedliche Ausgangspunkte der Beratung bilden können. Im individuellen Arbeitsrecht gehören Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge und Verhandlungen über eine Abfindung zu den genannten Tätigkeitsfeldern. Hinzu kommen Abmahnungen, Versetzungen und Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse. Auch die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen sowie Fragen zu Arbeitszeit, Gehalt, Provisionen, Weihnachtsgeld und Überstunden sind Teil des Profils. Typische Anliegen betreffen dabei den Inhalt vertraglicher Vereinbarungen, Veränderungen im laufenden Arbeitsverhältnis oder die Folgen einer Beendigung. Weitere Beratungsgegenstände sind Befristungen, Arbeitnehmerüberlassung, Urlaubsabgeltung, Altersteilzeit, Mutterschutz und Elternteilzeit sowie Mobbing und Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz. Für Betriebsräte liegt der Fokus auf dem kollektiven Arbeitsrecht. Alexander Peters unterstützt bei Betriebsvereinbarungen, der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten sowie bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Dahinter stehen beispielsweise Fragen zur Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Entscheidungen oder zum Umgang mit geplanten Betriebsänderungen. Während bei Arbeitnehmeranliegen meist das konkrete Arbeitsverhältnis den Rahmen vorgibt, stehen bei Betriebsratsmandaten die gesetzlichen Beteiligungsrechte und betriebliche Regelungen im Vordergrund. Nach der Kanzleibeschreibung werden die jeweiligen individuellen Bedürfnisse und Interessen in die Beratung und Vertretung einbezogen. Der örtliche Bezug ist Frankfurt am Main mit Stadtteilen wie Innenstadt, Westend, Bockenheim, Sachsenhausen und Nordend. Eine konkrete Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt insbesondere das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt am Main sind dagegen nicht die üblichen Gerichte für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann eine Anfrage knapp schildern, ob es um ein Arbeitnehmeranliegen oder die Tätigkeit eines Betriebsrats geht. Hilfreich sind außerdem Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben und bekannten Fristen. Die anschließende Abstimmung kann über die von der Kanzlei genannten Kommunikationswege E-Mail, Telefon oder Videokonferenz erfolgen. Angeboten werden kurzfristige Termine und persönliche Betreuung; auf Wunsch ist auch eine Beratung beim Mandanten vor Ort möglich. Für einen Kanzleibesuch lässt sich die Anfahrt anhand der angegebenen Adresse planen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Frankfurt am Main
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Landgericht Frankfurt am Main
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Die Kanzlei von Alexander Peters befindet sich in der Eberhardstraße 5 in 60385 Frankfurt am Main. Die Stadt bildet den örtlichen Bezug des Profils; zugleich richtet sich die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung bundesweit an Arbeitnehmer und Betriebsräte. Innenstadt, Westend, Bockenheim, Sachsenhausen und Nordend gehören zu den genannten Frankfurter Stadtteilen, ohne dass die Kanzleiadresse in den vorliegenden Angaben einem davon ausdrücklich zugeordnet wird. Eine unmittelbare Innenstadtlage oder bestimmte Verkehrsanbindung lässt sich daraus nicht ableiten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Anschrift. Konkrete Haltestellen, Fahrzeiten und Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Telefon, E-Mail und Videokonferenz ermöglichen außerdem eine Kommunikation ohne Anreise. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Frankfurt am Main relevant. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzklagen sowie Streitigkeiten über Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse geführt. Solche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden regelmäßig im Urteilsverfahren behandelt. Betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten, etwa über Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrats, gehören typischerweise in das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren. Ob gerade das Frankfurter Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab, nicht allein vom Kanzleisitz. Das Amtsgericht Frankfurt am Main, das Landgericht Frankfurt am Main und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie sind für die hier beschriebenen arbeitsrechtlichen Kernanliegen regelmäßig nicht zuständig; auch der arbeitsgerichtliche Rechtsmittelweg führt nicht über diese Gerichte.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs, der Arbeitsvertrag und Angaben zur bisherigen Beschäftigungsdauer relevant. Auch ergänzende Vereinbarungen und gegebenenfalls bestehender besonderer Kündigungsschutz können eine Rolle spielen. Bei Kündigungen gelten kurze gesetzliche Fristen: Eine Kündigungsschutzklage ist grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine Klage und wahrt diese Frist nicht. In der Anfrage sollten deshalb das Zugangsdatum und bereits bekannte Termine deutlich benannt werden.
- Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Kündigung, und gehört eine Abfindung immer dazu?
- Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis durch eine einseitige Erklärung, während ein Aufhebungsvertrag eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraussetzt. Bei einem Aufhebungsvertrag können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Zeugnis, offene Vergütung und eine Abfindung geregelt werden. Ein allgemeiner Anspruch auf Abfindung besteht bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht. Er kann sich jedoch unter bestimmten Voraussetzungen aus gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen oder einem Sozialplan ergeben. Für eine rechtliche Einordnung sind außerdem mögliche Auswirkungen auf Sozialleistungen sowie der genaue Vertragswortlaut bedeutsam.
- Welche Unterlagen helfen bei Streitigkeiten über Gehalt, Provisionen oder Überstunden?
- Ausgangspunkt sind der Arbeitsvertrag und ergänzende Vergütungsvereinbarungen. Je nach Anliegen können außerdem Gehaltsabrechnungen, Provisionsregelungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, Dienstpläne und die Kommunikation mit dem Arbeitgeber wichtig sein. Bei Überstunden kommt es unter anderem darauf an, welche Zeiten tatsächlich geleistet wurden und wie deren Veranlassung oder Billigung dokumentiert ist. Für Zahlungsansprüche können neben der gesetzlichen Verjährung auch vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen Bedeutung haben. Eine zeitlich geordnete Übersicht der betroffenen Monate, Zahlungen und offenen Positionen erleichtert die allgemeine Erfassung des Sachverhalts.
- Was unterscheidet die Beratung eines Betriebsrats von der Beratung einzelner Arbeitnehmer?
- Bei der Beratung einzelner Arbeitnehmer stehen deren persönliche Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis im Mittelpunkt. Ein Betriebsrat handelt dagegen als gesetzliches Vertretungsorgan der Belegschaft innerhalb seiner betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben. Typische Themen sind Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarungen und die Beteiligung bei Betriebsänderungen. Ein Interessenausgleich betrifft dabei die geplante Betriebsänderung, während ein Sozialplan wirtschaftliche Nachteile für Beschäftigte ausgleichen oder mildern soll. Für eine Mandatsanfrage sind der Anlass, vorhandene Arbeitgeberinformationen, bestehende Vereinbarungen und der Stand der Beschlussfassung des Betriebsrats wichtige Orientierungspunkte.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Alexander Peters
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Kanzlei und Anfahrt
Eberhardstraße 5, 60385 Frankfurt am Main
- Mo - Fr
- 09:00 - 18:00
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: arbeitsrecht-kanzlei-frankfurt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 21.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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