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- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Alicia v. Rosenberg ist Rechtsanwältin in Berlin und unterstützt Menschen im Raum Berlin, die sich scheiden lassen wollen. Im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit steht die einvernehmliche Scheidung. Dabei begleitet sie Mandanten im Scheidungsverfahren und beantwortet Fragen zu Voraussetzungen, Ablauf, Dauer und Kosten. Als Grundlage ihrer Arbeit nennt sie Fachwissen im Familienrecht, anwaltliche Erfahrung bei Trennung und Scheidung sowie Fingerspitzengefühl. Die Webseite behandelt außerdem Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn- und Versorgungsausgleich sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen. Auch die einvernehmliche Aufhebung einer Lebenspartnerschaft gehört zu den angesprochenen Themen. Für ihre Arbeitsweise nennt die Anwältin konstruktive Lösungen für Vermögen und Sorgerecht, außergerichtliche Einigungen sowie einen möglichst schnellen Ablauf mit geringem Zeitaufwand. Die Kommunikation kann per E-Mail oder Skype erfolgen. Auf der Webseite wird auch auf die Online-Scheidung verwiesen. Die Kanzlei befindet sich in der Tucholskystraße 18 in Berlin. Beratungstermine können telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular angefragt werden. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr, außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: scheidung.berlin
Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin von Rosenberg ist mit der Kanzlei Alicia v. Rosenberg in der Tucholskystraße 18 in 10117 Berlin ansässig. Ihr Hauptschwerpunkt liegt im Familienrecht, insbesondere in der Begleitung von Menschen im Raum Berlin, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben. Dabei stehen Fragen zu den Voraussetzungen, zum Ablauf, zur voraussichtlichen Dauer und zu den Kosten eines Scheidungsverfahrens im Mittelpunkt. Für Ratsuchende geht es häufig zunächst darum, die rechtlichen Themen einer Trennung zu ordnen und zu verstehen, welche Punkte unabhängig vom eigentlichen Scheidungsantrag geklärt werden müssen. Zum familienrechtlichen Themenfeld der Kanzlei gehören außerdem Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Diese Bereiche betreffen unterschiedliche Folgen einer Trennung: die finanzielle Absicherung, die Verantwortung für gemeinsame Kinder, den Ausgleich des während der Ehe erworbenen Vermögens und die Aufteilung bestimmter Versorgungsanrechte. Auch Scheidungsfolgenvereinbarungen und die einvernehmliche Aufhebung einer Lebenspartnerschaft werden auf der Webseite behandelt. Je nach Lebenssituation können einzelne dieser Fragen im Vordergrund stehen oder miteinander zusammenhängen. Eine einvernehmliche Trennung bedeutet dabei nicht automatisch, dass bereits sämtliche rechtlichen Folgen geregelt sind. Als Grundlagen ihrer Arbeit nennt die Anwältin familienrechtliches Fachwissen, Erfahrung mit Trennung und Scheidung sowie Fingerspitzengefühl. Die beschriebene Arbeitsweise richtet sich auf konstruktive Lösungen zu Vermögen und Sorgerecht sowie auf außergerichtliche Einigungen. Ein möglichst zügiger Ablauf mit geringem Zeitaufwand wird als Ziel genannt; eine bestimmte Verfahrensdauer lässt sich daraus nicht ableiten. Die Kommunikation kann nach den Kanzleiangaben per E-Mail oder Skype erfolgen. Der auf der Webseite verwendete Begriff Online-Scheidung bezeichnet keinen eigenständigen Verfahrensweg: Auch bei digitaler Vorbereitung erfolgt die Scheidung durch das Familiengericht. Die Kanzlei liegt in Berlin-Mitte und ist damit im innerstädtischen Umfeld verortet. Das Profil richtet sich an Menschen im Raum Berlin, also auch aus Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Steglitz-Zehlendorf. Für familienrechtliche Verfahren sind in erster Instanz die zuständigen Familiengerichte bei den Amtsgerichten maßgeblich; die Kanzleianschrift bestimmt deren Zuständigkeit nicht allein. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Laut Kanzlei können Beratungstermine telefonisch, per E-Mail oder über ein Kontaktformular angefragt werden. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr, außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Adresse planen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Berlin
- Amtsgerichte in Berlin
- Landgericht Berlin
- Arbeitsgericht Berlin
- Kammergericht
Die Kanzlei Alicia v. Rosenberg befindet sich in der Tucholskystraße 18 in Berlin-Mitte. Die Adresse liegt im innerstädtischen Bereich und bietet damit einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Mitte sowie aus anderen Berliner Bezirken, darunter Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Steglitz-Zehlendorf. Für die Anfahrt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Welche Verbindung zweckmäßig ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit sind im vorliegenden Profil nicht belegt. Neben einem Termin vor Ort nennt die Kanzlei E-Mail und Skype als Möglichkeiten der Kommunikation. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt sind unter den genannten Gerichten vor allem die Amtsgerichte in Berlin relevant, soweit dort Familiengerichte eingerichtet sind. Diese befassen sich insbesondere mit Scheidungen, dem Versorgungsausgleich und weiteren Familiensachen, etwa Unterhalts-, Sorge- oder Umgangsverfahren. Auch Streitigkeiten über den Zugewinnausgleich können vor dem Familiengericht geführt werden. Welches Berliner Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien und nicht allein nach dem Standort der beauftragten Kanzlei. Dabei können beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten und die Lebenssituation gemeinsamer minderjähriger Kinder eine Rolle spielen. Das Kammergericht ist als Berliner Oberlandesgericht insbesondere für Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen zuständig. Das ebenfalls genannte Landgericht Berlin ist dagegen keine reguläre Beschwerdeinstanz für Familiensachen. Das Arbeitsgericht Berlin behandelt arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für Scheidungs-, Unterhalts- oder Sorgerechtsverfahren grundsätzlich nicht zuständig. Für dieses Profil stehen daher die Familiengerichte und gegebenenfalls das Kammergericht im Vordergrund.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Was bedeutet eine einvernehmliche Scheidung, und reicht dafür eine Anwältin?
- Bei einer einvernehmlichen Scheidung wollen beide Ehegatten die Ehe beenden und streben möglichst abgestimmte Regelungen der Trennungsfolgen an. Der Scheidungsantrag muss durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt gestellt werden. Die andere Person kann der Scheidung grundsätzlich ohne eigene anwaltliche Vertretung zustimmen, solange sie keine eigenen Anträge stellt, für die Anwaltszwang besteht. Eine einzelne Anwältin vertritt dabei nicht beide Ehegatten gemeinsam. Ob eine zusätzliche unabhängige Beratung sinnvoll ist, hängt insbesondere von offenen finanziellen Fragen und möglichen Interessengegensätzen ab.
- Welche Themen sollten vor einer Anfrage zu Trennung und Scheidung geordnet werden?
- Für eine erste Anfrage ist ein Überblick über die familiäre Situation hilfreich: Wann begann die Trennung, gibt es gemeinsame minderjährige Kinder, und besteht Einigkeit über die Scheidung? Hinzu kommen mögliche Fragen zu Unterhalt, Vermögen, Schulden und Altersversorgung. Bereits vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben können ebenfalls bedeutsam sein. Nicht sämtliche Unterlagen müssen schon bei der ersten Kontaktaufnahme vollständig vorliegen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich im Rahmen der Kontaktaufnahme abstimmen.
- Worin unterscheiden sich Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich?
- Der Zugewinnausgleich betrifft grundsätzlich den Vermögenszuwachs während der Ehe, wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Dabei geht es nicht automatisch um eine hälftige Aufteilung jedes einzelnen Vermögensgegenstands, sondern um einen rechnerischen Ausgleich nach gesetzlichen Regeln. Der Versorgungsausgleich betrifft dagegen insbesondere die während der Ehezeit erworbenen Renten- und sonstigen Versorgungsanrechte. Er wird im Scheidungsverfahren regelmäßig von Amts wegen behandelt, wobei Ausnahmen bestehen. Beide Bereiche können durch Vereinbarungen beeinflusst werden; dafür gelten jedoch rechtliche und teilweise formelle Anforderungen.
- Was geschieht bei einer Trennung mit Sorgerecht und Unterhalt?
- Eine Trennung beendet ein bestehendes gemeinsames Sorgerecht grundsätzlich nicht. Fragen des Aufenthalts, der Betreuung und wichtiger Entscheidungen für gemeinsame Kinder müssen dennoch häufig neu geordnet werden. Davon zu unterscheiden ist der Unterhalt: Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt haben jeweils eigene Voraussetzungen. Für die Einordnung können unter anderem Einkommen, Betreuungsumfang und persönliche Lebensumstände relevant sein. Eine Verständigung der Eltern kann die praktische Organisation erleichtern, ersetzt aber nicht jede rechtliche Prüfung. Maßgeblich bleibt bei Entscheidungen über Kinder insbesondere deren Wohl.
- Kann eine Online-Scheidung vollständig ohne Gerichtstermin stattfinden?
- Die Bezeichnung Online-Scheidung beschreibt üblicherweise eine weitgehend digitale Kommunikation mit der anwaltlichen Vertretung, etwa bei der Übermittlung von Angaben und Unterlagen. Die gesetzlichen Voraussetzungen und die gerichtlichen Verfahrensschritte bleiben unverändert. Das Familiengericht hört die Ehegatten grundsätzlich persönlich an; Abweichungen richten sich nach den gesetzlichen Möglichkeiten und der Entscheidung des Gerichts. Auch eine digitale Vorbereitung garantiert deshalb weder den Wegfall eines Termins noch eine bestimmte Dauer. Zeitlich bedeutsam sind beispielsweise die Vollständigkeit der Unterlagen, Auskünfte zum Versorgungsausgleich und offene Streitpunkte.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Alicia v. Rosenberg
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle:
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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