Veröffentlichtes Profil

Andrea Zölfl

Andrea Zölfl – Rechtsanwältin für Familienrecht, Erbrecht und Sozialrecht

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht · Rechtsanwältin Andrea Zölfl

Friedrich-Ebert-Straße 112, 14467 Potsdam

Telefon: +493318871036

Qualifikation
Brandenburgische Rechtsanwaltskammer
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwältin Andrea Zölfl

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Andrea Zölfl ist seit 2002 als Rechtsanwältin in Potsdam tätig. Sie ist Einzelanwältin und auf die Beratung und Prozessvertretung im Familienrecht, Erbrecht und Sozialrecht spezialisiert. Seit 2012 darf sie die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht führen. Im Familienrecht umfasst ihre Tätigkeit Trennung, Scheidung, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Güterrecht, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht sowie Ehewohnung und Haushaltssachen. Im Erbrecht nennt sie Testament, Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch. Außerdem ist sie als Verfahrensbeistand für minderjährige Kinder sowie als Verfahrenspfleger tätig und befasst sich mit Betreuungs- und Patientenverfügungen. Ihr Angebot richtet sich an Mandanten mit familienrechtlichen, erbrechtlichen und sozialrechtlichen Fragestellungen in Potsdam, Berlin und Brandenburg. Auch überregionale Mandate übernimmt sie. Sie bietet an, sich persönlich um den jeweiligen Fall zu kümmern. Vor der Annahme eines Mandats prüft sie, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; abweichende Gebühren- und Vergütungsvereinbarungen werden vor Mandatsübernahme ausgehandelt und dokumentiert.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwaeltin-zoelfl.de, rechtsanwaeltin-zoelfl.de

Beratung in Potsdam – Einordnung der Redaktion

Andrea Zölfl ist seit 2002 als Rechtsanwältin in Potsdam tätig und führt eine Einzelkanzlei in der Friedrich-Ebert-Straße 112, 14467 Potsdam. Seit 2012 darf sie die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht führen. Das Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt ihres Profils. Daneben gehören die Beratung und Prozessvertretung im Erbrecht und Sozialrecht zu ihrer Tätigkeit. Sie ist der Brandenburgischen Rechtsanwaltskammer zugeordnet. Ihr Angebot richtet sich an Ratsuchende aus Potsdam, Berlin und Brandenburg; auch überregionale Mandate übernimmt sie. Im Familienrecht befasst sich Andrea Zölfl mit Trennung und Scheidung sowie den damit verbundenen persönlichen und wirtschaftlichen Fragen. Dazu zählen Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt, das Güterrecht und der Versorgungsausgleich. Weitere Themen sind Sorgerecht, Umgangsrecht sowie die Nutzung der Ehewohnung und die Verteilung von Haushaltsgegenständen. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig darum, verschiedene Anliegen voneinander abzugrenzen: Fragen zur Betreuung gemeinsamer Kinder folgen anderen rechtlichen Maßstäben als die Aufteilung von Vermögen oder die Absicherung nach einer Trennung. Beratung und gerichtliche Vertretung können unterschiedliche Abschnitte einer solchen Klärung betreffen. Im Erbrecht nennt die Kanzleibeschreibung insbesondere Testamente, die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft sowie Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche. Typische Anliegen sind die Gestaltung der Vermögensnachfolge, die Einordnung einer testamentarischen Regelung oder Meinungsverschiedenheiten über einen Nachlass. Sozialrechtliche Fragestellungen betreffen allgemein das Verhältnis zu Sozialleistungsträgern, etwa die Prüfung von Leistungsbescheiden. Andrea Zölfl ist außerdem als Verfahrensbeistand für minderjährige Kinder und als Verfahrenspfleger tätig. Diese Aufgaben sind von einer anwaltlichen Vertretung einzelner Familienmitglieder zu unterscheiden. Betreuungs- und Patientenverfügungen gehören ebenfalls zu ihren Themen. Der örtliche Bezug liegt in Potsdam mit den Stadtteilen Innenstadt, Babelsberg und Bornstedt. Die Kanzleiadresse an der Friedrich-Ebert-Straße liegt im innerstädtischen Bereich. Für familiengerichtliche Verfahren kommt insbesondere das Amtsgericht Potsdam in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Bei erbrechtlichen Streitigkeiten kann auch das Landgericht Potsdam zuständig sein. Die konkrete Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleiadresse planen; aktuelle Verbindungen und örtliche Zufahrtsmöglichkeiten sollten vor einem Besuch geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Hilfreich sind das betroffene Rechtsgebiet, der Anlass der Anfrage und Hinweise auf laufende Verfahren oder bekannte Fristen. Vor einer Mandatsannahme prüft Andrea Zölfl, ob ein Interessenkonflikt besteht. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme. Welche Unterlagen erforderlich sind und wie die weitere Bearbeitung erfolgt, lässt sich im anschließenden Austausch klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Potsdam

Die Kanzlei von Andrea Zölfl befindet sich in der Friedrich-Ebert-Straße 112 in Potsdam und damit im innerstädtischen Bereich. Ihr räumlicher Bezug umfasst neben der Innenstadt auch Ratsuchende aus Babelsberg und Bornstedt sowie aus Berlin und dem übrigen Brandenburg. Für einen persönlichen Termin kann die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Adresse geplant werden. Konkrete Verbindungen, Zufahrtsregelungen und Parkmöglichkeiten sollten aktuell geprüft werden; aus der zentralen Lage allein lassen sich keine verbindlichen Aussagen zu Reisezeiten oder verfügbaren Stellplätzen ableiten. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Potsdam relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit vor dem Familiengericht insbesondere Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht geführt. Auch Versorgungsausgleich, güterrechtliche Familiensachen sowie Ehewohnungs- und Haushaltssachen gehören grundsätzlich in den Aufgabenbereich der Familiengerichte. Welche örtliche Zuständigkeit besteht, hängt vom jeweiligen Verfahren und den gesetzlich maßgeblichen Anknüpfungspunkten ab, nicht allein vom Sitz der beauftragten Kanzlei. Im Erbrecht ist zwischen Nachlassangelegenheiten und streitigen Zivilverfahren zu unterscheiden. Das Amtsgericht Potsdam kann als Nachlassgericht etwa für Erbscheinsverfahren oder die Eröffnung von Testamenten zuständig sein. Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche oder innerhalb einer Erbengemeinschaft werden je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht ausgetragen. Das Landgericht Potsdam ist hingegen nicht das reguläre Eingangsgericht für Scheidungen. Sozialrechtliche Streitigkeiten gehören typischerweise vor die Sozialgerichte und damit grundsätzlich nicht vor die beiden hier genannten Gerichte.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Anfrage genügt häufig eine übersichtliche Darstellung der familiären Situation und der offenen Fragen. Hilfreich können Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zu bereits laufenden Verfahren sein. Je nach Thema kommen vorhandene gerichtliche Schreiben, Vereinbarungen, Einkommensunterlagen oder Angaben zu Vermögen und Versorgungsanrechten hinzu. Nicht jedes Dokument wird für jedes Anliegen benötigt. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind und wie sensible Informationen übermittelt werden sollen, sollte im ersten Kontakt abgestimmt werden. Bekannte Fristen sollten dabei ausdrücklich genannt werden.
Wie unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein minderjähriges Kind, insbesondere Entscheidungen über seine persönlichen Angelegenheiten und sein Vermögen. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Themen hängen im Alltag zusammen, sind rechtlich aber voneinander zu unterscheiden. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass nur noch ein Elternteil sorgeberechtigt ist. Bei gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Einordnung sind die bestehende Betreuungsregelung, bisherige Vereinbarungen und etwaige gerichtliche Entscheidungen wichtige Ausgangspunkte.
Was wird bei Unterhalt und Versorgungsausgleich jeweils betrachtet?
Unterhalt und Versorgungsausgleich betreffen unterschiedliche Bereiche der wirtschaftlichen Absicherung. Beim Kindes- oder Ehegattenunterhalt geht es grundsätzlich um laufenden Lebensbedarf und die gesetzlichen Voraussetzungen eines Zahlungsanspruchs. Dabei können unter anderem Einkommen, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit eine Rolle spielen. Der Versorgungsausgleich betrifft hingegen grundsätzlich die während der Ehe erworbenen Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung. Er wird regelmäßig im Zusammenhang mit einer Scheidung behandelt. Für beide Themen werden unterschiedliche Auskünfte und Unterlagen benötigt. Ob und in welchem Umfang Ansprüche oder auszugleichende Anrechte bestehen, lässt sich nur anhand der konkreten Verhältnisse beurteilen.
Was unterscheidet einen Pflichtteilsanspruch von der Beteiligung an einer Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Der Nachlass steht ihnen grundsätzlich gemeinschaftlich zu; Fragen der Verwaltung und späteren Auseinandersetzung können deshalb Abstimmungen erfordern. Ein Pflichtteilsanspruch ist dagegen grundsätzlich ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, die durch eine Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden. Er begründet für sich genommen keine Mitgliedschaft in der Erbengemeinschaft. Unter bestimmten Voraussetzungen können frühere Schenkungen für einen Pflichtteilsergänzungsanspruch relevant werden. Zur Einordnung sind insbesondere die familiären Beziehungen, vorhandene Testamente und Informationen zum Nachlass wichtig.
Welche Informationen sind bei einer Anfrage zu einem sozialrechtlichen Bescheid wichtig?
Bei sozialrechtlichen Fragen sollte erkennbar sein, welcher Leistungsträger gehandelt hat, welche Leistung betroffen ist und was mit dem Bescheid entschieden wurde. Wichtig sind außerdem das Datum des Schreibens, der Zeitpunkt seines Zugangs und eine gegebenenfalls beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung. Auch frühere Bescheide, Anträge oder bereits eingelegte Rechtsbehelfe können für das Verständnis erforderlich sein. Im Sozialrecht gelten je nach Verfahrensstand Fristen, weshalb zeitliche Angaben schon bei der Anfrage hilfreich sind. Ob ein Widerspruchsverfahren oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt von der konkreten Entscheidung und den einschlägigen Regelungen ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Andrea Zölfl

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaeltin-zoelfl.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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