Veröffentlichtes Profil

Antje Böckl

Antje Böckl – Rechtsanwältin für Familienrecht und Strafrecht in Gera

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht · Kanzlei Antje Böckl

Humboldtstraße 13, 07545 Gera

Telefon: +49 365 290660

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Antje Böckl
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwältin Antje Böckl ist Fachanwältin für Strafrecht und im Familienrecht tätig. Ihre eigene Kanzlei in Gera gründete sie 1996. Im Familienrecht berät und vertritt sie bei Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht sowie zu Eheverträgen und Vermögensfragen. Die strafrechtliche Tätigkeit umfasst Ermittlungsverfahren, Jugendstrafrecht und Revisionen. Sie vertritt Mandanten außergerichtlich und vor Gericht. Der regionale Schwerpunkt liegt in Gera und Ostthüringen, darunter Weida, Greiz und Jena. Bei Bedarf übernimmt sie auch überregionale Vertretungen vor Gerichten in ganz Deutschland. Im vertraulichen Erstgespräch werden die Situation und die nächsten rechtlichen Schritte geklärt. Die weitere Strategie wird gemeinsam entwickelt. Zur Arbeitsweise gehören eine persönliche, enge Abstimmung und die Information über jeden Schritt; Mandanten erhalten Kopien des Schriftverkehrs. Neben persönlichen Gesprächen in der Kanzlei sind Termine per Video-Call oder Telefon möglich. Die voraussichtlichen Gebühren werden zu Beginn des Gesprächs besprochen. Außerdem unterstützt Antje Böckl bei der Beantragung von Verfahrenskosten- oder Beratungshilfe und übernimmt die Korrespondenz zur Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: familienrecht-gera.de, familienrecht-gera.de

Beratung in Gera – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Antje Böckl führt ihre 1996 gegründete Kanzlei in der Humboldtstraße 13 in 07545 Gera. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Daneben ist Antje Böckl Fachanwältin für Strafrecht; ihre belegte strafrechtliche Tätigkeit umfasst Ermittlungsverfahren, Jugendstrafrecht und Revisionen. Damit stehen unterschiedliche Lebenssituationen im Blick: Konflikte im Arbeitsverhältnis, die rechtliche Neuordnung familiärer Beziehungen und die Verteidigung im Strafverfahren. Ihr regionaler Tätigkeitsbereich liegt in Gera und Ostthüringen und schließt Weida, Greiz und Jena ein. Bei Bedarf übernimmt sie auch überregionale Vertretungen vor Gerichten in Deutschland. Im Arbeitsrecht betreffen typische Anliegen etwa Kündigungen, Arbeitsverträge, Vergütungsfragen oder Arbeitszeugnisse. Ratsuchende benötigen dabei häufig zunächst eine Einordnung ihrer Unterlagen und der zeitlichen Abläufe. Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Die Angabe des Hauptschwerpunkts im Profil bietet hierfür eine erste thematische Orientierung; ob die Kanzlei ein bestimmtes arbeitsrechtliches Anliegen übernimmt, lässt sich bei der Anfrage klären. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden grundsätzlich vor der Arbeitsgerichtsbarkeit und nicht vor Amts- oder Landgerichten geführt. Im Familienrecht berät und vertritt Antje Böckl zu Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht sowie zu Eheverträgen und Vermögensfragen. Hinter diesen Themen stehen häufig Fragen zur wirtschaftlichen Absicherung nach einer Trennung, zur Verantwortung für gemeinsame Kinder oder zur vertraglichen Gestaltung einer Ehe. Familiengerichtliche Verfahren gehören grundsätzlich zum Aufgabenbereich des Amtsgerichts. Im Strafrecht unterscheiden sich Anliegen je nach Verfahrensstand: Ein Ermittlungsverfahren erfordert eine andere Einordnung als ein bereits ergangenes Urteil, das mit einer Revision überprüft werden soll. Antje Böckl vertritt außergerichtlich und vor Gericht. Für Ratsuchende aus Gera, etwa aus Zentrum, Lusan oder Bieblach, ist die Kanzleianschrift der örtliche Anlaufpunkt. Zur Vorbereitung der Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung; konkrete Verkehrsverbindungen sind hier nicht belegt. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über die im Profil auf Anwalt-Seiten.de bereitgestellten Kontaktangaben anbahnen. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf bereits gesetzte Termine oder Fristen. Im vertraulichen Erstgespräch werden die Situation und mögliche nächste Schritte geklärt; die weitere Strategie wird gemeinsam entwickelt. Neben Kanzleiterminen sind Gespräche per Telefon oder Video möglich. Zur Arbeitsweise gehören persönliche Abstimmung, Informationen über die einzelnen Schritte und Kopien des Schriftverkehrs.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gera

Die Kanzlei Antje Böckl befindet sich in der Humboldtstraße 13, 07545 Gera. Ihr regionaler Bezug reicht über das Stadtgebiet hinaus nach Ostthüringen, insbesondere nach Weida, Greiz und Jena. Innerhalb Geras sind Zentrum, Lusan und Bieblach Bezugspunkte für Ratsuchende; eine konkrete Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht gesichert. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Adresse die Grundlage einer aktuellen Wegeplanung. Aussagen zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Fahrzeiten lassen sich daraus nicht ableiten. Telefon- und Videotermine ermöglichen zudem ein Gespräch ohne Anfahrt zur Kanzlei. Für familienrechtliche Anliegen ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Gera von Bedeutung: Dort werden am Familiengericht unter anderem Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren geführt, soweit die örtliche und sachliche Zuständigkeit gegeben ist. Strafsachen können sowohl vor dem Amtsgericht Gera als auch vor dem Landgericht Gera verhandelt werden. Die Verteilung richtet sich insbesondere nach Art und Gewicht des Tatvorwurfs sowie dem Verfahrensstand. Das Landgericht befasst sich außerdem mit bestimmten Rechtsmitteln gegen amtsgerichtliche Entscheidungen; strafrechtliche Revisionen fallen regelmäßig in die Zuständigkeit höherer Gerichte. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist dagegen grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Amtsgericht und Landgericht Gera sind daher nicht die üblichen Eingangsgerichte für Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, hängt von den jeweiligen Verfahrensregeln ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Zum ersten Beratungsgespräch sollen vorhandene Schriftstücke (z. B. Gerichtspost, Urkunden oder Verträge) sowie der Personalausweis mitgebracht werden. Bei Familienrechtssachen sind oft Einkommensnachweise wichtig, im Strafrecht die Ladung oder der Bußgeldbescheid.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Im vertraulichen Erstgespräch werden die Situation geklärt und die nächsten rechtlichen Schritte aufgezeigt. Termine können telefonisch oder über das Kontaktformular angefragt werden; Beratungen sind auch per Video-Call oder Telefon möglich. Die Erstberatung kostet für Verbraucher laut Quelle maximal 190 € zzgl. MwSt.; die voraussichtlichen Gebühren werden zu Beginn des Gesprächs geklärt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Im vertraulichen Erstgespräch werden die Situation geklärt und die nächsten rechtlichen Schritte aufgezeigt. Termine können telefonisch oder über das Kontaktformular angefragt werden; Beratungen sind auch per Video-Call oder Telefon möglich. Die Erstberatung kostet für Verbraucher laut Quelle maximal 190 € zzgl. MwSt.; die voraussichtlichen Gebühren werden zu Beginn des Gesprächs geklärt.

Für den Erstkontakt: Zum ersten Beratungsgespräch sollen vorhandene Schriftstücke (z. B. Gerichtspost, Urkunden oder Verträge) sowie der Personalausweis mitgebracht werden. Bei Familienrechtssachen sind oft Einkommensnachweise wichtig, im Strafrecht die Ladung oder der Bußgeldbescheid.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu Kündigung oder anderen arbeitsrechtlichen Konflikten hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und der relevante Schriftwechsel wichtig. Je nach Anliegen kommen ein Kündigungsschreiben, Abmahnungen, Entgeltabrechnungen oder ein Arbeitszeugnis hinzu. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert es, den Verlauf nachzuvollziehen. Bei einer Kündigung ist insbesondere bedeutsam, wann das Schreiben zugegangen ist, weil arbeitsrechtliche Verfahren an kurze Fristen gebunden sein können. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und ob ein Mandat übernommen wird, lässt sich im Rahmen der Kontaktaufnahme klären.
Werden Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht automatisch in einem einzigen Verfahren geklärt?
Diese Themen hängen im Alltag oft zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Eine Scheidung beendet die Ehe; Unterhalt betrifft finanzielle Ansprüche, während das Sorgerecht die elterliche Verantwortung für ein Kind regelt. Bestimmte Folgesachen können unter gesetzlichen Voraussetzungen gemeinsam mit der Scheidung behandelt werden. Andere Fragen werden in eigenständigen Verfahren geklärt oder außergerichtlich geregelt. Für eine erste Besprechung hilft deshalb eine Übersicht darüber, welche Punkte bereits vereinbart sind und wo Uneinigkeit besteht. Ob Verfahren verbunden werden, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den gestellten Anträgen.
Welche Fragen können bei einem Ehevertrag oder bei Vermögensfragen nach einer Trennung auftreten?
Bei Eheverträgen geht es häufig um den Güterstand, mögliche Unterhaltsregelungen und den Versorgungsausgleich. Nach einer Trennung können außerdem Eigentumsverhältnisse, gemeinsame Verbindlichkeiten und vermögensrechtliche Ausgleichsansprüche relevant werden. Dabei ist zwischen dem Eigentum an einzelnen Gegenständen und einem möglichen finanziellen Ausgleich zu unterscheiden. Eheverträge bedürfen der notariellen Beurkundung und unterliegen rechtlichen Grenzen. Für eine allgemeine Bestandsaufnahme sind vorhandene Verträge sowie Angaben zu Vermögen und Schulden hilfreich. Welche Regelungen wirksam oder welche Ansprüche gegeben sind, erfordert eine Prüfung der individuellen Umstände.
Was unterscheidet ein Ermittlungsverfahren von einer strafrechtlichen Revision?
Im Ermittlungsverfahren prüfen Staatsanwaltschaft und Polizei einen strafrechtlichen Verdacht. Dabei werden sowohl belastende als auch entlastende Umstände untersucht. Eine Revision setzt dagegen ein bereits ergangenes Urteil voraus und richtet sich auf dessen rechtliche Überprüfung; sie ist grundsätzlich keine neue Verhandlung über sämtliche Tatsachen. Für beide Verfahrensstadien sind der genaue Stand des Verfahrens und die vorliegenden Schreiben wichtig. Vor einer Mandatsanfrage ist daher eine Übersicht über erhaltene Dokumente, Zustellungsdaten und anstehende Termine hilfreich. Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen, lässt sich nur anhand des konkreten Verfahrens beurteilen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Antje Böckl

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: familienrecht-gera.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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