Veröffentlichtes Profil

Sven Rothe

Sven Rothe – Rechtsanwalt in Gera

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwaltskanzlei Sven Rothe

Clara-Zetkin-Straße 16, 07545 Gera

Telefon: +49 365 54 81 80 20

Qualifikation
Zulassung seit 1996 · Rechtsanwaltskammer Thüringen
Sprachen
Englisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Sven Rothe
Profilstand
39% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Sven Rothe ist als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Gera tätig. Er vertritt private Mandanten, Handwerker sowie Inhaber mittelständischer Unternehmen. Die Kanzlei ist überwiegend im Zivilrecht mit Vertragsgestaltung, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie Verkehrsrecht und Versicherungsrecht tätig. Im Zivilrecht stehen Beratung, Betreuung und Streitvermeidung durch vorausschauende Vertragsgestaltung im Mittelpunkt. Gesellschaftsrechtliche Anliegen betreffen unter anderem Gründung, Anteilskauf, Umwandlung und Ausscheiden aus einer Gesellschaft. Im Individualarbeitsrecht vertritt Rothe Arbeitnehmer und Arbeitgeber in ganz Deutschland. Er gestaltet Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse und bearbeitet Anliegen zu Kündigung, Urlaub, Teilzeitarbeit und Mutterschutz. Betriebsräte unterstützt er bei der betrieblichen Mitbestimmung und durch Schulungen. Im Verkehrsrecht gehören Unfallregulierung, Haftungsfragen und die Durchsetzung finanzieller Ansprüche zu seinen Aufgaben. Bei Verkehrsdelikten übernimmt er die Verteidigung im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Seine Arbeitsweise beschreibt er als lösungsorientiert, diskret und persönlich. Bei Bedarf arbeitet die Kanzlei mit externen Fachleuten zusammen. Besprechungen außerhalb der Öffnungszeiten sowie Termine im Unternehmen oder zu Hause sind im Einzelfall möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-sven-rothe.de, ra-sven-rothe.de

Beratung in Gera – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Sven Rothe führt seine eigene Kanzlei in der Clara-Zetkin-Straße 16 in 07545 Gera. Er ist seit 1996 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und gehört der Rechtsanwaltskammer Thüringen an. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. In diesem Bereich vertritt er Arbeitnehmer und Arbeitgeber in ganz Deutschland. Zu seinen Mandanten zählen außerdem Privatpersonen, Handwerker und Inhaber mittelständischer Unternehmen. Die Tätigkeit verbindet arbeitsrechtliche Fragestellungen mit weiteren zivilrechtlichen Themen, die im privaten Alltag und bei der Führung eines Unternehmens auftreten können. Im Individualarbeitsrecht bearbeitet Sven Rothe Anliegen zu Kündigung, Urlaub, Teilzeitarbeit und Mutterschutz. Hinzu kommen die Gestaltung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen. Für Ratsuchende kann es dabei beispielsweise um die Einordnung vertraglicher Regelungen, die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder die Ausgestaltung der Arbeitszeit gehen. Auf Arbeitgeberseite stellen sich entsprechende Fragen bei der Vertragsgestaltung und bei personellen Entscheidungen. Betriebsräte unterstützt Rothe bei der betrieblichen Mitbestimmung sowie durch Schulungen. Welche Unterlagen und weiteren Informationen für ein Anliegen benötigt werden, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Daneben ist die Kanzlei im Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht tätig. Im Zivilrecht gehören Beratung, laufende Betreuung und die Vermeidung von Streit durch vorausschauende Vertragsgestaltung zur beschriebenen Ausrichtung. Gesellschaftsrechtliche Themen umfassen unter anderem Gründung, Anteilskauf, Umwandlung und das Ausscheiden aus einer Gesellschaft. Im Verkehrsrecht bearbeitet Rothe Unfallregulierungen, Haftungsfragen und finanzielle Ansprüche. Bei Verkehrsdelikten übernimmt er auch die Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Bei Bedarf arbeitet die Kanzlei mit externen Fachleuten zusammen. Die Kanzleianschrift in Gera bildet den örtlichen Anlaufpunkt; ein bestimmter Stadtteil oder konkrete Verkehrsverbindungen sind in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommen regelmäßig die Arbeitsgerichte in Betracht, während andere Anliegen je nach Gegenstand vor Zivil-, Sozial- oder Strafgerichten behandelt werden. Welches Gericht örtlich zuständig ist, ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort bereitgestellten Kontaktangaben nutzen und zunächst das Thema, die beteiligten Parteien sowie etwaige Fristen benennen. Die Anfrage dient der Klärung, ob und unter welchen Bedingungen eine Mandatsübernahme möglich ist. Besprechungen außerhalb der Öffnungszeiten sowie Termine im Unternehmen oder zu Hause sind laut Kanzleibeschreibung im Einzelfall möglich.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gera

Die Rechtsanwaltskanzlei Sven Rothe befindet sich in der Clara-Zetkin-Straße 16, 07545 Gera. Die Angaben enthalten weder eine ausdrückliche Zuordnung zu einem Stadtteil noch nähere Informationen zur Anbindung. Eine bestimmte Innenstadtlage, Haltestelle oder Parkmöglichkeit lässt sich daraus nicht verlässlich ableiten. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Anschrift die Grundlage zur individuellen Routenplanung. Vor einem persönlichen Besuch empfiehlt sich allgemein die Abstimmung eines Termins und gegebenenfalls die Klärung von Fragen zum Zugang. Ergänzend sind nach der Kanzleibeschreibung Besprechungen im Unternehmen oder zu Hause in Einzelfällen möglich. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt sind typischerweise die Arbeitsgerichte zuständig. Sie behandeln beispielsweise Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten über Vergütung oder Zeugnisse sowie betriebsverfassungsrechtliche Beschlussverfahren. Die örtliche Zuständigkeit kann insbesondere vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten abhängen; der Sitz der beauftragten Kanzlei ist dafür nicht ausschlaggebend. Konkrete Gerichte sind in den Profilangaben nicht benannt. Bei zivilrechtlichen Vertrags-, Versicherungs- oder Verkehrsunfallstreitigkeiten kommen je nach Zuständigkeitsregeln Amts- oder Landgerichte in Betracht. Sozialrechtliche Auseinandersetzungen, etwa über Leistungen eines Sozialversicherungsträgers, werden regelmäßig vor Sozialgerichten geführt. Strafrechtliche Verkehrsvorwürfe und gerichtliche Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten fallen demgegenüber in die ordentliche Gerichtsbarkeit. Für die Einordnung des passenden Verfahrenswegs sind deshalb das Rechtsgebiet, die Beteiligten und der konkrete Streitgegenstand maßgeblich.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Sven Rothe führt ein offenes Gespräch mit seinen Mandanten und entwickelt gemeinsam mit ihnen gezielt eine rechtssichere Lösung für ihre Situation.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Sven Rothe führt ein offenes Gespräch mit seinen Mandanten und entwickelt gemeinsam mit ihnen gezielt eine rechtssichere Lösung für ihre Situation.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Wählergemeinschaft FÜR GERA e.V.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
Für die erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und das Datum seines Zugangs von Bedeutung. Hilfreich können außerdem Nachträge zum Vertrag, Angaben zur Beschäftigungsdauer und bereits geführter Schriftverkehr sein. Im Kündigungsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten, weshalb ein Hinweis auf den Zugang der Kündigung schon in der Anfrage wichtig ist. Eine knappe zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Ob eine Kündigung wirksam ist und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, lässt sich erst anhand des Einzelfalls beurteilen.
Welche Anliegen zu Arbeitsvertrag, Teilzeit, Urlaub oder Mutterschutz lassen sich vor einer Mandatsanfrage eingrenzen?
Ratsuchende können zunächst beschreiben, welche Regelung unklar ist oder welche Veränderung im Arbeitsverhältnis ansteht. Bei Teilzeit geht es häufig um Umfang und Verteilung der Arbeitszeit, beim Urlaub um Ansprüche und zeitliche Festlegung. Zum Mutterschutz können Fragen nach Beschäftigungsbedingungen und gesetzlichen Schutzvorgaben entstehen. Neben dem Arbeitsvertrag können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und bisherige Absprachen eine Rolle spielen. Eine erste Anfrage sollte das gewünschte Klärungsziel benennen, ohne bereits eine rechtliche Bewertung vorauszusetzen. Welche Vorschriften tatsächlich eingreifen, hängt von den jeweiligen Umständen ab.
Was unterscheidet ein Anliegen des Betriebsrats von einem individuellen arbeitsrechtlichen Problem?
Individuelle arbeitsrechtliche Anliegen betreffen das Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Beschäftigten und ihrem Arbeitgeber, beispielsweise Vergütung, Zeugnis oder Kündigung. Der Betriebsrat nimmt dagegen gesetzlich geregelte Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung wahr. Dabei können Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte betroffen sein. Für eine Anfrage ist deshalb hilfreich, deutlich zu machen, ob eine Person eigene Ansprüche klären möchte oder das Gremium Unterstützung bei einer betrieblichen Frage sucht. Bei Betriebsratsangelegenheiten können außerdem Beschlüsse, bisherige Verhandlungen und bestehende Betriebsvereinbarungen für die weitere Einordnung relevant werden.
Welche Unterlagen sind bei einem Verkehrsunfall oder einem Streit mit einer Versicherung hilfreich?
Zur ersten Orientierung können eine sachliche Schilderung des Geschehens, vorhandene Fotos, Angaben zu Beteiligten und Zeugen sowie der bisherige Schriftwechsel beitragen. Bei Versicherungsfragen sind zusätzlich der Versicherungsschein und die maßgeblichen Vertragsbedingungen häufig relevant. Rechnungen, Gutachten oder andere vorhandene Schadensnachweise können das Anliegen ergänzen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Ersatzansprüchen nach einem Unfall, Ansprüchen aus einem eigenen Versicherungsvertrag und möglichen strafrechtlichen oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Vorwürfen. Diese Fragen folgen unterschiedlichen Regeln und können trotz desselben Ausgangsereignisses getrennt zu betrachten sein.
Wann kann eine rechtliche Prüfung von Verträgen oder gesellschaftsrechtlichen Veränderungen sinnvoll sein?
Allgemein kann eine Prüfung vor verbindlichen Vereinbarungen helfen, Rechte, Pflichten und mögliche Konfliktpunkte zu erkennen. Bei Unternehmen betrifft das beispielsweise die Gründung, den Kauf von Anteilen, eine Umwandlung oder das Ausscheiden eines Gesellschafters. Für eine erste Anfrage sind das geplante Vorhaben, die beteiligten Personen und vorhandene Vertragsentwürfe hilfreich. Auch bestehende Gesellschaftsverträge und zeitliche Vorgaben können eine Rolle spielen. Je nach Gestaltung sind zusätzlich steuerliche Fragen oder notarielle Formerfordernisse zu berücksichtigen; welche Fachrichtungen einzubeziehen sind, richtet sich nach dem konkreten Vorhaben.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Sven Rothe

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,1 von 5 · 18 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

Clara-Zetkin-Straße 16, 07545 Gera

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08:00-12:00 und 14:00-17:00
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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-sven-rothe.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 39 %

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