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- Rechtsanwalt Peter Kindermann
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Peter Kindermann ist seit 1995 als selbstständiger Rechtsanwalt in Gera tätig. Den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht erhielt er 2003, den Titel Fachanwalt für Strafrecht 2005. Im Arbeitsrecht unterstützt er Mandanten bei Kündigung, Abmahnung, Abfindung und Lohnansprüchen. Im Strafrecht übernimmt er die Verteidigung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht; auch Pflichtverteidigung wird als Tätigkeit genannt. Weitere Rechtsgebiete sind allgemeines Zivilrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht. Hierzu gehören Verträge und zivilrechtliche Streitigkeiten, Erbstreit, Pflichtteil und Erbengemeinschaft sowie Bußgeld- und Verkehrsangelegenheiten. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten aus Gera sowie überregional und bundesweit, insbesondere im Arbeits- und Strafrecht. Kindermann betreut seine Mandanten persönlich vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens. Zu Beginn werden die rechtlichen Ziele gemeinsam geklärt und eine strukturierte Strategie entwickelt. Angaben und Dokumente werden für eine Ersteinschätzung geprüft. Die Vertretung erfolgt außergerichtlich oder vor Gericht. Mandanten werden über den aktuellen Stand informiert; mögliche Kosten werden bereits im ersten Gespräch besprochen.
Beratung in Gera – Einordnung der Redaktion
Peter Kindermann ist seit 1995 als selbstständiger Rechtsanwalt in Gera tätig. Seine Kanzlei befindet sich in der Zabelstraße 14, 07545 Gera. Den Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht erhielt er 2003, denjenigen für Strafrecht 2005. Das Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils; daneben ist Familienrecht als Rechtsgebiet aufgeführt. Die belegte Tätigkeitsbeschreibung umfasst außerdem Strafrecht, allgemeines Zivilrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht. Kindermann vertritt Mandantinnen und Mandanten aus Gera sowie überregional und bundesweit, insbesondere in arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Im Arbeitsrecht unterstützt Peter Kindermann bei Kündigungen, Abmahnungen, Abfindungen und Lohnansprüchen. Hinter diesen Themen stehen häufig Fragen zum Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses, zu beanstandetem Verhalten am Arbeitsplatz oder zu ausstehenden Zahlungen. Bei einer rechtlichen Einordnung können Arbeitsvertrag, Schriftverkehr und der zeitliche Ablauf maßgeblich sein. Eine Abfindung ist nicht automatisch mit jeder Kündigung verbunden, sondern hängt von den jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Umständen ab. Im ebenfalls aufgeführten Familienrecht betreffen typische Anliegen Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Welche familienrechtlichen Angelegenheiten die Kanzlei konkret übernimmt, lässt sich im Rahmen einer Anfrage klären. Zum ausdrücklich beschriebenen Tätigkeitsfeld im Strafrecht gehören die Verteidigung während des Ermittlungsverfahrens und vor Gericht sowie die Pflichtverteidigung. Ratsuchende können sich hier etwa mit einem strafrechtlichen Vorwurf oder gerichtlichen Schreiben befassen müssen. Im Erbrecht nennt die Kanzleibeschreibung Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsfragen und Erbengemeinschaften; hinzu kommen Vertragsstreitigkeiten sowie Bußgeld- und Verkehrsangelegenheiten. Für familienrechtliche Verfahren ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig. Mit dem Amtsgericht Gera und dem Landgericht Gera bestehen am Standort außerdem Gerichte für unterschiedliche Zivil- und Strafverfahren. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Für Ratsuchende aus dem Zentrum, Lusan oder Bieblach ist die Kanzleiadresse in Gera der örtliche Bezugspunkt. Konkrete Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Möglichkeiten zur Anfahrt mit dem Pkw sollten anhand der Adresse geprüft werden. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Schilderung des Anliegens, des betroffenen Rechtsgebiets und etwaiger Termine oder Fristen beginnen. Welche Unterlagen benötigt werden, lässt sich anschließend abstimmen. Nach der Kanzleibeschreibung prüft Kindermann Angaben und Dokumente zur Ersteinschätzung, klärt gemeinsam die rechtlichen Ziele und entwickelt eine strukturierte Strategie. Er betreut seine Mandantschaft persönlich vom ersten Gespräch bis zum Verfahrensabschluss, informiert über den Stand und bespricht mögliche Kosten bereits zu Beginn.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gera
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Peter Kindermann hat ihre Anschrift in der Zabelstraße 14, 07545 Gera. Damit ist Gera der örtliche Ausgangspunkt seiner Tätigkeit, auch wenn die Vertretung insbesondere im Arbeits- und Strafrecht überregional und bundesweit erfolgt. Zentrum, Lusan und Bieblach gehören zu den genannten Stadtteilen am Standort. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben jedoch nicht belegt. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Adresse planen. Konkrete Haltestellen, Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben und sollten vorab gesondert geprüft werden. Für das im Profil aufgeführte Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Gera relevant: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob Gera örtlich zuständig ist, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens. Im Strafrecht kommen sowohl das Amtsgericht Gera als auch das Landgericht Gera in Betracht. Die Verteilung richtet sich insbesondere nach Art und Gewicht des Tatvorwurfs sowie den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Das Landgericht bearbeitet außerdem bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Allgemeine zivilrechtliche Streitigkeiten können abhängig von Streitgegenstand und gesetzlichen Vorgaben vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht geführt werden. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist dagegen regelmäßig die gesonderte Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig, nicht eines dieser beiden Gerichte.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Relevante Unterlagen wie Kündigungsschreiben, Strafbefehle oder behördliche Schreiben können bereits vorab übermittelt werden. Das ermöglicht eine schnellere und gezieltere Ersteinschätzung.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für die Ersteinschätzung werden Angaben und Dokumente zeitnah geprüft und das Ziel gemeinsam geklärt. Mandanten erhalten eine klare Empfehlung, welche Schritte sinnvoll sind. Bereits im ersten Gespräch wird transparent geklärt, welche Kosten entstehen können.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für die Ersteinschätzung werden Angaben und Dokumente zeitnah geprüft und das Ziel gemeinsam geklärt. Mandanten erhalten eine klare Empfehlung, welche Schritte sinnvoll sind. Bereits im ersten Gespräch wird transparent geklärt, welche Kosten entstehen können.
Für den Erstkontakt: Relevante Unterlagen wie Kündigungsschreiben, Strafbefehle oder behördliche Schreiben können bereits vorab übermittelt werden. Das ermöglicht eine schnellere und gezieltere Ersteinschätzung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und dazugehöriger Schriftverkehr hilfreich. Bei einer Kündigung spielt auch eine Rolle, wann und wie das Schreiben zugegangen ist. Angaben zur Beschäftigungsdauer, zur Tätigkeit und zum zeitlichen Ablauf erleichtern das Verständnis. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können kurzen gesetzlichen oder vertraglichen Fristen unterliegen. Eine Anfrage sollte deshalb vorhandene Schreiben und bekannte Termine deutlich benennen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Anliegen ab.
- Besteht bei einer Kündigung immer ein Anspruch auf Abfindung?
- Eine Kündigung führt nicht grundsätzlich zu einem Abfindungsanspruch. Eine Abfindung kann sich beispielsweise aus besonderen gesetzlichen Voraussetzungen, einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder einem gerichtlichen Vergleich ergeben. Ob darüber verhandelt wird, hängt unter anderem von der Ausgangslage und den Zielen der Beteiligten ab. Davon zu unterscheiden sind offene Lohnansprüche oder andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Für eine Mandatsanfrage ist daher hilfreich, neben der Kündigung auch bestehende Vereinbarungen und die eigenen Vorstellungen zum weiteren Umgang mit dem Arbeitsverhältnis zu benennen.
- Was sollte eine erste Anfrage zu Trennung, Scheidung oder Unterhalt enthalten?
- Eine erste Anfrage kann das zentrale Anliegen und die familiäre Ausgangssituation knapp beschreiben. Je nach Thema sind der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, bestehende Vereinbarungen und bereits laufende Verfahren von Bedeutung. Bei Unterhaltsfragen können Angaben zu Einkommen und wirtschaftlichen Verhältnissen relevant werden. Bereits erhaltene gerichtliche Schreiben und darin genannte Termine sollten erkennbar sein. Nicht jedes Dokument muss ungefragt übermittelt werden; der erforderliche Umfang lässt sich abstimmen. Welche familienrechtlichen Angelegenheiten eine Kanzlei übernimmt, sollte vor einer ausführlichen Übersendung persönlicher Unterlagen geklärt werden.
- Kann eine Strafverteidigung bereits im Ermittlungsverfahren beginnen, und was bedeutet Pflichtverteidigung?
- Eine Strafverteidigung kann schon im Ermittlungsverfahren einsetzen, also bevor eine Anklage erhoben oder eine Hauptverhandlung angesetzt wird. Gegenstand sind etwa die Einordnung des Vorwurfs, Akteneinsicht und Fragen zum weiteren Verfahrensablauf. Pflichtverteidigung bezeichnet die gerichtliche Bestellung einer Verteidigung in gesetzlich bestimmten Fällen notwendiger Verteidigung. Sie hängt nicht allein von den finanziellen Verhältnissen ab und bedeutet nicht automatisch, dass keine Kosten entstehen. Für eine erste Anfrage sind der vorgeworfene Sachverhalt, die ermittelnde Stelle, vorhandene Schreiben und bekannte Termine wichtige Ausgangsinformationen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Peter Kindermann
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kiboel.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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