- Qualifikation
- Zulassung seit 2002
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwaltskanzlei Holley
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwältin Ricarda Holley ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Holley in der Straße des Friedens 1 in Gera ansässig. Die Kanzlei bearbeitet hauptsächlich zivilrechtliche Mandate. Schwerpunkte sind Verkehrsrecht, Familien- und Erbrecht sowie Arbeits- und Sozialrecht. Daneben berät und vertritt die Kanzlei Mandanten in steuerrechtlichen Fragen. Als weitere Rechtsgebiete nennt die Webseite allgemeines Zivilrecht und Mietrecht. Ricarda Holley studierte Rechtswissenschaften in Jena und absolvierte ihr Referendariat in Thüringen. Ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgte 2002; seit 2000 ist sie juristisch in einer Rechtsanwaltskanzlei tätig. Sie ist bundesweit an allen Amts- und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten vertretungsbefugt. Für Kontaktanfragen stehen Festnetz, Mobiltelefon, Fax, E-Mail und ein Nachrichtenformular zur Verfügung. Auf der Kontaktseite weist sie darauf hin, dass der rechtzeitige Eingang von E-Mails wegen möglicher technischer Störungen nicht sichergestellt ist. Für eilige, sehr wichtige oder fristwahrende Mitteilungen nennt sie deshalb Fax, Kurier oder Post als Versandwege.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-holley.de, ra-holley.de
Beratung in Gera – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Ricarda Holley ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Holley in der Straße des Friedens 1, 07548 Gera, ansässig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Ihre anwaltliche Zulassung besteht seit 2002; bereits seit 2000 ist sie juristisch in einer Rechtsanwaltskanzlei tätig. Sie studierte Rechtswissenschaften in Jena und absolvierte ihr Referendariat in Thüringen. Die Kanzlei bearbeitet hauptsächlich zivilrechtliche Mandate und nennt neben dem Arbeitsrecht auch Verkehrsrecht, Familien- und Erbrecht, Sozialrecht, steuerrechtliche Fragen, allgemeines Zivilrecht und Mietrecht als Tätigkeitsfelder. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeiten, Urlaub, Abmahnungen oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Auch Arbeitszeugnisse und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet dabei grundsätzlich eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen und des konkreten Geschehens. Je nach Anliegen sind Schriftstücke, zeitliche Abläufe und bereits geführte Gespräche von Bedeutung. Bei Kündigungen oder anderen fristgebundenen Angelegenheiten ist eine zeitnahe Klärung der weiteren Bearbeitung besonders wichtig. Die weiteren genannten Rechtsgebiete betreffen unterschiedliche Lebenssituationen: Im Verkehrsrecht können etwa die Folgen eines Verkehrsunfalls und die Regulierung von Schäden Gegenstand eines Mandats sein. Familienrechtliche Anliegen reichen von Trennung und Scheidung bis zu Unterhaltsfragen. Das Erbrecht befasst sich unter anderem mit Erbfolge, Testamenten und Pflichtteilsansprüchen. Mietrechtliche Fragen können aus Mietverträgen, Betriebskostenabrechnungen oder der Beendigung eines Mietverhältnisses entstehen. Im Sozialrecht geht es häufig um Entscheidungen von Sozialleistungsträgern; steuerrechtliche Angelegenheiten können beispielsweise Bescheide und das Verhältnis zur Finanzverwaltung betreffen. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Gera. Für Ratsuchende aus dem Zentrum, Lusan oder Bieblach ist die Anschrift in der Straße des Friedens der konkrete Anlaufpunkt; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Gera und das Landgericht Gera. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind hingegen grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der vollständigen Anschrift planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst das Profil und die dort bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Angaben zu beteiligten Parteien und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Die Kanzlei nennt Telefon, Mobiltelefon, Fax, E-Mail und ein Nachrichtenformular als Kontaktwege. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass der rechtzeitige E-Mail-Eingang technisch nicht gesichert ist, und nennt für eilige, sehr wichtige oder fristwahrende Mitteilungen Fax, Kurier oder Post. Eine Anfrage allein bestätigt noch keine Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gera
Die Rechtsanwaltskanzlei Holley hat ihre Anschrift in der Straße des Friedens 1, 07548 Gera. Für die räumliche Orientierung innerhalb Geras sind unter anderem das Zentrum sowie die Stadtteile Lusan und Bieblach relevant. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Bereiche; auch eine Innenstadtlage ist nicht belegt. Für die Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte deshalb die genaue Adresse zugrunde gelegt werden. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Unter den genannten Gerichten kommt dem Amtsgericht Gera insbesondere für bestimmte zivilrechtliche Anliegen Bedeutung zu. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen geführt. Als Familiengericht bearbeitet es unter anderem Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftssachen; als Nachlassgericht ist es etwa mit Erbscheinsverfahren befasst. Das Landgericht Gera entscheidet über zivilrechtliche Streitigkeiten, die nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln in seinen Aufgabenbereich fallen, und über bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Verkehrsrechtliche Schadensersatzforderungen oder erbrechtliche Zahlungsklagen können abhängig vom Streitgegenstand und Streitwert vor Amts- oder Landgericht gehören. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind Amtsgericht und Landgericht hingegen regelmäßig nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Sozialrechtliche Streitigkeiten gehören regelmäßig vor die Sozialgerichte, steuerrechtliche Verfahren häufig vor die Finanzgerichte. Welche konkrete Zuständigkeit besteht, richtet sich nach dem jeweiligen Anliegen und den gesetzlichen Regeln, nicht allein nach dem Kanzleisitz in Gera.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Problem hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, einschlägige Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Je nach Anliegen können Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Zeugnis hinzukommen. Auch anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können eine Rolle spielen. Wichtig ist, erkennbare Fristen und das Datum des Zugangs von Schreiben ausdrücklich zu benennen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab und wird im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt. Vertrauliche Dokumente sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
- Warum ist bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag eine zeitnahe Anfrage wichtig?
- Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können an kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen gebunden sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Bei einem Aufhebungsvertrag stehen dagegen die vereinbarten Bedingungen und mögliche Folgen für Vergütung, Beendigungszeitpunkt und Sozialleistungen im Vordergrund. Eine Unterschrift kann weitreichende Bindungen auslösen. Für eine erste Anfrage sind deshalb der vollständige Text, das Zugangsdatum und gegebenenfalls eine gesetzte Antwortfrist wesentlich. Ob und welche Schritte in Betracht kommen, lässt sich nur anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.
- Ist für meinen arbeitsrechtlichen Streit das Amtsgericht Gera zuständig?
- Für typische Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig, nicht das Amtsgericht. Dazu zählen beispielsweise Verfahren über die Wirksamkeit einer Kündigung, ausstehendes Arbeitsentgelt oder ein Arbeitszeugnis. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich unter anderem nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten wie dem Arbeitsort oder dem Sitz der beklagten Partei. Der Wohnort der ratsuchenden Person oder der Kanzleisitz entscheidet darüber nicht automatisch. Besondere Beschäftigungsformen und Statusfragen können zudem eine genauere Prüfung des zulässigen Rechtswegs erforderlich machen.
- Was unterscheidet einen arbeitsrechtlichen Konflikt von einer sozialrechtlichen Angelegenheit?
- Arbeitsrecht betrifft vor allem die Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa Vergütung, Urlaub oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sozialrecht regelt insbesondere Ansprüche gegenüber Sozialleistungsträgern, beispielsweise auf Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Rentenleistungen. Beide Bereiche können sich überschneiden: Das Ende einer Beschäftigung kann zugleich Fragen zu Sozialleistungen auslösen. Für die erste Anfrage ist daher hilfreich, zwischen Schreiben des Arbeitgebers und Bescheiden einer Behörde oder Versicherung zu unterscheiden. Für beide Bereiche können eigenständige Fristen und unterschiedliche Verfahrenswege gelten; ein Vorgehen in einem Bereich ersetzt nicht automatisch die Klärung im anderen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ricarda Holley
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Straße des Friedens 1, 07548 Gera
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-holley.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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