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- Rechtsanwaltskanzlei Rainer Müller
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rainer Müller ist seit 1993 als Rechtsanwalt in Gera tätig. Nachdem er anfänglich sämtliche Rechtsgebiete betreut hatte, spezialisierte er sich im Laufe der Jahre auf Familienrecht, Strafrecht und Ausländerrecht. Seit 1998 führt er die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht, seit 2005 die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht. Darüber hinaus ist er Ansprechpartner für allgemeines Zivilrecht, insbesondere für Verkehrsunfallrecht. Die Kanzlei vertritt Mandanten auch bundesweit und nennt stetige Weiterbildung als Bestandteil ihrer Arbeit. In den Kanzleiräumlichkeiten ist außerdem Rechtsanwältin Heike Redeker im Rahmen einer Bürogemeinschaft tätig. Ihre Tätigkeitsbereiche umfassen überwiegend allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Verkehrsunfallrecht. Über das Kontaktformular können Interessenten ihren Mandatsumfang und ihr Anforderungsprofil beschreiben. Anschließend nimmt das Team Kontakt für ein Vorabgespräch zu Ablauf und Konditionen auf. Rechtliche und steuerliche Fragen werden über das Formular nicht beantwortet; individuelle Beratung ist honorarpflichtig.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: scheidungsanwalt-mueller.de, scheidungsanwalt-mueller.de
Beratung in Gera – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Rainer Müller ist seit 1993 in Gera tätig. Seine Kanzlei befindet sich in der Clara-Zetkin-Straße 28, 07545 Gera. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die belegte Kanzleibeschreibung setzt daneben eigene Akzente: Nach einer zunächst breit angelegten Tätigkeit spezialisierte sich Müller im Laufe der Jahre auf Familienrecht, Strafrecht und Ausländerrecht. Seit 1998 führt er die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht, seit 2005 die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht. Zum beschriebenen Tätigkeitsspektrum gehört außerdem allgemeines Zivilrecht, insbesondere Verkehrsunfallrecht. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen zum Arbeitsvertrag, zu einer Kündigung, zu Vergütungsansprüchen oder zu einem Arbeitszeugnis im Mittelpunkt. Für Ratsuchende geht es dabei zunächst darum, den Sachverhalt zeitlich zu ordnen, vorhandene Unterlagen zusammenzustellen und mögliche Fristen erkennen zu lassen. Weil Arbeitsrecht im Profil als Hauptschwerpunkt aufgeführt ist, die Kanzleibeschreibung diesen Bereich jedoch ausdrücklich bei Rechtsanwältin Heike Redeker nennt, sollte bei der Anfrage geklärt werden, wer das konkrete Anliegen übernimmt. Redeker ist in denselben Kanzleiräumen im Rahmen einer Bürogemeinschaft tätig; diese ist nicht mit einer gemeinsamen Mandatsbearbeitung gleichzusetzen. Im Familienrecht können Trennung und Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie vermögensrechtliche Folgen einer Ehe Gegenstand einer Anfrage sein. Hinter diesen Themen stehen oft mehrere miteinander verbundene Fragen, etwa zur Betreuung gemeinsamer Kinder und zur wirtschaftlichen Neuordnung zweier Haushalte. Eine anwaltliche Befassung dient der Einordnung der persönlichen und rechtlichen Ausgangslage. Müllers Fachanwaltsbezeichnung für Familienrecht gehört zu den belegten Qualifikationen seines Profils. Welche Unterlagen benötigt werden und welche Bearbeitung in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Der örtliche Bezug liegt in Gera mit den genannten Stadtteilen Zentrum, Lusan und Bieblach. Eine konkrete Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt insbesondere das Amtsgericht Gera in Betracht, sofern die örtlichen Zuständigkeitsregeln dorthin führen. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Gera ist dagegen kein typisches Eingangsgericht für Familien- oder Arbeitsrechtssachen. Die Anfahrt zur Clara-Zetkin-Straße sollte anhand aktueller Verkehrsverbindungen geplant werden; konkrete Angaben zu Haltestellen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Über das Kontaktformular auf Anwalt-Seiten.de können Interessierte ihr Anliegen, den gewünschten Mandatsumfang und ihre Anforderungen beschreiben. Anschließend nimmt das Team Kontakt für ein Vorabgespräch über Ablauf und Konditionen auf. Das Formular dient der Kontaktanbahnung; rechtliche und steuerliche Fragen werden darüber nicht beantwortet. Die Kanzlei beschreibt außerdem eine bundesweite Vertretung und stetige Weiterbildung als Bestandteile ihrer Arbeit.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gera
Die Rechtsanwaltskanzlei Rainer Müller hat ihren Sitz in der Clara-Zetkin-Straße 28 in 07545 Gera. Für das räumliche Umfeld sind Zentrum, Lusan und Bieblach genannt, ohne dass die Kanzleiadresse einem dieser Stadtteile ausdrücklich zugeordnet wird. Eine gesicherte Aussage über eine Innenstadtlage lässt sich daraus nicht ableiten. Für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet bildet die Anschrift den Ausgangspunkt der Anfahrtsplanung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Aktuelle Verbindungen, Zufahrtsmöglichkeiten und gegebenenfalls verfügbare Parkmöglichkeiten sollten vor einem vereinbarten Besuch geprüft werden. Belegte Angaben zu einzelnen Haltestellen, Linien oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist von den genannten Gerichten typischerweise das Amtsgericht Gera relevant: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Maßgeblich für den konkreten Gerichtsort sind die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein der Sitz der beauftragten Kanzlei. Das Landgericht Gera ist für solche familiengerichtlichen Verfahren grundsätzlich nicht das Eingangsgericht; auch Beschwerden in Familiensachen gehen regelmäßig nicht an das Landgericht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor Amts- oder Landgerichten. Für Müllers zusätzlich beschriebenes allgemeines Zivilrecht können hingegen je nach Gegenstand und Zuständigkeit sowohl Amtsgericht als auch Landgericht Gera Bedeutung haben. Im Strafrecht, für das Müller ebenfalls eine Fachanwaltsbezeichnung führt, kommen beide Gerichte abhängig von Art und Gewicht des Verfahrens in Betracht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bitte geben Sie hinreichende Kontaktdaten und Ihren vollständigen Namen an; anonyme Anfragen werden nicht bearbeitet. Sie können bereits vorab den Umfang eines Mandats beziehungsweise Ihr Anforderungsprofil beschreiben.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Nach einer Anfrage setzt sich das Team für ein unverzügliches Vorabgespräch zu Ablauf und Konditionen mit Ihnen in Verbindung. Eine individuelle Steuer- und/oder Rechtsberatung ist stets honorarpflichtig. Über das Kontaktformular werden keine Fragen zu steuerlichen und rechtlichen Problemen beantwortet.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Nach einer Anfrage setzt sich das Team für ein unverzügliches Vorabgespräch zu Ablauf und Konditionen mit Ihnen in Verbindung. Eine individuelle Steuer- und/oder Rechtsberatung ist stets honorarpflichtig. Über das Kontaktformular werden keine Fragen zu steuerlichen und rechtlichen Problemen beantwortet.
Für den Erstkontakt: Bitte geben Sie hinreichende Kontaktdaten und Ihren vollständigen Namen an; anonyme Anfragen werden nicht bearbeitet. Sie können bereits vorab den Umfang eines Mandats beziehungsweise Ihr Anforderungsprofil beschreiben.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben und Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen hilfreich. Auch Angaben zur Beschäftigungsdauer, zur Tätigkeit und zu bereits geführter Korrespondenz können relevant sein. In Kündigungsangelegenheiten können kurze gesetzliche Fristen laufen. Eine Kontaktanfrage allein wahrt solche Fristen nicht und bedeutet noch keine Mandatsübernahme. Deshalb sollte die Anfrage erkennen lassen, dass eine Kündigung vorliegt und wann sie eingegangen ist. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, wird im Rahmen der Mandatsklärung bestimmt.
- Kann ich wegen eines Aufhebungsvertrags oder eines Arbeitszeugnisses anfragen?
- Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse gehören zu den typischen Themen des Arbeitsrechts. Bei einem Aufhebungsvertrag können unter anderem der vorgesehene Beendigungszeitpunkt, offene Vergütung, Freistellung und mögliche sozialrechtliche Auswirkungen eine Rolle spielen. Beim Arbeitszeugnis geht es häufig um Vollständigkeit, Tätigkeitsbeschreibung und die Einordnung von Formulierungen. Für eine Anfrage sind der jeweilige Entwurf beziehungsweise das ausgestellte Zeugnis und eine kurze Beschreibung des Anliegens hilfreich. Ob eine Prüfung oder Vertretung übernommen wird und durch wen sie erfolgt, sollte vor der Übersendung umfangreicher Unterlagen geklärt werden.
- Welche Themen sollten vor einer familienrechtlichen Mandatsanfrage geordnet werden?
- Hilfreich ist eine kurze Übersicht darüber, ob es um eine bevorstehende Trennung, eine bereits vollzogene Trennung oder ein laufendes Scheidungsverfahren geht. Bei gemeinsamen Kindern können Betreuung, Sorge und Umgang hinzukommen; daneben sind Unterhalt, Wohnsituation und Vermögensfragen häufig relevant. Vorhandene gerichtliche Schreiben oder Vereinbarungen sollten in der Anfrage erwähnt werden. Nicht alle Themen müssen bereits abschließend geklärt sein. Eine sachliche Darstellung der offenen Punkte erleichtert es, den Beratungsbedarf zu erfassen und zu bestimmen, welche persönlichen und wirtschaftlichen Unterlagen im weiteren Verlauf benötigt werden.
- Ist für mein arbeits- oder familienrechtliches Anliegen automatisch ein Gericht in Gera zuständig?
- Nein. Der Kanzleisitz entscheidet nicht darüber, welches Gericht zuständig ist. Familienrechtliche Verfahren werden grundsätzlich bei den Familiengerichten der Amtsgerichte geführt; die örtliche Zuständigkeit richtet sich je nach Verfahrensart etwa nach Aufenthaltsorten der Beteiligten oder der Kinder. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Dort können unter anderem der Sitz des Arbeitgebers und der Arbeitsort für die örtliche Zuständigkeit bedeutsam sein. Amtsgericht und Landgericht Gera sind deshalb nicht für jedes Anliegen mit Bezug zu Gera die zuständigen Gerichte. Die Zuordnung erfordert Angaben zum konkreten Sachverhalt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Rainer Müller
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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3,9 von 5 · 30 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Clara-Zetkin-Straße 28, 07545 Gera
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: scheidungsanwalt-mueller.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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