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- Dr. Bürgel Rechtsanwälte
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Als seit dem Jahr 1980 bestehende Kanzlei in Remscheid mit zivilrechtlichem Schwerpunkt und der Spezialisierung auf das Arbeitsrecht vertreten und beraten wir mittelständische Unternehmen, Kleinunternehmer sowie Privatpersonen. Wir legen großen Wert auf eine verantwortungsbewusste und zielführende Beratung, in der wir mit Ihnen gemeinsam überlegen, wie wir Ihre Ziele effektiv umsetzen können. Wir beraten und vertreten im Arbeitsrecht Arbeitgeber, Arbeitnehmer aus allen Berufszweigen und Betriebsräte in Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, also z.B. des Kündigungsschutzrechts, des Arbeitsvertragsrechts, des Betriebsverfassungsrechts und des kirchlichen Arbeitsrechts. Im Wirtschaftsrecht entwerfen und überprüfen wir für Sie Verträge, wie auch Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wir beraten und vertreten Vermieter und Mieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten, z.B. bei Kündigungen, Renovierungsstreitigkeiten oder Mietzinserhöhungen. Darüber hinaus sind wir im allgemeinen Zivilrecht tätig. Hierzu zählen die Überprüfung und Gestaltung von Verträgen, bspw. aus dem Kaufrecht, die Tätigkeit im zivilen Baurecht und die Beitreibung von Forderungen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-buergel.de, ra-buergel.de
Beratung in Remscheid – Einordnung der Redaktion
Unter der Profilbezeichnung „Arbeitsrecht Remscheid“ sind Dr. Bürgel Rechtsanwälte mit Sitz in der Pestalozzistr. 16, 42899 Remscheid, verzeichnet. Die Kanzlei besteht seit 1980 und ist zivilrechtlich ausgerichtet. Den Hauptschwerpunkt des Profils bildet das Arbeitsrecht; daneben ist Familienrecht aufgeführt. Zum beschriebenen Mandantenkreis gehören mittelständische Unternehmen, Kleinunternehmer und Privatpersonen. Im Arbeitsrecht beraten und vertreten die Rechtsanwälte sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer verschiedener Berufszweige sowie Betriebsräte. Damit umfasst die Tätigkeit unterschiedliche Perspektiven auf das Arbeitsverhältnis und die Zusammenarbeit im Betrieb. Im individuellen Arbeitsrecht stehen die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und einzelnen Beschäftigten im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Die Kanzleibeschreibung nennt ausdrücklich das Kündigungsschutzrecht und das Arbeitsvertragsrecht. Ratsuchende können hier beispielsweise eine rechtliche Einordnung vertraglicher Regelungen oder einer angekündigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses suchen. Im kollektiven Arbeitsrecht geht es hingegen um übergreifende betriebliche Regelungen und Beteiligungsrechte. Auch Betriebsverfassungsrecht und kirchliches Arbeitsrecht gehören zu den ausdrücklich beschriebenen Tätigkeitsfeldern. Welche Regeln und Verfahrenswege einschlägig sind, hängt vom jeweiligen Beschäftigungsverhältnis und Anliegen ab. Das zusätzlich aufgeführte Familienrecht betrifft persönliche und wirtschaftliche Fragen innerhalb familiärer Beziehungen. Häufige Anlässe für eine anwaltliche Anfrage sind Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Dabei können sowohl einvernehmliche Regelungen als auch gerichtliche Verfahren eine Rolle spielen. Nähere Angaben zu einzelnen familienrechtlichen Leistungen enthält die vorliegende Kanzleibeschreibung nicht. Deshalb bietet sich bei einer Anfrage eine konkrete Benennung des Themas an. Allgemein dienen eine geordnete Sachverhaltsdarstellung und vorhandene Unterlagen dazu, den Umfang des rechtlichen Klärungsbedarfs zunächst einzugrenzen. Der Standort in Remscheid bildet den örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Alt-Remscheid, Lennep und Lüttringhausen. Die Anfahrt zur Pestalozzistraße lässt sich je nach Ausgangspunkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen sind anhand der Adresse zu prüfen. Das genannte Amtsgericht Remscheid ist insbesondere als Familiengericht relevant, während arbeitsrechtliche Streitigkeiten regelmäßig vor die Arbeitsgerichtsbarkeit gehören. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil ausgewiesenen Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, die eigene Rolle und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben oder laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche nächsten Schritte infrage kommen, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Remscheid
Dr. Bürgel Rechtsanwälte haben ihren Sitz in der Pestalozzistr. 16, 42899 Remscheid. Das räumliche Umfeld des Profils umfasst Remscheid mit den genannten Stadtteilen Alt-Remscheid, Lennep und Lüttringhausen. Die vorliegenden Angaben enthalten keine ausdrückliche Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile und belegen auch keine Innenstadtlage. Für die Anfahrt ist deshalb die konkrete Straßenadresse maßgeblich. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann die Verbindung und den anschließenden Fußweg anhand aktueller Fahrplanauskünfte prüfen. Bei einer Anreise mit dem Pkw sollten Verkehrsführung und verfügbare Abstellmöglichkeiten vorab geklärt werden. Aussagen zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang lassen sich aus den Angaben nicht ableiten. Von den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Remscheid für den Schwerpunkt Familienrecht typischerweise von Bedeutung. Bei Amtsgerichten werden Familiensachen durch das Familiengericht bearbeitet. Hierzu gehören insbesondere Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang. Ob das Amtsgericht Remscheid im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist dagegen grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Dort werden beispielsweise Kündigungsschutzklagen, Vergütungsstreitigkeiten und betriebsverfassungsrechtliche Beschlussverfahren geführt. Ein bestimmtes Arbeitsgericht ist in den Profilangaben nicht benannt. Im kirchlichen Arbeitsrecht können je nach Streitgegenstand außerdem besondere kirchliche Verfahrenswege relevant sein.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Anfrageformular sind Name, Vorname, E-Mail, Betreff und Nachricht als Pflichtfelder aufgeführt. Eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Anfrageformular sind Name, Vorname, E-Mail, Betreff und Nachricht als Pflichtfelder aufgeführt. Eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und Angaben dazu hilfreich, wann und auf welchem Weg die Kündigung zugegangen ist. Je nach Sachverhalt können Nachträge, Abmahnungen, Entgeltabrechnungen oder Schriftwechsel hinzukommen. Auch Informationen zur Beschäftigungsdauer und zur eigenen Tätigkeit erleichtern das Verständnis. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, ob bereits eine Kündigung vorliegt und ob Termine oder Fristen bekannt sind. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab.
- Worin unterscheiden sich individuelles und kollektives Arbeitsrecht?
- Das individuelle Arbeitsrecht regelt vor allem das Verhältnis zwischen einzelnen Beschäftigten und ihrem Arbeitgeber. Dazu zählen etwa Arbeitsvertrag, Vergütung, Urlaub und Kündigung. Das kollektive Arbeitsrecht betrifft dagegen die gemeinschaftliche Interessenvertretung und übergreifende Regelungen, beispielsweise die Beteiligungsrechte eines Betriebsrats oder tarifvertragliche Fragen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb wichtig, ob jemand als Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder für einen Betriebsrat anfragt. In kirchlichen Einrichtungen können zusätzlich besondere Regelungen gelten. Aus dem Thema und der Rolle der anfragenden Person ergibt sich, welche rechtlichen Fragen zunächst zu klären sind.
- Welche Informationen helfen bei einer ersten Anfrage zu Trennung oder Scheidung?
- Hilfreich ist eine kurze Übersicht zur familiären Situation und zu den Fragen, die geklärt werden sollen. Dazu können der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame minderjährige Kinder und bereits bestehende Vereinbarungen gehören. Bei wirtschaftlichen Themen sind häufig Angaben zu Einkommen, laufenden Verpflichtungen und Vermögen relevant. Vorhandene gerichtliche Schreiben sollten als solche benannt werden, insbesondere wenn sie Termine enthalten. Nicht jede Information muss schon in einer ersten Nachricht ausführlich dargestellt werden. Welche persönlichen Dokumente benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich im weiteren Kontakt abstimmen.
- Werden Unterhalt, Sorgerecht und Umgang automatisch gemeinsam mit einer Scheidung geregelt?
- Diese Fragen sind rechtlich voneinander zu unterscheiden und werden nicht sämtlich automatisch durch das Scheidungsverfahren geklärt. Unterhalt betrifft finanzielle Ansprüche, die elterliche Sorge die Verantwortung für wichtige Entscheidungen und der Umgang den persönlichen Kontakt zum Kind. Bestimmte Familiensachen können unter gesetzlichen Voraussetzungen mit einer Scheidung verbunden werden; andere werden eigenständig behandelt. Bei Sorge- und Umgangsfragen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine Anfrage ist es daher hilfreich, die einzelnen offenen Punkte zu benennen und mitzuteilen, ob bereits Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen vorliegen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Arbeitsrecht Remscheid
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Pestalozzistr. 16, 42899 Remscheid
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-buergel.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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