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- Alvermann Schmidt Kuldszun Partnerschaftsgesellschaft
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Alvermann Schmidt Kuldszun Partnerschaftsgesellschaft in Remscheid bietet außergerichtliche Rechtsberatung und Vertretung sowie Vertretung vor Gericht. Die Mandanten werden von Rechtsanwalt Udo Alvermann, Rechtsanwalt Daniel Schmidt und Rechtsanwältin Miriam Kuldszun betreut. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören Strafrecht, Mietrecht, WEG-Recht, Immobilienrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht sowie Unternehmensrecht und Wirtschaftsrecht. Weitere Tätigkeitsfelder sind Unternehmensnachfolge, Erbrecht, ziviles und öffentliches Verkehrsrecht sowie Studienplatzklagen. Im Arbeitsrecht berät die Kanzlei Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter anderem zu Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und Kündigungen. Im Insolvenzrecht richtet sich das Angebot an Privatpersonen und Unternehmer. Unternehmen werden von der Gründung bis hin zu Insolvenzen beraten und vertreten. Im Strafrecht übernimmt die Kanzlei die Verteidigung in Ermittlungsverfahren gegenüber Behörden und vor allen deutschen Gerichten. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als proaktiv und auf Augenhöhe. Dabei setzt sie auf Problemvermeidung und eine nach Möglichkeit einvernehmliche Lösung von Interessenkonflikten. Besprechungstermine finden nach Vereinbarung statt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: alvermann-schmidt.de, alvermann-schmidt.de
Beratung in Remscheid – Einordnung der Redaktion
Die Alvermann Schmidt Kuldszun Partnerschaftsgesellschaft hat ihren Sitz in der Daniel-Schürmann-Str. 39 in 42853 Remscheid. Mandantinnen und Mandanten werden von Rechtsanwalt Udo Alvermann, Rechtsanwalt Daniel Schmidt und Rechtsanwältin Miriam Kuldszun betreut. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzlei bietet außergerichtliche Beratung und Vertretung sowie die Vertretung vor Gericht an. Besprechungstermine finden nach Vereinbarung statt. Nach ihrer Beschreibung legt die Kanzlei Wert auf Problemvermeidung und eine nach Möglichkeit einvernehmliche Lösung von Interessenkonflikten. Im Arbeitsrecht richtet sich das Angebot ausdrücklich an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Als Beratungsanlässe sind Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Kündigungen genannt. Dahinter stehen häufig Fragen zur Fortsetzung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, zur Bedeutung einzelner Vertragsbestimmungen und zum Umgang mit Konflikten im Betrieb. Auch Vergütungsfragen oder ein Arbeitszeugnis können allgemein Gegenstand arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen sein. Für Ratsuchende geht es zunächst darum, den Sachverhalt, vorhandene Unterlagen und mögliche zeitliche Vorgaben einzuordnen. Je nach Anliegen kommen außergerichtliche Gespräche oder ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Betracht. Das ebenfalls im Profil aufgeführte Familienrecht betrifft typischerweise persönliche und wirtschaftliche Fragen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung. Dazu zählen beispielsweise Unterhalt, die elterliche Sorge, der Umgang mit Kindern und die Aufteilung vermögensrechtlicher Positionen. Welche Themen zusammenhängen und welche getrennt zu betrachten sind, hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab. Eine erste Besprechung dient allgemein dazu, die familiären Verhältnisse und die offenen Fragen zu erfassen. Konkrete familienrechtliche Einzelleistungen oder eine personelle Zuordnung dieses Rechtsgebiets sind in den vorliegenden Kanzleiangaben nicht näher beschrieben. Für Menschen aus Remscheid bildet die Kanzleianschrift den örtlichen Anlaufpunkt. Ein bestimmter Stadtteil sowie konkrete Verkehrsverbindungen sind nicht angegeben; die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Adresse planen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte, familienrechtliche Verfahren vor das Familiengericht beim Amtsgericht. Welcher Gerichtsort zuständig ist, richtet sich nach dem Einzelfall. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu bereits erhaltenen Schreiben und zu bekannten Fristen. Die Terminabstimmung erfolgt anschließend mit der Kanzlei; eine Anfrage ist nicht mit einer bestätigten Mandatsübernahme gleichzusetzen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Remscheid
Die Kanzlei Alvermann Schmidt Kuldszun befindet sich in der Daniel-Schürmann-Str. 39, 42853 Remscheid. Damit ist ein konkreter Standort im Remscheider Stadtgebiet benannt. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil oder eine belegte Beschreibung als Innenstadtlage enthalten die Angaben nicht. Für die Planung eines Besuchs bietet sich daher die Orientierung an der vollständigen Anschrift an. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich als Anreisearten in Betracht; konkrete Verbindungen, Haltestellen und Parkmöglichkeiten sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden. Besprechungstermine werden nach Vereinbarung durchgeführt. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist regelmäßig die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich. Arbeitsgerichte befassen sich insbesondere mit Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. In einem arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren findet üblicherweise zunächst eine Güteverhandlung statt, in der eine einvernehmliche Regelung erörtert wird. Die örtliche Zuständigkeit kann unter anderem vom Arbeitsort oder vom Sitz der beklagten Partei abhängen. Der Kanzleisitz allein legt sie nicht fest. Im Familienrecht werden beispielsweise Scheidungen, Unterhaltssachen und Verfahren zu Sorge oder Umgang beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Für die örtliche Zuordnung können je nach Verfahrensart der gewöhnliche Aufenthalt von Beteiligten oder Kindern und weitere gesetzliche Kriterien entscheidend sein. Konkrete Gerichte sind in den Profilangaben nicht genannt. Deshalb lässt sich daraus keine verbindliche Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts in Remscheid oder der Umgebung ableiten.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vor- und Zuname, E-Mail-Adresse und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Firma und Telefonnummer können zusätzlich angegeben werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kosten für eine Erstberatung liegen bei 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Besprechungstermine finden nach Vereinbarung statt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kosten für eine Erstberatung liegen bei 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Besprechungstermine finden nach Vereinbarung statt.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vor- und Zuname, E-Mail-Adresse und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Firma und Telefonnummer können zusätzlich angegeben werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind in der Regel der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das betreffende Schreiben wichtig. Bei einer Kündigung spielt außerdem eine Rolle, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Je nach Konflikt können Entgeltabrechnungen, einschlägiger Schriftverkehr oder eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich sein. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können kurzen Fristen unterliegen. Bekannte Termine und Zugangsdaten sollten deshalb bereits in der Anfrage genannt werden. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
- Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er kann neben dem Beendigungsdatum beispielsweise Regelungen zu Freistellung, Zeugnis und einer möglichen Abfindung enthalten. Eine Abfindung ist dabei nicht automatisch geschuldet. Auch sozialrechtliche Folgen können eine Rolle spielen. Für eine allgemeine rechtliche Einordnung sind der genaue Wortlaut, die Begleitumstände und der zeitliche Ablauf bedeutsam. Ob eine vorgeschlagene Regelung zur jeweiligen Situation passt, lässt sich nicht allein anhand ihrer Überschrift beurteilen.
- Welche Themen sollten vor einer familienrechtlichen Anfrage wegen Trennung oder Scheidung zusammengestellt werden?
- Hilfreich ist eine kurze Übersicht zur familiären Situation: Besteht eine Ehe, seit wann leben die Beteiligten getrennt und gibt es gemeinsame minderjährige Kinder? Typische weitere Themen sind Einkommen, laufende Verpflichtungen, die Wohnsituation und vorhandenes Vermögen. Bereits getroffene Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen können ebenfalls wichtig sein. Nicht jedes Dokument muss schon bei der ersten Kontaktaufnahme übermittelt werden. Zunächst erleichtert eine geordnete Darstellung der offenen Fragen die Zuordnung des Anliegens. Der genaue Unterlagenbedarf richtet sich nach den angesprochenen familienrechtlichen Themen.
- Werden Unterhalt, Sorgerecht und Umgang in einem einzigen Verfahren geklärt?
- Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sind rechtlich unterschiedliche Gegenstände. Sie können dieselbe Familie betreffen, werden aber nicht automatisch gemeinsam entschieden. Unterhalt betrifft finanzielle Ansprüche; die elterliche Sorge umfasst Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse für das Kind. Beim Umgang geht es um den Kontakt des Kindes zu wichtigen Bezugspersonen, insbesondere zu seinen Eltern. Welche gerichtlichen Verfahren erforderlich sind und ob Verfahrensverbindungen bestehen, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Einvernehmliche Regelungen können eine Rolle spielen, wobei in kindschaftsrechtlichen Fragen das Kindeswohl maßgeblich ist.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Alvermann Schmidt Kuldszun
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4,6 von 5 · 28 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: alvermann-schmidt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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