Veröffentlichtes Profil

Gudrun Schleßmann

Gudrun Schleßmann: Rechtsanwältin in Remscheid

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin · Rechtsanwaltskanzlei Gudrun Schleßmann

Hammesberger Str. 5, 42855 Remscheid

Telefon: +49 2191 80680

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Gudrun Schleßmann
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Rechtsanwaltskanzlei Gudrun Schleßmann in Remscheid bietet seit 1997 anwaltliche Dienstleistungen für private und geschäftliche Angelegenheiten an. Zu ihren Tätigkeiten gehören rechtliche Beratung, Vertragsprüfung und Vertretung vor Gericht. Die Kanzlei begleitet Mandanten im Zivilrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht. Im Familienrecht umfasst dies insbesondere Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht. Weitere genannte Tätigkeitsfelder sind Strafrecht, Arzthaftungsrecht, Vertragsrecht und Pflichtverteidigung. Im Strafrecht werden die Verteidigung in Ermittlungsverfahren sowie Unterstützung bei Strafanzeigen und Verkehrsunfällen angeboten. Im Vertragsrecht geht es um Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Verträgen, insbesondere im Kfz- und Verkehrsrecht. Die Kanzlei legt Wert auf individuelle Beratung, persönliche Betreuung, Vertraulichkeit und klare Kommunikation. Flexible Termine und eine transparente Einschätzung der Kosten zu Beginn gehören zur beschriebenen Arbeitsweise. Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie nach Umfang der Tätigkeit und Streit- oder Gegenstandswert. Termine können telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular vereinbart werden.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-schlessmann.de, ra-schlessmann.de

Beratung in Remscheid – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Gudrun Schleßmann ist mit ihrer Kanzlei in der Hammesberger Str. 5 in 42855 Remscheid ansässig. Die Rechtsanwaltskanzlei Gudrun Schleßmann bietet seit 1997 anwaltliche Dienstleistungen für private und geschäftliche Angelegenheiten an. Im Profil bildet das Arbeitsrecht den Hauptschwerpunkt; daneben steht das Familienrecht. Zu den belegten Tätigkeiten zählen rechtliche Beratung, Vertragsprüfung und gerichtliche Vertretung. Für Ratsuchende geht es dabei zunächst darum, den Sachverhalt einzuordnen, relevante Unterlagen zusammenzustellen und zu klären, welche rechtlichen Fragen einer näheren Prüfung bedürfen. Im Arbeitsrecht können insbesondere der Abschluss und die Änderung eines Arbeitsvertrags, Vergütungsfragen, Abmahnungen oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anlass für eine Anfrage sein. Auch Arbeitszeugnisse und Aufhebungsverträge gehören zu den typischen Themen dieses Rechtsgebiets. Mandantinnen und Mandanten erwartet bei einer arbeitsrechtlichen Prüfung grundsätzlich eine Betrachtung der vertraglichen Vereinbarungen und der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Bei Kündigungen oder anderen fristgebundenen Anliegen ist der zeitliche Ablauf besonders bedeutsam. Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und die bisherige Korrespondenz können deshalb eine wichtige Grundlage für das erste Gespräch bilden. Im Familienrecht nennt die Kanzleibeschreibung ausdrücklich Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht. Typische Anliegen betreffen die rechtlichen Folgen einer Trennung, finanzielle Verpflichtungen zwischen Familienangehörigen und die elterliche Verantwortung für gemeinsame Kinder. Dabei können persönliche und wirtschaftliche Fragen eng zusammenhängen. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise mit individueller Beratung, persönlicher Betreuung, Vertraulichkeit und klarer Kommunikation. Welche Themen im Einzelfall gemeinsam betrachtet werden müssen, hängt unter anderem von der familiären Situation und bereits bestehenden Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen ab. Der örtliche Bezug liegt in Remscheid mit den genannten Stadtteilen Alt-Remscheid, Lennep und Lüttringhausen. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist aus den vorliegenden Angaben nicht gesichert. Für familiengerichtliche Verfahren kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Remscheid in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen gehören hingegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für die Anfahrt zur Hammesberger Straße empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw, da konkrete Verkehrsanbindungen nicht belegt sind. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Laut Kanzleibeschreibung lassen sich Termine telefonisch, per E-Mail oder über ein Kontaktformular vereinbaren. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu möglichen Fristen und eine Rückrufmöglichkeit erleichtern die erste Abstimmung. Anschließend können der Termin, die benötigten Unterlagen und der mögliche Umfang der Tätigkeit geklärt werden. Eine erste Anfrage ist dabei von der verbindlichen Übernahme eines Mandats zu unterscheiden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Remscheid

Die Kanzlei von Gudrun Schleßmann befindet sich in der Hammesberger Str. 5 in 42855 Remscheid. Zum örtlichen Umfeld gehören die genannten Remscheider Stadtteile Alt-Remscheid, Lennep und Lüttringhausen. Die vorliegenden Angaben erlauben jedoch weder eine gesicherte Zuordnung der Adresse zu einem dieser Stadtteile noch eine Aussage über eine Innenstadtlage. Für einen persönlichen Termin ist daher die konkrete Anschrift der maßgebliche Orientierungspunkt. Ob die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw zweckmäßiger ist, hängt vom Ausgangsort und der aktuellen Verkehrssituation ab. Bestimmte Haltestellen, Linien oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt; eine aktuelle Verbindungsauskunft beziehungsweise Routenplanung bietet hierfür die passende Grundlage. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist das genannte Amtsgericht Remscheid von Bedeutung. Dort werden durch das Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht geführt, sofern die örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Der Kanzleisitz allein bestimmt nicht, welches Gericht für eine konkrete Familiensache zuständig ist. Je nach Verfahrensart können beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder maßgeblich sein. Der arbeitsrechtliche Hauptschwerpunkt ist davon zu unterscheiden: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten verhandelt, nicht vor dem Amtsgericht Remscheid. Typische Verfahren betreffen Kündigungen, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, kann unter anderem vom Arbeitsort und vom Sitz der beklagten Partei abhängen. Ein bestimmtes Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Standortangaben nicht genannt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bringen Sie zum ersten Besuch alle Unterlagen in Kopie mit, die für Ihr Anliegen relevant sein könnten, zum Beispiel Schriftverkehr, Verträge, Bescheide oder bereits vorliegende Dokumente. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung ist auch die Versicherungspolice oder Ihre Schadennummer hilfreich.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei empfiehlt, vorher einen Termin zu vereinbaren, damit ausreichend Zeit für Ihr Anliegen zur Verfügung steht. Bereits zu Beginn erhalten Sie eine transparente Einschätzung der anfallenden Gebühren; die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), dem Umfang der Tätigkeit sowie dem Streit- oder Gegenstandswert.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei empfiehlt, vorher einen Termin zu vereinbaren, damit ausreichend Zeit für Ihr Anliegen zur Verfügung steht. Bereits zu Beginn erhalten Sie eine transparente Einschätzung der anfallenden Gebühren; die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), dem Umfang der Tätigkeit sowie dem Streit- oder Gegenstandswert.

Für den Erstkontakt: Bringen Sie zum ersten Besuch alle Unterlagen in Kopie mit, die für Ihr Anliegen relevant sein könnten, zum Beispiel Schriftverkehr, Verträge, Bescheide oder bereits vorliegende Dokumente. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung ist auch die Versicherungspolice oder Ihre Schadennummer hilfreich.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für die erste Einordnung sind in der Regel der Arbeitsvertrag, mögliche Nachträge und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Hinzukommen können Gehaltsabrechnungen, einschlägige Korrespondenz und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Bei einer Kündigung ist insbesondere wichtig, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist, weil arbeitsrechtliche Verfahren kurzen Fristen unterliegen können. Eine Anfrage sollte deshalb vorhandene Fristen und Zugangsdaten deutlich benennen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Streitpunkt ab; sensible Informationen sollten über einen zuvor abgestimmten Kommunikationsweg übermittelt werden.
Worin unterscheidet sich ein Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Resturlaub, Zeugnis oder eine Abfindung geregelt werden. Eine Abfindung ist dabei nicht automatisch vorgesehen. Zudem können sozialversicherungsrechtliche Folgen eine Rolle spielen, etwa beim Arbeitslosengeld. Für eine rechtliche Einordnung sind deshalb der vollständige Vertragsentwurf, der bestehende Arbeitsvertrag und die Begleitumstände bedeutsam. Ob eine Vereinbarung zur jeweiligen Situation passt, lässt sich nicht allein anhand ihrer Überschrift beurteilen.
Welche Themen sollten vor einer Mandatsanfrage wegen Trennung oder Scheidung benannt werden?
Hilfreich ist eine kurze Übersicht über die familiäre Situation, den Zeitpunkt der Trennung und die Fragen, die aktuell geklärt werden sollen. Neben der Scheidung können Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Vermögensfragen und Angelegenheiten gemeinsamer Kinder eine Rolle spielen. Bereits vorhandene Vereinbarungen, Eheverträge oder gerichtliche Entscheidungen sind ebenfalls relevant. Nicht alle Folgen einer Trennung werden automatisch im Scheidungsverfahren geregelt. Daher ist es sinnvoll, die einzelnen Themen bei der Anfrage getrennt zu benennen. Welche Nachweise anschließend erforderlich sind, richtet sich nach dem Umfang der gewünschten rechtlichen Prüfung.
Welche Angaben werden für die Einordnung einer Unterhaltsfrage benötigt?
Zunächst ist zu unterscheiden, ob es um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt geht. Je nach Unterhaltsart können Einkommen, berücksichtigungsfähige Belastungen, Betreuungsverhältnisse und weitere Unterhaltspflichten von Bedeutung sein. Häufig sind Einkommensnachweise sowie bestehende Unterhaltsvereinbarungen oder gerichtliche Titel wichtige Unterlagen. Auch Änderungen der Lebensverhältnisse, etwa ein Arbeitsplatzwechsel oder eine veränderte Betreuung der Kinder, können rechtliche Fragen auslösen. Eine belastbare Einschätzung lässt sich deshalb regelmäßig nicht aus einer einzelnen Einkommenszahl ableiten. Bei einer ersten Anfrage genügt zunächst eine sachliche Beschreibung, wer von wem Unterhalt verlangt und ob bereits Regelungen bestehen.
Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für wesentliche persönliche und vermögensbezogene Angelegenheiten eines minderjährigen Kindes. Dazu zählen beispielsweise grundlegende Entscheidungen zu Gesundheit und Schule. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche hängen zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Eine Trennung führt nicht automatisch zu einer Änderung des gemeinsamen Sorgerechts. Für eine erste Anfrage sind bestehende Regelungen, die tatsächliche Betreuungssituation und die konkreten Meinungsverschiedenheiten hilfreich. Bei gerichtlichen Entscheidungen zu diesen Fragen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Gudrun Schleßmann

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-schlessmann.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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