Veröffentlichtes Profil

Verena Bolten

Verena Bolten – Fachanwältin für Arbeitsrecht und Familienrecht in Remscheid

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Familienrecht · Kanzlei Bolten

Viktoriastr. 8, 42853 Remscheid

Telefon: +49 2191 2099001

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Bolten
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Verena Bolten ist Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Familienrecht. Ihre Kanzlei in Remscheid berät bei Fragen und Problemen auf diesen beiden Rechtsgebieten. Die Beratungsleistung ist laut Kanzleibeschreibung auf Praxisnähe und Wirtschaftlichkeit ausgerichtet. Dabei werden die Bedürfnisse der Mandanten mit Feingefühl und einer individuellen Betrachtung des Einzelfalls berücksichtigt. Im Vordergrund steht für Verena Bolten eine vertrauensvolle und langfristige Bindung zu ihren Mandanten. Die Kanzlei geht auf die speziellen Fragen jedes Mandanten ein und strebt eine schnelle, effektive und kostengünstige Lösung bestehender Rechtsprobleme an. Für Beratungen und Unterstützung in Eilfällen steht sie auch kurzfristig zur Verfügung. Die Kanzlei befindet sich gegenüber dem Amtsgericht im Zentrum von Remscheid in der Viktoriastr. 8. Eigene Parkplätze sind vorhanden; die Kanzlei ist auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Termine erfolgen nach Vereinbarung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-bolten.de, kanzlei-bolten.de

Beratung in Remscheid – Einordnung der Redaktion

Verena Bolten ist Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Familienrecht. In der Kanzlei Bolten in der Viktoriastr. 8 in Remscheid befasst sie sich mit Anliegen aus beiden Rechtsgebieten; den Hauptschwerpunkt bildet das Arbeitsrecht. Nach der Kanzleibeschreibung sind die Bedürfnisse der Mandantinnen und Mandanten sowie eine individuelle Betrachtung des Sachverhalts maßgeblich für die Beratung. Praxisnähe und wirtschaftliche Gesichtspunkte gehören dabei zu den beschriebenen Leitlinien. Auch eine vertrauensvolle, langfristige Zusammenarbeit ist Bestandteil ihres Beratungsverständnisses. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen zum Arbeitsvertrag, zu einer Kündigung oder zu einem angebotenen Aufhebungsvertrag im Mittelpunkt. Ebenso können Abmahnungen, Vergütungsansprüche, Arbeitszeiten, Urlaub und Arbeitszeugnisse Anlass für eine anwaltliche Kontaktaufnahme sein. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche Interessen: Manche Ratsuchende möchten ein bestehendes Arbeitsverhältnis klären, andere benötigen Orientierung zu dessen Beendigung und den damit verbundenen Folgen. Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der zeitliche Ablauf, die vertraglichen Vereinbarungen und der bisherige Schriftverkehr von Bedeutung. Bei bestimmten arbeitsrechtlichen Anliegen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Das Familienrecht betrifft insbesondere die rechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung sowie Fragen zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Auch die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten können Gegenstand einer Beratung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet eine Auseinandersetzung mit persönlichen Lebensumständen und deren rechtlicher Bedeutung. Neben Dokumenten zu Einkommen und Vermögen können bestehende Vereinbarungen und Angaben zur familiären Situation wichtig sein. Die von Verena Bolten beschriebene individuelle und einfühlsame Betrachtung knüpft an diese häufig persönlich belastenden Fragestellungen an. Die Kanzlei liegt im Zentrum von Remscheid gegenüber dem Amtsgericht. Sie ist damit örtlich für Ratsuchende aus Alt-Remscheid ebenso einzuordnen wie für Menschen aus Lennep oder Lüttringhausen. Das Amtsgericht Remscheid ist insbesondere für familiengerichtliche Verfahren von Bedeutung, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Eigene Parkplätze sind vorhanden; die Kanzlei ist auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann das Profil als Ausgangspunkt dienen. In der Anfrage lassen sich das Rechtsgebiet, das Anliegen und mögliche zeitliche Dringlichkeiten knapp benennen. Welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist, wird anschließend mit der Kanzlei geklärt. Termine erfolgen nach Vereinbarung. Nach der Kanzleibeschreibung ist in Eilfällen auch kurzfristige Beratung und Unterstützung vorgesehen; die konkrete Verfügbarkeit ist jeweils abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Remscheid

Die Kanzlei Bolten befindet sich in der Viktoriastr. 8 im Zentrum von Remscheid, gegenüber dem Amtsgericht Remscheid. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist dieses Gericht ein örtlicher Bezugspunkt: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Auch Versorgungsausgleich und bestimmte vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten gehören zu ihren Aufgaben. Ob ein Verfahren tatsächlich beim Amtsgericht Remscheid zu führen ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Einzelfalls ab. Allein der Sitz der beauftragten Kanzlei bestimmt den zuständigen Gerichtsort nicht. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist zwischen der Nähe zum Amtsgericht und der gerichtlichen Zuständigkeit zu unterscheiden. Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Dazu zählen beispielsweise Kündigungsschutzverfahren, Klagen auf ausstehende Vergütung und Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse. Das Amtsgericht Remscheid ist hierfür regelmäßig nicht zuständig. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, kann unter anderem vom Arbeitsort und vom Sitz der beklagten Partei abhängen. Die zentrale Lage bildet einen Anlaufpunkt innerhalb Remscheids, auch für Ratsuchende aus den genannten Stadtteilen Alt-Remscheid, Lennep und Lüttringhausen. Für die Anfahrt mit dem Pkw stehen nach den Kanzleiangaben eigene Parkplätze zur Verfügung. Eine Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist ebenfalls angegeben. Konkrete Verbindungen und Fahrzeiten sollten anhand des jeweiligen Ausgangsorts geprüft werden. Da Besprechungen nach Vereinbarung stattfinden, lässt sich die Anreise auf den bestätigten Termin abstimmen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
Für die erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Ergänzend können Angaben zur Beschäftigungsdauer, zur Tätigkeit und zum Betrieb sowie vorhandene Abmahnungen oder besondere Schutzumstände eine Rolle spielen. Bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen laufen; eine Terminanfrage allein wahrt diese nicht. Deshalb ist es hilfreich, die Kündigung und das Zugangsdatum bereits bei der Kontaktaufnahme ausdrücklich zu nennen. Ob und welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungsdatum etwa eine Freistellung, offene Vergütung, Urlaub oder ein Arbeitszeugnis geregelt werden. Eine Abfindung ist nicht automatisch Bestandteil einer solchen Vereinbarung. Zudem können sozialrechtliche Folgen, insbesondere beim Arbeitslosengeld, zu berücksichtigen sein. Für eine anwaltliche Einordnung sind der vollständige Entwurf, der Arbeitsvertrag und Informationen zur bisherigen Beschäftigung sowie zum Anlass der vorgeschlagenen Beendigung hilfreich.
Welche Unterlagen können bei Fragen zu Trennung, Scheidung und Unterhalt benötigt werden?
Welche Unterlagen relevant sind, richtet sich nach dem Beratungsgegenstand. Bei einer Scheidung können beispielsweise die Heiratsurkunde, Angaben zum Trennungszeitpunkt und Informationen zu gemeinsamen Kindern wichtig sein. Für Unterhaltsfragen werden häufig Einkommensnachweise, Angaben zu laufenden Verpflichtungen und bereits bestehende Unterhaltstitel oder Vereinbarungen benötigt. Geht es um Vermögensfragen, können Nachweise über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten hinzukommen. Für die erste Anfrage genügt zunächst eine verständliche Beschreibung der Situation. Welche Dokumente anschließend in welchem Umfang erforderlich sind, lässt sich im Rahmen der Vorbereitung klären.
Sind Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung dasselbe Thema?
Sorgerecht und Umgang betreffen unterschiedliche rechtliche Fragen. Die elterliche Sorge umfasst unter anderem Entscheidungen über wesentliche Belange des Kindes, etwa zur Gesundheit oder schulischen Entwicklung. Beim Umgang geht es um den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge endet. Bei Konflikten steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Besprechung sind Angaben zur bisherigen Betreuung, zu vorhandenen Absprachen und zu etwaigen gerichtlichen Entscheidungen hilfreich. Auch Unterstützungsangebote des Jugendamts können in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Verena Bolten

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-bolten.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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