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- Rechtsanwaltskanzlei Stefanie Maas
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Stefanie Maas ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Remscheid. Sie verbindet seit über 25 Jahren Rechtsberatung und Interessenvertretung mit dem modernen Dienstleistungsgedanken. Im Arbeitsrecht vertritt sie Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie Betriebs- und Personalräte. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehören auch Schulungen von Wahlvorständen und Betriebsräten. Im Individual-Arbeitsrecht betreut sie alle Bereiche für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Vordergrund stehen die Vertragsgestaltung bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen, Kündigungen und Aufhebungsvereinbarungen sowie die wechselseitigen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Weitere Tätigkeitsfelder sind das allgemeine Vertragsrecht, Strafrecht sowie Sozial- und Sozialversicherungsrecht. Darüber hinaus unterstützt sie bei der Abwicklung von Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen nach Unfällen im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz und im privaten Bereich. Die Beratung und Vertretung erfolgt örtlich und überregional, bei Bedarf vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Zu ihrer Arbeitsweise gehört eine realistische, praxisnahe Einschätzung der Erfolgsaussichten eines möglichen Gerichtsverfahrens. Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer im Einzelfall getroffenen schriftlichen Honorarvereinbarung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rain-maas.de, rain-maas.de
Beratung in Remscheid – Einordnung der Redaktion
Stefanie Maas ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Remscheid. Ihre Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in der Vieringhausen 81a, 42857 Remscheid. Der Hauptschwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Arbeitsrecht; daneben nennt das Profil Familienrecht. Nach der Kanzleibeschreibung verbindet sie seit über 25 Jahren Rechtsberatung mit Interessenvertretung. Sie ist sowohl örtlich als auch überregional tätig. Zu ihrer beschriebenen Arbeitsweise gehört eine realistische, praxisnahe Einschätzung der Erfolgsaussichten eines möglichen Gerichtsverfahrens. Für Ratsuchende steht damit zunächst die Einordnung des jeweiligen Konflikts und der denkbaren weiteren Schritte im Mittelpunkt. Im Arbeitsrecht vertritt Stefanie Maas Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Betriebs- und Personalräte. Das individuelle Arbeitsrecht betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen einzelnen Beschäftigten und ihren Arbeitgebern. Typische Anliegen reichen von der Gestaltung eines Arbeitsvertrags über Fragen zu den gegenseitigen Vertragspflichten bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ausdrücklich genannt sind Kündigungen und Aufhebungsvereinbarungen. Mandantinnen und Mandanten können hinter diesen Themen beispielsweise Fragen zu Vergütung, Arbeitszeit, vertraglichen Regelungen oder den Folgen einer geplanten Trennung vom Arbeitgeber erwarten. Im kollektiven Arbeitsrecht geht es dagegen um betriebliche Interessenvertretung und Beteiligungsrechte. Zum beschriebenen Tätigkeitsumfang gehören auch Schulungen von Wahlvorständen und Betriebsräten. Das ebenfalls im Profil aufgeführte Familienrecht umfasst allgemein rechtliche Fragen rund um Ehe, Trennung, Scheidung, Unterhalt und die Verantwortung für Kinder. Ratsuchende beschäftigen hier häufig die Ordnung wirtschaftlicher Verhältnisse und die Gestaltung familiärer Beziehungen nach einer Trennung. Welche familienrechtlichen Anliegen Stefanie Maas im konkreten Fall übernimmt, lässt sich bei der Anfrage klären. Die Kanzleibeschreibung nennt außerdem allgemeines Vertragsrecht, Strafrecht, Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie die Abwicklung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen nach Unfällen. Die Kanzleiadresse liegt im Remscheider Stadtgebiet; zum örtlichen Umfeld gehören Alt-Remscheid, Lennep und Lüttringhausen. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Remscheid in Betracht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen typischerweise vor die Arbeitsgerichte. Die Anfahrt zur Vieringhausen 81a kann anhand der Adresse mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden; konkrete Verbindungen sind gesondert zu prüfen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bietet es sich an, das Anliegen, wichtige Termine und die beteiligten Parteien knapp zu benennen. Anschließend können die Übernahme des Mandats, benötigte Unterlagen und ein Gesprächstermin geklärt werden. Eine Anfrage allein ersetzt noch keine bestätigte Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Remscheid
Die Rechtsanwaltskanzlei Stefanie Maas hat ihren Sitz in der Vieringhausen 81a in 42857 Remscheid. Das räumliche Umfeld umfasst die genannten Remscheider Stadtteile Alt-Remscheid, Lennep und Lüttringhausen. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten. Für Besuche ist deshalb die vollständige Straßenadresse der maßgebliche Orientierungspunkt. Ob die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw zweckmäßiger ist, hängt vom Ausgangsort und den aktuellen Verbindungen ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einer besonderen Innenstadtlage sind nicht belegt. Vor einem persönlichen Termin lassen sich die Anfahrtsbedingungen gesondert prüfen. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Remscheid genannt. Für den im Profil aufgeführten Bereich Familienrecht ist dessen Familiengericht relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Familiengerichte führen insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Welches Familiengericht zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und den Umständen des jeweiligen Falls, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine andere Gerichtsbarkeit zuständig: Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, werden typischerweise vor dem Arbeitsgericht geführt. Auch betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten können dort im Beschlussverfahren behandelt werden. Personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten fallen dagegen regelmäßig in die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Aus der Nennung des Amtsgerichts Remscheid ergibt sich daher keine Zuständigkeit dieses Gerichts für arbeitsrechtliche Konflikte.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse Pflichtfelder. Weitere Felder sind Telefon-Nummer, Betreff und Nachricht.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Fragen Sie im Zweifel gleich zu Beginn einer Beratung nach den Ihnen entstehenden Kosten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Fragen Sie im Zweifel gleich zu Beginn einer Beratung nach den Ihnen entstehenden Kosten.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse Pflichtfelder. Weitere Felder sind Telefon-Nummer, Betreff und Nachricht.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag einschließlich Nachträgen, das Kündigungsschreiben oder der angebotene Aufhebungsvertrag sowie einschlägige Korrespondenz hilfreich. Auch Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses, zur Tätigkeit und zum Zeitpunkt des Zugangs eines Schreibens können wichtig sein. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen; eine Kontaktanfrage allein wahrt diese nicht. Für die erste Nachricht genügt meist eine übersichtliche Schilderung. Wie umfangreiche oder vertrauliche Unterlagen übermittelt werden sollen, sollte vorab mit der angefragten Kanzlei abgestimmt werden.
- Worin unterscheiden sich individuelle und kollektive arbeitsrechtliche Anliegen?
- Das individuelle Arbeitsrecht betrifft das Verhältnis zwischen einzelnen Beschäftigten und ihrem Arbeitgeber. Dazu gehören etwa Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen und Kündigungen. Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich unter anderem mit betrieblicher Interessenvertretung, Mitbestimmung und Tarifverträgen. Bei einer Anfrage ist deshalb hilfreich anzugeben, ob eine Person in eigener Sache, ein Arbeitgeber oder ein Gremium Unterstützung sucht. Für Betriebsräte und Personalräte gelten unterschiedliche rechtliche Grundlagen und teilweise unterschiedliche gerichtliche Zuständigkeiten. Auch Schulungsbedarf sollte vom Wunsch nach Beratung in einem konkreten Streitfall unterschieden werden.
- Kann dieselbe Anwältin Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten?
- Eine arbeitsrechtliche Tätigkeit kann grundsätzlich Mandate sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite umfassen. Das bedeutet jedoch nicht, dass widerstreitende Interessen innerhalb desselben Konflikts vertreten werden dürfen. Vor einer Mandatsübernahme ist daher unter anderem zu prüfen, ob eine Interessenkollision besteht. Dafür sind die Namen der beteiligten Personen und Unternehmen regelmäßig relevant. Ratsuchende sollten in ihrer Anfrage deutlich machen, auf welcher Seite sie stehen und gegen wen sich ihr Anliegen richtet. Ob eine Vertretung möglich ist, wird erst nach Prüfung durch die angefragte Kanzlei geklärt.
- Was sollte eine erste Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Fragen zu Kindern enthalten?
- Hilfreich ist eine kurze Darstellung der familiären Situation und des konkreten Klärungsbedarfs. Dabei kann benannt werden, ob es um eine bevorstehende oder bereits erfolgte Trennung, eine Scheidung, Unterhalt oder Sorge- und Umgangsfragen geht. Bereits laufende Gerichtsverfahren, vorhandene Beschlüsse und anstehende Termine sollten ebenfalls erwähnt werden. Je nach Thema können später Einkommensunterlagen, Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben benötigt werden. Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind und ob das Anliegen übernommen wird, lässt sich im weiteren Kontakt klären. Die Zuständigkeit eines Familiengerichts ergibt sich aus gesetzlichen Regeln, nicht aus der Wahl der Kanzlei.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Stefanie Maas
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Vieringhausen 81a, 42857 Remscheid
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rain-maas.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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