Veröffentlichtes Profil

Kanzlei Dr. Schupp

Kanzlei Dr. Schupp: Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht in Chemnitz

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Verwaltungsrecht · Kanzlei Dr. Schupp

Straße der Nationen 71, 09113 Chemnitz

Telefon: +49 371 30 68 34 80

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Sachsen
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Dr. Schupp

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kanzlei Dr. Schupp in Chemnitz ist eine Spezialkanzlei für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht. Dr. iur. Antje Schupp ist Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Als weitere Schwerpunkte nennt die Kanzlei Kommunalberatung und Öffentliches Dienstrecht. Zu den beratenen Mandanten gehören Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts. Auf ihrer Webseite gibt Dr. Schupp an, diesen Mandanten seit 20 Jahren beratend zur Seite zu stehen. Ihre Arbeitsweise beschreibt sie mit den Begriffen Beraten, Gestalten und Einigen. Bei anstehenden Entscheidungen zeigt sie Entscheidungsalternativen auf und gibt konkrete Lösungsempfehlungen. Außerdem betont sie die Möglichkeit, den rechtlichen Fortgang zu gestalten. Verhandeln und Einigen mit dem Gegenüber stellt sie als Möglichkeit dar, einen Rechtsstreit zu vermeiden. Die Kanzlei befindet sich in der Straße der Nationen 71 in Chemnitz. Dr. Schupp ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-schupp.de, kanzlei-schupp.de

Beratung in Chemnitz – Einordnung der Redaktion

Dr. iur. Antje Schupp ist Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Verwaltungsrecht in Chemnitz. Ihre Kanzlei Dr. Schupp befindet sich in der Straße der Nationen 71, 09113 Chemnitz. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt; die Kanzleibeschreibung nennt daneben Verwaltungsrecht, Kommunalberatung und Öffentliches Dienstrecht. Zu den beratenen Mandanten gehören Arbeitnehmer und Arbeitgeber ebenso wie Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts. Dr. Schupp ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer suchen beispielsweise Orientierung nach einer Kündigung oder bei Unklarheiten über vertragliche Pflichten. Arbeitgeber beschäftigen sich unter anderem mit der Gestaltung von Arbeitsbedingungen und personellen Maßnahmen. Hinter diesem Schwerpunkt stehen sowohl die rechtliche Prüfung bestehender Situationen als auch die Gestaltung von Vereinbarungen. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise mit „Beraten, Gestalten und Einigen“ und nennt das Aufzeigen von Entscheidungsalternativen sowie Verhandlungen zur möglichen Vermeidung eines Rechtsstreits. Verwaltungsrecht und Öffentliches Dienstrecht ergänzen diesen arbeitsrechtlichen Schwerpunkt besonders dort, wo öffentliche Arbeitgeber oder kommunale Einrichtungen beteiligt sind. Typische verwaltungsrechtliche Anliegen betreffen behördliche Entscheidungen und öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse. Im öffentlichen Dienst ist insbesondere zwischen Beschäftigten mit Arbeitsvertrag und Personen in einem Beamtenverhältnis zu unterscheiden. Diese Einordnung kann bestimmen, welche rechtlichen Regeln und gerichtlichen Verfahren einschlägig sind. Kommunalberatung betrifft allgemein die rechtlichen Rahmenbedingungen kommunalen Handelns. Welche dieser Fragen im einzelnen Anliegen im Vordergrund steht, lässt sich erst anhand des Sachverhalts und der Unterlagen bestimmen. Der örtliche Bezug liegt in Chemnitz und damit auch im Umfeld der Stadtteile Zentrum, Kaßberg, Sonnenberg, Bernsdorf und Altchemnitz. Eine konkrete Stadtteilzuordnung der Kanzlei ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommen insbesondere das Arbeitsgericht Chemnitz und im weiteren Instanzenzug das Sächsische Landesarbeitsgericht in Betracht. Für die Anfahrt zur Straße der Nationen 71 können öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw eingeplant werden; die konkrete Verbindung sollte anhand aktueller Angaben geprüft werden. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Schilderung des Anliegens beginnen. Hilfreich sind die Art des Rechtsverhältnisses, wichtige Daten und Hinweise auf laufende Fristen. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Chemnitz

  • Amtsgericht Chemnitz
  • Landgericht Chemnitz
  • Arbeitsgericht Chemnitz
  • Sächsisches Landesarbeitsgericht

Die Kanzlei Dr. Schupp hat ihre Anschrift in der Straße der Nationen 71 in Chemnitz. Als Stadtteile des örtlichen Umfelds sind Zentrum, Kaßberg, Sonnenberg, Bernsdorf und Altchemnitz genannt; daraus ergibt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile. Die Anschrift bietet einen konkreten Ausgangspunkt für die Planung einer Anfahrt innerhalb des Chemnitzer Stadtgebiets. Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind aktuelle Verbindungen maßgeblich, bei einer Anreise mit dem Pkw die jeweilige Verkehrsführung und die örtlichen Parkmöglichkeiten. Bestimmte Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Chemnitz relevant. Dort werden bei gegebener Zuständigkeit etwa Streitigkeiten über Kündigungen, Arbeitsentgelt, Zeugnisse oder andere Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen geführt. Auch betriebsverfassungsrechtliche Beschlussverfahren gehören zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Das Sächsische Landesarbeitsgericht befasst sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit Berufungen und Beschwerden gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen. Welche örtliche Zuständigkeit besteht, hängt vom konkreten Fall ab und folgt nicht allein aus dem Kanzleisitz. Amtsgericht Chemnitz und Landgericht Chemnitz gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind für typische arbeitsrechtliche Streitigkeiten nicht zuständig. Ebenso werden verwaltungsrechtliche Streitigkeiten grundsätzlich vor Verwaltungsgerichten geführt. Im Öffentlichen Dienstrecht ist die Statusfrage wichtig: Streitigkeiten von Tarifbeschäftigten gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, beamtenrechtliche Streitigkeiten grundsätzlich vor die Verwaltungsgerichte. Ein Verwaltungsgericht ist in den Standortangaben nicht genannt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, mögliche Nachträge und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können relevante Korrespondenz, Angaben zum zeitlichen Ablauf und gegebenenfalls einschlägige Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Wichtig ist insbesondere, wann ein Schreiben zugegangen ist, weil im Arbeitsrecht kurze gesetzliche Fristen gelten können. Eine übersichtliche Zusammenfassung erleichtert das Verständnis des Anliegens. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
Was unterscheidet arbeitsrechtliche Fragen im öffentlichen Dienst von beamtenrechtlichen Anliegen?
Im öffentlichen Dienst arbeiten sowohl Tarifbeschäftigte als auch Beamtinnen und Beamte. Für Tarifbeschäftigte beruht das Beschäftigungsverhältnis auf einem Arbeitsvertrag; häufig sind zusätzlich tarifliche Regelungen maßgeblich. Beamtenverhältnisse sind dagegen öffentlich-rechtlich ausgestaltet und unterliegen besonderen gesetzlichen Vorschriften. Die Unterscheidung wirkt sich auf Rechte, Pflichten und den gerichtlichen Rechtsweg aus. Arbeitsvertragliche Streitigkeiten werden regelmäßig vor Arbeitsgerichten geführt, beamtenrechtliche Streitigkeiten grundsätzlich vor Verwaltungsgerichten. Für eine Anfrage ist deshalb die Angabe hilfreich, welcher Beschäftigungsstatus besteht und welche Entscheidung oder Maßnahme Anlass der Anfrage ist.
Ist bei einem arbeitsrechtlichen Konflikt immer ein Gerichtsverfahren erforderlich?
Nicht jeder arbeitsrechtliche Konflikt führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Ausgangslage kommen Gespräche, anwaltliche Korrespondenz oder Verhandlungen über eine Vereinbarung in Betracht. Auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist eine gütliche Einigung vorgesehen: Im erstinstanzlichen Urteilsverfahren findet grundsätzlich zunächst eine Güteverhandlung statt. Ob eine Verständigung möglich ist, hängt unter anderem von den Positionen der Beteiligten und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Verhandlungen allein sichern nicht automatisch die Einhaltung gesetzlicher Fristen. Die Frage nach außergerichtlichen Möglichkeiten sollte daher zusammen mit dem zeitlichen Handlungsbedarf betrachtet werden.
Welche Angaben sind bei einer Anfrage zu einem Verwaltungsbescheid oder einer kommunalen Rechtsfrage wichtig?
Bei einem Verwaltungsbescheid helfen Angaben zur erlassenden Behörde, zum Inhalt der Entscheidung und zum Zeitpunkt der Bekanntgabe. Auch die Rechtsbehelfsbelehrung und die bisherige Korrespondenz können für die Einordnung bedeutsam sein. Bei kommunalen Rechtsfragen ist zusätzlich relevant, welche Körperschaft oder welches Organ betroffen ist und ob es um eine geplante Entscheidung, einen Beschluss oder eine bestehende Auseinandersetzung geht. Eine knappe Darstellung des Sachverhalts und des Klärungsziels schafft eine Grundlage für die Mandatsanfrage. Der passende Verfahrensweg hängt vom jeweiligen Rechtsgebiet und Gegenstand ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Kanzlei Dr. Schupp

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Dr. Schupp insgesamt und nicht auf Kanzlei Dr. Schupp persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-schupp.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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