- Qualifikation
- Zulassung seit 2004 · Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- VON DER FECHT & PARTNER, Rechtsanwälte & Steuerberater, PartG mbB
Schwerpunkte
- InsolvenzrechtHauptschwerpunktInsolvenzrecht in Essen vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Armin Lünterbusch ist Rechtsanwalt und gehört der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf an. Die Kanzlei VON DER FECHT & PARTNER hat ihre Anschrift in der Kaiserswerther Straße 253 in Düsseldorf. Als Tätigkeitsschwerpunkt nennt sein Profil Wirtschaftsrecht. Vom 1. Juli 2007 bis zum 31. Dezember 2019 war er Ombudsmann für Korruptionsfürsorge bei der LEG, zunächst der Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH und ihren Konzerngesellschaften, dann der LEG Immobilien AG. Im selben Zeitraum übernahm er diese Aufgabe beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW. Zu seiner Arbeitsweise steht im Profil: „Den Satz ‚Das haben wir schon immer so gemacht‘ werden Sie von mir nicht hören.“ Seine Zulassung als Rechtsanwalt erfolgte 2004 am LG Düsseldorf. Zuvor war er unter anderem Präsident der Landgerichte Kleve und Duisburg sowie von 1997 bis 2003 Präsident des OLG Köln und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Landes NRW in Münster.
Beratung in Essen – Einordnung der Redaktion
Dr. Armin Lünterbusch ist Rechtsanwalt bei VON DER FECHT & PARTNER, Rechtsanwälte & Steuerberater, PartG mbB. Sein Profil nennt Insolvenzrecht als Hauptschwerpunkt; die ergänzende Kanzleibeschreibung bezeichnet Wirtschaftsrecht als Tätigkeitsschwerpunkt. Beide Bereiche berühren sich insbesondere dort, wo wirtschaftliche Schwierigkeiten rechtliche Fragen für Unternehmen, Geschäftsleitungen oder Gläubiger aufwerfen. Lünterbusch ist seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und gehört der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf an. Vor seiner anwaltlichen Tätigkeit war er unter anderem Präsident der Landgerichte Kleve und Duisburg sowie von 1997 bis 2003 Präsident des Oberlandesgerichts Köln und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster. Im Insolvenzrecht suchen Ratsuchende häufig Orientierung zum Umgang mit offenen Forderungen, zur wirtschaftlichen Krise eines Unternehmens oder zu einem bereits eröffneten Insolvenzverfahren. Auf Schuldnerseite können die Voraussetzungen eines Verfahrens, bestehende Verpflichtungen und Möglichkeiten einer geordneten Schuldenbereinigung im Mittelpunkt stehen. Gläubiger beschäftigen sich dagegen beispielsweise mit der Anmeldung ihrer Forderungen oder mit Rückforderungsverlangen wegen früher erhaltener Zahlungen. Welche Fragen im konkreten Fall vorrangig sind, hängt unter anderem von der eigenen Rolle, dem Verfahrensstand und den vorhandenen Unterlagen ab. Der wirtschaftsrechtliche Bezug ergänzt diese Perspektive um Fragen zu Verträgen, unternehmerischen Entscheidungen und Verantwortlichkeiten. Zur dokumentierten beruflichen Tätigkeit Lünterbuschs gehört außerdem seine Funktion als Ombudsmann für Korruptionsfürsorge bei der LEG und beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW vom 1. Juli 2007 bis zum 31. Dezember 2019. Diese frühere Aufgabe ist von dem im Profil genannten insolvenzrechtlichen Hauptschwerpunkt zu unterscheiden. Für eine Anfrage ist deshalb eine möglichst genaue Beschreibung des aktuellen rechtlichen Anliegens sinnvoll. Die Ortsangaben bedürfen einer Klarstellung: Während die Standortdaten Essen nennen, weist die belegte Kanzleibeschreibung die Kaiserswerther Straße 253 in Düsseldorf als Anschrift aus. Eine Kanzleilage in Essen oder in den genannten Stadtteilen Stadtkern, Rüttenscheid, Borbeck, Steele und Werden lässt sich daraus nicht bestätigen. Für insolvenzrechtliche Angelegenheiten mit Bezug zu Essen kann insbesondere das Amtsgericht Essen relevant sein; entscheidend bleibt die gesetzliche Zuständigkeit. Vor einer persönlichen Anfahrt sollte der tatsächliche Besprechungsort geklärt werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine erste Schilderung sollte das Anliegen, die eigene Beteiligung und etwaige laufende Fristen benennen. Hilfreich ist auch der Hinweis, ob bereits gerichtliche Schreiben vorliegen. Anschließend sind Zuständigkeit, mögliche Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und die organisatorischen Einzelheiten unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Essen
- Amtsgericht Essen
- Landgericht Essen
- Arbeitsgericht Essen
Für einen insolvenzrechtlichen Fall mit Bezug zu Essen ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Essen von Bedeutung. Als Insolvenzgericht führt es bei gegebener Zuständigkeit Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen und Unternehmen. Dazu gehören etwa Entscheidungen über die Verfahrenseröffnung und die gerichtliche Begleitung des Verfahrens. Welches Insolvenzgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien und nicht allein nach dem Standort der beauftragten Kanzlei. Das Landgericht Essen kann insbesondere bei gesonderten zivilrechtlichen Streitigkeiten aus dem wirtschaftlichen Umfeld einer Insolvenz zuständig sein, beispielsweise bei bestimmten Haftungs- oder Zahlungsansprüchen. Das Arbeitsgericht Essen ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten relevant, etwa wenn Beschäftigte eines insolventen Unternehmens über eine Kündigung oder Vergütungsansprüche streiten. Für die räumliche Einordnung der Kanzlei sind die widersprüchlichen Standortangaben zu beachten. Die allgemeine Adresszeile nennt Essen, während die belegte Kanzleibeschreibung die Kaiserswerther Straße 253 ausdrücklich Düsseldorf zuordnet. Die aufgeführten Essener Stadtteile Stadtkern, Rüttenscheid, Borbeck, Steele und Werden beschreiben daher keine gesicherte Kanzleilage. Ebenso ist eine Innenstadtlage anhand dieser Angaben nicht belegt. Wer aus Essen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anreisen möchte, sollte zunächst die vollständige Zielanschrift und den vereinbarten Besprechungsort bestätigen lassen. Die konkrete Verbindung beziehungsweise Fahrtroute lässt sich anschließend anhand aktueller Fahrplan- oder Kartendaten planen. Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einer barrierefreien Zugänglichkeit liegen nicht vor.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Auszeichnungen
- Träger des großen Verdienstkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
Mitgliedschaften
- Deutsch-Japanische Juristenvereinigung
- Kölner Juristische Gesellschaft
- Rechts- und Staatswissenschaftliche Vereinigung Düsseldorf
- Deutscher Juristentag
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Insolvenzrecht hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind eine kurze Darstellung der wirtschaftlichen Situation und die eigene Rolle wichtig: Geht es um eigene Schulden, eine Unternehmenskrise oder eine Forderung gegen einen insolventen Vertragspartner? Häufig hilfreich sind Verträge, Rechnungen, Mahnungen, gerichtliche Schreiben und vorhandene Unterlagen zum Insolvenzverfahren. Bei Unternehmen können zusätzlich aktuelle Finanzübersichten und Angaben zur Gesellschaftsstruktur relevant sein. Laufende Fristen sollten bereits in der ersten Nachricht erwähnt werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, wird im weiteren Kontakt geklärt.
- Was unterscheidet die Beratung von Schuldnern und Gläubigern im Insolvenzrecht?
- Auf Schuldnerseite stehen typischerweise die finanzielle Gesamtsituation, die Voraussetzungen eines Insolvenzverfahrens und mögliche Wege zur Schuldenbereinigung im Vordergrund. Bei Unternehmen kommen Fragen zu Handlungspflichten und Verantwortlichkeiten hinzu. Gläubiger möchten dagegen häufig wissen, wie ihre Forderungen im Verfahren behandelt werden, welche Sicherheiten bestehen oder was ein Rückforderungsverlangen bedeutet. Diese Interessen können einander gegenüberstehen. Vor einer Mandatsübernahme ist deshalb unter anderem zu prüfen, ob eine Interessenkollision vorliegt. Eine klare Benennung der beteiligten Personen und Unternehmen erleichtert diese Prüfung.
- Ist bei einer Unternehmensinsolvenz immer nur das Insolvenzgericht zuständig?
- Nein. Das Insolvenzgericht ist für das Insolvenzverfahren selbst zuständig. Daneben können eigenständige Streitigkeiten vor anderen Gerichten geführt werden. Zivilrechtliche Zahlungs- oder Haftungsklagen können je nach gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor ein Amtsgericht oder Landgericht gehören. Für Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern kommen die Arbeitsgerichte in Betracht, etwa bei Kündigungen oder Arbeitsentgelt. Ein Bezug zu Essen bedeutet deshalb nicht automatisch, dass jede Angelegenheit beim Amtsgericht Essen behandelt wird. Maßgeblich sind der jeweilige Streitgegenstand sowie die sachliche und örtliche Zuständigkeit.
- Was bedeutet eine Insolvenzanfechtung für bereits erhaltene Zahlungen?
- Eine Insolvenzanfechtung kann dazu führen, dass Zahlungen oder andere Vermögensübertragungen aus der Zeit vor der Verfahrenseröffnung zurückverlangt werden. Sie dient unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen dazu, die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger zu sichern. Nicht jede Zahlung eines später insolventen Unternehmens ist automatisch anfechtbar. Für die rechtliche Einordnung können unter anderem Zeitpunkt, Zahlungsumstände und Kenntnisstand der Beteiligten bedeutsam sein. Bei einer Anfrage zu einem solchen Rückforderungsverlangen helfen das vollständige Anspruchsschreiben, Zahlungsnachweise und die zugehörige Korrespondenz. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt keine Prüfung des konkreten Sachverhalts.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Dr. Armin Lünterbusch
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
3,8 von 5 · 16 Bewertungen
Bei Google ansehenStand 20.09.2026
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Positive Stimmen
Wir sandten Informationen über das in Insolvenz gehende Unternehmen. Hier wurde die Kanzlei über alle Inhalte informiert. Die Verarbeitung erfolgte sehr schnell und der Rückruf kam vorbereitet und professionell. Wir wurden gut beraten und fühlten uns gut informiert. Nach einigen Tagen erfolgte erneut ein Rückruf um abzuklären ob alles in Ordnung wäre und ob es weitere Fragen gäbe. Soviel Service habe ich zuvor in keiner Kanzlei bekommen. Immer wieder.
Bewertet wurde die Kanzlei, nicht eine einzelne Anwältin oder ein einzelner Anwalt.
Original bei GoogleIch kann Rechtsanwalt Dr. Von der Fecht nur empfehlen. Freundlicher Mensch mit Kompetenz und Verstand auf seinem Gebiet. Ich komm gerne wieder wenn was ist. Wir wurden ausführlich in einer Insolvenzsache betreut und beraten. Vielen Dank für die Gute Zusammenarbeit.
Bewertet wurde die Kanzlei, nicht eine einzelne Anwältin oder ein einzelner Anwalt.
Original bei GoogleDie Kanzlei von der Fecht LLP und hier besonders Rechtsanwalt A. Kräkel sind die richtigen Ansprechpartner zu jeder Zeit in vielen Belangen für uns gewesen. Souverän und zuverlässig zeigten sie sich zu stets bereit, für uns, ihren Kunden, alles zu geben. Eine absolute Empfehlung von unserer Seite!
Bewertet wurde die Kanzlei, nicht eine einzelne Anwältin oder ein einzelner Anwalt.
Original bei GoogleEin sehr seriöses Unternehmen. Hier wurde mir in meiner schwersten Zeit geholfen! Vielen Dank für die kompetente und stets hilfreiche Betreuung!
Bewertet wurde die Kanzlei, nicht eine einzelne Anwältin oder ein einzelner Anwalt.
Original bei GoogleKritische Stimmen
Leider wird man angelogen und bekommt falschinformation und wird lange hingehalten egal bei welchen Anliegen. Dreiste Lügner sind das.
Bewertet wurde die Kanzlei, nicht eine einzelne Anwältin oder ein einzelner Anwalt.
Original bei GoogleKanzlei und Anfahrt
Kaiserswerther Straße 253, 40474 Essen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: vdf.eu
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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