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- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
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Kanzleiprofil im Überblick
Dirk Tholl ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht in Essen. Die Kanzlei THOLL befindet sich in der Huyssenallee 85. Die Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht bestehen seit 2001. Im Arbeitsrecht vertritt er Arbeitnehmer und Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich, insbesondere vor dem Arbeitsgericht Essen. Zu den Leistungen gehören Kündigungsschutzklagen, die Prüfung von Kündigungen, die Berechnung und Verhandlung von Abfindungen sowie die Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen. Im Insolvenzrecht berät er zu Privatinsolvenz und Regelinsolvenz und begleitet Mandanten durch das Insolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung. Weitere Leistungen betreffen Insolvenzverfahren für Selbstständige und Unternehmen, Gläubigervertretung, Insolvenzanfechtung und die Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer. Im Strafrecht umfasst die Tätigkeit die Verteidigung in Strafsachen, Bußgeldverfahren und die Vertretung gegenüber Ermittlungsbehörden. Genannt werden insbesondere Insolvenzstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Im Mietrecht vertritt er Vermieter und Mieter in Essen und dem Ruhrgebiet außergerichtlich und vor Gericht. Die Kanzlei bietet eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an. Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-tholl.de, kanzlei-tholl.de
Beratung in Essen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Dirk Tholl ist in Essen in der Kanzlei THOLL an der Huyssenallee 85 tätig. Er führt seit 2001 die Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht. Den Hauptschwerpunkt seines Profils bildet das Arbeitsrecht. Hier vertritt er Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich, insbesondere vor dem Arbeitsgericht Essen. Zu den genannten Leistungen gehören die Prüfung von Kündigungen, Kündigungsschutzklagen sowie die Berechnung und Verhandlung von Abfindungen. Hinzu kommen die Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, die rechtlichen Rahmenbedingungen eines bestehenden oder endenden Arbeitsverhältnisses einzuordnen. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist das Insolvenzrecht. Dirk Tholl berät zur Privatinsolvenz und Regelinsolvenz und begleitet Mandanten im Insolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung, soweit diese gesetzlich vorgesehen ist. Die Tätigkeit umfasst außerdem Insolvenzverfahren für Selbstständige und Unternehmen sowie die Vertretung von Gläubigern. Auch Insolvenzanfechtungen und die Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer zählen zu den genannten Leistungen. Typische Anliegen betreffen den Umgang mit offenen Forderungen, wirtschaftlichen Schwierigkeiten und persönlichen Haftungsrisiken. Berührungspunkte zum Arbeitsrecht können entstehen, wenn die wirtschaftliche Krise eines Unternehmens zugleich die Beschäftigungsverhältnisse berührt. Im Strafrecht übernimmt Dirk Tholl die Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldverfahren sowie die Vertretung gegenüber Ermittlungsbehörden. Besonders genannt sind das Insolvenzstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Im Mietrecht vertritt er sowohl Vermieter als auch Mieter in Essen und dem Ruhrgebiet. Allgemein stehen in diesem Rechtsgebiet etwa Vertragsfragen, Mietforderungen, Mängel oder die Beendigung eines Mietverhältnisses im Mittelpunkt. Welche Unterlagen und Verfahrensschritte für ein Anliegen relevant sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab; die bloße Zuordnung zu einem Rechtsgebiet ersetzt keine individuelle Prüfung. Die Kanzleiadresse Huyssenallee 85 liegt im südlich an den Essener Stadtkern anschließenden Stadtgebiet. Sie bietet damit einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Essen, etwa aus Rüttenscheid, Borbeck, Steele oder Werden. Am Standort befinden sich neben dem Arbeitsgericht auch das Amtsgericht und Landgericht Essen. Eine Kontaktaufnahme kann über die im Profil auf Anwalt-Seiten.de ausgewiesenen Kontaktmöglichkeiten angestoßen werden. Hilfreich sind eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf bereits laufende Fristen. Die Kanzlei bietet eine telefonische Ersteinschätzung an; Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Essen
- Amtsgericht Essen
- Landgericht Essen
- Arbeitsgericht Essen
Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt von Dirk Tholl ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Essen relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit unter anderem Streitigkeiten über Kündigungen, Arbeitsvergütung oder arbeitsvertragliche Pflichten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geführt. Das Amtsgericht Essen kommt als Insolvenzgericht für Verbraucher- und Unternehmensinsolvenzen in Betracht, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Mietstreitigkeiten über Wohnraum gehören grundsätzlich vor das Amtsgericht am Ort der Wohnung. Bei gewerblichen Mietverhältnissen und anderen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen kann abhängig von Streitwert und Verfahrensgegenstand auch das Landgericht Essen zuständig sein. Strafsachen können je nach Tatvorwurf und Straferwartung vor dem Amtsgericht oder Landgericht verhandelt werden. Nicht allein der Kanzleisitz entscheidet darüber, welches Gericht einen konkreten Fall bearbeitet. Die Kanzlei THOLL befindet sich an der Huyssenallee 85, 45128 Essen, im südlichen Anschluss an den Stadtkern und im Umfeld der Verbindung nach Rüttenscheid. Für Ratsuchende aus Borbeck, Steele oder Werden liegt die Adresse damit in einem zentral gelegenen Teil des Essener Stadtgebiets. Die Anreise lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Die jeweils passende Verbindung und die aktuellen Verkehrsbedingungen sollten anhand der konkreten Adresse geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einer barrierefreien Zugänglichkeit sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem Besuch erfragt werden. Persönliche Termine erfolgen nach Vereinbarung.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Anfrage soll das Anliegen kurz geschildert werden. Im Kontaktformular werden Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse für die Antwort als Pflichtangaben abgefragt.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung und ein unverbindliches Erstgespräch an. Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung und ein unverbindliches Erstgespräch an. Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos.
Für den Erstkontakt: Für die Anfrage soll das Anliegen kurz geschildert werden. Im Kontaktformular werden Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse für die Antwort als Pflichtangaben abgefragt.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Fristlose Kündigung nach rassistischer Beleidigung (2026)
- Kündigung wegen Äußerung in Chatgruppe (2026)
- Insolvenz und Freigabe der Selbstständigkeit (2026)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, das Kündigungsschreiben oder der Entwurf des Aufhebungsvertrags sowie relevante Korrespondenz hilfreich. Je nach Anliegen können auch Gehaltsabrechnungen, Abmahnungen und Angaben zur Beschäftigungsdauer eine Rolle spielen. Bei einer Kündigung ist zudem wichtig, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist, weil gesetzliche Fristen laufen können. Eine Abfindung entsteht nicht automatisch bei jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ob Ansprüche oder Verhandlungsmöglichkeiten bestehen, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände beurteilen.
- Worin unterscheiden sich Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz?
- Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist für natürliche Personen vorgesehen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben; für ehemals Selbstständige gelten zusätzliche Voraussetzungen. Andere Fälle werden grundsätzlich im Regelinsolvenzverfahren behandelt, darunter laufend selbstständig Tätige und Unternehmen. Bei der Verbraucherinsolvenz ist regelmäßig zunächst ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern erforderlich. Eine Restschuldbefreiung kommt unter gesetzlichen Voraussetzungen für natürliche Personen in Betracht, nicht für Gesellschaften als solche. Für eine Anfrage sind eine Übersicht über Schulden, Gläubiger, Einkommen und Vermögen sowie Angaben zu einer aktuellen oder früheren Selbstständigkeit hilfreich.
- Was ist bei einer Anfrage wegen eines insolvenz- oder wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwurfs wichtig?
- Für die Einordnung ist zunächst entscheidend, ob jemand als beschuldigte Person, als Zeuge oder in einer anderen Rolle angeschrieben wurde. Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht enthalten häufig Angaben zum Vorwurf, Aktenzeichen und möglichen Terminen. Im Insolvenz- und Wirtschaftsstrafrecht können zusätzlich Geschäftsunterlagen und die zeitliche Entwicklung einer Unternehmenskrise bedeutsam sein. Strafrechtliche Vorwürfe und zivilrechtliche Haftungsforderungen sind dabei unterschiedliche Fragen, auch wenn sie denselben Vorgang betreffen. Beschuldigte haben grundsätzlich das Recht zu schweigen und anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Welche weiteren Schritte zweckmäßig sind, bedarf einer individuellen Prüfung.
- Welche Informationen werden für eine mietrechtliche Mandatsanfrage benötigt?
- Hilfreich sind zunächst der Mietvertrag, vorhandene Nachträge und eine kurze Beschreibung des Konflikts. Je nach Thema können Betriebskostenabrechnungen, Zahlungsübersichten, Übergabeprotokolle, Fotos oder der Schriftwechsel zwischen Vermieter und Mieter relevant sein. Bei einer Kündigung oder einem gerichtlichen Schreiben sollten das Zugangsdatum und genannte Fristen mitgeteilt werden. Außerdem ist wichtig, ob es um Wohnraum oder gewerblich genutzte Räume geht und wo sich das Mietobjekt befindet. Davon können rechtliche Maßstäbe und die gerichtliche Zuständigkeit abhängen. Eine geordnete zeitliche Darstellung erleichtert die erste Prüfung, ersetzt aber nicht die Bewertung der Unterlagen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Dirk Tholl
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-tholl.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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