- Qualifikation
- Zulassung seit 1998
- Sprachen
- Deutsch, Englisch
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Petra Brüchert-Pastor
- Profilstand
- 39% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Essen vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Petra Brüchert-Pastor, geb. Makalowski, ist seit September 1998 Rechtsanwältin in Essen und seit 2001 Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist seit 1998 ausschließlich als Strafverteidigerin tätig und vertritt Inhaftierte sowie auf freiem Fuß befindliche Mandanten. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst die Vertretung im Ermittlungsverfahren, in Haftsachen und vor Gericht sowie Zeugenbeistand, Berufungen und Revisionen. Hinzu kommen Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft zur Vermeidung von Gerichtsverfahren und Beschwerden gegen Bewährungswiderrufe. Genannt werden unter anderem Körperverletzungen, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Eigentumsdelikte, Geldwäsche, Jugendstrafrecht und Straßenverkehrsdelikte. Ihre Arbeitsweise beschreibt sie als persönlich und direkt: Vom Erstkontakt bis zum Abschluss des Verfahrens sprechen Mandanten ausschließlich mit ihr. Sie nimmt sich Zeit, das Vorgehen mit den Mandanten zu besprechen und sie auf den Strafprozess vorzubereiten. Dabei informiert sie über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten. Die Kommunikation erfolgt auf Deutsch und Englisch; weitere Sprachen sind mit Dolmetschern möglich. Der Kanzleisitz befindet sich in der Altendorfer Str. 313 in Essen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: essen-strafverteidigung.de, essen-strafverteidigung.de
Beratung in Essen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin P. Brüchert ist in Essen unter dem Kanzleinamen „Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Petra Brüchert-Pastor“ tätig. Petra Brüchert-Pastor, geb. Makalowski, ist seit September 1998 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2001 Fachanwältin für Strafrecht. Bei der fachlichen Einordnung besteht eine Abweichung in den vorliegenden Angaben: Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt, während die Kanzleibeschreibung eine seit 1998 ausschließlich strafverteidigende Tätigkeit ausweist. Eine arbeitsrechtliche Mandatsübernahme lässt sich daraus nicht ableiten und sollte bei einer Anfrage ausdrücklich geklärt werden. Die beschriebene Berufspraxis liegt im Strafrecht. Die strafrechtliche Tätigkeit umfasst Ermittlungsverfahren, Haftsachen und die Vertretung vor Gericht. Dabei vertritt Brüchert-Pastor sowohl inhaftierte als auch auf freiem Fuß befindliche Mandanten. Genannt werden Vorwürfe wegen Körperverletzung, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Eigentumsdelikten, Geldwäsche und Straßenverkehrsdelikten sowie das Jugendstrafrecht. Typische Anlässe für eine Anfrage sind etwa eine polizeiliche Vorladung, eine Anklage oder eine bevorstehende Hauptverhandlung. Zu den beschriebenen Aufgaben gehören außerdem Zeugenbeistand, Berufungen, Revisionen und Beschwerden gegen Bewährungswiderrufe. Auch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft mit dem Ziel, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, sind Bestandteil ihrer Tätigkeit; ein bestimmter Verfahrensausgang ist damit nicht zugesagt. Nach der Kanzleibeschreibung erfolgt die Betreuung persönlich und direkt: Vom Erstkontakt bis zum Verfahrensabschluss sprechen Mandanten ausschließlich mit der Rechtsanwältin. Sie bespricht das Vorgehen, bereitet auf den Strafprozess vor und erläutert Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten. Die Kommunikation ist auf Deutsch und Englisch möglich; für weitere Sprachen können Dolmetscher hinzugezogen werden. Wer sich wegen einer Kündigung, offener Vergütung oder eines Arbeitszeugnisses orientiert, sollte wegen der unterschiedlichen Schwerpunktangaben zunächst nachfragen, ob das arbeitsrechtliche Anliegen übernommen werden kann. Der Kanzleisitz liegt an der Altendorfer Str. 313, 45143 Essen. Eine konkrete Stadtteilzuordnung der Anschrift ist in den Angaben nicht ausgewiesen. Als Stadtteile am Standort werden Stadtkern, Rüttenscheid, Borbeck, Steele und Werden genannt. Für Strafverfahren kommen je nach Zuständigkeit das Amtsgericht Essen und das Landgericht Essen in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten können zum Arbeitsgericht Essen gehören. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort bereitgestellten Kontaktangaben nutzen und zunächst das Anliegen, den Verfahrensstand sowie bekannte Termine oder Fristen benennen. Anschließend lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Pkw sollte anhand der Kanzleianschrift geplant werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Essen
- Amtsgericht Essen
- Landgericht Essen
- Arbeitsgericht Essen
Die Kanzlei von Petra Brüchert-Pastor befindet sich an der Altendorfer Str. 313 in 45143 Essen. Die Standortangaben nennen außerdem Stadtkern, Rüttenscheid, Borbeck, Steele und Werden, ordnen die Kanzleianschrift jedoch keinem dieser Stadtteile ausdrücklich zu. Eine Innenstadtlage oder eine unmittelbare Nähe zu einem Gericht ist damit nicht belegt. Für die Anreise aus dem Essener Stadtgebiet können öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in die Planung einbezogen werden. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten bestehen, sollte anhand der vollständigen Adresse aktuell geprüft werden. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Fahrzeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Für die belegte strafrechtliche Tätigkeit sind unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Essen und das Landgericht Essen relevant. Am Amtsgericht werden Strafsachen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt; außerdem können dort richterliche Entscheidungen im Ermittlungsverfahren und in Haftsachen anfallen. Das Landgericht verhandelt unter anderem schwerwiegendere Strafvorwürfe in erster Instanz und Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und dem Einzelfall, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Essen befasst sich insbesondere mit Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse. Wegen der Abweichung zwischen dem Profileintrag Arbeitsrecht und der ausschließlich strafrechtlich beschriebenen Praxis sollte eine entsprechende Mandatsannahme vorab geklärt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Name, E-Mail-Adresse und eine Nachricht abgefragt. Die Bedingungen einer bestehenden Rechtsschutzversicherung sollen im Vorfeld durchgelesen werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Sie können Ihren Fall unverbindlich schildern. Vom Erstkontakt bis zum Abschluss des Verfahrens sprechen Sie ausschließlich mit Petra Brüchert-Pastor. Honorarvereinbarungen können gegebenenfalls die gesetzlichen Gebühren, auch die Erstberatungsgebühr, übersteigen; die Kosten können direkt angesprochen werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Sie können Ihren Fall unverbindlich schildern. Vom Erstkontakt bis zum Abschluss des Verfahrens sprechen Sie ausschließlich mit Petra Brüchert-Pastor. Honorarvereinbarungen können gegebenenfalls die gesetzlichen Gebühren, auch die Erstberatungsgebühr, übersteigen; die Kosten können direkt angesprochen werden.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Name, E-Mail-Adresse und eine Nachricht abgefragt. Die Bedingungen einer bestehenden Rechtsschutzversicherung sollen im Vorfeld durchgelesen werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Kann ich wegen einer Kündigung oder ausstehenden Gehalts eine Anfrage stellen?
- Kündigungen, offene Vergütung und Arbeitszeugnisse gehören zu den typischen Anliegen des Arbeitsrechts. Bei diesem Profil ist allerdings eine Abweichung zu beachten: Als Hauptschwerpunkt ist Arbeitsrecht eingetragen, die Kanzleibeschreibung nennt dagegen eine ausschließlich strafverteidigende Tätigkeit. Ob ein arbeitsrechtliches Mandat angenommen wird, muss deshalb zunächst erfragt werden. Für eine erste Einordnung sind gewöhnlich Arbeitsvertrag, einschlägige Schreiben und Angaben zu deren Zugang hilfreich. Da arbeitsrechtliche Anliegen fristgebunden sein können, sollten bekannte Termine bereits bei der Anfrage genannt werden.
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafverfahrens hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind der konkrete Tatvorwurf, die ermittelnde Behörde und der bisherige Verfahrensstand von Bedeutung. Hilfreich sind außerdem vorhandene Aktenzeichen sowie Angaben dazu, ob eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift vorliegt. Bekannte Fristen und Gerichtstermine sollten bei der Kontaktaufnahme deutlich erkennbar sein. Besteht eine Inhaftierung, gehört auch diese Information in die Anfrage. Welche Unterlagen anschließend erforderlich sind und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich im direkten Kontakt klären. Eine ausführliche Sachverhaltsschilderung ersetzt keine Prüfung der Verfahrensunterlagen.
- Worin unterscheiden sich Strafverteidigung und Zeugenbeistand?
- Strafverteidigung betrifft die Unterstützung einer Person, gegen die sich ein strafrechtlicher Vorwurf richtet. Ein Zeugenbeistand begleitet dagegen eine Person, die in einem Verfahren als Zeugin oder Zeuge aussagen soll. Dabei geht es insbesondere um ihre eigene verfahrensrechtliche Stellung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Welche Rolle tatsächlich vorliegt, lässt sich häufig dem Schreiben der Polizei, Staatsanwaltschaft oder des Gerichts entnehmen. Für eine Mandatsanfrage ist diese Unterscheidung wichtig, weil Aufgabenstellung und mögliche Interessenkonflikte unterschiedlich ausfallen können.
- Was ist bei einer Anfrage wegen Untersuchungshaft oder eines Bewährungswiderrufs wichtig?
- Bei Haftsachen ist zunächst wichtig, ob Untersuchungshaft, Strafhaft oder eine andere Situation vorliegt. Ein Bewährungswiderruf betrifft demgegenüber die Frage, ob eine zuvor zur Bewährung ausgesetzte Strafe vollstreckt werden soll. Für die anwaltliche Einordnung sind vorhandene gerichtliche Entscheidungen, Aktenzeichen, Zustellungsdaten und bekannte Termine bedeutsam. Auch Angehörige können zunächst eine Kontaktmöglichkeit erfragen; die weitere Kommunikation und Vertretung müssen unter Beachtung von Bevollmächtigung und Vertraulichkeit geklärt werden. Welche Schritte in Betracht kommen, hängt vom jeweiligen Verfahrensstand und den Unterlagen ab.
- Was unterscheidet Berufung und Revision in Strafsachen?
- Berufung und Revision sind unterschiedliche Rechtsmittel gegen gerichtliche Urteile. Bei einer Berufung kann ein Strafverfahren im angefochtenen Umfang erneut in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht geprüft werden. Eine Revision richtet sich dagegen auf die Überprüfung des Urteils auf Rechtsfehler; eine vollständige neue Beweisaufnahme findet dabei grundsätzlich nicht statt. Welches Rechtsmittel eröffnet ist, hängt insbesondere vom Ausgangsgericht und der Entscheidung ab. Für eine Anfrage sind daher das Urteil, Angaben zur Verkündung und Zustellung sowie bereits abgegebene Erklärungen wichtig. Es gelten gesetzliche Fristen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu P. Brüchert
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für P. Brüchert liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 154 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Petra Brüchert-Pastor insgesamt und nicht auf P. Brüchert persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.
Gesamtbild bei Google (Kanzlei)
Google veröffentlicht zu diesen 154 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.
Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.
Positive Stimmen
Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.
Kritische Stimmen
Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.
Kanzlei und Anfahrt
Altendorfer Str. 313, 45143 Essen
Standortkarte anzeigen
Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.
Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
- Künstliche Intelligenz im Alltag: Rechtsrahmen, Verantwortung und Schutzmöglichkeiten in Deutschland
Arbeitsrecht
Künstliche Intelligenz begegnet Menschen außerhalb spezialisierter Forschungseinrichtungen. Sie empfiehlt Produkte, erkennt Sprache, erstellt Texte und kann Entscheidungen über Bewerbungen, Kredite oder medizinische Behandlungen unterstützen. Ihr Einsatz ist für Betroffene nicht immer erkennbar.
- Kündigung per E-Mail: Wirksamkeit, Formvorschriften und Zugang im deutschen Recht
Arbeitsrecht
Die Kündigung per E-Mail ist ein gebräuchliches Mittel zur Beendigung laufender Vertragsverhältnisse. Mobilfunkverträge, Mitgliedschaften und digitale Abonnements werden häufig elektronisch verwaltet; entsprechend liegt es nahe, auch die Kündigung elektronisch zu erklären.
- Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat: Aufgaben, Informationsrechte und rechtliche Grenzen
Arbeitsrecht
Wirtschaftliche Entscheidungen beeinflussen Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und Unternehmensstrukturen. Investitionen können Arbeitsplätze sichern, Rationalisierungen Tätigkeiten verändern und Standortentscheidungen personelle Maßnahmen auslösen.
- Urkundenfälschung: Strafe, Voraussetzungen und rechtliche Folgen nach deutschem Recht
Arbeitsrecht
Eine nachgeahmte Unterschrift, ein verändertes Arbeitszeugnis oder eine manipulierte Bescheinigung können strafrechtliche Folgen haben. Allerdings ist nicht jede falsche schriftliche Angabe eine Urkundenfälschung.
- Arbeitsentgelt und Mindestlohn: Wann Urlaubsgeld und jährliche Sonderzahlungen nicht angerechnet werden dürfen
Arbeitsrecht
Der gesetzliche Mindestlohn legt eine verbindliche Untergrenze für die Vergütung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fest. Schwierigkeiten entstehen, wenn das Arbeitsentgelt nicht ausschließlich aus einem gleichbleibenden Stunden- oder Monatslohn besteht.
- Prüfungsanfechtung im Arbeitsrecht: Rechtsschutz zwischen Berufsabschluss, Qualifikation und Arbeitsverhältnis
Arbeitsrecht
Prüfungen entscheiden nicht nur über Bildungsabschlüsse. Sie können den Zugang zu einem Beruf eröffnen, eine Ausbildung abschließen oder Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten sein.
Weitere Anwältinnen und Anwälte in Essen
- Nikolai Odebralski · Strafrecht
- Thomas Scuric · Insolvenzrecht
- Frank Lee · Arbeitsrecht
- Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB · Arbeitsrecht
- Dirk Tholl · Arbeitsrecht
- Marc André Kaulfuß · Arbeitsrecht
Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: essen-strafverteidigung.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 39 %
Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Fehler melden · Profil übernehmen
