Veröffentlichtes Profil

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB

Fink & Partner: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte in Essen

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwälte · Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB

Rüttenscheider Straße 188, 45131 Essen

Telefon: +49 201 719 990 890

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB in Essen berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge sowie Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen. Darüber hinaus übernimmt die Kanzlei Schulungen von Betriebsräten und Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen. Eine eigene Abteilung befasst sich mit der Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen. Der Standort befindet sich an der Rüttenscheider Straße 188 und wird maßgeblich von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Laura Herrendier, vormals Weyand, geprägt. Als weitere Ansprechpartner nennt die Webseite Tim Fink, Sarah-Carina Leu und Aljona Fink. Die Kanzlei verweist auf Erfahrung aus über 1.000 Kündigungsschutzverfahren und regelmäßige Fortbildungen. Termine werden kurzfristig persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz angeboten; eine Terminvergabe ist auch samstags möglich. Die Erstberatung ist bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte kostenlos. Bei anderen arbeitsrechtlichen Anliegen kostet die Erstberatung 357 Euro. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: die-kuendigungsschutzkanzlei.de, die-kuendigungsschutzkanzlei.de

Beratung in Essen – Einordnung der Redaktion

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB ist in Essen auf Arbeitsrecht ausgerichtet und berät sowie vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Der Standort an der Rüttenscheider Straße 188 wird maßgeblich von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Laura Herrendier, vormals Weyand, geprägt. Als weitere Ansprechpartner nennt die Kanzlei Tim Fink, Sarah-Carina Leu und Aljona Fink. Die Tätigkeit verbindet Fragen aus einzelnen Arbeitsverhältnissen mit der kollektiven Interessenvertretung durch Betriebsräte. Für Ratsuchende ist damit insbesondere die Arbeitnehmerperspektive der Kanzlei für die Einordnung einer Anfrage relevant. Zu den Schwerpunkten gehören Kündigungsschutzverfahren und Aufhebungsverträge. Bei einer Kündigung geht es typischerweise um die rechtliche Prüfung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Klärung möglicher weiterer Schritte. Aufhebungsverträge betreffen dagegen eine einvernehmliche Beendigung, deren Bedingungen unterschiedliche arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Auswirkungen haben können. Ein weiterer Bereich sind Arbeitszeugnisse: Eine eigene Abteilung der Kanzlei befasst sich mit deren Erstellung, Prüfung und Korrektur. Dabei stehen häufig die Tätigkeitsbeschreibung, die Leistungsbeurteilung und die Formulierungen zum Verhalten im Arbeitsverhältnis im Mittelpunkt. Für Betriebsräte übernimmt die Kanzlei Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen sowie Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen. Ein Interessenausgleich betrifft bei geplanten Betriebsänderungen insbesondere deren Ausgestaltung, während ein Sozialplan wirtschaftliche Nachteile für Beschäftigte ausgleichen oder mildern soll. Betriebsvereinbarungen können beispielsweise betriebliche Arbeitszeitregelungen oder andere mitbestimmungspflichtige Fragen behandeln. Ergänzend gehören Schulungen von Betriebsräten zum Angebot. Diese Themen unterscheiden sich von individuellen Kündigungsfällen dadurch, dass sie die Belegschaft oder bestimmte Beschäftigtengruppen und die Beteiligungsrechte des Betriebsrats betreffen. Die Kanzlei liegt im Essener Stadtteil Rüttenscheid und damit außerhalb des Stadtkerns. Auch für Ratsuchende aus Borbeck, Steele oder Werden bildet die Adresse einen konkreten Anlaufpunkt innerhalb Essens. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Essen relevant, soweit die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung zur Kanzleiadresse. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Hilfreich sind Angaben dazu, ob eine Kündigung, ein noch nicht unterschriebener Aufhebungsvertrag, ein Zeugnis oder eine Betriebsratsangelegenheit betroffen ist. Die Kanzlei bietet kurzfristige Termine persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz an; eine Terminvergabe ist auch samstags möglich. Die angegebenen Bürozeiten sind montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Essen

  • Amtsgericht Essen
  • Landgericht Essen
  • Arbeitsgericht Essen

Für die arbeitsrechtlichen Schwerpunkte der Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Essen von Bedeutung. Arbeitsgerichte führen etwa Kündigungsschutzverfahren sowie Verfahren über Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden regelmäßig im Urteilsverfahren behandelt, das grundsätzlich zunächst eine Güteverhandlung vorsieht. Betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen, beispielsweise über Beteiligungsrechte eines Betriebsrats, gehören dagegen typischerweise in das Beschlussverfahren. Welche örtliche Zuständigkeit besteht, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab; allein der Kanzleisitz in Essen ist dafür nicht entscheidend. Das Amtsgericht Essen und das Landgericht Essen gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Für die hier beschriebenen arbeitsrechtlichen Kernanliegen sind sie grundsätzlich nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Auch führen Interessenausgleich-, Sozialplan- oder Betriebsvereinbarungsverhandlungen nicht automatisch zu einem Gerichtsverfahren: Vieles wird zwischen den Betriebsparteien verhandelt; bei bestimmten Konflikten kann eine Einigungsstelle eine Rolle spielen. Die Unterscheidung zwischen individueller arbeitsrechtlicher Auseinandersetzung und kollektivrechtlichem Konflikt hilft deshalb bei der ersten Einordnung des Anliegens. Die Kanzlei befindet sich an der Rüttenscheider Straße 188 in 45131 Essen, im Stadtteil Rüttenscheid und nicht unmittelbar im Stadtkern. Für Anfragen aus anderen Essener Stadtteilen wie Borbeck, Steele oder Werden ist die konkrete Route zur Adresse maßgeblich. Die Anreise kann je nach Ausgangspunkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Telefonische Termine und Videokonferenzen ermöglichen außerdem einen Austausch ohne Anfahrt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse, Ort und Nachricht als Pflichtfelder angegeben; außerdem gibt es ein Feld für die Telefonnummer. Das Einverständnis zur Datenverarbeitung ist erforderlich.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Erstberatung ist bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte kostenlos. In diesen Fällen meldet sich in der Regel der zuständige Anwalt unmittelbar persönlich. Bei anderen arbeitsrechtlichen Anliegen kostet die Erstberatung 357 €.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Erstberatung ist bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte kostenlos. In diesen Fällen meldet sich in der Regel der zuständige Anwalt unmittelbar persönlich. Bei anderen arbeitsrechtlichen Anliegen kostet die Erstberatung 357 €.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse, Ort und Nachricht als Pflichtfelder angegeben; außerdem gibt es ein Feld für die Telefonnummer. Das Einverständnis zur Datenverarbeitung ist erforderlich.

Bevorzugter Kontaktweg: form

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine Anfrage nach einer Kündigung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und der Arbeitsvertrag hilfreich. Auch Angaben zur Beschäftigungsdauer, zur Tätigkeit und zu einem möglicherweise bestehenden besonderen Kündigungsschutz können relevant sein. In Kündigungssachen gelten kurze gesetzliche Fristen; für eine Kündigungsschutzklage beträgt die Frist grundsätzlich drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine zeitnahe Kontaktaufnahme erleichtert deshalb die Prüfung. Ob die Kündigung wirksam ist und welches Vorgehen in Betracht kommt, lässt sich erst anhand der konkreten Umstände beurteilen.
Was sollte vor einer Anfrage zu einem Aufhebungsvertrag zusammengestellt werden?
Hilfreich sind der vollständige Vertragsentwurf, der Arbeitsvertrag und Informationen über den vom Arbeitgeber genannten zeitlichen Rahmen. Bei der Prüfung eines Aufhebungsvertrags spielen häufig das Beendigungsdatum, eine mögliche Abfindung, Freistellung, Resturlaub, variable Vergütung und die Zeugnisregelung eine Rolle. Daneben können sozialrechtliche Folgen, etwa beim Arbeitslosengeld, bedeutsam sein. Anders als eine Kündigung setzt ein Aufhebungsvertrag die Zustimmung beider Seiten voraus. Eine Anfrage sollte erkennen lassen, ob bislang nur ein Entwurf vorliegt oder bereits unterschrieben wurde, weil sich daraus unterschiedliche Ausgangslagen ergeben.
Worin unterscheiden sich Interessenausgleich, Sozialplan und Betriebsvereinbarung?
Ein Interessenausgleich betrifft bei einer geplanten Betriebsänderung insbesondere die Frage, ob, wann und wie diese umgesetzt werden soll. Ein Sozialplan dient dem Ausgleich oder der Milderung wirtschaftlicher Nachteile, die Beschäftigten durch eine Betriebsänderung entstehen. Betriebsvereinbarungen regeln demgegenüber unterschiedliche betriebliche Angelegenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, etwa bestimmte Fragen der Arbeitszeit. Für eine Mandatsanfrage sind die geplanten Maßnahmen, der Stand der Verhandlungen und bereits vorhandene Entwürfe hilfreich. Welche Beteiligungsrechte und Verfahrensmöglichkeiten bestehen, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem konkreten Regelungsgegenstand ab.
Welche Unterlagen helfen bei der Prüfung oder Korrektur eines Arbeitszeugnisses?
Neben dem vorliegenden Zeugnis sind eine Beschreibung der tatsächlich ausgeübten Aufgaben und Angaben zu Verantwortungsbereichen hilfreich. Frühere Zwischenzeugnisse oder dokumentierte Tätigkeitsänderungen können zusätzliche Anhaltspunkte liefern. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält grundsätzlich Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit sowie zur Leistung und zum Verhalten. Bei einer Prüfung geht es sowohl um Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit als auch um die Aussage der verwendeten Formulierungen. Nicht jede ungewohnte Wendung bedeutet automatisch eine negative Bewertung. Für eine Anfrage ist es sinnvoll, beanstandete Passagen und fehlende Aufgaben konkret zu benennen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: die-kuendigungsschutzkanzlei.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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