Veröffentlichtes Profil

Thomas Scuric

Thomas Scuric: Anwaltliche Schuldnerberatung in Essen

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Thomas Scuric Rechtsanwalt

Kreuzeskirchstr. 8, 45127 Essen

Telefon: +49 201 2487888

Qualifikation
Rechtsanwaltkammer Hamm
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Thomas Scuric Rechtsanwalt

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Thomas Scuric bietet anwaltliche Schuldnerberatung in Essen und online an. Das Angebot richtet sich an Verbraucher und Selbstständige. Schwerpunkte sind Schuldenvergleiche, Privatinsolvenz und Regelinsolvenz. Die Webseite nennt mehr als zehn Jahre Erfahrung im Insolvenzrecht. In einem kostenfreien und unverbindlichen Erstberatungsgespräch werden anhand der individuellen finanziellen Situation Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten erörtert. Anschließend werden Gläubiger und Schulden aufgestellt und die Situation analysiert. Die Beratung zielt zunächst auf eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern; hierfür werden Vergleichsverhandlungen geführt. Ist eine solche Einigung nicht möglich, umfasst das Angebot die Insolvenzantragstellung und die Begleitung durch sämtliche Verfahrensabschnitte bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung. Genannt wird außerdem die Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter. Die Essener Niederlassung befindet sich in der Kreuzeskirchstr. 8. Zur Vergütung nennt die Webseite eine Kostenübernahme durch Beratungshilfe oder einen vor Beauftragung vereinbarten Pauschalpreis, der auch in Raten gezahlt werden kann.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: schuldnerberatung-essen-anwalt.de, schuldnerberatung-essen-anwalt.de

Beratung in Essen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Thomas Scuric ist mit der Kanzlei Thomas Scuric Rechtsanwalt in der Kreuzeskirchstr. 8 in 45127 Essen ansässig. Sein Hauptschwerpunkt ist das Insolvenzrecht. Die anwaltliche Schuldnerberatung richtet sich an Verbraucher und Selbstständige und wird sowohl in Essen als auch online angeboten. Inhaltlich stehen Schuldenvergleiche, Privatinsolvenz und Regelinsolvenz im Mittelpunkt. Nach Angaben der Kanzleiwebseite verfügt Thomas Scuric über mehr als zehn Jahre Erfahrung im Insolvenzrecht. Für Ratsuchende geht es in diesem Bereich zunächst darum, die eigene finanzielle Lage geordnet zu erfassen und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Wege voneinander abzugrenzen. Typische Anliegen sind offene Forderungen mehrerer Gläubiger, nicht mehr tragbare Zahlungsverpflichtungen oder die Frage, welches Insolvenzverfahren zur persönlichen und beruflichen Situation passt. Bei Verbrauchern können etwa laufende Vollstreckungsmaßnahmen und die Voraussetzungen einer Restschuldbefreiung eine Rolle spielen. Bei Selbstständigen kommen Fragen zu betrieblichen Verbindlichkeiten und zur weiteren wirtschaftlichen Tätigkeit hinzu. Ein Schuldenvergleich verfolgt grundsätzlich das Ziel, mit Gläubigern eine Vereinbarung über die Regulierung bestehender Forderungen zu erreichen. Ob dafür eine tragfähige Grundlage besteht, hängt unter anderem von Einkommen, Vermögen und der Gläubigerstruktur ab. Die belegte Kanzleibeschreibung sieht zunächst ein unverbindliches Erstberatungsgespräch vor, in dem die individuelle finanzielle Situation und mögliche Vorgehensweisen besprochen werden. Anschließend werden Gläubiger und Schulden zusammengestellt und die Situation analysiert. Vorrangig wird eine außergerichtliche Einigung durch Vergleichsverhandlungen angestrebt. Kommt diese nicht zustande, umfasst das beschriebene Angebot die Insolvenzantragstellung und die Begleitung der Verfahrensabschnitte bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung. Ebenfalls genannt ist die Vertretung gegenüber Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter. Ob eine Restschuldbefreiung erteilt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; sie ist kein zugesagtes Ergebnis. Die Essener Niederlassung liegt im Stadtkern. Damit besteht ein örtlicher Bezug zur Innenstadt sowie zu Ratsuchenden aus Rüttenscheid, Borbeck, Steele und Werden. Für Insolvenzverfahren ist grundsätzlich das zuständige Amtsgericht als Insolvenzgericht maßgeblich; am Standort ist das Amtsgericht Essen zu nennen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann eine erste Anfrage den Beratungsanlass, den Verbraucher- oder Selbstständigenstatus und etwaige laufende Fristen knapp schildern. Welche Unterlagen benötigt werden und ob ein Gespräch vor Ort oder online stattfinden soll, lässt sich anschließend mit der Kanzlei abstimmen. Eine Anfrage allein ersetzt noch keine Klärung des Mandatsumfangs.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Essen

  • Amtsgericht Essen
  • Landgericht Essen
  • Arbeitsgericht Essen

Die Kanzlei Thomas Scuric Rechtsanwalt befindet sich in der Kreuzeskirchstr. 8 im Essener Stadtkern. Die Lage ordnet die Niederlassung dem innerstädtischen Umfeld zu; Rüttenscheid, Borbeck, Steele und Werden gehören zu den weiteren genannten Essener Stadtteilen. Für einen Besuch kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Die konkrete Verbindung, aktuelle Verkehrsbedingungen und Parkmöglichkeiten sollten vor dem Termin geprüft werden. Aus der Innenstadtlage allein lassen sich keine bestimmten Fahrzeiten oder unmittelbar verfügbaren Stellplätze ableiten. Neben einem Besuch in Essen ist nach der Kanzleibeschreibung auch eine Onlineberatung möglich. Für den Schwerpunkt Insolvenzrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Essen relevant. Insolvenzgerichte sind bei Amtsgerichten angesiedelt und befassen sich unter anderem mit Insolvenzanträgen, der Eröffnung und Durchführung von Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren sowie Fragen der Restschuldbefreiung. Ob das Amtsgericht Essen im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt insbesondere vom Wohnsitz beziehungsweise vom Mittelpunkt einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit ab. Das Landgericht Essen führt nicht das eigentliche Insolvenzverfahren, kann jedoch bei bestimmten Beschwerden gegen insolvenzgerichtliche Entscheidungen oder bei gesonderten zivilrechtlichen Streitigkeiten zuständig sein. Das Arbeitsgericht Essen kommt insbesondere bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen in Betracht, etwa um Arbeitsentgelt oder Kündigungen im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Arbeitgebers. Solche Berührungspunkte begründen für sich genommen keinen zusätzlichen Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Anrede, Name und Vorname, Telefon und E-Mail-Adresse Pflichtfelder. Freiwillig können Sie Angaben zu monatlichem Nettoeinkommen, sonstigen Einnahmen, unterhaltspflichtigen Personen, Familienstand, Schuldenbetrag, Gläubigeranzahl, zusätzlichen monatlichen Raten und selbständiger Tätigkeit machen. Diese Angaben können Sie auch später mitteilen; falls Sie genaue Beträge nicht wissen, können Sie die Felder frei lassen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich und wird auch telefonisch angeboten. Anhand Ihrer individuellen Situation werden verschiedene Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten erörtert, um in Zukunft schuldenfrei zu sein.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich und wird auch telefonisch angeboten. Anhand Ihrer individuellen Situation werden verschiedene Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten erörtert, um in Zukunft schuldenfrei zu sein.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Anrede, Name und Vorname, Telefon und E-Mail-Adresse Pflichtfelder. Freiwillig können Sie Angaben zu monatlichem Nettoeinkommen, sonstigen Einnahmen, unterhaltspflichtigen Personen, Familienstand, Schuldenbetrag, Gläubigeranzahl, zusätzlichen monatlichen Raten und selbständiger Tätigkeit machen. Diese Angaben können Sie auch später mitteilen; falls Sie genaue Beträge nicht wissen, können Sie die Felder frei lassen.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Schuldnerberatung sinnvoll?
Für ein erstes Gespräch ist eine möglichst vollständige Übersicht über die finanzielle Situation hilfreich. Dazu gehören Angaben zu Einkommen, regelmäßigen Ausgaben, Vermögen und bestehenden Schulden. Gläubigerschreiben, Mahnungen, Vollstreckungsunterlagen und vorhandene gerichtliche Schreiben können den Stand einzelner Forderungen verdeutlichen. Bei Selbstständigen sind zusätzlich Unterlagen zur betrieblichen Situation von Bedeutung. Laufende Fristen sollten bei der Anfrage ausdrücklich erwähnt werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, wird üblicherweise vorab abgestimmt.
Was unterscheidet einen außergerichtlichen Schuldenvergleich von einem Insolvenzverfahren?
Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich beruht auf einer Vereinbarung mit Gläubigern. Gegenstand können beispielsweise angepasste Zahlungen oder ein teilweiser Forderungsverzicht sein. Eine solche Lösung setzt die erforderliche Zustimmung der beteiligten Gläubiger voraus und entsteht nicht allein durch einen Vorschlag. Ein Insolvenzverfahren folgt dagegen einem gesetzlich geregelten gerichtlichen Ablauf. Für natürliche Personen kann es unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Restschuldbefreiung verbunden sein. Beim Verbraucherinsolvenzantrag ist grundsätzlich ein vorheriger erfolgloser außergerichtlicher Einigungsversuch nachzuweisen. Welche Vorgehensweise in Betracht kommt, hängt von der jeweiligen Gesamtsituation ab.
Wann kommt eine Verbraucherinsolvenz und wann eine Regelinsolvenz in Betracht?
Die Verbraucherinsolvenz ist grundsätzlich für natürliche Personen vorgesehen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Für ehemals Selbstständige kann sie ebenfalls infrage kommen, wenn ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Bei aktuell Selbstständigen ist regelmäßig das Regelinsolvenzverfahren maßgeblich. Die Zuordnung richtet sich damit nicht allein nach der Höhe der Schulden. Auch die bisherige berufliche Tätigkeit und die Art der Verbindlichkeiten sind relevant. Beide Verfahrensarten können natürlichen Personen grundsätzlich den Zugang zur Restschuldbefreiung eröffnen.
Werden durch eine Restschuldbefreiung sämtliche Schulden beseitigt?
Die Restschuldbefreiung ermöglicht natürlichen Personen unter gesetzlichen Voraussetzungen eine Befreiung von vielen noch offenen Insolvenzforderungen. Sie erfasst jedoch nicht ausnahmslos jede Verbindlichkeit. Für bestimmte Forderungen bestehen gesetzliche Ausnahmen, etwa bei Geldstrafen oder unter bestimmten Voraussetzungen bei Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen. Auch neu begründete Schulden werden nicht ohne Weiteres einbezogen. Während des Verfahrens sind Auskunfts- und Mitwirkungspflichten sowie weitere Obliegenheiten zu beachten. Deshalb gehört zur allgemeinen Vorbereitung auch die Klärung, welche Forderungsarten vorliegen und welche Pflichten mit dem Verfahren verbunden sind.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Thomas Scuric

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Kreuzeskirchstr. 8, 45127 Essen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: schuldnerberatung-essen-anwalt.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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