- Qualifikation
- Zulassung seit 2001 · Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
- Sprachen
- Englisch
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- ARCA RECHTSANWÄLTE PartG mbB
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Essen vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Marc André Kaulfuß ist Rechtsanwalt bei ARCA RECHTSANWÄLTE PartG mbB in Essen und Fachanwalt für Strafrecht sowie für Migrationsrecht. Er ist seit über 20 Jahren als Strafverteidiger tätig und auf Migrationsrecht spezialisiert. Seine Mandantinnen und Mandanten vertritt er in allen Phasen des Strafverfahrens sowie in Aufenthalts-, Asyl- und Einbürgerungsverfahren. Seine Arbeitsweise beschreibt die Kanzlei als konsequente Interessenvertretung aus einer Hand, verbunden mit juristischem Fachwissen und Ausdauer. Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2001 promovierte er 2004 bei Prof. Dr. Puppe. Den Fachanwaltstitel für Strafrecht erhielt er 2007, den für Migrationsrecht 2020. Im Jahr 2023/2024 absolvierte er erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Steuerrecht und die vorgeschriebenen schriftlichen Leistungskontrollen. Er ist langjähriger Referent der Rechtsanwaltskammer Hamm für Strafrecht und Migrationsrecht, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltverein sowie der Strafverteidigervereinigung NRW. Er spricht verhandlungssicher Englisch. Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: arca-law.de, arca-law.de
Beratung in Essen – Einordnung der Redaktion
Dr. Marc André Kaulfuß ist Rechtsanwalt bei ARCA RECHTSANWÄLTE PartG mbB in Essen. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Daneben weist die Kanzleibeschreibung seine Tätigkeit im Strafrecht und Migrationsrecht aus: Er ist seit über 20 Jahren als Strafverteidiger tätig und vertritt Mandantinnen und Mandanten in sämtlichen Phasen des Strafverfahrens sowie in Aufenthalts-, Asyl- und Einbürgerungsverfahren. Den Fachanwaltstitel für Strafrecht führt er seit 2007, den für Migrationsrecht seit 2020. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erfolgte 2001; 2004 promovierte er bei Prof. Dr. Puppe. Im Arbeitsrecht stehen für Ratsuchende häufig Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnissen im Vordergrund. Eine anwaltliche Prüfung kann die vertraglichen Grundlagen, den bisherigen Schriftverkehr und mögliche Fristen einordnen. Bei Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit können sich zusätzlich aufenthaltsrechtliche Fragen ergeben, etwa zur Berechtigung, eine bestimmte Beschäftigung auszuüben. Arbeitsrecht und Migrationsrecht betreffen dabei unterschiedliche rechtliche Ebenen, die je nach Anliegen gemeinsam betrachtet werden müssen. Aus der Nennung des Arbeitsrechts als Hauptschwerpunkt folgt kein Fachanwaltstitel für dieses Gebiet. Im Strafrecht reichen typische Anliegen von einer polizeilichen Vorladung über ein Ermittlungsverfahren bis zu einer Anklage oder Hauptverhandlung. Im Migrationsrecht geht es unter anderem um Aufenthaltstitel, behördliche Entscheidungen im Asylverfahren oder die Voraussetzungen einer Einbürgerung. Für die erste Einordnung sind regelmäßig der aktuelle Verfahrensstand und vorhandene Schreiben von Behörden oder Gerichten bedeutsam. Kaulfuß ist außerdem langjähriger Referent der Rechtsanwaltskammer Hamm für Strafrecht und Migrationsrecht. Gespräche können nach den vorliegenden Angaben auch auf verhandlungssicherem Englisch geführt werden. Die Kanzlei befindet sich am III. Hagen 39, 45127 Essen, im Stadtkern. Damit liegt sie im innerstädtischen Umfeld und ist auch für Ratsuchende aus Rüttenscheid, Borbeck, Steele oder Werden ein örtlicher Anlaufpunkt. Zu den Gerichten am Standort gehören das Arbeitsgericht Essen sowie das Amtsgericht und das Landgericht Essen. Welches Gericht ein Anliegen bearbeitet, hängt jedoch von der Verfahrensart und den Zuständigkeitsregeln ab. Die Anfahrt lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen sollten anhand der Adresse geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort bereitgestellten Kontaktinformationen nutzen. Termine werden laut Kanzlei telefonisch oder per E-Mail vereinbart. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu bereits laufenden Verfahren und Hinweise auf bekannte Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Welche Unterlagen benötigt werden und ob ein Mandat übernommen wird, lässt sich anschließend unmittelbar mit der Kanzlei klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Essen
- Amtsgericht Essen
- Landgericht Essen
- Arbeitsgericht Essen
Der Kanzleisitz von ARCA RECHTSANWÄLTE PartG mbB am III. Hagen 39 liegt im Essener Stadtkern. Für das Profil von Dr. Marc André Kaulfuß ist damit eine Innenstadtlage gegeben, die einen Bezug sowohl zum zentralen Stadtgebiet als auch zu den genannten Stadtteilen Rüttenscheid, Borbeck, Steele und Werden herstellt. Die Anreise kann grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Welche Verbindung oder Zufahrt geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist typischerweise die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Am Standort kommt das Arbeitsgericht Essen in Betracht, sofern auch die örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Dort werden beispielsweise Verfahren über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse geführt. Zum erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren gehört regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung. Strafverfahren werden je nach Tatvorwurf und gesetzlicher Zuständigkeit beim Amtsgericht Essen oder beim Landgericht Essen verhandelt. Das Landgericht kann darüber hinaus als Rechtsmittelgericht für bestimmte Entscheidungen des Amtsgerichts tätig werden. Aufenthalts-, Asyl- und Einbürgerungsangelegenheiten werden zunächst vielfach gegenüber den zuständigen Behörden geführt. Gerichtliche Streitigkeiten darüber gehören regelmäßig vor die Verwaltungsgerichte, nicht vor das Arbeitsgericht oder die Strafgerichte. Eine besondere Zuständigkeit des Amtsgerichts besteht dagegen beispielsweise bei Abschiebungshaft. Die genannten Essener Gerichte decken somit nicht sämtliche migrationsrechtlichen Verfahren ab. Entscheidend sind jeweils der konkrete Verfahrensgegenstand und die gesetzlichen Regeln zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltverein
- Strafverteidigervereinigung NRW
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu Kündigung, Abmahnung oder ausstehendem Lohn hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag samt Ergänzungen, das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und einschlägiger Schriftverkehr hilfreich. Bei Vergütungsfragen können zusätzlich Abrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und Vereinbarungen über Sonderzahlungen relevant sein. Wichtig sind außerdem Angaben dazu, wann ein Schreiben eingegangen ist und ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab und sollte bei der Terminvereinbarung geklärt werden. Eine erste Anfrage ersetzt noch keine individuelle Prüfung.
- Welche Rolle kann der Aufenthaltstitel bei einem arbeitsrechtlichen Anliegen spielen?
- Bei ausländischen Beschäftigten können arbeitsvertragliche Fragen und die Berechtigung zur Beschäftigung miteinander zusammenhängen. Der Aufenthaltstitel und gegebenenfalls dazugehörige Nebenbestimmungen können festlegen, ob und unter welchen Bedingungen eine Tätigkeit zulässig ist. Ein Arbeitgeberwechsel oder das Ende eines Arbeitsverhältnisses kann deshalb neben arbeitsrechtlichen auch aufenthaltsrechtliche Fragen aufwerfen. Beide Bereiche folgen jedoch eigenen Regeln und werden nicht automatisch im selben Verfahren geklärt. Für eine erste Besprechung sind daher neben den Arbeitsunterlagen häufig auch der aktuelle Aufenthaltstitel und vorhandene behördliche Schreiben von Bedeutung.
- Was sollte eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs enthalten?
- Eine erste Anfrage kann knapp benennen, welcher Vorwurf im Raum steht, welche Behörde das Verfahren führt und ob bereits eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift vorliegt. Auch bekannte Termine, Zustellungsdaten und Aktenzeichen sind für die Zuordnung hilfreich. Beschuldigte haben grundsätzlich das Recht, sich nicht zur Sache zu äußern und anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Eine belastbare Einschätzung setzt häufig Kenntnis der Ermittlungsakte voraus. Umfangreiche Darstellungen sensibler Einzelheiten müssen deshalb nicht schon Bestandteil einer ersten Kontaktanfrage sein; der geeignete Übermittlungsweg lässt sich zunächst abstimmen.
- Welche Informationen sind vor einer Anfrage zu Aufenthalt, Asyl oder Einbürgerung wichtig?
- Hilfreich sind Angaben zum bisherigen Aufenthaltsstatus, zum gewünschten Verfahrensziel und zu bereits gestellten Anträgen. Vorhandene Bescheide, Aufenthaltspapiere sowie Schreiben der Ausländerbehörde, der Einbürgerungsbehörde oder des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ermöglichen eine erste Zuordnung. Bei ablehnenden Entscheidungen sind insbesondere das Zustellungsdatum und die beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung bedeutsam, weil Fristen laufen können. Aufenthalts-, Asyl- und Einbürgerungsverfahren haben unterschiedliche Voraussetzungen und Abläufe. Welche persönlichen Nachweise erforderlich sind, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten, sondern richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren und seinem aktuellen Stand.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Marc André Kaulfuß
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
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Kanzlei und Anfahrt
III. Hagen 39, 45127 Essen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: arca-law.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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