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- Rechtsanwalt Frank Lee
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- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Frank Lee ist in Essen am Museum Folkwang tätig. Seine Tätigkeitsgebiete umfassen Verkehrsrecht, Autokaufrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Im Verkehrsrecht berät und vertritt er Unfallgeschädigte und macht Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend. Auf Wunsch stellt er Kontakte zu unabhängigen Gutachtern, Mietwagenfirmen und Werkstätten her. Die Schadensregulierung ist bei Verkehrsunfällen oftmals ohne persönliche Besprechung auch über räumliche Entfernung möglich. Beim Autokauf unterstützt er bei verheimlichten Mängeln, Unfallschäden und Manipulationen des Kilometerstands. Im Arbeitsrecht berät und vertritt er Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber. Dazu gehören Kündigungsschutzprozesse, Abfindungen, Lohnansprüche, Urlaubs- und Überstundenabgeltung sowie die Überprüfung von Abmahnungen. Im Strafrecht verteidigt er Beschuldigte und Angeklagte und vertritt Opfer als Nebenkläger. Ein Tätigkeitsbereich ist das Verkehrsstrafrecht. Mandate zu Sexualstraftaten nimmt er grundsätzlich nicht an. Bei Bußgeldverfahren vertritt er Betroffene gegenüber Behörden und vor Gericht. Behördliche Messungen lässt die Kanzlei durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen überprüfen. Termine finden nur nach Vereinbarung statt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwaltlee.de, rechtsanwaltlee.de
Beratung in Essen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Frank Lee ist mit seiner Kanzlei in der Bismarckstr. 61 in 45128 Essen am Museum Folkwang tätig. Den Hauptschwerpunkt seines Profils bildet das Arbeitsrecht. Er berät und vertritt sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Zu den genannten Aufgaben gehören Kündigungsschutzprozesse, Fragen zu Abfindungen und Lohnansprüchen sowie die Abgeltung von Urlaub und Überstunden. Auch die Überprüfung von Abmahnungen zählt dazu. Für Ratsuchende geht es in diesen Zusammenhängen häufig darum, arbeitsvertragliche Regelungen, den bisherigen Verlauf eines Konflikts und die dazu vorhandenen Unterlagen einzuordnen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Weitere Tätigkeitsgebiete sind Verkehrsrecht und Autokaufrecht. Nach Verkehrsunfällen vertritt Frank Lee Unfallgeschädigte und macht Schadensersatz- sowie Schmerzensgeldansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend. Typische Fragen betreffen dabei den Fahrzeugschaden, unfallbedingte Verletzungen und die Dokumentation des Geschehens. Auf Wunsch stellt er Kontakte zu unabhängigen Gutachtern, Mietwagenfirmen und Werkstätten her. Nach der Kanzleibeschreibung ist eine Schadensregulierung oftmals auch über räumliche Entfernung ohne persönliche Besprechung möglich. Beim Autokauf befasst er sich insbesondere mit verheimlichten Mängeln, Unfallschäden und Manipulationen des Kilometerstands. Kaufvertrag, Fahrzeugbeschreibung und Schriftverkehr können dabei wichtige Grundlagen der Prüfung sein. Im Strafrecht verteidigt Frank Lee Beschuldigte und Angeklagte und vertritt Opfer als Nebenkläger. Ein Tätigkeitsbereich ist das Verkehrsstrafrecht. Mandate zu Sexualstraftaten nimmt er grundsätzlich nicht an. Im Ordnungswidrigkeitenrecht vertritt er Betroffene gegenüber Behörden und vor Gericht. Behördliche Messungen lässt die Kanzlei durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen überprüfen. Strafrechtliche Vorwürfe und Bußgeldverfahren unterscheiden sich hinsichtlich Ablauf und möglicher Folgen; für eine erste Einordnung sind insbesondere behördliche Schreiben und der Verfahrensstand relevant. Der Standort am Museum Folkwang bietet einen konkreten Orientierungspunkt für Anfragen aus Essen, etwa aus dem Stadtkern, Rüttenscheid, Borbeck, Steele oder Werden. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Arbeitsgericht Essen in Betracht; je nach Gegenstand können auch Amtsgericht Essen oder Landgericht Essen zuständig sein. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleiadresse planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellte Kontaktmöglichkeit nutzen und ihr Anliegen, vorhandene Schreiben sowie erkennbare Fristen benennen. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend zu klären. Termine finden ausschließlich nach Vereinbarung statt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Essen
- Amtsgericht Essen
- Landgericht Essen
- Arbeitsgericht Essen
Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Rechtsanwalt Frank Lee ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Essen von Bedeutung. Bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit werden dort insbesondere Kündigungsschutzverfahren sowie Streitigkeiten über Arbeitsentgelt, Abmahnungen oder Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geführt. Solche Verfahren beginnen regelmäßig mit dem Versuch einer gütlichen Einigung. Das Amtsgericht Essen und das Landgericht Essen gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Für zivilrechtliche Auseinandersetzungen nach Verkehrsunfällen oder beim Autokauf richtet sich die Zuständigkeit unter anderem nach Streitwert und Verfahrensgegenstand. Strafsachen können abhängig von Tatvorwurf und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt werden. Gerichtliche Bußgeldverfahren werden regelmäßig beim zuständigen Amtsgericht geführt. Allein der Kanzleisitz bestimmt nicht, welches Gericht im einzelnen Fall zuständig ist. Die Kanzlei befindet sich in der Bismarckstr. 61 in Essen am Museum Folkwang und damit in einem innenstadtnahen Umfeld. Das Museum bietet einen Orientierungspunkt für die Lage zwischen dem Essener Zentrum und Rüttenscheid. Für Ratsuchende aus dem Stadtkern ebenso wie aus Borbeck, Steele oder Werden hängt die passende Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich für die Anreise in Betracht; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden. Da Termine nur nach Vereinbarung stattfinden, ist eine vorherige Abstimmung erforderlich. Für die Regulierung von Verkehrsunfallschäden ist nach der Kanzleibeschreibung oftmals auch eine Bearbeitung ohne persönliche Besprechung möglich.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt nach Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Anschrift, Beratungsthema und einer stichwortartigen Schilderung des Falles mit den wesentlichen Daten und Fakten. Außerdem werden Angaben zum Bestehen einer Rechtsschutzversicherung sowie deren Name und Versicherungsnummer abgefragt. Weitere Unterlagen können mit der unverbindlichen Anfrage per E-Mail zugesandt werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine unverbindliche Kontaktaufnahme für eine erste Einschätzung an. Termine finden nur nach Vereinbarung statt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine unverbindliche Kontaktaufnahme für eine erste Einschätzung an. Termine finden nur nach Vereinbarung statt.
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt nach Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Anschrift, Beratungsthema und einer stichwortartigen Schilderung des Falles mit den wesentlichen Daten und Fakten. Außerdem werden Angaben zum Bestehen einer Rechtsschutzversicherung sowie deren Name und Versicherungsnummer abgefragt. Weitere Unterlagen können mit der unverbindlichen Anfrage per E-Mail zugesandt werden.
Bevorzugter Kontaktweg: form
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine arbeitsrechtliche Anfrage zu Kündigung, Abmahnung oder ausstehendem Lohn hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen und die einschlägigen Schreiben hilfreich. Bei einer Kündigung oder Abmahnung gehören das jeweilige Dokument und Angaben zum Zugang dazu. Geht es um Lohn, Überstunden oder Urlaub, können Abrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und bisheriger Schriftverkehr relevant sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert es, den Sachverhalt nachzuvollziehen. Arbeitsrechtliche Anliegen können gesetzlichen oder vertraglichen Fristen unterliegen. Deshalb sollten erkennbare Termine und Zugangsdaten bereits bei der Anfrage genannt werden. Welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind, hängt vom konkreten Gegenstand ab.
- Besteht nach einer Kündigung automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung?
- Eine Kündigung führt nicht grundsätzlich zu einem Abfindungsanspruch. Eine Abfindung kann sich etwa aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ergeben. Auch im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann eine Einigung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eine Zahlung zustande kommen. Davon zu unterscheiden sind offene Lohnforderungen oder mögliche Ansprüche auf Urlaubsabgeltung. Für eine erste Anfrage ist daher hilfreich, das Kündigungsschreiben und etwaige Angebote des Arbeitgebers bereitzuhalten. Die Frage einer Abfindung ersetzt nicht die gesonderte Prüfung zeitkritischer Fragen zur Kündigung.
- Welche Informationen werden zur Einordnung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall benötigt?
- Wichtig sind insbesondere Angaben zum Unfallhergang, zu den Beteiligten und zu den bekannten Versicherungen. Fotos, ein Unfallbericht, vorhandene Zeugenkontakte und gegebenenfalls ein polizeiliches Aktenzeichen können die Sachverhaltsklärung unterstützen. Zur Darstellung des Schadens kommen Gutachten, Kostenvoranschläge, Rechnungen und bei Verletzungen medizinische Unterlagen in Betracht. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, hängt unter anderem von Haftung und nachweisbaren Unfallfolgen ab. Auch bereits geführter Schriftverkehr mit Versicherungen ist relevant. Eine persönliche Besprechung ist nicht in jedem Fall erforderlich; die geeignete Form des Austauschs wird bei der Kontaktaufnahme abgestimmt.
- Worauf kommt es bei einer Anfrage wegen verschwiegener Mängel oder eines manipulierten Kilometerstands an?
- Bei Streitigkeiten nach einem Autokauf sind der Kaufvertrag, die Verkaufsanzeige und dokumentierte Angaben zum Fahrzeug besonders wichtig. Hinzu kommen Nachrichten mit der Verkäuferseite, Übergabeunterlagen und vorhandene Werkstattberichte. Für die rechtliche Einordnung macht es unter anderem einen Unterschied, ob das Fahrzeug von einem Unternehmen oder privat verkauft wurde und welche Beschaffenheit vereinbart war. Ein später entdeckter Defekt belegt für sich allein noch keine bewusste Täuschung. Hilfreich ist eine Übersicht darüber, wann welche Auffälligkeit bemerkt und wann sie der Verkäuferseite mitgeteilt wurde. Mögliche Ansprüche erfordern eine Prüfung der konkreten Umstände.
- Welche Angaben sind bei einem strafrechtlichen Vorwurf oder einem Bußgeldbescheid für die erste Anfrage wichtig?
- Für die erste Einordnung sollte erkennbar sein, welche Behörde das Verfahren führt, welcher Vorwurf erhoben wird und welche Schreiben vorliegen. Dazu gehören etwa eine Anhörung, eine Ladung, ein Strafbefehl oder ein Bußgeldbescheid einschließlich des Zugangdatums. Im Verkehrsbereich können außerdem Angaben zur Messung und zum betroffenen Fahrzeug relevant sein. Strafverfahren und Bußgeldverfahren folgen unterschiedlichen Regeln; die jeweiligen Schreiben können Fristen enthalten. Ob eine technische Überprüfung oder Akteneinsicht sinnvoll ist, lässt sich erst anhand des Verfahrens beurteilen. Bei Anfragen als geschädigte Person ist zusätzlich die eigene Rolle im Geschehen von Bedeutung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Frank Lee
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaltlee.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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