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- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
ATM Arbeitsrecht wurde 2015 in Bochum von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Marco Atmaca gegründet. Die Kanzlei im Exzenterhaus Bochum bearbeitet ausschließlich Mandate im Arbeitsrecht und berät und vertritt bundesweit Arbeitnehmer sowie Unternehmen unterschiedlicher Größe. Die Tätigkeit umfasst Beratung und Prozessvertretung bei der Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Zu den genannten Bereichen zählen Kündigung und Kündigungsschutzklage, Abmahnung, Urlaub, Freistellung vom Arbeitsverhältnis sowie Dienst- und Firmenwagen. Weitere Themen sind krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, Aufhebungsvertrag und Abfindung. Die Kanzlei prüft, überarbeitet und erstellt außerdem Arbeitsverträge. Bei der Beratung berücksichtigt sie die Interessenlage von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Für ein erstes persönliches Beratungsgespräch können Termine telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular vereinbart werden. Die Kanzlei befindet sich in der Universitätsstraße 60 und ist mit der U35 über die Haltestelle Oskar-Hoffmann-Straße erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: atm-arbeitsrecht.de, atm-arbeitsrecht.de
Beratung in Bochum – Einordnung der Redaktion
ATM Arbeitsrecht ist eine auf Arbeitsrecht ausgerichtete Kanzlei in Bochum. Gegründet wurde sie 2015 von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Marco Atmaca. Der Kanzleisitz befindet sich im Exzenterhaus an der Universitätsstraße 60, 44789 Bochum. Die Kanzlei bearbeitet ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate und berät sowie vertritt bundesweit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Unternehmen unterschiedlicher Größe. Inhaltlich begleitet sie die Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Damit umfasst das Profil sowohl Fragen vor dem Beginn einer Beschäftigung als auch Konflikte im laufenden Arbeitsverhältnis und im Zusammenhang mit dessen Beendigung. Ein Tätigkeitsbereich ist die Prüfung, Überarbeitung und Erstellung von Arbeitsverträgen. Dabei geht es allgemein darum, die Bedingungen einer Beschäftigung und die gegenseitigen Rechte und Pflichten nachvollziehbar zu regeln. Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können etwa Abmahnungen, Urlaubsfragen oder krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit Anlass für eine Beratung sein. Auch die Freistellung von der Arbeit sowie Vereinbarungen über Dienst- und Firmenwagen gehören zu den ausdrücklich genannten Themen. Mandantinnen und Mandanten erwartet damit eine Befassung mit rechtlichen Fragen, die den beruflichen Alltag unmittelbar betreffen können. Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses liegen weitere Schwerpunkte auf Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträgen und Abfindungen. Je nach Anliegen können die rechtliche Einordnung von Schreiben, die Klärung unterschiedlicher Interessen oder die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren im Vordergrund stehen. Die Kanzlei berücksichtigt bei ihrer Beratung die Interessenlage von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Welche Vorgehensweise im einzelnen Fall in Betracht kommt, hängt unter anderem von den Vereinbarungen, dem bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses und möglichen Fristen ab. Eine allgemeine Profilbeschreibung ersetzt diese individuelle Prüfung nicht. Der örtliche Bezug liegt in Bochum mit seinen Stadtteilen wie Mitte, Wattenscheid, Langendreer, Weitmar und Querenburg. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Bochum relevant; die konkrete örtliche Zuständigkeit muss jeweils gesondert bestimmt werden. Die Kanzlei ist mit der U35 über die Haltestelle Oskar-Hoffmann-Straße erreichbar. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Termine für ein erstes persönliches Beratungsgespräch lassen sich nach den Kanzleiangaben telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular vereinbaren. Zur Vorbereitung können vorhandene Verträge, relevante Schreiben und eine zeitliche Übersicht des Sachverhalts hilfreich sein.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bochum
- Amtsgericht Bochum
- Landgericht Bochum
- Arbeitsgericht Bochum
ATM Arbeitsrecht hat seinen Sitz im Exzenterhaus an der Universitätsstraße 60 in Bochum. Die Adresse liegt im innenstadtnahen Bereich und bildet einen örtlichen Anlaufpunkt für arbeitsrechtliche Anliegen aus dem Bochumer Stadtgebiet. Dazu zählen beispielsweise Anliegen von Ratsuchenden aus Mitte, Wattenscheid, Langendreer, Weitmar und Querenburg. Eine ausschließliche Ausrichtung auf einzelne Stadtteile besteht nach den vorliegenden Angaben nicht: Die Kanzlei berät und vertritt bundesweit. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Verbindung mit der U35 über die Haltestelle Oskar-Hoffmann-Straße belegt. Wer mit dem Pkw kommt, kann die Universitätsstraße 60 als Zieladresse verwenden; konkrete Angaben zu Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Für den Schwerpunkt Arbeitsrecht ist von den am Standort genannten Gerichten typischerweise das Arbeitsgericht Bochum maßgeblich. Arbeitsgerichte verhandeln insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über die Wirksamkeit einer Kündigung, Vergütungsansprüche, Urlaub oder Arbeitszeugnisse. Auch betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten gehören zu ihrem Aufgabenbereich. In arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt, in der eine einvernehmliche Beilegung angestrebt wird. Ob gerade das Arbeitsgericht Bochum örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten des jeweiligen Falls und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Amtsgericht Bochum und das Landgericht Bochum gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Für typische Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis sind sie grundsätzlich nicht die zuständigen Eingangsgerichte; bei anders gelagerten Vertrags- oder Statuskonstellationen kann jedoch eine gesonderte Zuständigkeitsprüfung erforderlich sein.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein Termin kann telefonisch, per E-Mail oder per Kontakt-Formular vereinbart werden, um in einem ersten persönlichen Beratungsgespräch die Rechtsangelegenheit vertrauensvoll zu erörtern.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Ein Termin kann telefonisch, per E-Mail oder per Kontakt-Formular vereinbart werden, um in einem ersten persönlichen Beratungsgespräch die Rechtsangelegenheit vertrauensvoll zu erörtern.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Drei Wochen Urlaub am Stück? Warum die "Zwei-Wochen-Regel" vieler Arbeitgeber nicht hält
- Homeoffice widerrufen: Wann Ihr Chef Sie rechtmäßig zurück ins Büro beordern darf – und wann nicht
- Krank nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Der Beweiswert einer AU- Bescheinigung kann erschüttert sein
Mitgliedschaften
- Bundesverband Mittelständische Wirtschaft
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Änderungen sowie die Kündigung oder Abmahnung von Bedeutung. Hinzukommen können einschlägige E-Mails, frühere Schreiben und eine kurze Übersicht über die Ereignisse. Bei einer Kündigung ist insbesondere der Zeitpunkt des Zugangs wichtig, weil für eine gerichtliche Überprüfung kurze gesetzliche Fristen gelten können. Auch Angaben zum Beginn der Beschäftigung und zum Arbeitgeber erleichtern die Orientierung. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Streitpunkt ab und lässt sich im ersten Austausch klären.
- Worin unterscheiden sich Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise eine Freistellung oder die Rückgabe eines Firmenwagens geregelt werden. Eine Abfindung ist eine Geldleistung im Zusammenhang mit der Beendigung; sie entsteht nicht automatisch bei jeder Kündigung. Ob ein Anspruch besteht oder eine Zahlung vereinbart wird, hängt von der jeweiligen Grundlage ab. Zudem können Beendigungsvereinbarungen sozialrechtliche Folgen haben, die bei einer individuellen Prüfung zu berücksichtigen sind.
- Welche Fragen können bei Krankheit, Urlaub und Freistellung entstehen?
- Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit geht es häufig um Anzeige- und Nachweispflichten sowie um die Fortzahlung der Vergütung. Im Urlaubsrecht können der Umfang des Anspruchs, die zeitliche Festlegung und der Umgang mit nicht genommenem Urlaub streitig sein. Eine Freistellung wirft wiederum Fragen zur Vergütung, zu ihrer Widerruflichkeit und zu einer möglichen Anrechnung von Urlaub auf. Diese Themen überschneiden sich teilweise, folgen aber unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen. Für eine Einordnung sind deshalb der genaue zeitliche Ablauf, die vertraglichen Regelungen und der Wortlaut vorhandener Erklärungen bedeutsam.
- Was wird bei einem Arbeitsvertrag und einer Firmenwagenvereinbarung typischerweise geprüft?
- Bei Arbeitsverträgen stehen unter anderem Aufgabenbereich, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Befristung und Kündigungsregelungen im Mittelpunkt. Zusätzlich können tarifliche oder betriebliche Regelungen eine Rolle spielen. Bei einem Dienst- oder Firmenwagen kommt es insbesondere darauf an, ob eine private Nutzung erlaubt ist, wer bestimmte Kosten trägt und wann das Fahrzeug zurückzugeben ist. Auch die Folgen einer Freistellung oder längeren Arbeitsunfähigkeit können relevant werden. Die Prüfung betrachtet nicht nur einzelne Klauseln, sondern ihr Zusammenspiel und die gesetzlichen Grenzen vertraglicher Gestaltung. Welche Punkte besonders wichtig sind, richtet sich nach dem Beschäftigungsverhältnis.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu ATM Arbeitsrecht
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,9 von 5 · 82 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf ATM Arbeitsrecht insgesamt und nicht auf ATM Arbeitsrecht persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Positive Stimmen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
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Eine nachgeahmte Unterschrift, ein verändertes Arbeitszeugnis oder eine manipulierte Bescheinigung können strafrechtliche Folgen haben. Allerdings ist nicht jede falsche schriftliche Angabe eine Urkundenfälschung.
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: atm-arbeitsrecht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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