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- Rechtsanwaltskanzlei Günther
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Katja-Bernadette Günther wird auf der Webseite der Rechtsanwaltskanzlei Günther in Bayreuth im Bereich Team genannt. Die Kanzlei ist auf das Arbeitsrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsrätinnen und Betriebsräte spezialisiert. Als Fachgebiete führt sie individuelles Arbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht auf. Für die Durchsetzung der Interessen ihrer Mandanten verweist die Kanzlei auf langjährige anwaltliche Erfahrung und Wissen, das durch Fachfortbildungen laufend aktualisiert wird. Zu ihrer beschriebenen Arbeitsweise gehört es, die Sachlage gemeinsam mit den Mandanten eingehend zu klären. Anschließend wird gemeinsam entschieden, ob die jeweiligen Ziele durch außergerichtliches Vorgehen oder durch Klageerhebung beziehungsweise Abwehr vor einem Gericht verfolgt werden. Die Kanzlei nennt sowohl Erfahrung mit konstruktiven Verhandlungen mit der Gegenseite als auch mit der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen. Der Kanzleistandort befindet sich in der Ludwig-Thoma-Str. 5 in Bayreuth.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-bayreuth.de, kanzlei-bayreuth.de
Beratung in Bayreuth – Einordnung der Redaktion
Bernadette Günther ist dem Profil zufolge in Bayreuth im Arbeitsrecht und Familienrecht tätig, wobei das Arbeitsrecht den Hauptschwerpunkt bildet. Auf der Teamseite der Rechtsanwaltskanzlei Günther wird sie als Katja-Bernadette Günther genannt. Die Kanzlei befindet sich in der Ludwig-Thoma-Str. 5, 95447 Bayreuth. Ihre beschriebene arbeitsrechtliche Ausrichtung gilt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Betriebsrätinnen und Betriebsräten. Dabei werden sowohl das individuelle als auch das kollektive Arbeitsrecht als Fachgebiete aufgeführt. Für Ratsuchende umfasst diese Ausrichtung Fragen zum eigenen Arbeitsverhältnis ebenso wie Anliegen zur betrieblichen Interessenvertretung. Im individuellen Arbeitsrecht geht es typischerweise um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten erwarten hier eine Einordnung ihres konkreten Beschäftigungsverhältnisses und der dazu vorhandenen Unterlagen. Das kollektive Arbeitsrecht betrifft dagegen unter anderem die Beteiligungsrechte des Betriebsrats, Betriebsvereinbarungen und das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und betrieblicher Interessenvertretung. Zur belegten Arbeitsweise der Kanzlei gehört, die Sachlage gemeinsam eingehend zu klären und anschließend zu entscheiden, ob ein außergerichtliches Vorgehen oder ein gerichtliches Verfahren zur Verfolgung der jeweiligen Ziele gewählt wird. Als weiteres Rechtsgebiet nennt das Profil das Familienrecht. Typische Anliegen sind Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen sowie Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht. Auch die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung können eine Rolle spielen. Welche Themen zusammenhängen und welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach der persönlichen und familiären Situation. Allgemein hilft es für eine erste Besprechung, bestehende Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben und die wesentlichen zeitlichen Abläufe zusammenzustellen. Über besondere familienrechtliche Arbeitsweisen oder eine weitergehende Spezialisierung der Kanzlei liegen keine Angaben vor. Der örtliche Bezug liegt in Bayreuth mit den genannten Stadtteilen Innenstadt, St. Georgen und Kreuz. Eine Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Für familienrechtliche Verfahren kommt insbesondere das Amtsgericht Bayreuth als Familiengericht in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit besteht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Bayreuth. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst Rechtsgebiet, Anliegen sowie mögliche laufende Fristen benennen. Danach lassen sich die weitere Kommunikation, benötigte Unterlagen und eine mögliche Mandatsübernahme klären. Für die Anfahrt dient die angegebene Kanzleiadresse als Ausgangspunkt der individuellen Wegeplanung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bayreuth
Für die Tätigkeitsschwerpunkte von Bernadette Günther ist in Bayreuth zwischen Familiengerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit zu unterscheiden. Das genannte Amtsgericht Bayreuth führt als Familiengericht insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang, soweit es sachlich und örtlich zuständig ist. Die örtliche Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Verfahren und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab; allein der Sitz der Kanzlei entscheidet darüber nicht. Das ebenfalls genannte Landgericht Bayreuth ist für typische familienrechtliche Verfahren nicht das Eingangsgericht. Auch Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, werden regelmäßig nicht beim Amts- oder Landgericht, sondern vor der Arbeitsgerichtsbarkeit geführt. Betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen können dort Gegenstand eines Beschlussverfahrens sein. Die Rechtsanwaltskanzlei Günther hat ihre Anschrift in der Ludwig-Thoma-Str. 5, 95447 Bayreuth. Innenstadt, St. Georgen und Kreuz gehören zum genannten örtlichen Umfeld; aus den vorliegenden Informationen ergibt sich jedoch keine gesicherte Stadtteilzuordnung der Adresse. Ebenso ist eine unmittelbare Innenstadtlage nicht belegt. Für Ratsuchende aus dem Bayreuther Stadtgebiet und der Umgebung lässt sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand dieser Anschrift planen. Aktuelle Verbindungen, mögliche Fußwege und die Verkehrslage sollten vor einem Termin geprüft werden. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor und sollten bei Bedarf im Zuge der Terminabstimmung erfragt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag einschließlich Nachträgen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und der dazugehörige Schriftwechsel hilfreich. Je nach Anliegen können auch Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder betriebliche Vereinbarungen wichtig sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Was ist wann geschehen, und wann ist ein Schreiben zugegangen? Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten. Deshalb ist es sinnvoll, bereits bei der Kontaktanfrage auf erhaltene Schreiben und deren Zugangsdatum hinzuweisen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
- Worin unterscheiden sich individuelle arbeitsrechtliche Anliegen und Fragen eines Betriebsrats?
- Das individuelle Arbeitsrecht betrifft das Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Beschäftigten und ihrem Arbeitgeber, beispielsweise Vergütung, Urlaub, Abmahnungen oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das kollektive Arbeitsrecht umfasst unter anderem die Rechte des Betriebsrats und die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen. Bei einer Anfrage sollte deshalb erkennbar sein, ob eine Person wegen eigener Ansprüche oder ein Betriebsrat wegen seiner gesetzlichen Aufgaben Unterstützung sucht. Für Betriebsratsangelegenheiten können vorhandene Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen und der Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber relevant sein. Beide Bereiche können sich bei demselben betrieblichen Vorgang berühren.
- Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jeder arbeitsrechtliche Konflikt führt zu einer Klage. Je nach Streitgegenstand kommen zunächst eine Klärung des Sachverhalts, ein schriftlicher Austausch oder Verhandlungen über eine Vereinbarung in Betracht. Ob ein außergerichtlicher Weg geeignet ist, hängt unter anderem von den Zielen, der Beweislage, laufenden Fristen und der Gesprächsbereitschaft der Beteiligten ab. Gerichtliche Verfahren werden in diesem Bereich regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Außergerichtliche Gespräche ersetzen nicht automatisch die Beachtung gesetzlicher Fristen. Die Wahl des Vorgehens erfordert daher eine Prüfung der konkreten Situation.
- Welche Informationen helfen bei einer ersten Anfrage wegen Trennung oder Scheidung?
- Hilfreich ist zunächst ein Überblick über die familiäre Situation: Besteht eine Ehe, seit wann leben die Beteiligten getrennt, und gibt es gemeinsame minderjährige Kinder? Außerdem können Fragen zur Wohnsituation, zu Einkommen, bestehenden Unterhaltsregelungen und gemeinsamen Vermögenswerten Bedeutung haben. Bereits vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben sollten erwähnt werden. Nicht jedes Thema muss schon bei der ersten Kontaktaufnahme vollständig dokumentiert sein. Eine geordnete Zusammenfassung hilft jedoch dabei, die unterschiedlichen Anliegen zu erkennen und zu klären, welche Unterlagen für eine weitere Besprechung benötigt werden.
- Welches Gericht ist bei Unterhalt, Sorge oder Umgang zuständig?
- Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren gehören grundsätzlich zur Familiengerichtsbarkeit bei den Amtsgerichten. In Bayreuth kommt damit das Amtsgericht Bayreuth als Familiengericht in Betracht. Ob es im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Regeln und kann beispielsweise vom gewöhnlichen Aufenthalt Beteiligter oder von einem bereits anhängigen Verfahren abhängen. Der Kanzleisitz allein begründet keine Zuständigkeit. Für eine erste Anfrage sind deshalb Angaben zu Wohnorten, betroffenen Kindern und bereits laufenden gerichtlichen Verfahren hilfreich. Das Landgericht ist für solche familienrechtlichen Anliegen regelmäßig nicht das Eingangsgericht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Bernadette Günther
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,8 von 5 · 15 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-bayreuth.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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