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- Anwaltskanzlei Dorrit Franze
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Anwaltskanzlei Dorrit Franze nennt auf ihrer Homepage Kanzleistandorte in Bayreuth und Fürth. Für die Kanzlei Bayreuth ist die Anschrift Bernecker Str. 58, 95448 Bayreuth angegeben. Die Webseite weist darauf hin, dass die Kanzlei innerhalb von Bayreuth umgezogen ist. Als Telefonnummer des Bayreuther Standorts wird 0921 / 16 03 99 - 30 genannt, als Faxnummer 0921 / 16 03 99 - 33. Die Kanzlei ist per E-Mail unter info@kanzlei-franze.de erreichbar. Der weitere Standort befindet sich in der Königswarterstr. 60 in 90762 Fürth. Im Zusammenhang mit der Corona-Krise bietet die Kanzlei die telefonische Durchführung von Erstberatungs- und Besprechungsterminen an. Für Notfälle außerhalb ihrer Öffnungszeiten nennt sie einen Strafverteidigernotruf unter 0170 - 600 95 14. Konkrete Rechtsgebiete, Mandantenkreise und Öffnungszeiten werden im vorliegenden Seitentext nicht aufgeführt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-franze.de
Beratung in Bayreuth – Einordnung der Redaktion
Dorrit Franze ist mit der Anwaltskanzlei Dorrit Franze in Bayreuth vertreten. Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtliche Gestaltung familiärer Beziehungen ebenso wie die Folgen einer Trennung. Ratsuchende beschäftigen dabei häufig Fragen zur Scheidung, zum Unterhalt oder zur Betreuung gemeinsamer Kinder. Eine familienrechtliche Beratung dient allgemein dazu, die persönliche Ausgangslage rechtlich einzuordnen, offene Fragen zu strukturieren und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Verfahrenswege zu erläutern. Welche Themen im Einzelfall bearbeitet werden können, ist bei der Mandatsanfrage abzustimmen. Bei einer Trennung können mehrere rechtliche Fragen gleichzeitig entstehen: Wie werden finanzielle Verpflichtungen eingeordnet, welche Bedeutung haben Einkommensunterlagen und wie lassen sich Vereinbarungen über die weitere Nutzung der gemeinsamen Wohnung treffen? Bei einer Scheidung kommen häufig der Versorgungsausgleich und vermögensrechtliche Fragen hinzu. Geht es um minderjährige Kinder, stehen insbesondere Sorge- und Umgangsregelungen im Raum. Diese Themen sind rechtlich miteinander verbunden, werden aber nicht zwangsläufig in einem einzigen Verfahren geklärt. Für ein erstes Gespräch ist deshalb eine nachvollziehbare Übersicht über die familiäre Situation und bereits bestehende Regelungen hilfreich. Der Bayreuther Standort befindet sich in der Bernecker Str. 58, 95448 Bayreuth. Die Kanzlei weist auf ihrer Webseite auf einen Umzug innerhalb der Stadt hin; bei der Anfahrt sollte daher die aktuelle Anschrift zugrunde gelegt werden. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, St. Georgen und Kreuz bildet diese Adresse den örtlichen Bezugspunkt. Eine eindeutige Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Bayreuth in Betracht. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Bayreuth ist dagegen nicht das typische Eingangsgericht für Familiensachen. Wer das Profil auf Anwalt-Seiten.de zur Vorbereitung einer Kontaktaufnahme nutzt, kann zunächst das Anliegen, beteiligte Personen und etwaige laufende Fristen zusammenstellen. Die anschließende Anfrage kann über die angegebenen Kontaktdaten erfolgen: telefonisch unter 0921 / 16 03 99 - 30 oder per E-Mail an info@kanzlei-franze.de. Dabei lassen sich die Übernahme des Anliegens und die Terminform erfragen. Die Webseite nennt telefonische Erstberatungs- und Besprechungstermine im Zusammenhang mit der Corona-Krise; ob diese Möglichkeit aktuell besteht, sollte direkt geklärt werden. Neben Bayreuth nennt die Kanzlei einen weiteren Standort in Fürth.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bayreuth
Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Dorrit Franze ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Bayreuth relevant. Dort werden als Familiengericht bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren über elterliche Sorge und Umgang geführt. Auch der Versorgungsausgleich gehört zu den familiengerichtlichen Themen. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, hängt jedoch von der Verfahrensart und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab, etwa dem gewöhnlichen Aufenthalt beteiligter Personen. Der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Das Landgericht Bayreuth ist insbesondere für bestimmte Zivil- und Strafverfahren zuständig, aber grundsätzlich weder Eingangsgericht für Familiensachen noch reguläre Beschwerdeinstanz gegen familiengerichtliche Entscheidungen des Amtsgerichts. Solche Beschwerden fallen regelmäßig in die Zuständigkeit eines Oberlandesgerichts. Die Bayreuther Kanzleianschrift lautet Bernecker Str. 58, 95448 Bayreuth. Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, St. Georgen und Kreuz genannt; eine genaue Stadtteilzuordnung der Adresse ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Ebenso lässt sich daraus keine gesicherte Innenstadtlage ableiten. Da die Kanzlei auf einen innerstädtischen Umzug hinweist, verdient die Anschrift bei der Reiseplanung besondere Aufmerksamkeit. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsauskunft zur Zieladresse. Bei einer Anreise mit dem Pkw können die Zufahrt und verfügbare Stellmöglichkeiten vorab geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem persönlichen Termin erfragt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet während der Corona-Krise die telefonische Durchführung von Erstberatungs- und Besprechungsterminen an.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet während der Corona-Krise die telefonische Durchführung von Erstberatungs- und Besprechungsterminen an.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch über Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung helfen häufig eine kurze Übersicht zur familiären Situation, das Datum einer gegebenenfalls bereits erfolgten Trennung und Angaben zu gemeinsamen Kindern. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, Einkommensnachweise, bestehende Vereinbarungen oder bereits eingegangene gerichtliche Schreiben relevant sein. Bei Fragen zum Vermögen oder zur Altersversorgung kommen weitere Unterlagen hinzu. Nicht jedes Dokument wird für jedes Gespräch benötigt. Welche Unterlagen tatsächlich eingereicht werden sollen und auf welchem Weg, lässt sich bei der Terminvereinbarung klären. Laufende Fristen sollten schon bei der Anfrage genannt werden.
- Werden bei einer Scheidung Unterhalt, Vermögen und Kinderfragen automatisch mitgeregelt?
- Eine Scheidung klärt nicht automatisch sämtliche Folgen einer Trennung. Der Versorgungsausgleich wird bei einer Scheidung häufig von Amts wegen behandelt, wobei gesetzliche Ausnahmen bestehen. Andere Fragen, etwa zum Unterhalt oder zum Zugewinnausgleich, können gesonderte Anträge oder Vereinbarungen erfordern. Auch Sorge- und Umgangsfragen sind nicht zwangsläufig Bestandteil des Scheidungsverfahrens. Manche Angelegenheiten können unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam mit der Scheidung verhandelt werden. Eine erste familienrechtliche Besprechung kann dazu dienen, die verschiedenen Themen auseinanderzuhalten und den jeweiligen Klärungsbedarf zu erfassen.
- Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für das Kind und umfasst unter anderem wesentliche Entscheidungen über seine Lebensführung, etwa in Gesundheits- oder Schulfragen. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen, insbesondere den Eltern. Beide Bereiche sind rechtlich zu unterscheiden: Eine Regelung zur Sorge beantwortet nicht automatisch die Frage, wann und wie Kontakte stattfinden. Maßgeblich ist das Kindeswohl. Bei Meinungsverschiedenheiten können außergerichtliche Verständigungsmöglichkeiten und gegebenenfalls familiengerichtliche Verfahren eine Rolle spielen; welche Fragen offen sind, hängt von der jeweiligen Familiensituation ab.
- Ist für mein familienrechtliches Anliegen automatisch das Amtsgericht Bayreuth zuständig?
- Die Wahl einer Kanzlei in Bayreuth führt nicht automatisch zur Zuständigkeit des Amtsgerichts Bayreuth. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Regeln, die je nach Verfahrensart unterschiedlich sind. Bei Scheidungen können unter anderem der Aufenthalt der Ehegatten und gemeinsamer minderjähriger Kinder maßgeblich sein. In Kindschaftssachen spielt regelmäßig der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes eine wichtige Rolle. Bereits anhängige Verfahren können ebenfalls Bedeutung haben. Für die Prüfung sind deshalb Angaben zu Wohnorten, Kindern und vorhandenen gerichtlichen Schreiben hilfreich. Das Landgericht ist für familienrechtliche Verfahren grundsätzlich nicht das Eingangsgericht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Dorrit Franze
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Bernecker Str. 58, 95448 Bayreuth
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-franze.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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