- Qualifikation
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- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwaltskanzlei Thomas Brenner
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Thomas Brenner ist Rechtsanwalt und Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Thomas Brenner in Bayreuth. Die Kanzlei befindet sich in der Brunnenstr. 10. Auf der Webseite bietet er eine vertrauensvolle und persönliche Betreuung in allen Rechtsangelegenheiten an und verweist auf langjähriges Vertrauen seit 1988. Als Rechtsgebiete werden auf der Webseite Tierrecht und Arbeitsrecht genannt. Eine nähere Beschreibung dieser Tätigkeitsfelder oder eine Eingrenzung des Mandantenkreises enthalten die vorliegenden Seiten nicht. Die Navigation führt außerdem die Bereiche Mandatierung, Mandatsvertrag und Korrespondenz sowie Vorträge, Seminare, Workshops, ehrenamtliche Tätigkeiten und Gütestelle auf. Thomas Brenner ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Im Impressum nennt sie zudem eine gesonderte E-Mail-Adresse für E-Rechnungen und informiert über Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitschlichtung zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-ihr-recht.de, kanzlei-ihr-recht.de
Beratung in Bayreuth – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Thomas Brenner ist Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Thomas Brenner in der Brunnenstr. 10 in 95444 Bayreuth. Sein Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet auf. Auf der Kanzleiwebseite werden Arbeitsrecht und Tierrecht genannt; eine nähere Beschreibung der bearbeiteten Fallgruppen liegt nicht vor. Für Ratsuchende bedeutet diese unterschiedliche Darstellung, dass sich die Übernahme eines konkreten familienrechtlichen Anliegens bei der ersten Anfrage klären lässt. Thomas Brenner ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg und nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen. Im Arbeitsrecht stehen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder ein Arbeitszeugnis. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Dabei geht es zunächst darum, den Sachverhalt anhand der vorhandenen Unterlagen einzuordnen und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Wege zu besprechen. Welche Unterstützung im Einzelfall in Betracht kommt, hängt unter anderem von der beruflichen Situation, den vertraglichen Vereinbarungen und möglichen Fristen ab. Eine bestimmte Ausrichtung auf Beschäftigte oder Arbeitgeber ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Familienrechtliche Fragen entstehen häufig im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung, Unterhalt oder der Verantwortung für gemeinsame Kinder. Ratsuchende möchten beispielsweise wissen, welche Unterlagen für eine erste Besprechung benötigt werden und wie finanzielle oder persönliche Fragen voneinander abzugrenzen sind. Allgemein können Einkommensnachweise, bestehende Vereinbarungen und bereits vorliegende gerichtliche Schreiben für die Einordnung wichtig sein. Ob eine außergerichtliche Verständigung oder ein gerichtliches Verfahren Gegenstand der Bearbeitung wird, lässt sich erst anhand des jeweiligen Anliegens beurteilen. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Bayreuth. Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, St. Georgen und Kreuz genannt; eine konkrete Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist nicht belegt. Für familienrechtliche Verfahren ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig, wobei die örtliche Zuständigkeit gesondert zu prüfen ist. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Amtsgericht oder Landgericht Bayreuth. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt: Ratsuchende können ihr Anliegen knapp beschreiben und die dort bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Ob ein Mandat übernommen wird und wie die weitere Korrespondenz erfolgt, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bayreuth
Die Rechtsanwaltskanzlei Thomas Brenner hat ihre Anschrift in der Brunnenstr. 10, 95444 Bayreuth. Zum genannten städtischen Umfeld gehören die Innenstadt sowie St. Georgen und Kreuz. Aus diesen Ortsangaben lässt sich jedoch keine gesicherte Stadtteilzuordnung der Kanzlei ableiten. Auch eine unmittelbare Nähe zu einem Gerichtsgebäude ist nicht belegt. Für die Planung eines Besuchs ist daher die konkrete Straßenanschrift maßgeblich. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungs- und Straßeninformationen geplant werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreien Zugängen liegen nicht vor; entsprechende Fragen lassen sich bei der Terminabstimmung klären. Für den im Profil genannten Bereich Familienrecht ist unter den aufgeführten Gerichten vor allem das Amtsgericht Bayreuth relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidung, Versorgungsausgleich, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Ob gerade das Amtsgericht Bayreuth örtlich zuständig ist, richtet sich nach der Verfahrensart und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten, etwa dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Das Landgericht Bayreuth ist für diese Familiensachen nicht das reguläre Eingangsgericht; familiengerichtliche Rechtsmittel führen regelmäßig zum Oberlandesgericht. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig. Dort werden beispielsweise Streitigkeiten über Kündigungen, Lohnansprüche oder Arbeitszeugnisse geführt. Die bloße Lage der Kanzlei in Bayreuth bestimmt somit nicht, welches Gericht einen konkreten Fall behandelt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Problem hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls spätere Ergänzungen hilfreich. Je nach Anliegen kommen Lohnabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Zeugnis hinzu. Auch die bisherige Korrespondenz kann den Ablauf nachvollziehbar machen. Eine kurze zeitliche Übersicht mit den wichtigsten Ereignissen erleichtert die Vorbereitung. Bei Schreiben mit möglichen Fristen ist insbesondere das tatsächliche Zugangsdatum von Bedeutung. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, hängt vom konkreten Streitpunkt ab und kann bei der Kontaktaufnahme geklärt werden.
- Kann ein arbeitsrechtlicher Konflikt auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
- Arbeitsrechtliche Konflikte können grundsätzlich durch Gespräche oder außergerichtliche Vereinbarungen geklärt werden. Ob dies sinnvoll und möglich ist, hängt vom Streitgegenstand und der Bereitschaft beider Seiten ab. Auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist eine einvernehmliche Lösung vorgesehen: Im erstinstanzlichen Urteilsverfahren findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt. Eine außergerichtliche Kontaktaufnahme ersetzt allerdings nicht automatisch die Beachtung gesetzlicher Fristen. Vor einer Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, das gewünschte Ziel zu benennen, etwa die Klärung offener Vergütung, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder die Prüfung einer angebotenen Vereinbarung.
- Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage zu Trennung oder Scheidung genannt werden?
- Eine erste Anfrage kann sich auf einen einzelnen Punkt oder mehrere zusammenhängende Fragen beziehen. Häufig geht es um den Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, Unterhalt, die Wohnsituation oder bestehende Vereinbarungen. Für die erste Orientierung genügt meist eine sachliche Übersicht darüber, welche Fragen offen sind und ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Vorhandene Schreiben mit Terminen oder Fristen sollten dabei ausdrücklich erwähnt werden. Umfangreiche persönliche Unterlagen müssen nicht unaufgefordert übermittelt werden; der benötigte Umfang und ein geeigneter Übermittlungsweg lassen sich zunächst abstimmen.
- Werden Unterhalt, Sorgerecht und Umgang gemeinsam mit einer Scheidung geregelt?
- Diese Fragen gehören zwar zum Familienrecht, werden aber nicht automatisch sämtlich durch eine Scheidung entschieden. Bestimmte Angelegenheiten können unter gesetzlichen Voraussetzungen im Scheidungsverbund behandelt werden; andere werden eigenständig geklärt. Der Versorgungsausgleich wird bei einer Scheidung grundsätzlich von Amts wegen einbezogen, wobei Ausnahmen bestehen. Sorge- und Umgangsfragen richten sich insbesondere nach dem Kindeswohl und sind von finanziellen Streitpunkten zu unterscheiden. Für eine Mandatsanfrage ist daher hilfreich, die einzelnen Anliegen getrennt aufzuführen und bereits bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen zu erwähnen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Thomas Brenner
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Brunnenstr. 10, 95444 Bayreuth
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-ihr-recht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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