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- Kanzlei Dr. Claudia Erk
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Claudia Erk ist Rechtsanwältin in Bayreuth mit Schwerpunkten im Familienrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht. Die Kanzlei nennt außerdem Mediation als Verfahren zur gütlichen Beilegung von Konflikten. Im Familien- und Erbrecht richtet sich das Angebot an Betroffene mit Fragen zu Heirat, Trennung, Scheidung, Kindern und Testament. Das Familienrecht umfasst dabei Rechtsverhältnisse aus Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft sowie Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung. Im Erbrecht geht es um das Vererben und Erben von Eigentum oder anderen veräußerbaren Rechten. Die Kanzlei verweist auf Erfahrung aus mehreren tausend Mandaten seit dem Berufseinstieg 1998. Zur Arbeitsweise gehören individuelle Beratung und eine pragmatische Abwicklung des Mandats. Beratung ist auch telefonisch, per Videokonferenz oder E-Mail möglich. Kurzfristige Terminabsprachen werden auch außerhalb der Geschäftszeiten angeboten. Die Kanzlei nennt eine regionale Vernetzung in Oberfranken und Oberbayern sowie bei Bedarf eine bundesweite Vertretung. Der Bayreuther Standort befindet sich in der Gravenreutherstr. 2.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-erk.de, kanzlei-erk.de
Beratung in Bayreuth – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Dr. Claudia Erk ist mit der Kanzlei Dr. Claudia Erk in der Gravenreutherstr. 2 in 95445 Bayreuth tätig. Der Hauptschwerpunkt ihres Profils liegt im Familienrecht; die Kanzleibeschreibung nennt daneben Erbrecht und Verkehrsrecht. Im familienrechtlichen Bereich richtet sich das Angebot an Menschen mit Fragen zu Heirat, Trennung, Scheidung und Kindern. Hinter diesen Themen stehen sowohl persönliche Entscheidungen als auch rechtliche Fragen zu finanziellen Verpflichtungen und familiären Beziehungen. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als individuelle Beratung mit einer pragmatischen Abwicklung des Mandats. Typische Anliegen im Familienrecht betreffen die Voraussetzungen und Folgen einer Scheidung, Unterhaltsfragen sowie Sorge- und Umgangsregelungen für gemeinsame Kinder. Auch Rechtsverhältnisse aus Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft, Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung gehören zum beschriebenen Tätigkeitsfeld. Je nach Anliegen sind unterschiedliche Unterlagen und persönliche Rahmenbedingungen bedeutsam. Allgemein dient eine erste anwaltliche Besprechung dazu, das Thema einzugrenzen, offene Fragen zu sammeln und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Verfahrenswege zu erläutern. Eine rechtliche Bewertung setzt dabei die Kenntnis des konkreten Sachverhalts voraus. Im Erbrecht stehen Fragen zum Vererben und Erben von Eigentum oder anderen übertragbaren Rechten im Mittelpunkt. Dazu können die Gestaltung eines Testaments, die gesetzliche Erbfolge oder Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft gehören. Im Verkehrsrecht sind beispielsweise die Folgen eines Verkehrsunfalls oder Streitigkeiten über Schadensersatz typische Beratungsanlässe. Zusätzlich nennt die Kanzlei Mediation als Verfahren zur gütlichen Konfliktbeilegung. Dabei erarbeiten die Beteiligten mit Unterstützung einer neutralen vermittelnden Person eigenverantwortlich eine Lösung; eine gerichtliche Entscheidung wird dadurch nicht ersetzt, sondern kann unter Umständen vermieden werden. Der örtliche Bezug liegt in Bayreuth, wo unter anderem die Innenstadt, St. Georgen und Kreuz zum Stadtgebiet gehören. Eine Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Bayreuth und das Landgericht Bayreuth. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben und etwaige laufende Verfahren oder bekannte Fristen benennen. Anschließend lassen sich Termin, benötigte Unterlagen und Beratungsform mit der Kanzlei abstimmen. Nach deren Angaben ist Beratung auch telefonisch, per Videokonferenz oder E-Mail möglich; kurzfristige Terminabsprachen werden ebenfalls außerhalb der Geschäftszeiten angeboten.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bayreuth
Die Kanzlei Dr. Claudia Erk hat ihren Bayreuther Standort in der Gravenreutherstr. 2, 95445 Bayreuth. Innenstadt, St. Georgen und Kreuz sind als Stadtteile am Standort genannt; welchem davon die Kanzleiadresse zuzuordnen ist, geht aus dem Faktenmaterial nicht hervor. Ebenso liegen keine näheren Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder konkreten Verkehrsverbindungen vor. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet sich deshalb eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse an. Als Alternative zum persönlichen Besuch nennt die Kanzlei Beratung per Telefon, Videokonferenz und E-Mail. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten typischerweise das Amtsgericht Bayreuth relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Auch Nachlasssachen, etwa Verfahren über Erbscheine oder die Eröffnung von Testamenten, werden grundsätzlich beim Amtsgericht als Nachlassgericht geführt. Ob im Einzelfall das Amtsgericht Bayreuth örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den persönlichen Umständen der Beteiligten ab, nicht allein vom Kanzleisitz. Das Landgericht Bayreuth kann insbesondere bei streitigen erbrechtlichen Ansprüchen und zivilrechtlichen Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen eine Rolle spielen, soweit diese in seine sachliche und örtliche Zuständigkeit fallen. Entsprechende Zivilverfahren können je nach gesetzlichen Voraussetzungen auch vor dem Amtsgericht geführt werden. Das Landgericht ist dagegen nicht die übliche Rechtsmittelinstanz für familiengerichtliche Entscheidungen; hierfür ist grundsätzlich das zuständige Oberlandesgericht vorgesehen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Vor- und Nachname, Telefon, E-Mail und Ihre Nachricht als Pflichtangaben ab. Weitere Felder sind Service und Betreff.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Vor- und Nachname, Telefon, E-Mail und Ihre Nachricht als Pflichtangaben ab. Weitere Felder sind Service und Betreff.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- „Unbegrenzt leistungsfähig“ zu sein
- Der PKW bei Trennung und Scheidung
- Kindesunterhalt
- Wie hoch ist der Ehegattenunterhalt?
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Besprechung zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Besprechung können eine kurze zeitliche Übersicht zur Ehe und Trennung sowie vorhandene Schreiben der anderen Seite oder eines Gerichts hilfreich sein. Je nach Thema kommen Heiratsurkunde, Ehevertrag, Einkommensnachweise und Unterlagen zu Vermögen oder gemeinsamen Verpflichtungen hinzu. Geht es um Kinder, sind bestehende Sorge- oder Umgangsregelungen von Bedeutung. Nicht jedes Anliegen erfordert sämtliche Unterlagen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, lässt sich bei der Terminabstimmung klären. Bekannte Fristen und bereits anstehende Gerichtstermine sollten frühzeitig angesprochen werden.
- Wie unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht bei einer Trennung?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, etwa Entscheidungen über Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft demgegenüber den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge endet. Für beide Themen ist das Kindeswohl zentral. Bei einer anwaltlichen Besprechung können vorhandene Vereinbarungen, die bisherige Betreuung und konkrete Streitpunkte eingeordnet werden. Ob eine einvernehmliche Regelung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.
- Wann kommt Mediation bei familiären oder erbrechtlichen Konflikten in Betracht?
- Mediation kann in Betracht kommen, wenn die Beteiligten bereit sind, miteinander über eine eigenverantwortliche Lösung zu verhandeln. Typische Themen sind die Gestaltung familiärer Beziehungen nach einer Trennung oder unterschiedliche Vorstellungen innerhalb einer Erbengemeinschaft. Die vermittelnde Person entscheidet den Streit nicht, sondern unterstützt ein strukturiertes Gespräch. Mediation ist von der anwaltlichen Vertretung eigener Interessen zu unterscheiden und ersetzt eine gegebenenfalls erforderliche unabhängige rechtliche Prüfung nicht. Bei erheblichen Machtungleichgewichten oder fehlender freiwilliger Mitwirkung kann das Verfahren ungeeignet sein. Gesetzliche Formvorgaben für Vereinbarungen bleiben bestehen.
- Was sollte vor einer Anfrage wegen eines Testaments oder einer Erbschaft zusammengestellt werden?
- Zunächst ist hilfreich zu unterscheiden, ob es um die eigene Nachlassplanung oder einen bereits eingetretenen Erbfall geht. Für die Nachlassplanung sind familiäre Verhältnisse, vorhandene letztwillige Verfügungen und eine Übersicht über Vermögen und Verbindlichkeiten relevant. Nach einem Todesfall können ein vorhandenes Testament, Schreiben des Nachlassgerichts und Informationen zu möglichen weiteren Erben bedeutsam sein. Auch bekannte Fristen sollten bei der Anfrage genannt werden. Welche rechtlichen Fragen daraus entstehen, lässt sich erst anhand der konkreten Unterlagen und persönlichen Verhältnisse beurteilen.
- Welche Informationen sind für eine verkehrsrechtliche Anfrage nach einem Unfall wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind Unfallzeitpunkt, Unfallort, beteiligte Personen und Fahrzeuge sowie eine sachliche Schilderung des Ablaufs hilfreich. Vorhandene Fotos, Zeugenkontakte, ein polizeiliches Aktenzeichen und der bisherige Schriftverkehr mit Versicherungen können die Sachverhaltsklärung unterstützen. Bei Sach- oder Personenschäden kommen entsprechende Nachweise hinzu. Verkehrsrechtliche Fragen können sowohl Schadensersatz als auch ein Bußgeld- oder Strafverfahren betreffen; diese Bereiche sind voneinander zu unterscheiden. Liegen behördliche oder gerichtliche Schreiben vor, sollten deren Datum und darin genannte Fristen bereits bei der Kontaktaufnahme mitgeteilt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Claudia Erk
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-erk.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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