- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Bamberg
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwaltskanzlei Frank Laudam
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Frank Laudam ist Rechtsanwalt und führt die Rechtsanwaltskanzlei Frank Laudam mit Hauptsitz in Bayreuth. Die Kanzlei nennt Arbeitsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht und Verkehrsrecht als ihre Tätigkeitsgebiete. Der Hauptsitz befindet sich in der Friedrichstraße 21 in 95444 Bayreuth. Weitere Standorte sind die Außenstelle Kulmbach in der Huthergasse 9 und die Außenstelle Nürnberg in der Schmausenbuckstraße 90. Frank Laudam und sein Team stehen vor Ort in einer ihrer Kanzleien, telefonisch sowie per Videochat zur Verfügung. Als Kontaktmöglichkeiten sind die Telefonnummer +49 921 761919 und die E-Mail-Adresse anwalt@laudam-kanzlei.de angegeben. Diese E-Mail-Adresse wird auch für die beiden Außenstellen genannt. Zum Mandantenkreis enthält die Webseite keine näheren Angaben. Frank Laudam gehört der Rechtsanwaltskammer Bamberg an. Das Impressum nennt ihn als Verantwortlichen und führt eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherung AG auf.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: laudam-kanzlei.de, laudam-kanzlei.de
Beratung in Bayreuth – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt F. Laudam führt die Rechtsanwaltskanzlei Frank Laudam mit Hauptsitz in der Friedrichstraße 21 in 95444 Bayreuth. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aufgeführt; daneben wird Familienrecht genannt. Die Kanzleibeschreibung benennt außerdem Strafrecht, Vertragsrecht und Verkehrsrecht als Tätigkeitsgebiete. Frank Laudam gehört der Rechtsanwaltskammer Bamberg an. Für Ratsuchende aus Bayreuth bietet der Hauptsitz einen örtlichen Bezugspunkt. Weitere Standorte bestehen in Kulmbach, Huthergasse 9, und in Nürnberg, Schmausenbuckstraße 90. Gespräche sind nach den vorliegenden Angaben vor Ort, telefonisch sowie per Videochat möglich. Im Arbeitsrecht stehen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis im Mittelpunkt. Typische Anlässe für eine Anfrage sind die Prüfung eines Arbeitsvertrags, eine Abmahnung, eine Kündigung oder ein angebotener Aufhebungsvertrag. Auch Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Arbeitszeugnisse können Gegenstand einer rechtlichen Einordnung sein. Welche Unterlagen und zeitlichen Abläufe bedeutsam sind, hängt vom konkreten Anliegen ab. Allgemein spielen im Arbeitsrecht Fristen eine wichtige Rolle. Mandantinnen und Mandanten können sich deshalb auf eine Kontaktaufnahme vorbereiten, indem sie das auslösende Ereignis, relevante Daten und ihr Anliegen übersichtlich zusammenstellen. Das ebenfalls im Profil genannte Familienrecht betrifft insbesondere die rechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung. Hinzu kommen häufig Fragen zu Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgang und vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten. Solche Anliegen verbinden persönliche Veränderungen mit rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen. Für eine erste Orientierung ist regelmäßig wichtig, welche Themen bereits geklärt sind und wo noch unterschiedliche Vorstellungen bestehen. Ob ein bestimmtes familienrechtliches Anliegen übernommen werden kann und in welchem Umfang eine Begleitung möglich ist, sollte bei der Anfrage unmittelbar geklärt werden. Die Friedrichstraße liegt im Innenstadtbereich von Bayreuth. Damit befindet sich die Kanzlei in einem städtischen Umfeld, das auch für Anfragen aus St. Georgen und Kreuz einen örtlichen Anknüpfungspunkt bietet. Für Familiensachen kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Bayreuth als Familiengericht in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die angegebenen Kontaktdaten für eine Anfrage nutzen: telefonisch unter +49 921 761919 oder per E-Mail an anwalt@laudam-kanzlei.de. Eine kurze Schilderung des Sachverhalts, Hinweise auf laufende Fristen und die gewünschte Gesprächsform erleichtern die Abstimmung. Ob ein Mandat zustande kommt, wird anschließend mit der Kanzlei geklärt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bayreuth
Der Bayreuther Hauptsitz der Rechtsanwaltskanzlei Frank Laudam befindet sich in der Friedrichstraße 21 im Innenstadtbereich. Die Anschrift ist damit räumlich dem Zentrum zuzuordnen, nicht den ebenfalls genannten Stadtteilen St. Georgen oder Kreuz. Für Ratsuchende aus diesen Stadtteilen und dem übrigen Stadtgebiet ist sie ein möglicher Anlaufpunkt für ein persönliches Gespräch. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw planen. Welche Verbindung und welche Abstellmöglichkeit passen, sollte anhand aktueller Verkehrs- und Standortinformationen geprüft werden; konkrete Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind in den vorliegenden Angaben nicht belegt. Als Alternative zu einem Besuch nennt die Kanzlei Telefonate und Videochats. Für das im Profil aufgeführte Familienrecht ist unter den genannten Gerichten typischerweise das Amtsgericht Bayreuth relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit besteht. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Bayreuth ist für diese Familiensachen nicht das reguläre Eingangsgericht. Auch für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind Amtsgericht und Landgericht grundsätzlich nicht die zuständigen Gerichte: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, fallen regelmäßig in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln und dem jeweiligen Sachverhalt. Allein die Lage der Kanzlei in Bayreuth legt den Gerichtsstand nicht fest.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, vorhandene Ergänzungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Je nach Streitpunkt können Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitnachweise und der bisherige Schriftwechsel hinzukommen. Hilfreich ist eine kurze zeitliche Übersicht, insbesondere dazu, wann ein Schreiben eingegangen ist und welche Gespräche stattgefunden haben. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen gelten. Eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, ob bereits eine Kündigung vorliegt oder eine andere zeitkritische Situation besteht. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, wird im weiteren Austausch geklärt.
- Kann eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
- Nicht jede arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheit führt zu einem Prozess. Je nach Situation kommen eine Klärung im direkten Austausch, schriftliche Verhandlungen oder eine außergerichtliche Vereinbarung in Betracht. Dabei können etwa offene Vergütung, der Inhalt eines Zeugnisses oder die Bedingungen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses besprochen werden. Ob eine Verständigung möglich ist, hängt von den Positionen beider Seiten und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Auch ein arbeitsgerichtliches Verfahren sieht zunächst einen Gütetermin vor. Laufende Fristen bleiben unabhängig von Verhandlungen ein wichtiger Gesichtspunkt und müssen gesondert betrachtet werden.
- Welche Themen sollten vor einer Anfrage zu Trennung oder Scheidung geordnet werden?
- Bei einer Trennung können mehrere rechtlich eigenständige Fragen entstehen. Dazu gehören die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, laufende finanzielle Verpflichtungen, möglicher Unterhalt und die Betreuung gemeinsamer Kinder. Im Zusammenhang mit einer Scheidung können außerdem Vermögensfragen und der Versorgungsausgleich Bedeutung haben. Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig eine strukturierte Übersicht über die familiäre Situation, den zeitlichen Verlauf und die offenen Punkte. Bereits vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben sollten dabei erwähnt werden. Welche Nachweise anschließend erforderlich sind, hängt davon ab, welche Themen geprüft werden sollen.
- Was ist der Unterschied zwischen elterlicher Sorge, Umgang und Kindesunterhalt?
- Elterliche Sorge umfasst die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, etwa Entscheidungen über Gesundheit, Schule und Aufenthalt. Umgang betrifft den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Kindesunterhalt dient der Deckung des Lebensbedarfs des Kindes und hat damit eine andere Funktion. Nach einer Trennung können diese Themen gleichzeitig auftreten, sie sind rechtlich jedoch zu unterscheiden. Für Sorge- und Umgangsfragen ist das Kindeswohl maßgeblich. Bei Unterhaltsfragen spielen unter anderem Bedarf und Leistungsfähigkeit eine Rolle. Eine Anfrage lässt sich erleichtern, indem die offenen Fragen nach diesen Bereichen getrennt beschrieben werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu F. Laudam
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4,9 von 5 · 116 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Friedrichstraße 21, 95444 Bayreuth
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: laudam-kanzlei.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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