- Qualifikation
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- vor Ort · telefonisch
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- Kanzlei Treibert
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Ilona Treibert ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin in Bayreuth. Ihre Kanzlei berät zu Familie, Ehe, Trennung und Scheidung sowie angrenzenden Rechtsfragen. Zu den genannten Themen gehören Unterhalt, Eheverträge, Vermögensauseinandersetzung, Immobilien bei Trennung und Scheidung, Gewaltschutz sowie elterliche Sorge und Umgang. Auch Adoption und Erbrecht zählen zu den auf der Webseite beschriebenen Anliegen. Im internationalen Familienrecht ist sie nach eigenen Angaben seit über 30 Jahren tätig. Als Mediatorin unterstützt sie dabei, vor einem Rechtsstreit eine Einigung in Konflikten zu erzielen. Sie betreut Mandanten in Bayreuth und ganz Deutschland. Persönliche Treffen sind ebenso vorgesehen wie der Austausch per E-Mail, Telefon und Videokonferenz. In einem Vorgespräch können Mandanten ihr Anliegen schildern und erhalten eine Erklärung der ersten Schritte. Das Tempo des Vorgehens bestimmen die Mandanten. Die Arbeitsweise umfasst die gemeinsame Erarbeitung einer nachvollziehbaren Strategie, die Betreuung der Prozessabläufe und die Vorbereitung auf Verhandlungen. Die Kanzlei besteht in Bürogemeinschaft mit Dr. König und Kollegen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-treibert.de, kanzlei-treibert.de
Beratung in Bayreuth – Einordnung der Redaktion
Ilona Treibert ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin in Bayreuth. Der Hauptschwerpunkt ihrer Kanzlei am Luitpoldplatz 6 liegt im Familienrecht. Die Beratung umfasst Fragen zu Familie und Ehe ebenso wie die rechtlichen Folgen einer Trennung oder Scheidung. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, persönliche Veränderungen und wirtschaftliche Verpflichtungen gemeinsam zu betrachten. Die Kanzlei Treibert besteht in Bürogemeinschaft mit Dr. König und Kollegen; Ilona Treibert gehört der Rechtsanwaltskammer Bamberg an. Zu den beschriebenen Themen zählen Unterhalt, Eheverträge und die Vermögensauseinandersetzung. Dahinter stehen beispielsweise Fragen zur finanziellen Versorgung nach einer Trennung, zur vertraglichen Gestaltung ehelicher Verhältnisse oder zum Umgang mit gemeinsam aufgebautem Vermögen. Gehört eine Immobilie dazu, können Eigentum, Nutzung und bestehende Finanzierungen miteinander verknüpft sein. Bei Familien mit Kindern rücken häufig elterliche Sorge und Umgang in den Mittelpunkt. Auch Gewaltschutz, Adoption und erbrechtliche Anliegen werden auf der Kanzleiwebseite genannt. Im internationalen Familienrecht ist Treibert nach eigenen Angaben seit über 30 Jahren tätig. Solche Sachverhalte können etwa durch unterschiedliche Staatsangehörigkeiten oder einen Wohnsitz im Ausland geprägt sein. Neben der anwaltlichen Tätigkeit bietet Ilona Treibert als Mediatorin Unterstützung bei der Suche nach einer Einigung vor einem Rechtsstreit. Mediation schafft allgemein einen Rahmen, in dem Konfliktparteien ihre unterschiedlichen Interessen besprechen und eigenverantwortlich Lösungen erarbeiten können. Sie unterscheidet sich damit von einer gerichtlichen Entscheidung. Für die anwaltliche Zusammenarbeit beschreibt die Kanzlei die gemeinsame Entwicklung einer nachvollziehbaren Strategie, die Betreuung der Prozessabläufe und die Vorbereitung auf Verhandlungen. In einem Vorgespräch können Ratsuchende ihr Anliegen schildern und sich die ersten Schritte erläutern lassen. Nach der Kanzleibeschreibung bestimmen die Mandantinnen und Mandanten das Tempo des Vorgehens. Der Standort am Luitpoldplatz liegt in der Bayreuther Innenstadt und bietet damit einen innerstädtischen Bezug auch für Ratsuchende aus St. Georgen und Kreuz. Bei familienrechtlichen Verfahren ist insbesondere das Amtsgericht Bayreuth mit seinem Familiengericht von Bedeutung; die konkrete Zuständigkeit hängt vom Einzelfall ab. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten für eine Anfrage nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und ein Hinweis auf bereits laufende Verfahren erleichtern die erste Einordnung. Die Kanzlei betreut Mandanten in Bayreuth und ganz Deutschland. Neben persönlichen Treffen sind E-Mail, Telefon und Videokonferenzen als Austauschwege vorgesehen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bayreuth
Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Ilona Treibert ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Bayreuth relevant. Bei örtlicher Zuständigkeit werden dort vor dem Familiengericht insbesondere Scheidungen sowie Verfahren über Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang geführt. Auch Gewaltschutzsachen und Adoptionssachen gehören grundsätzlich zur familiengerichtlichen Zuständigkeit. Vermögensfragen zwischen Ehegatten können ebenfalls Familiensachen sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für erbrechtliche Anliegen kommt das Amtsgericht als Nachlassgericht in Betracht, beispielsweise bei Erbscheinsverfahren. Das Landgericht Bayreuth ist dagegen nicht die reguläre Eingangsinstanz für Scheidungen und Kindschaftssachen. Es kann bei eigenständigen zivilrechtlichen Streitigkeiten zuständig sein, etwa bei bestimmten erbrechtlichen Klagen. Welche gerichtliche Zuständigkeit besteht, richtet sich nach Verfahrensgegenstand und gesetzlichen Anknüpfungspunkten, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Die Kanzlei Treibert befindet sich am Luitpoldplatz 6 in 95444 Bayreuth und damit in der Innenstadt. Für Menschen aus den ebenfalls genannten Stadtteilen St. Georgen und Kreuz ist dies ein innerstädtisches Ziel für persönliche Besprechungen. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen, Zufahrten und Parkmöglichkeiten sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus der Innenstadtlage allein lassen sich weder bestimmte Fahrzeiten noch Aussagen zur Barrierefreiheit ableiten. Da neben persönlichen Treffen auch Telefon, E-Mail und Videokonferenzen vorgesehen sind, ist ein Austausch nicht ausschließlich an eine Anreise nach Bayreuth gebunden. Das ist auch für Ratsuchende außerhalb der Stadt von Bedeutung.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ilona Treibert steht für ein Vorgespräch zur Verfügung. Sie teilen ihr Ihr Anliegen mit, und sie erklärt Ihnen die ersten Schritte. Sie bestimmen das Tempo des Vorgehens.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Ilona Treibert steht für ein Vorgespräch zur Verfügung. Sie teilen ihr Ihr Anliegen mit, und sie erklärt Ihnen die ersten Schritte. Sie bestimmen das Tempo des Vorgehens.
Werdegang und Engagement
Auszeichnungen
- Bundes-Verdienstkreuz
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen können für ein erstes Gespräch über Trennung, Scheidung und Unterhalt wichtig sein?
- Für eine erste Einordnung können eine kurze zeitliche Übersicht zur Ehe und Trennung sowie Angaben zu gemeinsamen Kindern hilfreich sein. Je nach Anliegen kommen Einkommensnachweise, bestehende Unterhaltsregelungen, Eheverträge und Unterlagen zu Vermögen oder Schulden hinzu. Bei einer gemeinsamen Immobilie können Angaben zu Eigentum und Finanzierung relevant werden. Bereits zugestellte gerichtliche Schreiben sollten mit den darin genannten Terminen und Fristen angesprochen werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt von der Fragestellung ab und lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
- Worin unterscheiden sich elterliche Sorge und Umgang nach einer Trennung?
- Die elterliche Sorge betrifft die Verantwortung für das Kind und die damit verbundenen Entscheidungen, etwa zu Gesundheit, Schule und Aufenthalt. Umgang bezeichnet dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu einem Elternteil oder anderen umgangsberechtigten Personen. Beide Themen hängen im Alltag zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame Sorge grundsätzlich nicht automatisch. Bei Konflikten stehen das Kindeswohl und die konkreten Lebensumstände im Mittelpunkt. Für ein erstes Gespräch sind daher Informationen zur bisherigen Betreuung, zu bestehenden Vereinbarungen und zu den strittigen Punkten hilfreich.
- Welche Rolle spielen ein Ehevertrag und eine gemeinsame Immobilie bei der Vermögensauseinandersetzung?
- Ein Ehevertrag kann unter anderem Regelungen zum Güterstand, zum Unterhalt oder zum Versorgungsausgleich enthalten. Seine Bedeutung bei einer Trennung hängt vom Inhalt und von den rechtlichen Grenzen solcher Vereinbarungen ab. Bei Immobilien sind Eigentumsverhältnisse, Darlehensverpflichtungen und die tatsächliche Nutzung getrennt zu betrachten. Eine Trennung verändert weder das Grundbuch noch Kreditverträge automatisch. Deshalb können mehrere rechtliche Fragen gleichzeitig entstehen. Für eine erste Besprechung sind vorhandene Verträge und eine Übersicht über die wirtschaftlichen Verhältnisse nützlich; eine allgemeingültige Lösung für gemeinsame Immobilien gibt es nicht.
- Wann kommt Mediation bei familiären Konflikten in Betracht, und wo liegen ihre Grenzen?
- Mediation kann in Betracht kommen, wenn die Beteiligten bereit sind, freiwillig miteinander zu verhandeln und eine eigene Vereinbarung zu entwickeln. Besprochen werden können beispielsweise Betreuung, Kommunikation oder wirtschaftliche Folgen einer Trennung. Die mediierende Person entscheidet den Streit nicht und übernimmt nicht die einseitige Interessenvertretung einer Partei. Bei Gewalt, Einschüchterung oder erheblichen Machtungleichgewichten ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob das Verfahren geeignet ist. Dringende Schutzbedürfnisse und laufende Fristen dürfen nicht aus dem Blick geraten. Eine rechtliche Prüfung möglicher Vereinbarungen kann unabhängig von der Mediation erforderlich sein.
- Was ist bei einer familienrechtlichen Anfrage mit Auslandsbezug besonders wichtig?
- Bei internationalen Familienangelegenheiten sind die internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht zwei unterschiedliche Fragen. Bedeutung haben können etwa die gewöhnlichen Aufenthaltsorte der Beteiligten, ihre Staatsangehörigkeiten und bereits bestehende ausländische Entscheidungen oder Vereinbarungen. Auch deren Anerkennung in Deutschland kann ein eigenes Thema sein. Für die erste Anfrage ist deshalb eine Übersicht hilfreich, welche Staaten betroffen sind und ob im In- oder Ausland bereits ein Verfahren läuft. Allein aus dem Ort der Eheschließung lässt sich regelmäßig nicht ableiten, welches Gericht zuständig ist oder welches Recht gilt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ilona Treibert
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Kanzlei und Anfahrt
Luitpoldplatz 6, 95444 Bayreuth
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-treibert.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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