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- Kanzlei
- Rechtsanwaltskanzlei Hübner Mayer Grohs & Kollegen
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Verena Grohs ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht bei der Rechtsanwaltskanzlei Hübner Mayer Grohs & Kollegen in Bayreuth. Im Jahr 2006 gründete sie gemeinsam mit den Rechtsanwälten Stefan Hübner und Manfred Mayer sowie dem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Claus Hohenberger die Kanzlei HMG zur gemeinsamen Berufsausübung. Seit 2007 befindet sich der Kanzleisitz in der Scheffelstrasse 46. Die Kanzlei ist stark zivilrechtlich ausgerichtet und betreut Unternehmen ebenso wie Privatpersonen in privaten und geschäftlichen Belangen. Die Beratung und Vertretung erfolgt sowohl außergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren. Zum Rechtsgebietsangebot der Kanzlei gehören unter anderem Versicherungsrecht, allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht. Nach eigener Darstellung legt die Kanzlei Wert auf persönliche Beratung und entwickelt individuelle Lösungsstrategien. Sie informiert über die Schritte und Möglichkeiten eines Falles und vertritt Mandanten in Verhandlungen sowie vor Gericht. Ein kostenloser Kennenlern-Termin wird angeboten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-hmg.com, kanzlei-hmg.com
Beratung in Bayreuth – Einordnung der Redaktion
Verena Grohs ist Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskanzlei Hübner Mayer Grohs & Kollegen in Bayreuth. Ihr Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Daneben führt sie die Berufsbezeichnung Fachanwältin für Versicherungsrecht. Diese zusätzliche Qualifikation ist von den im Profil ausgewiesenen Tätigkeitsschwerpunkten zu unterscheiden. Die Kanzlei ist zivilrechtlich ausgerichtet und betreut sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Zum beschriebenen Tätigkeitsrahmen gehören die außergerichtliche Beratung und Vertretung ebenso wie die Begleitung gerichtlicher Verfahren. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen rund um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit und die Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen im Mittelpunkt. Auch Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse sind typische Anlässe für eine Anfrage. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Einordnung des Beschäftigungsverhältnisses, der vorhandenen Unterlagen und des zeitlichen Ablaufs. Besonders bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen Bedeutung haben. Ob eine außergerichtliche Verständigung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt und den verfolgten Zielen ab. Im Familienrecht können Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang Anlass für anwaltliche Unterstützung sein. Dabei greifen persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Themen oft ineinander. Für eine erste Erfassung sind unter anderem die familiäre Situation, bereits getroffene Vereinbarungen und vorhandene gerichtliche Schreiben relevant. Allgemein kann die anwaltliche Tätigkeit darin bestehen, rechtliche Rahmenbedingungen zu erläutern, Regelungsmöglichkeiten aufzuzeigen und Interessen außergerichtlich oder im Verfahren zu vertreten. Daraus lässt sich keine bestimmte Vorgehensweise für einen Einzelfall ableiten. Grohs gründete die Kanzlei HMG 2006 gemeinsam mit Stefan Hübner, Manfred Mayer und Claus Hohenberger. Seit 2007 liegt der Kanzleisitz in der Scheffelstrasse 46, 95445 Bayreuth. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, St. Georgen oder Kreuz bildet diese Adresse den örtlichen Anlaufpunkt; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist nicht belegt. Am Standort bestehen das Amtsgericht Bayreuth und das Landgericht Bayreuth. Familienrechtliche Verfahren fallen typischerweise in die Zuständigkeit des Familiengerichts beim Amtsgericht, während arbeitsrechtliche Streitigkeiten grundsätzlich zur Arbeitsgerichtsbarkeit gehören. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktinformationen nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, wichtige Daten und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Anschließend lassen sich Terminmöglichkeiten, benötigte Unterlagen und der Umfang einer möglichen Beauftragung klären. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme. Nach eigener Darstellung legt die Kanzlei Wert auf persönliche Beratung und die Erläuterung möglicher weiterer Schritte.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bayreuth
Die Kanzlei von Verena Grohs befindet sich seit 2007 in der Scheffelstrasse 46 in Bayreuth. Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, St. Georgen und Kreuz genannt; welcher dieser Bereiche die Kanzleiadresse zuzuordnen ist, geht aus den Angaben nicht hervor. Eine konkrete Innenstadtlage oder eine bestimmte Verkehrsanbindung lässt sich deshalb nicht zusichern. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsauskunft zur Kanzleiadresse. Bei einer Anreise mit dem Pkw können die aktuelle Verkehrsführung und die örtlichen Parkmöglichkeiten vorab geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Fahrzeiten oder Stellplätzen liegen nicht vor. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Bayreuth relevant. Dort werden beim Familiengericht etwa Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt, soweit die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Diese ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz, sondern richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des jeweiligen Verfahrens. Das Landgericht Bayreuth ist dagegen nicht das typische Eingangsgericht für Familiensachen. Es befasst sich unter anderem mit allgemeinen zivilrechtlichen Streitigkeiten, sofern diese in seine sachliche und örtliche Zuständigkeit fallen. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine weitere Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen oder Vergütung, werden grundsätzlich vor Arbeitsgerichten geführt, nicht vor Amts- oder Landgerichten. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, muss gesondert bestimmt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet einen kostenlosen Kennenlern-Termin an.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet einen kostenlosen Kennenlern-Termin an.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und einschlägige Korrespondenz hilfreich. Bei Vergütungsfragen können zusätzlich Abrechnungen und Arbeitszeitnachweise wichtig sein. Eine kurze zeitliche Übersicht macht den Ablauf nachvollziehbar. Insbesondere das Datum des Zugangs einer Kündigung kann wegen gesetzlicher Fristen entscheidend sein. Ratsuchende sollten daher bereits bei der Anfrage auf erhaltene Schreiben und bekannte Termine hinweisen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab.
- Was ist der Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Zeugnis oder offene Vergütungsansprüche geregelt werden. Beide Formen können unterschiedliche rechtliche und sozialrechtliche Folgen haben. Für eine anwaltliche Einordnung sind deshalb der vollständige Text, die zeitlichen Umstände und die persönlichen Ziele relevant. Eine Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag ist nicht lediglich eine Empfangsbestätigung, sondern kann verbindliche Vereinbarungen begründen.
- Welche Themen können bei einer Trennung neben der Scheidung rechtlich relevant werden?
- Neben einer möglichen Scheidung können Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Verteilung von Haushaltsgegenständen und vermögensrechtliche Fragen eine Rolle spielen. Bei gemeinsamen Kindern kommen insbesondere Betreuung, Umgang und elterliche Sorge hinzu. Nicht alle Themen werden automatisch in einem einzigen Verfahren geklärt. Für eine erste Anfrage ist daher eine Übersicht hilfreich, welche Punkte bereits geregelt sind und wo noch Uneinigkeit besteht. Vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen können die rechtliche Ausgangslage beeinflussen und sollten als solche benannt werden.
- Ist für ein familienrechtliches oder arbeitsrechtliches Anliegen automatisch ein Gericht in Bayreuth zuständig?
- Der Sitz einer beauftragten Kanzlei bestimmt nicht automatisch das zuständige Gericht. Bei familienrechtlichen Anliegen kommen je nach Verfahrensart unter anderem Aufenthaltsorte der Beteiligten oder der Kinder als Anknüpfungspunkte in Betracht. Solche Verfahren gehören grundsätzlich zum Familiengericht beim Amtsgericht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden dagegen grundsätzlich vor Arbeitsgerichten verhandelt; auch hier gelten eigene Regeln zur örtlichen Zuständigkeit. Für eine erste Klärung sind deshalb Angaben zu Wohnorten, Arbeitsort und möglichen bereits laufenden Verfahren hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Verena Grohs
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-hmg.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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