Redaktionell geprüft

Prof. Dr. Bernd Dammert

Prof. Dr. Bernd Dammert – Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Leipzig

Redaktionell geprüftZuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Of Counsel · Redeker Sellner Dahs

Petersstraße 39-41, 04109 Leipzig

Telefon: +49 341 21378-36

Qualifikation
Zulassung seit 1989 · Rechtsanwaltskammer Sachsen
Sprachen
Deutsch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Redeker Sellner Dahs
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Prof. Dr. Bernd Dammert ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Of Counsel bei Redeker Sellner Dahs in Leipzig. Seine Tätigkeitsgebiete sind das Recht der Rohstoffgewinnung (Bergrecht), Umweltrecht, öffentliches Bau- und Planungsrecht, Vergaberecht und Verfassungsrecht. Er berät und vertritt Unternehmen der Rohstoffwirtschaft in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie bei der Gewinnung und Sicherung von Bergbauberechtigungen. Dazu gehören auch Verfahren zur Wiedernutzbarmachung und Rekultivierung von Tagebauen und Bergwerken sowie wasserrechtliche und immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren im gesamten Bundesgebiet. Landesbehörden begleitet er unter anderem bei Betriebsplanzulassungen, Grundabtretungen, Hochwasserschutzprojekten und der Genehmigung von Höchstspannungsfreileitungen. Für Landesbehörden erstellt er Rechtsgutachten zur Wiedernutzbarmachung komplexer Tagebauvorhaben. Industrieunternehmen berät und vertritt er bei Raumverträglichkeitsprüfungen, Deponievorhaben und Anlagenzulassungen. Weitere Tätigkeiten betreffen Altlasten, Altlastenfreistellung sowie CCS- und CCU-Projekte. Planungsträger berät er insbesondere bei der Ausweisung von Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten. Seine Arbeit umfasst Beratung, Prozessvertretung, Rechtsgutachten und die Mitarbeit an wissenschaftlichen Studien zur Beschleunigung des Netzausbaus.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: redeker.de, redeker.de

Beratung in Leipzig – Einordnung der Redaktion

Prof. Dr. Bernd Dammert ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Of Counsel bei Redeker Sellner Dahs in Leipzig. Er ist seit 1989 als Rechtsanwalt zugelassen und gehört der Rechtsanwaltskammer Sachsen an. Sein Hauptschwerpunkt liegt im Verwaltungsrecht, insbesondere im Bergrecht, Umweltrecht sowie öffentlichen Bau- und Planungsrecht. Hinzu kommen Vergabe- und Verfassungsrecht. Für Ratsuchende geht es in diesen Bereichen häufig um das Verhältnis zwischen wirtschaftlichen Vorhaben, öffentlichen Interessen und behördlichen Entscheidungen. Seine Tätigkeit umfasst Beratung, Prozessvertretung, Rechtsgutachten und die Mitarbeit an wissenschaftlichen Studien zur Beschleunigung des Netzausbaus. Ein konkreter Bezug seiner Arbeit besteht zur Rohstoffwirtschaft. Dammert berät und vertritt Unternehmen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie bei der Gewinnung und Sicherung von Bergbauberechtigungen. Auch die Wiedernutzbarmachung und Rekultivierung von Tagebauen und Bergwerken gehören dazu. Mandantinnen und Mandanten können hinter diesen Themen rechtliche Fragen zu unterschiedlichen Zulassungsschritten, behördlichen Anforderungen und der späteren Nutzung betroffener Flächen erwarten. Wasserrechtliche und immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren begleitet er im gesamten Bundesgebiet. Weitere Tätigkeiten betreffen Altlasten, Altlastenfreistellung sowie CCS- und CCU-Projekte. Für Landesbehörden arbeitet Dammert unter anderem zu Betriebsplanzulassungen, Grundabtretungen, Hochwasserschutzprojekten und der Genehmigung von Höchstspannungsfreileitungen. Außerdem erstellt er für Landesbehörden Rechtsgutachten zur Wiedernutzbarmachung komplexer Tagebauvorhaben. Industrieunternehmen berät und vertritt er bei Raumverträglichkeitsprüfungen, Deponievorhaben und Anlagenzulassungen. Planungsträger unterstützt er insbesondere bei der Ausweisung von Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten. Typische Anliegen betreffen dabei die rechtlichen Grundlagen einer Planung, das Zusammenspiel verschiedener Zulassungen und den Umgang mit Einwendungen. Ob eine beratende Prüfung, ein Gutachten oder eine gerichtliche Vertretung benötigt wird, hängt vom jeweiligen Verfahrensstand ab. Die Kanzlei befindet sich in der Petersstraße 39–41 im Leipziger Zentrum. Damit liegt sie in der Innenstadt; die konkrete Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Adresse planen. Auch aus Plagwitz, Südvorstadt, Gohlis und Connewitz ist das Zentrum ein möglicher Anlaufpunkt. Unter den genannten Leipziger Gerichten hat insbesondere das Bundesverwaltungsgericht einen Bezug zu Dammerts Schwerpunkt, allerdings nicht als allgemeines Eingangsgericht für Verwaltungsstreitigkeiten. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Beschreibung des Vorhabens, der beteiligten Behörden, vorhandener Bescheide und laufender Fristen erleichtert die Einordnung der Anfrage. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leipzig

  • Amtsgericht Leipzig
  • Landgericht Leipzig
  • Arbeitsgericht Leipzig
  • Bundesverwaltungsgericht

Der Kanzleistandort von Prof. Dr. Bernd Dammert liegt in der Petersstraße 39–41 im Zentrum von Leipzig. Die Innenstadtlage bildet den örtlichen Bezug seiner zugleich bundesweiten Tätigkeit in verwaltungsrechtlichen Planungs- und Zulassungsverfahren. Für Anfragen aus Plagwitz, Südvorstadt, Gohlis oder Connewitz ist damit eine Adresse im zentralen Stadtgebiet benannt. Die Anfahrt kann grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Welche Verbindung beziehungsweise Zufahrt geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine konkreten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Informationen zur Barrierefreiheit. Von den genannten Gerichten ist das Bundesverwaltungsgericht fachlich besonders mit dem Verwaltungsrecht verbunden. Es entscheidet vor allem über Revisionen in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten und prüft dabei Rechtsfragen. In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen, etwa bei einzelnen großen Infrastrukturvorhaben, ist es auch erstinstanzlich zuständig. Für Streitigkeiten über berg-, umwelt- oder planungsrechtliche Entscheidungen beginnt der gerichtliche Weg dagegen regelmäßig bei den jeweils zuständigen Verwaltungsgerichten; der Kanzleisitz allein bestimmt die Zuständigkeit nicht. Amtsgericht Leipzig und Landgericht Leipzig sind grundsätzlich der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuzuordnen. Sie können beispielsweise bei gesonderten zivilrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Vorhaben relevant werden, überprüfen aber nicht allgemein verwaltungsrechtliche Genehmigungen. Das Arbeitsgericht Leipzig befasst sich insbesondere mit Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen und ist für die aufgeführten Tätigkeitsschwerpunkte typischerweise nicht zuständig.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Sächsisches Wassergesetz: Kommentar für die Praxis, Kohlhammer (2019)
  • Die neue Sächsische Bauordnung (2005)
  • Grundsatzfragen der Wiederherstellung des Wasserhaushaltes durch Flutung von Tagebaurestlöchern im Südraum Leipzig: Dokumentation des Workshops der Leipziger Vereinigung für Umwelt- und Planungsrecht, Verein zur Förderun, Universitätsverlag (2000)
  • Gestufte Umweltprüfungen in Raumordnung und Fachplanung: der rechtliche Rahmen, Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) (2026)
  • Klimaschutz in den Umweltprüfungen: Status quo und Perspektiven, Nomos (2024)
  • Prüfungsumfang und ‑tiefe im gestuften Planungs- und Zulassungsverfahren, Nomos (2022)
  • Rechtsfragen der Verfüllung von Tagebauen nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.11.2018, Landes- und Kommunalverwaltung (LKV) (2020)
  • Öffentliches und privates Baurecht, Springer Gabler (2019)
  • Die Koordinierung der UVP mit anderen umweltrechtlichen Prüfungen aus rechtlicher Perspektive, Nomos (2019)
  • Kommentierung der §§ 72–75 (Hochwasserschutz), E. Schmidt (2018)
  • Bergrecht und Wasserrecht – Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen, Nomos (2018)
  • Fortentwicklung des Bergrechts in Gesetzgebung und Rechtsprechung, Proceedings des DGFZ (2017)

Auszeichnungen

  • Ehrenbergmann des Mitteldeutschen Reviers

Mitgliedschaften

  • Förderverein des Institutes für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Leipzig

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem bergrechtlichen Vorhaben hilfreich?
Für die erste Einordnung sind regelmäßig eine kurze Beschreibung des Vorhabens, sein Standort und der aktuelle Verfahrensstand hilfreich. Dazu können vorhandene Bergbauberechtigungen, Betriebspläne, behördliche Schreiben und bereits erteilte Zulassungen gehören. Bei Fragen zur Wiedernutzbarmachung oder Rekultivierung sind außerdem die hierzu bestehenden Vorgaben und Planungsunterlagen von Bedeutung. Bekannte Fristen und laufende gerichtliche Verfahren sollten in der Anfrage ausdrücklich benannt werden. Welche Dokumente anschließend tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach der Fragestellung; eine vollständige technische Dokumentation ist nicht für jede erste Kontaktaufnahme erforderlich.
Wie hängen Bergrecht, Wasserrecht und Immissionsschutzrecht bei einer Genehmigung zusammen?
Bei Rohstoffgewinnung und Industrievorhaben können mehrere öffentlich-rechtliche Regelungsbereiche gleichzeitig berührt sein. Das Bergrecht betrifft unter anderem bergbauliche Berechtigungen und die Zulassung des Betriebs. Wasserrechtliche Fragen entstehen beispielsweise bei Gewässerbenutzungen, während das Immissionsschutzrecht insbesondere Auswirkungen bestimmter Anlagen auf Menschen und Umwelt erfasst. Ob gesonderte Entscheidungen notwendig sind oder eine Zulassung andere Entscheidungen einschließt, hängt von der Verfahrensart und den gesetzlichen Vorgaben ab. Eine rechtliche Prüfung betrachtet deshalb regelmäßig sowohl die einzelnen Anforderungen als auch ihr Zusammenspiel. Aus einer vorhandenen Zulassung lässt sich nicht ohne Weiteres auf die Zulässigkeit sämtlicher Vorhabenteile schließen.
Was unterscheidet die Ausweisung eines Gewerbe- oder Industriegebiets von der Genehmigung einer konkreten Anlage?
Die kommunale Bauleitplanung schafft einen planerischen Rahmen für die Nutzung von Flächen. Bei der Ausweisung eines Gewerbe-, Industrie- oder Sondergebiets werden unter anderem unterschiedliche öffentliche und private Belange berücksichtigt und gegeneinander abgewogen. Die Genehmigung einer konkreten Anlage betrifft dagegen ein bestimmtes Vorhaben und dessen Vereinbarkeit mit den einschlägigen Anforderungen. Dafür können neben dem Bauplanungsrecht etwa Immissionsschutz-, Wasser- oder Naturschutzrecht relevant sein. Ein planerisch vorgesehener Standort ersetzt deshalb nicht automatisch die erforderlichen Einzelzulassungen. Für eine Anfrage ist hilfreich, zwischen Fragen zur Gebietsplanung und Fragen zum konkreten Anlagenprojekt zu unterscheiden.
Wann ist das Bundesverwaltungsgericht für einen Streit über ein Infrastruktur- oder Umweltvorhaben zuständig?
Das Bundesverwaltungsgericht ist nicht allein deshalb zuständig, weil ein Vorhaben besonders umfangreich ist oder eine Kanzlei ihren Sitz in Leipzig hat. Es entscheidet überwiegend als Revisionsgericht über Rechtsfragen. Daneben sieht das Gesetz für bestimmte Streitigkeiten eine erstinstanzliche Zuständigkeit vor, unter anderem bei einzelnen Infrastrukturvorhaben. Viele Auseinandersetzungen über Genehmigungen beginnen hingegen bei einem Verwaltungsgericht oder, in gesetzlich bestimmten Fällen, bei einem Oberverwaltungsgericht beziehungsweise Verwaltungsgerichtshof. Maßgeblich sind der Streitgegenstand und die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Für eine erste Einordnung sind insbesondere die angegriffene Entscheidung, ihre Rechtsbehelfsbelehrung und Angaben zu bereits anhängigen Verfahren relevant.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Prof. Dr. Bernd Dammert

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Stand 20.09.2026

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

c.s.Google · Bewertung der Kanzlei Redeker Sellner Dahs · vor 7 Jahren

Anwälte für Konzerne und gegen Menschen. Kämpften schon gegen Castorgegner*innen bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Haben jetzt die Pressesprecherin von "Ende Gelände" auf dem Schirm, ein Bündniss das mit Massenaktionen zivilen Ungehorsams gegen Braunkohleverstromung kämpft

Bewertet wurde die Kanzlei, nicht eine einzelne Anwältin oder ein einzelner Anwalt.

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: redeker.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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