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- Anwaltskanzlei Anke Knauf
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Anke Knauf ist Rechtsanwältin in Leipzig und seit 2007 Fachanwältin für Familienrecht. Weitere Kernkompetenzen liegen im Erbrecht und Arbeitsrecht. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf besteht seit Mai 2001 und betreut Privatpersonen, mittelständische Unternehmen, Vereine, Gewerbetreibende und Hausverwaltungen. Im Familienrecht umfasst das Beratungsangebot unter anderem Scheidung, Ehevertrag, Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Hinzu kommen Trennungsberatung, Vermögensauseinandersetzung und Mediation. Im Erbrecht unterstützt die Kanzlei bei Fragen zum Nachlassverzeichnis und zur Berechnung von Pflichtteilsansprüchen. Im Arbeitsrecht vertritt sie sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Zu den angebotenen Leistungen gehören Vertragsprüfungen sowie Beratung zu Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen. Die Kanzlei legt Wert auf individuelle Betreuung und eine auf das konkrete Anliegen zugeschnittene Beratung. Dabei berücksichtigt sie neben der fachlichen auch die persönliche Ebene. Ziel der Beratung ist eine dauerhafte, vertrauensvolle Zusammenarbeit, die gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst vermeidet. Falls ein Gerichtsverfahren erforderlich ist, vertritt die Kanzlei die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-knauf.de, ra-knauf.de
Beratung in Leipzig – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Anke Knauf führt die Anwaltskanzlei Anke Knauf in der Scherlstraße 2, 04103 Leipzig. Die Kanzlei besteht seit Mai 2001 und betreut Privatpersonen, mittelständische Unternehmen, Vereine, Gewerbetreibende und Hausverwaltungen. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt ausgewiesen. Weitere Kernkompetenzen liegen im Familienrecht und im Erbrecht. Seit 2007 ist Anke Knauf Fachanwältin für Familienrecht. Die Tätigkeit verbindet damit Fragen aus dem Arbeitsleben mit rechtlichen Anliegen, die durch Trennung, familiäre Veränderungen oder einen Erbfall entstehen können. Im Arbeitsrecht vertritt Anke Knauf sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Zum Angebot gehören Vertragsprüfungen und die Beratung zu Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen. Hinter diesen Themen stehen häufig Fragen zu vereinbarten Aufgaben, Vergütung, der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder den Folgen einer einvernehmlichen Trennung. Für eine rechtliche Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und der bisherige Schriftverkehr relevant. Da bei arbeitsrechtlichen Konflikten Fristen eine Rolle spielen können, ist auch der zeitliche Ablauf des Geschehens von Bedeutung. Das familienrechtliche Angebot umfasst Scheidung, Ehevertrag, Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhalt und Zugewinnausgleich. Hinzu kommen Trennungsberatung, Vermögensauseinandersetzung sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Auch Mediation gehört zu den genannten Leistungen. Ratsuchende können hier persönliche und wirtschaftliche Fragen klären lassen, die bei der Neuordnung familiärer Beziehungen auftreten. Im Erbrecht unterstützt die Kanzlei bei Fragen zum Nachlassverzeichnis und zur Berechnung von Pflichtteilsansprüchen. Dabei geht es allgemein um die Erfassung des Nachlasses und die rechtliche Einordnung möglicher Zahlungsansprüche. Der örtliche Bezug ist Leipzig mit der Kanzleianschrift in der Scherlstraße. Für Ratsuchende aus Zentrum, Plagwitz, Südvorstadt, Gohlis oder Connewitz hängt die konkrete Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab; die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Anschrift planen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist typischerweise das Arbeitsgericht Leipzig relevant, während Familien- und Nachlasssachen bei entsprechender Zuständigkeit das Amtsgericht Leipzig betreffen. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient zunächst dazu, das Anliegen und den gewünschten Beratungsbedarf zu schildern. Hilfreich sind Angaben zu Beteiligten, wichtigen Daten und bereits vorliegenden Schreiben. Ob und in welchem Umfang eine Mandatsübernahme erfolgt, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen. Nach ihrer Beschreibung berücksichtigt die Kanzlei neben rechtlichen auch persönliche Gesichtspunkte und strebt an, gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leipzig
- Amtsgericht Leipzig
- Landgericht Leipzig
- Arbeitsgericht Leipzig
- Bundesverwaltungsgericht
Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den aufgeführten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Leipzig von Bedeutung. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Streitigkeiten über Kündigungen, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse geführt. Familienrechtliche Verfahren gehören grundsätzlich vor das Familiengericht beim Amtsgericht, in Leipzig also bei gegebener Zuständigkeit zum Amtsgericht Leipzig. Dazu zählen etwa Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangssachen. Das Amtsgericht übernimmt als Nachlassgericht außerdem Aufgaben wie Erbscheinsverfahren. Streitigkeiten über Pflichtteilszahlungen sind hingegen zivilrechtliche Verfahren; je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit können hierfür das Amtsgericht oder das Landgericht Leipzig in Betracht kommen. Das ebenfalls in Leipzig ansässige Bundesverwaltungsgericht ist für die hier beschriebenen arbeits-, familien- und erbrechtlichen Anliegen regelmäßig nicht die zuständige Anlaufstelle. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf hat ihre Anschrift in der Scherlstraße 2, 04103 Leipzig. Eine konkrete Zuordnung der Kanzlei zu einem der genannten Stadtteile oder eine bestimmte Innenstadtlage ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Zentrum, Plagwitz, Südvorstadt, Gohlis und Connewitz bilden unterschiedliche Ausgangspunkte für eine Anfahrt innerhalb Leipzigs. Für die Planung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist deshalb die genaue Kanzleianschrift maßgeblich. Aktuelle Verbindungen, die Verkehrslage und mögliche Parkgelegenheiten sollten vor einem Termin geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für einen gewünschten Rückruf kann im Kontaktformular die Telefonnummer hinterlassen werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Für einen gewünschten Rückruf kann im Kontaktformular die Telefonnummer hinterlassen werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Auch einschlägiger Schriftverkehr und eine kurze zeitliche Übersicht können den Sachverhalt verständlicher machen. Bei einer Kündigung ist insbesondere von Bedeutung, wann das Schreiben zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten, weshalb eine zeitnahe Klärung sinnvoll ist. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt davon ab, ob es beispielsweise um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Zahlungsansprüche oder einen konkreten Vorwurf geht.
- Worin unterscheiden sich Kündigung und Aufhebungsvertrag?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person voraus. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt etwa Freistellung, Resturlaub, Zeugnis oder eine Abfindung geregelt werden. Eine Abfindung ist allerdings nicht automatisch Bestandteil einer solchen Vereinbarung. Zudem können sozialrechtliche Folgen entstehen, insbesondere beim Arbeitslosengeld. Bei einer Prüfung sind deshalb nicht nur einzelne Vertragsklauseln, sondern auch die persönliche Ausgangslage und die vorgesehenen Folgen der Beendigung relevant.
- Welche Themen können vor einer Trennung oder Scheidung rechtlich geklärt werden?
- Bei einer Trennung können Fragen zu Unterhalt, gemeinsamer Wohnung, Vermögen und bestehenden Verpflichtungen auftreten. Wenn Kinder betroffen sind, stehen häufig die Gestaltung des Umgangs und die Ausübung der elterlichen Sorge im Mittelpunkt. Eine Scheidung regelt nicht automatisch sämtliche wirtschaftlichen und familiären Folgen. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen können dazu dienen, einzelne Punkte einvernehmlich festzuhalten; je nach Inhalt sind besondere Formvorgaben zu beachten. Mediation bietet einen Rahmen für die Suche nach gemeinsamen Lösungen, setzt aber die Bereitschaft der Beteiligten zur Zusammenarbeit voraus.
- Welche Bedeutung hat ein Nachlassverzeichnis für Pflichtteilsansprüche?
- Ein Nachlassverzeichnis dient dazu, die zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nachvollziehbar zu erfassen. Diese Informationen können eine Grundlage für die Berechnung eines Pflichtteilsanspruchs bilden. Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch und vermittelt nicht automatisch eine Beteiligung an einzelnen Nachlassgegenständen. Für seine Höhe sind unter anderem die familiäre Beziehung, die maßgebliche Quote und der Wert des Nachlasses relevant. Auch bestimmte Zuwendungen zu Lebzeiten können eine Rolle spielen. Welche Auskünfte und Bewertungen erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Erbfall.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Anke Knauf
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,9 von 5 · 69 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Scherlstraße 2, 04103 Leipzig
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-knauf.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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