Veröffentlichtes Profil

KUJUS Strafverteidigung

KUJUS Strafverteidigung: Kanzlei für Strafrecht in Leipzig

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht · KUJUS Strafverteidigung

Goldschmidtstraße 13, 04103 Leipzig

Telefon: +49 341 978 56 290

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
KUJUS Strafverteidigung
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

KUJUS Strafverteidigung in Leipzig wird von Rechtsanwalt Tommy Kujus geführt, der den Titel Fachanwalt für Strafrecht trägt. Die Kanzlei bearbeitet ausschließlich Strafverfahren und konzentriert sich auf die Verteidigung von Beschuldigten. Die Begleitung reicht von der ersten Vorladung über die Hauptverhandlung bis zum Revisionsverfahren. Zu den genannten Verfahrenssituationen gehören Durchsuchung, Anklage, Strafbefehl und Untersuchungshaft sowie Berufung und Revision. Auch die Tätigkeit als Pflichtverteidiger gehört zum Angebot. Die Kanzlei vertritt Mandanten in Leipzig und im gesamten Raum Mitteldeutschland, insbesondere in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Zur Arbeitsweise gehören digitale Aktenführung und individuelle Betreuung. Viele Besprechungen können telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden; auch Absprachen per E-Mail sind möglich. Persönliche Treffen werden ebenfalls angeboten. Nach einer Anfrage erfolgt eine erste Einschätzung per E-Mail oder Telefon, anschließend werden die weiteren Schritte abgestimmt. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenfrei. Vor einem daraus entstehenden Beratungsgespräch oder Mandat informiert die Kanzlei über die voraussichtlichen Kosten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kujus-strafverteidigung.de, kujus-strafverteidigung.de

Beratung in Leipzig – Einordnung der Redaktion

KUJUS Strafverteidigung in Leipzig wird von Rechtsanwalt Tommy Kujus geführt, der den Titel Fachanwalt für Strafrecht trägt. Die Kanzlei bearbeitet ausschließlich Strafverfahren und konzentriert sich auf die Verteidigung von Beschuldigten. Der strafrechtliche Schwerpunkt umfasst die Begleitung von der ersten Vorladung über die Hauptverhandlung bis zu möglichen Rechtsmittelverfahren. Für Mandantinnen und Mandanten stehen dabei häufig Fragen zum Tatvorwurf, zum Stand der Ermittlungen und zur eigenen Rolle im Verfahren im Vordergrund. Die anwaltliche Tätigkeit dient dazu, die Verfahrenslage einzuordnen und die Verteidigung auf Grundlage des jeweiligen Sachverhalts abzustimmen. Zu den ausdrücklich genannten Verfahrenssituationen gehören Durchsuchungen, Anklagen, Strafbefehle und Untersuchungshaft. Diese Situationen unterscheiden sich erheblich: Während im Ermittlungsverfahren zunächst ein Verdacht geprüft wird, liegt mit einer Anklage bereits eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft vor, eine gerichtliche Hauptverhandlung anzustreben. Ein Strafbefehl kann dagegen zunächst ohne Hauptverhandlung ergehen. KUJUS Strafverteidigung übernimmt auch Pflichtverteidigungen sowie die Begleitung in Berufungs- und Revisionsverfahren. Allgemein richtet sich die Bedeutung eines Rechtsmittels danach, welche Entscheidung angegriffen wird und ob tatsächliche Feststellungen oder rechtliche Fehler überprüft werden können. Die Kanzlei befindet sich in der Goldschmidtstraße 13, 04103 Leipzig. Ihr Tätigkeitsgebiet umfasst neben Leipzig den gesamten Raum Mitteldeutschland, insbesondere Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Für strafrechtliche Verfahren am Standort sind vor allem das Amtsgericht Leipzig und das Landgericht Leipzig von Bedeutung. Welches Gericht zuständig ist, hängt unter anderem vom Tatvorwurf und vom Verfahrensstadium ab. Für Ratsuchende aus dem Zentrum, Plagwitz, der Südvorstadt, Gohlis oder Connewitz bildet die Kanzleianschrift den örtlichen Anlaufpunkt. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand dieser Adresse planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr strafrechtliches Anliegen und den bisherigen Verfahrensstand schildern. Hilfreich zur ersten Orientierung sind Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben und anstehenden Terminen. Nach einer Anfrage erfolgt nach der Kanzleibeschreibung eine erste Einschätzung per E-Mail oder Telefon; anschließend werden die weiteren Schritte abgestimmt. Viele Besprechungen können telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden, persönliche Treffen werden ebenfalls angeboten. Digitale Aktenführung und Absprachen per E-Mail gehören zur Arbeitsweise. Die Anfrage ist unverbindlich und kostenfrei; über die voraussichtlichen Kosten eines anschließenden Beratungsgesprächs oder Mandats informiert die Kanzlei vorab.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leipzig

  • Amtsgericht Leipzig
  • Landgericht Leipzig
  • Arbeitsgericht Leipzig
  • Bundesverwaltungsgericht

Der räumliche Bezug von KUJUS Strafverteidigung liegt mit der Goldschmidtstraße 13, 04103 Leipzig, im Leipziger Stadtgebiet. Die Anschrift ist der Anlaufpunkt für persönliche Treffen, auch für Ratsuchende aus dem Zentrum, Plagwitz, der Südvorstadt, Gohlis und Connewitz. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist in den vorliegenden Angaben nicht enthalten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Angaben zu konkreten Verbindungen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Da viele Besprechungen telefonisch oder per Videokonferenz möglich sind, setzt nicht jede Abstimmung eine Anreise voraus. Das ist auch für Mandantinnen und Mandanten aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen relevant. Für den ausschließlichen Schwerpunkt Strafrecht sind unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Leipzig und das Landgericht Leipzig maßgeblich. Am Amtsgericht werden Strafsachen je nach Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt; dort werden auch Strafbefehlsverfahren geführt. Das Landgericht verhandelt bestimmte schwerwiegendere Strafsachen in erster Instanz und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Die konkrete Zuständigkeit folgt den gesetzlichen Vorgaben und lässt sich nicht allein aus dem Wohnort ableiten. Revisionen werden abhängig von der angegriffenen Entscheidung durch das zuständige Revisionsgericht geprüft. Das Arbeitsgericht Leipzig und das Bundesverwaltungsgericht gehören dagegen nicht zur Strafgerichtsbarkeit und sind für die beschriebenen Strafverteidigungsmandate typischerweise nicht zuständig.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular ist eine E-Mail-Adresse erforderlich; außerdem sind Felder für Name und Betreff vorhanden. Dateien können optional hochgeladen werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenfrei. Nach Prüfung der Anfrage erhalten Sie eine erste Einschätzung per E-Mail oder Telefon; anschließend werden die weiteren Schritte abgestimmt. Sollte sich aus der Anfrage ein Beratungsgespräch oder ein Mandat ergeben, informiert die Kanzlei zuvor über die voraussichtlichen Kosten.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenfrei. Nach Prüfung der Anfrage erhalten Sie eine erste Einschätzung per E-Mail oder Telefon; anschließend werden die weiteren Schritte abgestimmt. Sollte sich aus der Anfrage ein Beratungsgespräch oder ein Mandat ergeben, informiert die Kanzlei zuvor über die voraussichtlichen Kosten.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular ist eine E-Mail-Adresse erforderlich; außerdem sind Felder für Name und Betreff vorhanden. Dateien können optional hochgeladen werden.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Gefährliche Körperverletzung durch „Bengalos“? (2015)
  • Wenn der Angeklagte nicht zur Hauptverhandlung kommt … (2015)
  • Filmen von Polizisten strafbar? (2019)
  • Ist ACAB strafbar (2025)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Was bedeutet eine Vorladung als beschuldigte Person, und welche Informationen sind für eine Mandatsanfrage hilfreich?
Eine Vorladung als beschuldigte Person zeigt, dass ein strafrechtlicher Verdacht geprüft wird; sie ist keine Feststellung von Schuld. Für die Einordnung kommt es unter anderem darauf an, ob das Schreiben von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht stammt. Bei einer Mandatsanfrage helfen Angaben zum Tatvorwurf, zum Absender, zum Aktenzeichen und zu genannten Terminen. Ob und welche Pflichten mit der Vorladung verbunden sind, hängt von ihrer Art ab und ist Gegenstand einer individuellen rechtlichen Prüfung.
Worin unterscheiden sich Anklage und Strafbefehl?
Mit einer Anklage beantragt die Staatsanwaltschaft grundsätzlich die Durchführung einer gerichtlichen Hauptverhandlung. Das Gericht prüft zunächst, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Ein Strafbefehl wird dagegen in einem schriftlichen Verfahren erlassen, zunächst ohne Hauptverhandlung. Er kann rechtskräftig werden, wenn kein zulässiger Einspruch erfolgt. Beide Dokumente kennzeichnen unterschiedliche Verfahrenslagen und können Fristen oder gerichtliche Termine betreffen. Für eine erste anwaltliche Einordnung sind deshalb das vollständige Schreiben, das Zustellungsdatum und Angaben zum bisherigen Verlauf des Strafverfahrens besonders relevant.
Welche Rolle spielt die Strafverteidigung bei Durchsuchung oder Untersuchungshaft?
Durchsuchung und Untersuchungshaft sind unterschiedliche strafprozessuale Maßnahmen. Eine Durchsuchung dient häufig dem Auffinden von Beweismitteln; Untersuchungshaft setzt besondere gesetzliche Voraussetzungen voraus und ist keine vorweggenommene Strafe. Die Strafverteidigung kann die rechtlichen Grundlagen und den Ablauf solcher Maßnahmen prüfen sowie mögliche gerichtliche Überprüfungen einordnen. Für eine Mandatsanfrage sind vorhandene Beschlüsse, Aktenzeichen und Angaben zur zuständigen Behörde hilfreich. Bei Untersuchungshaft ist außerdem wesentlich, dass die aktuelle Haftsituation und bereits bestimmte gerichtliche Termine erkennbar werden.
Wann kommt eine Pflichtverteidigung in Betracht?
Eine Pflichtverteidigung kommt in gesetzlich geregelten Fällen notwendiger Verteidigung in Betracht. Maßgeblich können beispielsweise die Schwere des Vorwurfs, die Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage oder eine Haftsituation sein. Sie hängt nicht allein davon ab, ob eine beschuldigte Person eine anwaltliche Vertretung selbst bezahlen kann. Die Bestellung erfolgt durch das zuständige Gericht nach den gesetzlichen Regeln. Pflichtverteidigung bedeutet zudem nicht automatisch, dass dauerhaft keine Kosten entstehen. Ob ihre Voraussetzungen vorliegen, lässt sich nur anhand der konkreten Verfahrensumstände beurteilen.
Was ist der Unterschied zwischen Berufung und Revision im Strafverfahren?
Berufung und Revision haben unterschiedliche Prüfungsgegenstände. Eine Berufung gegen ein strafrechtliches Urteil des Amtsgerichts kann eine erneute Prüfung der Tatsachen und der rechtlichen Bewertung ermöglichen. Die Revision richtet sich dagegen auf Rechtsfehler; eine vollständige neue Beweisaufnahme findet dabei grundsätzlich nicht statt. Welches Rechtsmittel eröffnet ist, hängt von der angegriffenen Entscheidung ab. Für beide gelten gesetzliche Fristen und Formvorgaben. Zur anwaltlichen Einordnung sind insbesondere das Urteil, der Verkündungs- beziehungsweise Zustellungszeitpunkt und Angaben zu bereits abgegebenen Erklärungen wichtig.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu KUJUS Strafverteidigung

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kujus-strafverteidigung.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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