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- STEFAN LORENZ Strafverteidiger
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Stefan Lorenz führt in Leipzig eine spezialisierte Kanzlei, die nahezu ausschließlich auf dem Gebiet des gesamten Strafrechts tätig ist. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und übernimmt Mandate in Leipzig, Sachsen und bundesweit. Zu den genannten Tätigkeitsgebieten gehören allgemeines Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Arztstrafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht und Verkehrsstrafrecht. Er bearbeitet auch Revisionen im Strafrecht und betreut strafrechtliche Mandate bei Bedarf bis zum Bundesverfassungsgericht oder zum Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen. Ein besonderes Anliegen ist ihm die Verteidigung von Personen im Maßregelvollzug oder in der Sicherungsverwahrung. Abhängig vom Einzelfall vertritt er bei Tötungsdelikten und schwerwiegenden Sexualdelikten auch Opfer beziehungsweise deren Angehörige als Verletztenbeistand oder Nebenklagevertreter. Als Maßstäbe seiner Arbeit nennt Lorenz die Wahrung der Unschuldsvermutung, persönlichen Einsatz, Durchhaltevermögen, wissenschaftliche Exaktheit und Aufmerksamkeit für rechtliche oder sachliche Details. Die Webseite nennt 25 Jahre Berufserfahrung in der Strafverteidigung. Besprechungstermine in der Kanzlei werden individuell nach vorheriger telefonischer Anmeldung oder Anmeldung per E-Mail vereinbart.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-lorenz.net, anwalt-lorenz.net
Beratung in Leipzig – Einordnung der Redaktion
S. Lorenz ist Fachanwalt für Strafrecht und führt unter der Bezeichnung STEFAN LORENZ Strafverteidiger eine Kanzlei in der Hohe Straße 39 in Leipzig. Die Tätigkeit ist nahezu ausschließlich auf das gesamte Strafrecht ausgerichtet. Das Profil nennt daneben Verkehrsrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Lorenz übernimmt Mandate in Leipzig, in Sachsen und bundesweit; die Kanzleiwebseite nennt 25 Jahre Berufserfahrung in der Strafverteidigung. Für Ratsuchende bedeutet diese Ausrichtung, dass strafrechtliche Vorwürfe und die damit verbundenen Verfahrensfragen im Mittelpunkt stehen, vom Ermittlungsverfahren über eine mögliche Hauptverhandlung bis zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen. Zu den genannten Tätigkeitsgebieten zählen allgemeines Strafrecht, Kapitalstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Arztstrafrecht, Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht. Typische Anlässe für eine Anfrage sind etwa eine Vorladung, eine Anklageschrift oder Fragen zu einer bevorstehenden Gerichtsverhandlung. Im Jugendstrafrecht spielen neben dem Tatvorwurf insbesondere Alter und Entwicklung eine Rolle. Einen ausdrücklich benannten Bereich bildet die Verteidigung von Menschen im Maßregelvollzug oder in der Sicherungsverwahrung. Bei Tötungsdelikten und schwerwiegenden Sexualdelikten vertritt Lorenz abhängig vom Einzelfall auch Verletzte oder Angehörige als Verletztenbeistand beziehungsweise Nebenklagevertreter. Im Wirtschaftsstrafrecht können beispielsweise Vorwürfe wegen Betrugs, Untreue oder Insolvenzstraftaten Anlass einer Mandatsanfrage sein. Häufig geht es dabei um betriebliche Abläufe, Verantwortlichkeiten und umfangreiche Unterlagen. Beim ebenfalls aufgeführten Verkehrsrecht liegt nach der Kanzleibeschreibung ein Bezug zum Verkehrsstrafrecht vor. Dazu gehören etwa Vorwürfe wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder strafbarer Verkehrsgefährdung. Ob auch ein rein zivilrechtliches Anliegen nach einem Verkehrsunfall übernommen wird, sollte vorab geklärt werden. Lorenz bearbeitet zudem strafrechtliche Revisionen und betreut entsprechende Mandate bei Bedarf bis zum Bundesverfassungsgericht oder zum Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen. Die Kanzleiadresse liegt südlich des Leipziger Zentrums. Für Ratsuchende aus der Südvorstadt, Plagwitz, Gohlis oder Connewitz ist die konkrete Anfahrt anhand der Adresse zu planen. Örtliche Bezugspunkte der strafrechtlichen Tätigkeit sind insbesondere das Amtsgericht Leipzig und das Landgericht Leipzig. Eine Kontaktaufnahme kann über die im Profil auf Anwalt-Seiten.de zugänglichen Kontaktangaben vorbereitet werden. Für die erste Anfrage sind eine kurze Schilderung des Anliegens, der Verfahrensstand und Hinweise auf bestehende Termine oder Fristen hilfreich. Besprechungen in der Kanzlei werden nach vorheriger telefonischer Anmeldung oder Anmeldung per E-Mail individuell vereinbart; die Übernahme des Mandats ist dabei gesondert zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leipzig
- Amtsgericht Leipzig
- Landgericht Leipzig
- Arbeitsgericht Leipzig
- Bundesverwaltungsgericht
Für den strafrechtlichen Schwerpunkt von S. Lorenz sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Leipzig und das Landgericht Leipzig von Bedeutung. Am Amtsgericht werden zahlreiche Strafsachen erstinstanzlich vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt; auch Jugendstrafsachen gehören zu seinem Aufgabenbereich. Das Landgericht befasst sich unter anderem mit schwerwiegenden Strafvorwürfen und mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Verfahren wegen bestimmter Tötungsdelikte werden dort vor einer als Schwurgericht zuständigen Strafkammer geführt. Wirtschaftsstrafverfahren können je nach Vorwurf und gesetzlicher Zuständigkeit ebenfalls vor dem Amtsgericht oder einer Strafkammer des Landgerichts stattfinden. Welche örtliche Zuständigkeit besteht, richtet sich nicht allein nach dem Kanzleisitz. Bei Verkehrsstraftaten kommen ebenfalls die Strafgerichte in Betracht; Einsprüche gegen Bußgeldbescheide in Verkehrsordnungswidrigkeitensachen werden typischerweise am Amtsgericht behandelt. Das Arbeitsgericht Leipzig entscheidet dagegen arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist kein Strafgericht. Auch das in Leipzig ansässige Bundesverwaltungsgericht gehört nicht zum strafrechtlichen Instanzenzug. Sein Standort begründet deshalb keine Zuständigkeit für eine Strafverteidigung oder strafrechtliche Revision. Die Kanzlei in der Hohe Straße 39 befindet sich südlich des Zentrums und damit in einem innenstadtnahen Bereich Leipzigs. Für Anfragen aus Zentrum, Südvorstadt, Plagwitz, Gohlis und Connewitz bietet die Adresse einen konkreten Orientierungspunkt. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen und Verkehrsbedingungen geplant werden. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor; entsprechende Fragen lassen sich bei der Terminvereinbarung klären.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Halten Sie dabei – wenn schon vorhanden – das Aktenzeichen der Polizei, Staatsanwaltschaft oder des Gerichts sowie Ihre persönlichen Kontaktdaten (Telefon, E-Mail und Anschrift) bereit. Lesen Sie vor der Kontaktaufnahme per E-Mail die Hinweise unter Punkt 12. der Datenschutzerklärung! In dringenden Fristangelegenheiten kontaktieren Sie mich bitte ausschließlich telefonisch.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Vergabe von Besprechungsterminen erfolgt individuell nur nach telefonischer oder per E-Mail durchgeführter Voranmeldung. Eine persönliche Besprechung in der Kanzlei ist nur nach vorheriger Abstimmung eines individuellen Besprechungstermins möglich.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Vergabe von Besprechungsterminen erfolgt individuell nur nach telefonischer oder per E-Mail durchgeführter Voranmeldung. Eine persönliche Besprechung in der Kanzlei ist nur nach vorheriger Abstimmung eines individuellen Besprechungstermins möglich.
Für den Erstkontakt: Halten Sie dabei – wenn schon vorhanden – das Aktenzeichen der Polizei, Staatsanwaltschaft oder des Gerichts sowie Ihre persönlichen Kontaktdaten (Telefon, E-Mail und Anschrift) bereit. Lesen Sie vor der Kontaktaufnahme per E-Mail die Hinweise unter Punkt 12. der Datenschutzerklärung! In dringenden Fristangelegenheiten kontaktieren Sie mich bitte ausschließlich telefonisch.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Leipziger Strafverteidiger e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins
- Leipziger Anwaltverein
- Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem die Art des Vorwurfs und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Liegen bereits Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht vor, können deren Datum, das Aktenzeichen und darin genannte Termine angegeben werden. Eine kurze, sachliche Zusammenfassung erleichtert die Zuordnung des Anliegens. Ob und auf welchem Weg Unterlagen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen. Die Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde oder eine Vertretung bereits erfolgt.
- Worin unterscheiden sich Verkehrsstrafrecht, Bußgeldverfahren und die Regulierung eines Unfalls?
- Das Verkehrsstrafrecht betrifft strafrechtliche Vorwürfe im Straßenverkehr, beispielsweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Ein Bußgeldverfahren betrifft dagegen Ordnungswidrigkeiten wie bestimmte Geschwindigkeitsverstöße. Die Regulierung eines Unfalls ist häufig eine zivilrechtliche Angelegenheit, bei der es um Schadensersatz und die Beteiligung von Versicherungen geht. Ein Ereignis kann mehrere dieser Bereiche gleichzeitig berühren. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, das erhaltene Schreiben und das eigene Anliegen zu benennen. Aus der Angabe Verkehrsrecht allein lässt sich nicht ableiten, dass jede dieser Fallgruppen von einer Kanzlei bearbeitet wird.
- Was macht eine Anfrage im Wirtschaftsstrafrecht besonders?
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe stehen häufig im Zusammenhang mit geschäftlichen Entscheidungen, Zahlungsströmen oder organisatorischen Zuständigkeiten. Betroffen sein können beispielsweise Geschäftsleitungsmitglieder, Beschäftigte oder andere Beteiligte. Für die erste Einordnung ist wichtig, welche Person in welcher Rolle betroffen ist und ob bereits ein Ermittlungsverfahren bekannt ist. Unterlagen können umfangreich sein und zugleich sensible Unternehmensdaten enthalten. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie ihre Übermittlung erfolgen soll, wird zweckmäßigerweise zunächst abgestimmt. Auch mögliche Interessenkonflikte zwischen mehreren Beteiligten müssen vor einer Mandatsübernahme geprüft werden.
- Was wird bei einer Revision im Strafrecht geprüft?
- Eine strafrechtliche Revision dient grundsätzlich der Überprüfung eines Urteils auf Rechtsfehler. Anders als bei einer Berufung findet dabei regelmäßig keine neue Beweisaufnahme zum gesamten Tatgeschehen statt. Gegenstand können etwa Fehler bei der Anwendung des materiellen Strafrechts oder rechtlich erhebliche Verfahrensfehler sein. Ob eine Revision statthaft ist, hängt von der angegriffenen Entscheidung ab. Für Einlegung und Begründung gelten formelle Anforderungen und Fristen. Bei einer Anfrage sind daher insbesondere das Urteil, der Verkündungszeitpunkt, Zustellungsdaten und Informationen über bereits eingelegte Rechtsmittel von Bedeutung.
- Welche Rolle haben Verletztenbeistand und Nebenklage in einem Strafverfahren?
- Ein Verletztenbeistand unterstützt eine durch eine Straftat verletzte Person bei der Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte. Die Nebenklage eröffnet bei bestimmten Straftaten eine eigene Beteiligung am Strafverfahren mit gesetzlich geregelten Rechten, etwa zur Teilnahme an der Hauptverhandlung und zur Stellung bestimmter Anträge. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch nahe Angehörige getöteter Personen nebenklageberechtigt sein. Nicht jede Straftat ermöglicht diese Beteiligung. Bei einer Anfrage sind deshalb die Art des Tatvorwurfs, die Beziehung zur betroffenen Person und der bisherige Verfahrensstand relevant. Zivilrechtliche Entschädigungsfragen sind davon zu unterscheiden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu S. LORENZ
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 41 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Handlungspflichten nach deutschem Recht
Verkehrsrecht
Ein Verkehrsunfall begründet nicht nur Pflichten zur Hilfeleistung und zur Sicherung der Unfallstelle. Unfallbeteiligte müssen grundsätzlich auch ermöglichen, dass ihre Person, ihr Fahrzeug und die Art ihrer Beteiligung festgestellt werden können.
- Digitale Beweise vor Gericht: Beweiswert, Verwertbarkeit und rechtssichere Sicherung
Strafrecht
E-Mails, Messenger-Nachrichten, Videoaufnahmen und technische Protokolldaten können in gerichtlichen Auseinandersetzungen erhebliche Bedeutung erlangen. Sie dokumentieren möglicherweise Vertragsverhandlungen, stützen Zahlungsforderungen oder geben Hinweise auf Pflichtverletzungen und Straftaten.
- Alkoholsteuer und rechtliche Konsequenzen: Steuerpflicht, Haftung und Strafbarkeit im deutschen Recht
Strafrecht
Alkoholische Getränke unterliegen in Deutschland keinem einheitlichen Steuerregime. Wer nach den rechtlichen Konsequenzen der „Alkoholsteuer“ fragt, muss zwischen verschiedenen Verbrauchsteuern, der Umsatzsteuer und möglichen Einfuhrabgaben unterscheiden.
- Wo ist das Halten verboten? Rechtliche Grundlagen, typische Fälle und Folgen nach deutschem Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Wo das Halten verboten ist, bestimmt sich im deutschen Straßenverkehr nicht allein nach aufgestellten Verkehrszeichen. Zahlreiche Haltverbote ergeben sich unmittelbar aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Sie gelten auch dort, wo kein entsprechendes Schild steht.
- Ist ein EU-Führerschein in Deutschland gültig? Anerkennung, Grenzen und rechtliche Risiken
Verkehrsrecht
Ein in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellter Führerschein berechtigt grundsätzlich auch zum Fahren in Deutschland.
- Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts benutzt werden? Rechtsgrundlagen, Fallgruppen und Folgen
Verkehrsrecht
Die Hupe ist im Straßenverkehr ein Warnmittel, kein allgemeines Kommunikationsinstrument. Innerhalb geschlossener Ortschaften darf sie im gewöhnlichen Straßenverkehr grundsätzlich nur benutzt werden, wenn jemand sich oder andere gefährdet sieht.
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwalt-lorenz.net
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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