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- Rechtsanwaltskanzlei Karsten Hausmann
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Leipzig vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Karsten Hausmann ist in Leipzig tätig und führt seit 2001 die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht. Seine seit 1996 bestehende Einzelkanzlei ist zivilrechtlich ausgerichtet. Den Hauptschwerpunkt bildet das Familienrecht mit Unterhalt, Scheidungsverfahren und damit verbundenen Fragen zu Sorgerecht, Umgang, Zugewinn, Versorgungsausgleich und Vermögensauseinandersetzung. Auch Adoption sowie Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge gehören zu den genannten Beratungsthemen. Weitere Tätigkeitsbereiche sind Erbrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, OWI-Recht, Strafrecht und Arzthaftungsrecht. Im Arbeitsrecht behandelt die Kanzlei Fragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu Arbeitsverträgen und zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Im Verkehrsrecht geht es um Schadenersatzansprüche von Kfz-Insassen, Radfahrern und Fußgängern nach Verkehrsunfällen. Im Arzthaftungsrecht werden Ansprüche von Patienten und Ärzten verfolgt. Die Kanzlei strebt an, langwierige und kostenintensive Prozesse zu vermeiden, und übernimmt bei erforderlichen Rechtsstreitigkeiten die gerichtliche Vertretung. Rechtsauskünfte erteilt ausschließlich Karsten Hausmann. Die Mitarbeiterinnen übernehmen die Vor- und Nachbereitung der Mandate und beantworten Fragen zur Mandatsbearbeitung. Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiter gehören zur beschriebenen Arbeitsweise.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-hausmann.de, ra-hausmann.de
Beratung in Leipzig – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt K. Hausmann ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Karsten Hausmann in der Lützner Straße 195 in 04209 Leipzig tätig. Die seit 1996 bestehende Einzelkanzlei ist zivilrechtlich ausgerichtet. Seit 2001 führt Karsten Hausmann die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht. Bei der Einordnung der Schwerpunkte unterscheiden sich die vorliegenden Angaben: Während das Profil Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt ausweist, nennt die Kanzleibeschreibung das Familienrecht als zentralen Tätigkeitsbereich. Für Ratsuchende sind damit insbesondere arbeitsrechtliche Anliegen sowie Fragen rund um Trennung, Scheidung und familiäre Vermögensverhältnisse relevant. Im Familienrecht gehören Unterhalt, Scheidungsverfahren, Sorgerecht und Umgang zu den genannten Themen. Hinzu kommen Zugewinn, Versorgungsausgleich und Vermögensauseinandersetzungen. Dahinter stehen beispielsweise Fragen zur finanziellen Neuordnung nach einer Trennung, zur Betreuung gemeinsamer Kinder oder zur Behandlung während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte. Auch Adoption sowie Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge sind Bestandteil der beschriebenen Tätigkeit. Solche Anliegen können persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte miteinander verbinden. Welche Unterlagen und Verfahrensschritte im Einzelfall eine Rolle spielen, hängt unter anderem von den Familienverhältnissen und bereits bestehenden Vereinbarungen ab. Im Arbeitsrecht befasst sich die Kanzlei mit Anliegen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu Arbeitsverträgen und zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Typische Themen sind vertragliche Regelungen, Kündigungen oder Aufhebungsvereinbarungen. Daneben nennt die Kanzleibeschreibung Erbrecht, Verkehrsrecht, OWI-Recht, Strafrecht und Arzthaftungsrecht. Bei Verkehrsunfällen geht es um Schadenersatzansprüche von Kfz-Insassen, Radfahrern und Fußgängern; im Arzthaftungsrecht um Ansprüche von Patienten und Ärzten. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehört das Bestreben, langwierige und kostenintensive Prozesse zu vermeiden. Wenn ein Rechtsstreit erforderlich wird, übernimmt die Kanzlei auch die gerichtliche Vertretung. Der örtliche Bezug liegt in Leipzig, mit der Kanzleianschrift an der Lützner Straße. Eine Zuordnung zu einem der genannten Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Für familienrechtliche Verfahren kommt insbesondere das Amtsgericht Leipzig, für arbeitsrechtliche Streitigkeiten das Arbeitsgericht Leipzig in Betracht, jeweils abhängig von der Zuständigkeit. Zur Vorbereitung einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen knapp zusammenfassen und vorhandene Fristen benennen. Über die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten lässt sich anschließend klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden. Rechtsauskünfte erteilt ausschließlich Karsten Hausmann; die Mitarbeiterinnen unterstützen die Mandatsbearbeitung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leipzig
- Amtsgericht Leipzig
- Landgericht Leipzig
- Arbeitsgericht Leipzig
- Bundesverwaltungsgericht
Für die familienrechtlichen Themen des Leipziger Profils ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Leipzig von Bedeutung. Dort werden als Familiengericht unter anderem Scheidungen sowie Verfahren zu Unterhalt, Sorge und Umgang geführt, sofern die jeweilige Zuständigkeit vorliegt. Auch Adoptionssachen gehören zum Aufgabenbereich der Familiengerichte. Für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist typischerweise das Arbeitsgericht Leipzig die erste gerichtliche Instanz, etwa bei Kündigungsschutzverfahren, Vergütungsforderungen oder Streit über arbeitsvertragliche Pflichten. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten und folgt nicht allein aus dem Kanzleisitz. Bei weiteren zivilrechtlichen Anliegen, etwa Schadenersatz nach Verkehrsunfällen oder Arzthaftung, kommen je nach Gegenstand, Streitwert und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln das Amtsgericht Leipzig oder das Landgericht Leipzig in Betracht. Das ebenfalls in Leipzig ansässige Bundesverwaltungsgericht ist dagegen für die hier hervorgehobenen familien- und arbeitsrechtlichen Anliegen regelmäßig keine Anlaufstelle. Es gehört zur Verwaltungsgerichtsbarkeit und entscheidet insbesondere über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit. Die Kanzlei befindet sich in der Lützner Straße 195, 04209 Leipzig. Die Ortsangaben nennen Zentrum, Plagwitz, Südvorstadt, Gohlis und Connewitz, belegen jedoch keine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile. Auch eine Innenstadtlage lässt sich daraus nicht ableiten. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Anschrift den Ausgangspunkt der Routenplanung. Konkrete Verbindungen, Zugangsbedingungen und Parkmöglichkeiten sollten vor einem vereinbarten Besuch geprüft werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für das Kontaktformular sind Ihr Name und eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich; weitere Angaben wie Ihre Telefonnummer sind freiwillig. Im Online-Scheidungs-Formular können Sie Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit sowie Angaben zu Heirat, Kindern, Trennung, Trennungszeitpunkt, Finanzen und Unterhalt mitteilen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Für das Kontaktformular sind Ihr Name und eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich; weitere Angaben wie Ihre Telefonnummer sind freiwillig. Im Online-Scheidungs-Formular können Sie Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit sowie Angaben zu Heirat, Kindern, Trennung, Trennungszeitpunkt, Finanzen und Unterhalt mitteilen.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft für Familien- und Erbrecht
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einem Arbeitsvertrag oder einer Kündigung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und die zum Anliegen gehörende Korrespondenz hilfreich. Bei einer Beendigung können außerdem das Kündigungsschreiben, ein angebotener Aufhebungsvertrag und Angaben zum Zeitpunkt des Zugangs wichtig sein. Je nach Streitfrage kommen Abrechnungen oder Unterlagen zur Arbeitszeit hinzu. Da arbeitsrechtliche Anliegen mit kurzen Fristen verbunden sein können, sollte eine Anfrage erkennbare Termine und das Zugangsdatum relevanter Schreiben enthalten. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, wird im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt.
- Werden Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensfragen automatisch mit einer Scheidung geregelt?
- Eine Scheidung und die mit einer Trennung verbundenen Fragen sind rechtlich nicht vollständig dasselbe. Der Versorgungsausgleich wird im Scheidungsverfahren grundsätzlich mitbehandelt, wobei Ausnahmen möglich sind. Unterhalt, Zugewinn, Sorge und Umgang können dagegen eigene Anträge, Vereinbarungen oder gesonderte Verfahren erfordern. Nicht jede Familie muss sämtliche Themen gerichtlich klären. Für die Vorbereitung einer Anfrage ist deshalb eine Übersicht hilfreich: Welche Punkte sind bereits einvernehmlich geregelt, wo bestehen unterschiedliche Vorstellungen und gibt es schon gerichtliche Verfahren oder schriftliche Vereinbarungen?
- Worin unterscheiden sich Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich?
- Der Zugewinnausgleich betrifft grundsätzlich den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des entsprechenden Güterstands vorliegen. Der Versorgungsausgleich bezieht sich hingegen auf in der Ehezeit erworbene Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung, etwa Rentenanrechte. Beide Themen können im Zusammenhang mit einer Scheidung relevant werden, folgen aber unterschiedlichen Regeln. Für eine erste Bestandsaufnahme können Angaben zu Vermögen, Verbindlichkeiten, Versorgungsträgern und bestehenden ehevertraglichen Vereinbarungen hilfreich sein. Welche Werte und Zeiträume maßgeblich sind, bedarf einer individuellen rechtlichen Prüfung.
- Wofür können Ehe- oder Lebenspartnerschaftsverträge sinnvoll sein und welche Rolle spielt dabei eine notarielle Beurkundung?
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsverträge können dazu dienen, rechtliche und wirtschaftliche Beziehungen vorausschauend zu ordnen. Mögliche Themen sind Vermögensverhältnisse, Unterhalt und Versorgungsanrechte. Die Gestaltung ist jedoch nicht unbegrenzt frei; gesetzliche Vorgaben und die Interessen beider Beteiligten setzen Grenzen. Für Eheverträge ist eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Auch bei Vereinbarungen im Zusammenhang mit Lebenspartnerschaften oder einer Trennung können Formvorschriften gelten. Eine anwaltliche Beratung und eine notarielle Beurkundung haben unterschiedliche Funktionen. Für eine Anfrage helfen Angaben zu bestehenden Verträgen und den gewünschten Regelungsbereichen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu K. Hausmann
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4,9 von 5 · 187 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Lützner Straße 195, 04209 Leipzig
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- 09:00-12:00 und 13:00-17:00
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- 09:00-12:00 und 13:00-17:00
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- 09:00-12:00 und 13:00-17:00
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-hausmann.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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