Veröffentlichtes Profil

Bernd Stege Versorgungsausgleich

Bernd Stege in Bremen: Versorgungsausgleich für Beamte und Soldaten

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · stege | köster | pietzka rechtsanwälte & rentenberaterin (angestellt)

Knochenhauerstraße 41/42, 28195 Bremen

Telefon: +49 421 32 19 88

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
stege | köster | pietzka rechtsanwälte & rentenberaterin (angestellt)
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Bernd Stege aus Bremen ist seit Jahrzehnten bundesweit im Beamten- und Soldatenrecht, im Disziplinar- und Strafrecht sowie im Familienrecht tätig. Ein Schwerpunkt ist der Versorgungsausgleich von Beamten und Soldaten. Daneben ist er Lehrbeauftragter im Öffentlichen Dienstrecht an der HfÖV Bremen. Zur Kanzlei stege | köster | pietzka gehören außerdem Rechtsanwältin Kathrin Köster und die angestellte Rentenberaterin Linda Pietzka. Zum Mandantenkreis zählen Beamte, Soldaten und sonstige vom Versorgungsausgleich Betroffene. Die Kanzlei stellt für Mandanten Abänderungsanträge zum Versorgungsausgleich bei den zuständigen Gerichten und vertritt sie im Scheidungsverfahren. Auf ihrer Webseite behandelt sie unter anderem den Versorgungsausgleich nach dem Tod des geschiedenen Ehepartners, Auswirkungen der Mütterrenten und die Abänderung älterer Fälle. Die Kanzlei berichtet über Informationsveranstaltungen für Gewerkschaften und Soldatenverbände und steht für weitere Veranstaltungen vor Ort zur Verfügung. Auch außerhalb ihrer Schwerpunkte bietet sie Hilfe an und vermittelt gegebenenfalls Kollegen für weitergehende Rechtsgebiete.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwaltskanzlei-freie-hansestadt-bremen.de, anwaltskanzlei-freie-hansestadt-bremen.de

Beratung in Bremen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Bernd Stege ist in Bremen bei stege | köster | pietzka rechtsanwälte & rentenberaterin tätig. Sein Profil nennt Strafrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Nach der Kanzleibeschreibung arbeitet er seit Jahrzehnten bundesweit außerdem im Beamten- und Soldatenrecht sowie im Disziplinarrecht. Diese Verbindung ist insbesondere für Angehörige des öffentlichen Dienstes relevant: Ein strafrechtlicher Vorwurf kann neben dem Strafverfahren auch dienstrechtliche Fragen aufwerfen. Strafrechtliche Anliegen reichen allgemein von der Einordnung eines Ermittlungsverfahrens bis zur Verteidigung vor Gericht. Welche Fragen zusammen zu betrachten sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Im Familienrecht liegt ein besonderer Schwerpunkt von Bernd Stege auf dem Versorgungsausgleich von Beamten und Soldaten. Dabei geht es grundsätzlich um die Verteilung der während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte im Zusammenhang mit einer Scheidung. Unterschiedliche Versorgungssysteme können die Prüfung prägen, etwa wenn beamtenrechtliche Versorgung und gesetzliche Rentenversicherung zusammentreffen. Zum beschriebenen Mandantenkreis zählen Beamte, Soldaten und andere vom Versorgungsausgleich Betroffene. Die Kanzlei vertritt in Scheidungsverfahren und stellt Abänderungsanträge zum Versorgungsausgleich bei den zuständigen Gerichten. Für Ratsuchende stehen dabei häufig bestehende Entscheidungen, aktuelle Versorgungsauskünfte und Veränderungen seit der Scheidung im Mittelpunkt. Auf ihrer Webseite greift die Kanzlei unter anderem den Versorgungsausgleich nach dem Tod des geschiedenen Ehepartners, Auswirkungen der Mütterrenten und die Abänderung älterer Fälle auf. Diese Themen erfordern eine Unterscheidung zwischen der ursprünglichen Entscheidung und späteren Entwicklungen; eine Änderung tritt nicht allein deshalb ein, weil eine Entscheidung lange zurückliegt. Bernd Stege ist zudem Lehrbeauftragter im Öffentlichen Dienstrecht an der HfÖV Bremen. Zur Kanzlei gehören außerdem Rechtsanwältin Kathrin Köster und die angestellte Rentenberaterin Linda Pietzka. Die Kanzlei berichtet auch über Informationsveranstaltungen für Gewerkschaften und Soldatenverbände. Die Kanzlei befindet sich in der Knochenhauerstraße 41/42, 28195 Bremen, im Innenstadtbereich von Mitte. Damit liegt sie zentral im Stadtgebiet; für die Anreise aus Schwachhausen, Neustadt, Findorff oder Vegesack kommen je nach Ausgangspunkt öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw infrage. Am Standort sind insbesondere das Amtsgericht Bremen, das Landgericht Bremen und das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen für die genannten Schwerpunkte von Bedeutung. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann zunächst das betroffene Rechtsgebiet, den Verfahrensstand und mögliche Fristen benennen. Bei einer Anfrage zum Versorgungsausgleich ist zusätzlich hilfreich, ob es um eine anstehende Scheidung oder eine frühere Entscheidung geht. Ob und in welchem Umfang eine Vertretung übernommen werden kann, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bremen

  • Amtsgericht Bremen
  • Landgericht Bremen
  • Arbeitsgericht Bremen
  • Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Der Kanzleisitz von Bernd Stege in der Knochenhauerstraße 41/42 liegt im Bremer Stadtteil Mitte und damit im Innenstadtbereich. Für Ratsuchende aus Mitte ebenso wie aus Schwachhausen, Neustadt, Findorff oder Vegesack bildet diese Lage einen zentralen Anlaufpunkt. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Möglichkeiten zum Abstellen eines Fahrzeugs bestehen, sollte anhand aktueller Verkehrsinformationen geprüft werden. Aus der Innenstadtlage allein lassen sich weder bestimmte Fahrzeiten noch unmittelbar verfügbare Parkplätze ableiten. Für den strafrechtlichen Hauptschwerpunkt kommen am Standort vor allem das Amtsgericht Bremen und das Landgericht Bremen in Betracht. Amtsgerichte verhandeln einen großen Teil der erstinstanzlichen Strafsachen; Landgerichte sind unter anderem für gewichtigere Strafverfahren und Berufungen gegen strafrechtliche Urteile der Amtsgerichte zuständig. Welches Gericht entscheidet, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und dem konkreten Verfahren. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen nimmt im Strafrecht insbesondere Aufgaben bei bestimmten Rechtsmitteln wahr. Im Familienrecht werden Scheidungen und Verfahren zum Versorgungsausgleich grundsätzlich vor dem Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Dazu können auch Verfahren zur Abänderung früherer Versorgungsausgleichsentscheidungen gehören. Das Amtsgericht Bremen ist hierfür ein örtlicher Bezugspunkt, ohne dass der Kanzleisitz die Zuständigkeit für jeden Einzelfall bestimmt. Über Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen entscheidet regelmäßig das Oberlandesgericht. Das ebenfalls am Standort vorhandene Arbeitsgericht Bremen ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig, nicht für Scheidungen, Versorgungsausgleich oder Strafverfahren.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Geschiedener Ehepartner tot und trotzdem lebenslanger Versorgungsausgleich? – Nein, nicht immer!
  • Ehescheidung: Aus den Augen, aus dem Sinn?
  • Auswirkung der Mütterrenten auf den Versorgungsausgleich
  • Versorgungsausgleich bei Ehescheidungen –Neues Recht, auch für „alte“ Fälle
  • Versorgungsausgleich und Abänderung
  • Versorgungsausgleich – Eine schwierige „Baustelle“

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafverfahrens hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind vor allem der erhobene Vorwurf, die ermittelnde Behörde und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Vorhandene Schreiben, etwa eine Vorladung, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl, enthalten häufig Aktenzeichen und zeitliche Vorgaben. Auch bereits feststehende Termine sollten bei der Anfrage genannt werden. Eine ausführliche Schilderung des Sachverhalts ist für die bloße Kontaktaufnahme nicht immer erforderlich. Zunächst kann geklärt werden, ob eine Vertretung möglich ist und auf welchem Weg Unterlagen übermittelt werden sollen. Die rechtliche Bewertung setzt regelmäßig nähere Kenntnis des Verfahrens voraus.
Warum können bei Beamten und Soldaten neben strafrechtlichen auch disziplinarrechtliche Fragen entstehen?
Strafrecht und Disziplinarrecht verfolgen unterschiedliche Zwecke. Während das Strafverfahren einen möglichen Verstoß gegen Strafgesetze betrifft, geht es im Disziplinarrecht um mögliche Verletzungen dienstlicher Pflichten. Derselbe Sachverhalt kann daher in beiden Bereichen Bedeutung haben. Ob dienstrechtliche Folgen in Betracht kommen, hängt unter anderem vom Status der betroffenen Person, vom Verhalten und vom Bezug zum Dienst ab. Ein bestimmter Ausgang des Strafverfahrens beantwortet nicht automatisch sämtliche dienstrechtlichen Fragen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich anzugeben, ob neben dem Strafverfahren bereits ein dienstliches oder disziplinarrechtliches Verfahren bekannt ist.
Was umfasst der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung von Beamten oder Soldaten?
Der Versorgungsausgleich betrifft grundsätzlich die während der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung. Bei Beamten und Soldaten können besondere Versorgungssysteme einbezogen sein, die sich von der gesetzlichen Rentenversicherung unterscheiden. Daneben können weitere Anrechte bestehen, beispielsweise aus betrieblicher oder privater Altersvorsorge. Das Familiengericht holt im Verfahren regelmäßig Auskünfte der beteiligten Versorgungsträger ein. Welche Anrechte berücksichtigt werden und wie der Ausgleich erfolgt, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln und den jeweiligen Versorgungssystemen. Für eine erste Anfrage helfen Angaben zum Status beider Ehepartner und dazu, ob bereits ein Scheidungsverfahren läuft.
Kann eine ältere Entscheidung zum Versorgungsausgleich nachträglich geändert werden?
Eine nachträgliche Änderung ist unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich, aber nicht jede Veränderung rechtfertigt ein neues gerichtliches Verfahren. Bedeutung haben können unter anderem das Recht, nach dem die ursprüngliche Entscheidung ergangen ist, und spätere wesentliche Veränderungen der maßgeblichen Anrechte. Auch gesetzliche Entwicklungen wie die Mütterrenten können je nach Fall relevant sein. Der Tod eines geschiedenen Ehepartners führt ebenfalls nicht automatisch zur vollständigen Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs. Zur Einordnung einer Anfrage sind die frühere gerichtliche Entscheidung, Informationen zu den Versorgungsträgern und aktuelle Auskünfte hilfreich. Welches Verfahren überhaupt in Betracht kommt, bedarf einer individuellen Prüfung.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Bernd Stege Versorgungsausgleich

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwaltskanzlei-freie-hansestadt-bremen.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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