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Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Christian Knüpling ist seit 2010 als Rechtsanwalt und seit 2013 als Fachanwalt für Strafrecht tätig. Seine Kanzlei befindet sich Am Wall 128 - 134 in Bremen. Er verteidigt hauptsächlich Menschen aus Bremen und Norddeutschland, übernimmt bei besonderen Fällen aber auch bundesweit Mandate. Zum Mandantenkreis gehören auch Jugendliche und Heranwachsende. Seine Tätigkeit umfasst allgemeines Strafrecht, Betäubungsmittelrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten. Als besondere Schwerpunkte nennt er Sexualstrafrecht, Verkehrsdelikte und Online-Kriminalität. Die Begleitung reicht vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zu Berufung und Revision. Nach der Beauftragung fordert er die Akten an, prüft sie und entwickelt eine auf den Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Mandanten werden regelmäßig über den Verfahrensstand informiert. Das erste Kennenlernen ist unverbindlich und findet meist telefonisch statt. Knüpling arbeitet digital und kommuniziert per Telefon, E-Mail sowie bei Bedarf per Videokonferenz. Die Beratung erfolgt auf Deutsch und Französisch. Für die weitere Vertretung vereinbart er Pauschalen. In Notfällen ist er über seine Handynummer rund um die Uhr erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: xn--rechtsanwalt-knpling-3ec.de, xn--rechtsanwalt-knpling-3ec.de
Beratung in Bremen – Einordnung der Redaktion
Christian Knüpling ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Bremen. Seine Kanzlei befindet sich Am Wall 128–134 in 28195 Bremen. Er ist seit 2010 als Rechtsanwalt und seit 2013 als Fachanwalt für Strafrecht tätig. Das Strafrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils; hinzu kommt das Verkehrsrecht. Knüpling verteidigt hauptsächlich Menschen aus Bremen und Norddeutschland und übernimmt in besonderen Fällen auch bundesweit Mandate. Zu seinem Mandantenkreis gehören Erwachsene ebenso wie Jugendliche und Heranwachsende. Die Beratung erfolgt auf Deutsch und Französisch. Seine strafrechtliche Tätigkeit umfasst das allgemeine Strafrecht, das Betäubungsmittelrecht, das Sexualstrafrecht und das Jugendstrafrecht. Besondere Schwerpunkte nennt er im Sexualstrafrecht, bei Verkehrsdelikten und bei Online-Kriminalität. Typische Anlässe für eine Anfrage sind etwa ein strafrechtlicher Vorwurf, eine polizeiliche Vorladung oder die Zustellung einer Anklage. Bei Vorwürfen im Zusammenhang mit digitalen Vorgängen können elektronische Nachrichten, Nutzerkonten und andere digitale Beweismittel eine Rolle spielen. Im Jugendstrafrecht stehen neben der Klärung des Tatvorwurfs auch die besonderen gesetzlichen Rahmenbedingungen für junge Beschuldigte im Mittelpunkt. Im Verkehrsrecht liegt nach der beschriebenen Tätigkeit ein Bezug zum Verkehrsstrafrecht und zu Ordnungswidrigkeiten vor. Hierzu gehören allgemein beispielsweise Vorwürfe wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Alkohol im Straßenverkehr oder Geschwindigkeitsverstößen. Je nach Sachverhalt können neben einer Geldbuße oder strafrechtlichen Sanktion auch ein Fahrverbot oder Fragen zur Fahrerlaubnis relevant werden. Welche Verfahrensart vorliegt und welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab. Eine erste Einordnung dient deshalb auch dazu, Gegenstand und Stand des Verfahrens voneinander abzugrenzen. Die Kanzlei am Wall liegt im innerstädtischen Bereich von Bremen-Mitte. Für Ratsuchende aus Schwachhausen, der Neustadt, Findorff oder Vegesack ist damit eine Anlaufstelle in der Bremer Innenstadt benannt. Zu den für strafrechtliche Verfahren bedeutsamen Gerichten am Standort zählen das Amtsgericht Bremen, das Landgericht Bremen und das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen. Die Zuständigkeit richtet sich unter anderem nach Tatvorwurf und Verfahrensstadium. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; die konkrete Verbindung sollte anhand der Kanzleianschrift geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Das erste Kennenlernen ist unverbindlich und findet meist telefonisch statt. Nach der Beauftragung fordert Knüpling die Akten an, prüft sie und entwickelt eine fallbezogene Verteidigungsstrategie. Seine Begleitung reicht vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zu Berufung und Revision. Über den Verfahrensstand informiert er regelmäßig. Die digitale Arbeitsweise ermöglicht den Austausch per Telefon und E-Mail sowie bei Bedarf per Videokonferenz.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bremen
- Amtsgericht Bremen
- Landgericht Bremen
- Arbeitsgericht Bremen
- Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Die Kanzlei Knüpling befindet sich Am Wall 128–134 im innerstädtischen Bereich von Bremen-Mitte. Der Standort ist damit der Bremer Innenstadt zugeordnet und kann auch für Ratsuchende aus Schwachhausen, Neustadt, Findorff oder Vegesack als Anlaufstelle dienen. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw infrage. Welche Verbindung geeignet ist und welche Möglichkeiten zum Abstellen eines Fahrzeugs bestehen, sollte vor einem Besuch anhand der aktuellen örtlichen Informationen geprüft werden. Eine konkrete Haltestelle oder Parkmöglichkeit ist in den vorliegenden Angaben nicht benannt. Da das erste Kennenlernen meist telefonisch erfolgt und bei Bedarf Videokonferenzen möglich sind, setzt die erste Kontaktaufnahme keinen Besuch am Kanzleisitz voraus. Für den strafrechtlichen Hauptschwerpunkt sind insbesondere das Amtsgericht Bremen und das Landgericht Bremen relevant. Am Amtsgericht werden zahlreiche Strafverfahren vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht geführt; außerdem werden dort bei entsprechender Zuständigkeit Einsprüche gegen Bußgeldbescheide verhandelt. Das betrifft etwa Verkehrsordnungswidrigkeiten. Das Landgericht verhandelt bestimmte schwerwiegende Strafvorwürfe in erster Instanz und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Für Jugendliche und Heranwachsende bestehen besondere jugendgerichtliche Zuständigkeiten. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen befasst sich unter anderem mit bestimmten Revisionen und Rechtsbeschwerden, auch im Ordnungswidrigkeitenrecht. Nicht jedes Rechtsmittel führt daher zum selben Gericht. Maßgeblich sind Verfahrensart, Ausgangsentscheidung und gesetzliche Zuständigkeitsregeln. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Bremen ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und gehört nicht zu den typischen Gerichten der hier beschriebenen strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Tätigkeit.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Das erste Gespräch ist unverbindlich und kostenlos und findet in der Regel telefonisch statt. Dabei wird die Situation besprochen und eine erste Einschätzung gegeben. In den meisten Fällen ist bereits im Erstgespräch eine verbindliche Einschätzung zu den voraussichtlichen Kosten der weiteren Tätigkeit möglich.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Das erste Gespräch ist unverbindlich und kostenlos und findet in der Regel telefonisch statt. Dabei wird die Situation besprochen und eine erste Einschätzung gegeben. In den meisten Fällen ist bereits im Erstgespräch eine verbindliche Einschätzung zu den voraussichtlichen Kosten der weiteren Tätigkeit möglich.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben und Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafverfahrens hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Tatvorwurf, die zuständige Behörde und der bisherige Verfahrensstand von Bedeutung. Hilfreich können vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht sein, etwa eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift. Auch das Aktenzeichen und bereits mitgeteilte Termine erleichtern die Zuordnung. Eine kurze, sachliche Übersicht genügt häufig als Ausgangspunkt. Umfangreiche oder besonders sensible Unterlagen sollten erst nach Abstimmung über einen geeigneten Übermittlungsweg versandt werden. Welche weiteren Informationen erforderlich sind, klärt sich anhand des jeweiligen Verfahrens.
- Was unterscheidet eine Verkehrsordnungswidrigkeit von einer Verkehrsstraftat?
- Verkehrsordnungswidrigkeiten betreffen beispielsweise viele Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße und werden regelmäßig zunächst durch eine Bußgeldbehörde bearbeitet. Verkehrsstraftaten sind dagegen strafrechtliche Vorwürfe, etwa wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder Trunkenheit im Verkehr. Hier ermittelt grundsätzlich die Staatsanwaltschaft unter Mitwirkung der Polizei. Die möglichen Folgen und Verfahrensabläufe unterscheiden sich. Ein Fahrverbot kann sowohl bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten als auch bei Straftaten eine Rolle spielen; die Entziehung der Fahrerlaubnis ist davon zu unterscheiden. Für eine Mandatsanfrage hilft deshalb die genaue Bezeichnung des erhaltenen Schreibens.
- Welche Besonderheiten gelten bei Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende?
- Das Jugendstrafrecht berücksichtigt besonders den Erziehungsgedanken und die persönliche Entwicklung. Als Jugendliche gelten grundsätzlich Personen, die bei der Tat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Heranwachsende sind zu diesem Zeitpunkt 18 bis einschließlich 20 Jahre alt; bei ihnen hängt die Anwendung von Jugendstrafrecht von zusätzlichen gesetzlichen Voraussetzungen ab. Neben dem Tatvorwurf können daher die Lebenssituation und der Entwicklungsstand bedeutsam sein. Auch die Beteiligung der Jugendgerichtshilfe gehört zu den Besonderheiten. Für eine erste Anfrage sind das Alter zur Tatzeit und der aktuelle Verfahrensstand wichtige Ausgangsinformationen.
- Welche Rolle spielen digitale Beweismittel bei Vorwürfen der Online-Kriminalität oder im Sexualstrafrecht?
- Digitale Beweismittel können etwa Nachrichtenverläufe, Bilddateien, Kontodaten oder technische Protokolle umfassen. Ihre Bedeutung hängt davon ab, welchen konkreten Vorwurf die Ermittlungsbehörden prüfen und wie die Daten einer Person oder einem Geschehen zugeordnet werden. Einzelne Ausschnitte erklären nicht immer den gesamten Zusammenhang. Bei sexualstrafrechtlichen Vorwürfen können zudem besonders persönliche Informationen betroffen sein. Für die erste Kontaktaufnahme ist deshalb zunächst eine knappe Beschreibung des Vorwurfs und der vorhandenen behördlichen Schreiben sinnvoll. Ob und auf welchem Weg Dateien übermittelt werden sollen, lässt sich im anschließenden Austausch klären.
- Was bedeuten Akteneinsicht, Berufung und Revision für die Strafverteidigung?
- Die Akteneinsicht ermöglicht der Verteidigung, den dokumentierten Ermittlungsstand und die vorhandenen Beweismittel zu prüfen. Sie bildet damit eine wesentliche Grundlage für die weitere Einordnung des Vorwurfs. Berufung und Revision sind unterschiedliche Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen. Bei einer Berufung kann innerhalb ihres Umfangs erneut über Tatsachen und Rechtsfragen verhandelt werden. Die Revision dient dagegen der Überprüfung auf Rechtsfehler und ist keine vollständige neue Tatsachenverhandlung. Welches Rechtsmittel eröffnet ist, hängt insbesondere von der angegriffenen Entscheidung ab. Da gesetzliche Fristen gelten, ist das Zustellungsdatum bei einer Anfrage eine wichtige Information.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Christian Knüpling
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- Digitale Beweise vor Gericht: Beweiswert, Verwertbarkeit und rechtssichere Sicherung
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E-Mails, Messenger-Nachrichten, Videoaufnahmen und technische Protokolldaten können in gerichtlichen Auseinandersetzungen erhebliche Bedeutung erlangen. Sie dokumentieren möglicherweise Vertragsverhandlungen, stützen Zahlungsforderungen oder geben Hinweise auf Pflichtverletzungen und Straftaten.
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Strafrecht
Alkoholische Getränke unterliegen in Deutschland keinem einheitlichen Steuerregime. Wer nach den rechtlichen Konsequenzen der „Alkoholsteuer“ fragt, muss zwischen verschiedenen Verbrauchsteuern, der Umsatzsteuer und möglichen Einfuhrabgaben unterscheiden.
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: xn--rechtsanwalt-knpling-3ec.de
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