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- Kanzlei Fatma Sayin
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- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Fatma Sayin ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht mit Kanzleisitz in Bremen. Zu ihren Tätigkeitsbereichen gehören Strafrecht und Staatsschutzverfahren, Familienrecht, Ausländerrecht und Asylrecht sowie allgemeines Zivilrecht und Verkehrsrecht. Sie vertritt und verteidigt Mandanten nicht nur in Bremen, sondern bundesweit. Auf ihrer Webseite beschreibt sie ihre Tätigkeit als Rechtsanwältin mit langjähriger Erfahrung und nennt Kompetenz, Klarheit und persönlichen Einsatz als Merkmale ihrer Arbeit. Für weitere Informationen zu den betreuten Tätigkeitsbereichen bietet sie die direkte Kontaktaufnahme an und verweist auf die weiterführenden Seiten ihrer Webseite. Persönliche Gespräche finden nach Terminvereinbarung statt. Die Kanzlei befindet sich in der Knochenhauerstrasse 18-19 in 28195 Bremen. Sie ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Die angegebenen Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 15:00 Uhr.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Bremen – Einordnung der Redaktion
Fatma Sayin ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht mit Kanzleisitz in der Knochenhauerstrasse 18-19 in 28195 Bremen. Das Strafrecht bildet den Hauptschwerpunkt ihres Profils; ihre Tätigkeit umfasst auch Staatsschutzverfahren. Daneben gehören Verkehrsrecht, Ausländer- und Aufenthaltsrecht einschließlich Asylrecht sowie Familienrecht zu ihren Tätigkeitsbereichen. Die Kanzleibeschreibung nennt außerdem das allgemeine Zivilrecht. Fatma Sayin vertritt und verteidigt Mandantinnen und Mandanten sowohl in Bremen als auch bundesweit. Persönliche Gespräche in ihrer Kanzlei finden nach Terminvereinbarung statt. Im Strafrecht suchen Ratsuchende häufig Orientierung, wenn sie eine Vorladung erhalten haben, mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert sind oder eine Anklage vorliegt. Strafverteidigung umfasst allgemein die Prüfung des Tatvorwurfs, die Auseinandersetzung mit Beweismitteln und die Wahrnehmung prozessualer Rechte. Staatsschutzverfahren betreffen besondere strafrechtliche Vorwürfe, etwa im Zusammenhang mit politisch motivierten Straftaten. Im Verkehrsrecht können dagegen die Folgen eines Unfalls, Schadensersatzforderungen oder Bußgeldvorwürfe im Mittelpunkt stehen. Berührungspunkte zum Strafrecht entstehen beispielsweise bei strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr; daneben können Fragen zur Fahrerlaubnis auftreten. Im Ausländer- und Aufenthaltsrecht geht es typischerweise um Aufenthaltstitel, deren Verlängerung oder den Familiennachzug. Im Asylrecht stehen Schutzbegehren und Entscheidungen der zuständigen Behörden im Vordergrund. Welche Unterlagen und Verfahrensschritte maßgeblich sind, hängt vom jeweiligen Anliegen und Verfahrensstand ab. Familienrechtliche Anfragen betreffen häufig Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Für eine erste Einordnung sind hier insbesondere die familiäre Ausgangslage, vorhandene Vereinbarungen und bereits laufende Verfahren von Bedeutung. Diese Themen können sich überschneiden, etwa wenn familiäre Veränderungen zugleich aufenthaltsrechtliche Fragen aufwerfen. Die Kanzlei liegt in der Bremer Innenstadt im Stadtteil Mitte. Damit besteht ein örtlicher Bezug auch für Ratsuchende aus Schwachhausen, Neustadt, Findorff oder Vegesack. Zu den Gerichten am Standort zählen das Amtsgericht Bremen, das Landgericht Bremen und das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen. Welche gerichtliche Stelle im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach Verfahrensart und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort bereitgestellten Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Hinweise auf vorhandene behördliche oder gerichtliche Schreiben sowie darin genannte Termine erleichtern die erste Zuordnung der Anfrage. Anschließend lassen sich ein Gesprächstermin und die hierfür benötigten Unterlagen abstimmen; die Anfrage allein ist noch keine Bestätigung einer Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bremen
- Amtsgericht Bremen
- Landgericht Bremen
- Arbeitsgericht Bremen
- Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Der Kanzleisitz von Fatma Sayin befindet sich in der Knochenhauerstrasse 18-19 in Bremen-Mitte und damit im innerstädtischen Umfeld. Für Ratsuchende aus Mitte sowie aus Schwachhausen, Neustadt, Findorff und Vegesack ist die Kanzlei ein Anlaufpunkt innerhalb Bremens; ihre Vertretungs- und Verteidigungstätigkeit ist zugleich bundesweit ausgerichtet. Bei der Anreise kommen öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Die konkrete Verbindung, die Verkehrslage und verfügbare Parkmöglichkeiten sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus der Innenstadtlage lässt sich keine bestimmte Fahrzeit ableiten. Persönliche Besprechungen setzen eine Terminvereinbarung voraus. Für den strafrechtlichen Hauptschwerpunkt sind unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Bremen und das Landgericht Bremen relevant. Dort werden Strafsachen abhängig von Delikt, Straferwartung und weiteren Zuständigkeitsregeln verhandelt. Das Landgericht entscheidet außerdem über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen nimmt unter anderem Aufgaben als Rechtsmittelgericht wahr; in gesetzlich bestimmten Staatsschutzsachen kommt auch eine erstinstanzliche Zuständigkeit in Betracht. Nicht jedes Staatsschutzverfahren gehört daher automatisch vor dasselbe Gericht. Familienrechtliche Verfahren, etwa Scheidungen sowie Sorge- und Umgangssachen, werden erstinstanzlich beim zuständigen Amtsgericht als Familiengericht geführt. Beschwerden können zum Oberlandesgericht gelangen. Verkehrsrechtliche Schadensersatzstreitigkeiten gehören je nach Zuständigkeit vor das Amts- oder Landgericht; gerichtliche Bußgeldverfahren regelmäßig vor das Amtsgericht. Aufenthalts- und asylrechtliche Streitigkeiten werden dagegen grundsätzlich von Verwaltungsgerichten behandelt, die in der Standortliste nicht genannt sind. Das ebenfalls aufgeführte Arbeitsgericht Bremen ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und für die hier genannten Schwerpunkte typischerweise nicht die maßgebliche gerichtliche Anlaufstelle.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie einfach einen Termin.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs wichtig?
- Für die erste Einordnung sind vor allem der bezeichnete Tatvorwurf, die ermittelnde Behörde und der aktuelle Verfahrensstand hilfreich. Vorhandene Schreiben wie eine Vorladung, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl enthalten häufig Aktenzeichen und Termine. Auch bereits angesetzte Verhandlungen oder andere erkennbare Fristen sind wichtige Angaben. Eine kurze, sachliche Beschreibung genügt zunächst häufig zur Zuordnung der Anfrage. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und auf welchem Weg sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Eine individuelle Bewertung setzt die Prüfung des konkreten Sachverhalts voraus.
- Geht es im Verkehrsrecht nur um Unfälle oder auch um Bußgelder und Strafverfahren?
- Das Verkehrsrecht umfasst unterschiedliche Verfahrensarten. Nach einem Unfall können zivilrechtliche Ansprüche wegen Sach- oder Personenschäden sowie Fragen zur Haftungsverteilung entstehen. Bei einem Bußgeldvorwurf geht es dagegen um eine Ordnungswidrigkeit und mögliche Folgen wie Geldbuße oder Fahrverbot. Bestimmte Vorgänge im Straßenverkehr können außerdem strafrechtlich verfolgt werden. Davon zu unterscheiden sind verwaltungsrechtliche Fragen zur Fahrerlaubnis. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, ob ein Unfall, ein behördliches Schreiben oder ein strafrechtlicher Vorwurf Anlass der Kontaktaufnahme ist. Mehrere dieser Bereiche können denselben Lebenssachverhalt betreffen.
- Welche Unterlagen helfen bei Fragen zum Aufenthalt oder zu einem Asylverfahren?
- Welche Dokumente relevant sind, richtet sich nach dem Anliegen. Häufig gehören Identitätsdokumente, vorhandene Aufenthaltstitel, Anträge und Schreiben der Ausländerbehörde oder des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge dazu. Beim Familiennachzug können zusätzlich Nachweise zu familiären Beziehungen wichtig sein. Für eine erste Anfrage ist eine zeitliche Übersicht über Anträge, Entscheidungen und deren Zugang hilfreich. Behördliche Bescheide können Fristen enthalten, deren Bedeutung individuell geprüft werden muss. Aufenthaltsrecht und Asylrecht haben unterschiedliche Voraussetzungen und Verfahrenswege; deshalb sollte aus der Anfrage hervorgehen, welche Entscheidung oder welches Ziel im Mittelpunkt steht.
- Können Scheidung, Unterhalt und Fragen zu den Kindern gemeinsam angesprochen werden?
- Diese Anliegen können bei einer ersten familienrechtlichen Anfrage zusammen dargestellt werden, auch wenn sie rechtlich unterschiedliche Gegenstände bilden. Eine Scheidung betrifft die Auflösung der Ehe, Unterhaltsfragen betreffen finanzielle Verpflichtungen und Sorge- oder Umgangsfragen die Verantwortung für beziehungsweise den Kontakt zu Kindern. Hilfreich ist eine Übersicht darüber, welche Punkte bereits geregelt sind und wo Uneinigkeit besteht. Vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Entscheidungen und Angaben zu laufenden Verfahren können die Einordnung unterstützen. Ob Fragen gemeinsam oder in getrennten Verfahren behandelt werden, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln und der jeweiligen Situation.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Fatma Sayin
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4,8 von 5 · 77 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Knochenhauerstrasse 18-19, 28195 Bremen
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- 09:00-13:00 und 14:00-17:00
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaeltin-sayin.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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