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- Anwaltskanzlei Güldner
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Bettina Güldner ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht in Leverkusen. In der Anwaltskanzlei Güldner ist sie vorrangig im Strafrecht und Verkehrsrecht tätig. Ihre strafrechtliche Tätigkeit umfasst auch Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Sexualstrafrecht. Sie unterstützt Beschuldigte, Nebenklägerinnen und Nebenkläger sowie Zeuginnen und Zeugen in allen Phasen des Strafverfahrens. Weitere Schwerpunkte sind die Nebenklage und die Opfervertretung. Dazu gehören die Vorbereitung auf den Verfahrensverlauf und die Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen im Adhäsionsverfahren. Als Zeugenbeistand begleitet sie Vernehmungen und informiert über Rechte und Pflichten. Im Verkehrsrecht übernimmt sie die Unfallabwicklung, klärt Haftungsfragen und führt die Kommunikation mit Versicherungen. Außerdem vertritt sie Mandantinnen und Mandanten in Bußgeldverfahren sowie im Tierrecht, insbesondere bei Schadensfällen und Beißvorfällen mit Hunden. Ihre Arbeitsweise beschreibt sie als persönlich, klar und ehrlich, mit Begleitung vom ersten Gespräch bis zum Verfahrensabschluss. Besuchstermine sollen vorab telefonisch oder per E-Mail abgestimmt werden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-gueldner.de, kanzlei-gueldner.de
Beratung in Leverkusen – Einordnung der Redaktion
Bettina Güldner ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht in Leverkusen. Ihre Anwaltskanzlei Güldner befindet sich in der Kölner Straße 22, 51379 Leverkusen. Die Angaben zu ihren Tätigkeitsfeldern setzen unterschiedliche Akzente: Im Profil werden Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht genannt; die Kanzleibeschreibung stellt dagegen Strafrecht und Verkehrsrecht in den Vordergrund. Für Ratsuchende ist deshalb bei der Kontaktaufnahme eine kurze Benennung des eigenen Anliegens sinnvoll, damit die Übernahme des konkreten Falls geklärt werden kann. Die Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf das Strafrecht. Im Strafrecht begleitet Bettina Güldner Beschuldigte, Nebenklägerinnen und Nebenkläger sowie Zeuginnen und Zeugen in allen Verfahrensphasen. Genannt werden insbesondere Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Sexualstrafrecht. Je nach Rolle im Verfahren stehen unterschiedliche Fragen im Mittelpunkt: der Umgang mit einem Tatvorwurf, die Beteiligung als verletzte Person oder die Vorbereitung auf eine Vernehmung. Zur Nebenklage und Opfervertretung gehört auch die Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen im Adhäsionsverfahren. Als Zeugenbeistand begleitet sie Vernehmungen und erläutert Rechte und Pflichten. Im Verkehrsrecht umfasst ihre Tätigkeit die Unfallabwicklung, Haftungsfragen und die Kommunikation mit Versicherungen. Hinzu kommen Bußgeldverfahren und das Tierrecht, insbesondere Schadensfälle und Beißvorfälle mit Hunden. Typische Anliegen im ebenfalls aufgeführten Arbeitsrecht betreffen Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnisse oder die Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses. Im Familienrecht geht es häufig um Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Welche Bearbeitung im Einzelfall möglich ist, sollte vor einer Mandatserteilung besprochen werden; die bloße Nennung eines Rechtsgebiets beschreibt noch nicht den Umfang eines konkreten Auftrags. Der örtliche Bezug liegt in Leverkusen mit den Stadtteilen Wiesdorf, Opladen und Schlebusch. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Leverkusen genannt, das insbesondere bei bestimmten Strafsachen, Familiensachen und zivilrechtlichen Streitigkeiten Bedeutung haben kann. Für die Anfahrt ist die Kanzleianschrift maßgeblich; eine konkrete Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Pkw-Route sollte vorab geprüft werden. Eine Kontaktaufnahme kann ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de über die dort angegebenen Kontaktwege erfolgen. Hilfreich sind eine knappe Fallschilderung, Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben und Hinweise auf laufende Fristen. Besuchstermine sollen vorab telefonisch oder per E-Mail abgestimmt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leverkusen
Die Anwaltskanzlei Güldner hat ihre Anschrift in der Kölner Straße 22, 51379 Leverkusen. Zum örtlichen Umfeld gehören die genannten Leverkusener Stadtteile Wiesdorf, Opladen und Schlebusch. Die vorliegenden Angaben enthalten keine näheren Informationen zur Verkehrsanbindung oder zu Parkmöglichkeiten unmittelbar an der Kanzlei. Für einen Besuch lassen sich öffentliche Verkehrsmittel oder eine Anfahrt mit dem Pkw anhand der vollständigen Adresse planen. Konkrete Verbindungen, Zugangsmöglichkeiten und die zeitliche Planung sollten vor dem Termin geprüft werden. Eine genaue Einordnung als Innenstadtlage lässt sich aus den Angaben allein nicht ableiten. Besuchstermine sind vorab telefonisch oder per E-Mail abzustimmen. Das genannte Amtsgericht Leverkusen ist für mehrere der aufgeführten Tätigkeitsfelder relevant. In Strafsachen verhandeln Amtsgerichte innerhalb ihrer gesetzlichen Zuständigkeit unter anderem vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht; auch Jugendstrafsachen können dort geführt werden. Nebenklage und Adhäsionsverfahren kommen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im Rahmen eines Strafverfahrens in Betracht. In Familiensachen entscheidet das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts beispielsweise über Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen oder Tierverletzungen können als Zivilsachen vor das Amtsgericht gehören, abhängig insbesondere von Streitwert und örtlicher Zuständigkeit. Bei Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide kann ebenfalls ein Amtsgericht zuständig sein. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Amtsgericht Leverkusen. Welches Gericht konkret zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Vor- und Nachname, E-Mailadresse, Telefonnummer und Nachricht vor.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet Bettina Güldner darum, vor einem Besuch den Termin telefonisch oder per E-Mail mit ihr abzustimmen.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet Bettina Güldner darum, vor einem Besuch den Termin telefonisch oder per E-Mail mit ihr abzustimmen.
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Vor- und Nachname, E-Mailadresse, Telefonnummer und Nachricht vor.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder anderer arbeitsrechtlicher Probleme hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Anlass der Anfrage, der zeitliche Ablauf und das gewünschte Ziel wichtig. Bei einer Kündigung spielen das Kündigungsschreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs eine wesentliche Rolle. Je nach Anliegen können außerdem Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Abmahnungen oder ein Arbeitszeugnis relevant sein. Im Arbeitsrecht bestehen teilweise kurze Fristen, weshalb ein Hinweis auf erhaltene Schreiben bereits in der Anfrage hilfreich ist. Ob das konkrete Anliegen übernommen werden kann und welche Unterlagen benötigt werden, wird bei der Kontaktaufnahme geklärt.
- Was sollte eine erste Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Sorge- und Umgangsfragen enthalten?
- Eine erste Anfrage kann knapp beschreiben, ob es um eine Trennung, eine beabsichtigte Scheidung, finanzielle Fragen oder Regelungen für gemeinsame Kinder geht. Hilfreich sind Angaben dazu, ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft, Schreiben vorliegen oder Vereinbarungen bestehen. Bei Unterhaltsfragen können Informationen über Einkommen und familiäre Verhältnisse bedeutsam werden. Nicht sämtliche persönlichen Einzelheiten müssen schon in einer ersten Nachricht enthalten sein. Welche Unterlagen erforderlich sind und wie vertrauliche Informationen übermittelt werden können, sollte im weiteren Austausch abgestimmt werden.
- Worin unterscheiden sich Strafverteidigung, Nebenklage und Zeugenbeistand?
- Die Strafverteidigung betrifft die Interessen einer beschuldigten oder angeklagten Person. Die Nebenklage ermöglicht bestimmten durch eine Straftat verletzten Personen, sich unter gesetzlichen Voraussetzungen am Strafverfahren zu beteiligen und eigene Verfahrensrechte wahrzunehmen. Ein Zeugenbeistand unterstützt dagegen Zeuginnen und Zeugen insbesondere im Zusammenhang mit einer Vernehmung und ihren Rechten und Pflichten. Entscheidend für eine Anfrage ist deshalb zunächst die eigene Rolle im Verfahren. Hilfreich sind Angaben zum Tatvorwurf beziehungsweise zum Geschehen sowie zu Ladungen, behördlichen Schreiben und bereits angesetzten Terminen.
- Welche Informationen sind bei einem Verkehrsunfall, einem Bußgeldbescheid oder einem Hundebiss relevant?
- Diese Anliegen betreffen unterschiedliche rechtliche Fragen, auch wenn jeweils ein konkretes Ereignis zugrunde liegt. Bei Verkehrsunfällen und Hundebissen stehen häufig Haftung, Schäden und Versicherungsfragen im Mittelpunkt. Hilfreich können vorhandene Fotos, Angaben zu Beteiligten und Zeugen, ärztliche Unterlagen sowie Schriftwechsel mit Versicherungen sein. Bei einem Bußgeldverfahren sind dagegen vor allem der vorgeworfene Verstoß, das behördliche Schreiben und dessen Zustellung wichtig. Eine erste Anfrage sollte das Ereignis zeitlich einordnen und auf laufende Fristen hinweisen. Welche weiteren Nachweise benötigt werden, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Bettina Güldner
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,9 von 5 · 30 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-gueldner.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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