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- Knemeyer | Grabosch | Küpper
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Markus Knemeyer gehört neben Manuela Küpper und Kathryn Grabosch zu den Anwälten der Kanzlei Knemeyer | Grabosch | Küpper in Leverkusen. Die Kanzlei nennt Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Nachbarrecht, Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht und Wohnungseigentumsrecht als ihre Rechtsgebiete. Eine Zuordnung einzelner Fachgebiete zu Markus Knemeyer enthält der vorliegende Quelltext nicht. Nach eigenen Angaben steht die Kanzlei ihren Mandanten seit über 30 Jahren zur Seite. Gemeinsam mit ihnen erarbeitet sie individuelle und ergebnisorientierte Lösungsansätze. Die Beratung orientiert sich dabei an den persönlichen Interessen der Mandanten. Die Kanzlei betont das Vertrauen ihrer Mandantschaft und legt Wert auf Qualität, genaue Arbeit und Verlässlichkeit. Das Büro befindet sich in der Fürstenbergstraße 1 b in Leverkusen-Opladen und ist barrierefrei über einen Aufzug erreichbar. Kontakt ist telefonisch, per E-Mail oder über ein Kontaktformular möglich. Termine finden nur nach Vereinbarung statt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kgk-anwalt.de, kgk-anwalt.de
Beratung in Leverkusen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Markus Knemeyer gehört gemeinsam mit Manuela Küpper und Kathryn Grabosch zur Kanzlei Knemeyer | Grabosch | Küpper in Leverkusen. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und daneben Familienrecht. Das Kanzleibüro befindet sich in der Fürstenbergstraße 1 b im Stadtteil Opladen. Die allgemeine Kanzleibeschreibung führt weitere Rechtsgebiete auf, ordnet diese jedoch nicht einzelnen Anwälten zu. Für eine Anfrage an Markus Knemeyer bilden deshalb die beiden im Profil genannten Gebiete den sachlichen Ausgangspunkt. Bei beiden können persönliche Lebensumstände und wirtschaftliche Fragen eng miteinander verbunden sein. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen und Arbeitszeugnisse. Auch eine Kündigung oder ein angebotener Aufhebungsvertrag kann Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Auseinandersetzung mit vertraglichen Regelungen, dem bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses und den vorhandenen Unterlagen. Je nach Anliegen sind zudem kurze gesetzliche Fristen zu berücksichtigen. Ob eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt von der konkreten Situation ab. Im Familienrecht geht es häufig um Trennung und Scheidung sowie deren persönliche und finanzielle Folgen. Dazu zählen insbesondere Unterhalt, die Aufteilung ehelichen Vermögens und der Versorgungsausgleich. Sind Kinder betroffen, können Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang hinzukommen. Für die rechtliche Einordnung sind unter anderem familiäre Verhältnisse, Einkommensunterlagen und bereits bestehende Vereinbarungen von Bedeutung. Familienrechtliche Anliegen erfordern daher häufig eine geordnete Darstellung der bisherigen Entwicklung und der Punkte, bei denen Klärungsbedarf besteht. Der örtliche Bezug liegt in Leverkusen-Opladen; auch für Ratsuchende aus Wiesdorf oder Schlebusch ist dies der benannte Kanzleistandort. Das Büro ist barrierefrei über einen Aufzug erreichbar. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Leverkusen, dessen Familiengericht bei entsprechender Zuständigkeit familienrechtliche Verfahren führt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können die dort hinterlegten Kontaktangaben genutzt werden. Als Kontaktwege nennt die Kanzlei Telefon, E-Mail und Kontaktformular. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, des betroffenen Rechtsgebiets und etwaiger Fristen erleichtert die erste Zuordnung. Termine finden ausschließlich nach Vereinbarung statt; die Anfrage allein ersetzt noch keine bestätigte Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leverkusen
Die Kanzlei Knemeyer | Grabosch | Küpper hat ihren Sitz in der Fürstenbergstraße 1 b in Leverkusen-Opladen. Damit ist das Büro von Markus Knemeyer innerhalb des Leverkusener Stadtgebiets in Opladen und nicht in den ebenfalls genannten Stadtteilen Wiesdorf oder Schlebusch verortet. Der Zugang zum Büro ist nach den vorliegenden Angaben barrierefrei über einen Aufzug möglich. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Anschrift den Ausgangspunkt für die individuelle Routenplanung. Konkrete Angaben zu Linien, Haltestellen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Da Termine nur nach Vereinbarung stattfinden, lassen sich organisatorische Fragen zur Anreise und zum Zugang im Vorfeld mit der Kanzlei abstimmen. Für den familienrechtlichen Teil des Profils ist das Amtsgericht Leverkusen als örtlicher Gerichtsstandort relevant. Bei entsprechender sachlicher und örtlicher Zuständigkeit werden dort vor dem Familiengericht beispielsweise Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zu Sorge und Umgang geführt. Welches Familiengericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist dagegen die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, werden grundsätzlich vor einem Arbeitsgericht verhandelt. Das Amtsgericht Leverkusen ist für diese typischen arbeitsrechtlichen Verfahren nicht zuständig. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den Standortangaben nicht genannt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, E-Mail, Telefon und Ihrem Anliegen vor.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei lädt zur unverbindlichen Kontaktaufnahme ein, damit sie sich zur Beratung zurückmelden kann. Termine finden nur nach Vereinbarung statt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei lädt zur unverbindlichen Kontaktaufnahme ein, damit sie sich zur Beratung zurückmelden kann. Termine finden nur nach Vereinbarung statt.
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, E-Mail, Telefon und Ihrem Anliegen vor.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, mögliche Nachträge und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Hinzukommen können Gehaltsabrechnungen, einschlägige Korrespondenz und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Bei einer Kündigung ist insbesondere wichtig, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist, weil gesetzliche Fristen eine Rolle spielen können. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom Streitpunkt ab. Eine Kontaktanfrage sollte erkennbare Fristen nennen; sie bedeutet für sich genommen noch nicht, dass eine Vertretung übernommen oder eine Frist gewahrt wird.
- Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Kündigung aus arbeitsrechtlicher Sicht?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und gegebenenfalls eine Abfindung geregelt werden. Beide Formen können unterschiedliche rechtliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Bei einer anwaltlichen Prüfung sind deshalb nicht nur einzelne Formulierungen, sondern auch die zeitlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen relevant. Für eine Anfrage ist hilfreich anzugeben, ob bereits etwas unterschrieben wurde oder lediglich ein Vertragsentwurf vorliegt.
- Welche Themen können bei einer Trennung neben der Scheidung zu klären sein?
- Trennung und Scheidung betreffen häufig mehrere rechtlich eigenständige Fragen. Dazu gehören möglicher Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Haushaltsgegenstände und vermögensrechtliche Folgen. Bei gemeinsamen Kindern können Betreuung, Umgang und elterliche Sorge hinzukommen. Im Scheidungsverfahren spielt außerdem regelmäßig der Versorgungsausgleich eine Rolle, der während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte betrifft. Nicht alle Fragen werden automatisch gemeinsam entschieden. Für eine erste Anfrage hilft daher eine Übersicht, welche Punkte bereits einvernehmlich geregelt sind und wo noch unterschiedliche Vorstellungen bestehen. Bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Beschlüsse können ebenfalls wichtig sein.
- Ist bei Fragen zu Unterhalt, Sorge oder Umgang immer ein gerichtliches Verfahren erforderlich?
- Nicht jede familienrechtliche Meinungsverschiedenheit muss gerichtlich geklärt werden. Je nach Gegenstand und Situation kommen außergerichtliche Absprachen, anwaltlich begleitete Verhandlungen oder unterstützende Beratungsangebote in Betracht. Bei Fragen zu Kindern kann auch das Jugendamt eine Anlaufstelle sein. Ob eine Vereinbarung bestimmte Formvorgaben erfüllen sollte oder eine gerichtliche Entscheidung benötigt wird, hängt vom jeweiligen Thema ab. Sorge, Umgang und Unterhalt sind rechtlich zu unterscheiden. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb das konkrete Anliegen, vorhandene Regelungen und bereits laufende Verfahren wichtige Informationen. Bei gerichtlichen Familiensachen richtet sich die Zuständigkeit nach gesetzlichen Kriterien.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Markus Knemeyer
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,8 von 5 · 16 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Fürstenbergstraße 1 b, 51379 Leverkusen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kgk-anwalt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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