Veröffentlichtes Profil

Kathryn Grabosch

Kathryn Grabosch – Kanzlei Knemeyer | Grabosch | Küpper in Leverkusen

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Knemeyer | Grabosch | Küpper

Fürstenbergstraße 1 b, 51379 Leverkusen

Telefon: +49 2171 36339-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Knemeyer | Grabosch | Küpper
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Kathryn Grabosch gehört zum Anwaltsteam der Kanzlei Knemeyer | Grabosch | Küpper in Leverkusen. Die Kanzlei nennt Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Nachbarrecht, Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht und Wohnungseigentumsrecht als ihre Rechtsgebiete. Welche dieser Gebiete Kathryn Grabosch persönlich bearbeitet, wird in den vorliegenden Seiteninhalten nicht näher zugeordnet. Die Kanzlei steht ihren Mandanten nach eigenen Angaben seit über 30 Jahren zur Seite. Gemeinsam mit ihnen erarbeitet sie individuelle und ergebnisorientierte Lösungsansätze und richtet die Beratung an den persönlichen Interessen der Mandanten aus. Angaben zu bestimmten Mandantengruppen enthalten die Seiten nicht. Als Grundlage ihrer Arbeit betont die Kanzlei das Vertrauen der Mandantschaft sowie Qualität, genaue Arbeit und Verlässlichkeit. Das Büro befindet sich in der Fürstenbergstraße in Leverkusen-Opladen und ist barrierefrei über einen Aufzug erreichbar. Kontakt ist telefonisch, per E-Mail oder über ein Kontaktformular möglich. Termine finden nur nach Vereinbarung statt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kgk-anwalt.de, kgk-anwalt.de

Beratung in Leverkusen – Einordnung der Redaktion

Kathryn Grabosch gehört zum Anwaltsteam der Kanzlei Knemeyer | Grabosch | Küpper in Leverkusen. Ihr Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet auf. Die Kanzlei selbst nennt ein breiteres Spektrum rechtlicher Tätigkeitsfelder; eine persönliche Zuordnung dieser weiteren Bereiche zu Kathryn Grabosch geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Das Büro liegt in der Fürstenbergstraße 1 b in Leverkusen-Opladen. Die Kanzlei besteht nach eigenen Angaben seit über 30 Jahren und beschreibt Vertrauen, genaue Arbeit und Verlässlichkeit als Grundlagen ihrer Tätigkeit. Im Arbeitsrecht stehen Fragen rund um die Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder ein Arbeitszeugnis. Auch Abmahnungen, Kündigungen und angebotene Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Kontaktaufnahme sein. Für die rechtliche Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und der bisherige Schriftverkehr wichtig. Bei manchen arbeitsrechtlichen Anliegen spielen kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle. Eine erste Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, worum es geht und ob bereits ein Schreiben mit einem konkreten Datum vorliegt. Das Familienrecht betrifft insbesondere die rechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung sowie Fragen zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Hinter solchen Anliegen stehen häufig sowohl persönliche Veränderungen als auch organisatorische und wirtschaftliche Fragen. Eine anwaltliche Prüfung kann helfen, die einzelnen Themen voneinander abzugrenzen und den Informationsbedarf zu klären. Je nach Fragestellung können etwa Angaben zur familiären Situation, zu Einkommen oder zu bestehenden Vereinbarungen von Bedeutung sein. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und welche Schritte in Betracht kommen, hängt vom Einzelfall ab. Der Standort Opladen ist auch für Ratsuchende aus anderen Leverkusener Stadtteilen wie Wiesdorf und Schlebusch ein örtlicher Anknüpfungspunkt. Das Büro ist barrierefrei über einen Aufzug erreichbar; Termine finden ausschließlich nach Vereinbarung statt. In Familiensachen kommt bei entsprechender Zuständigkeit das Amtsgericht Leverkusen als Familiengericht in Betracht, während arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte gehören. Wer über Anwalt-Seiten.de eine Kontaktaufnahme vorbereitet, kann die Profilangaben zur Orientierung nutzen und das Anliegen anschließend telefonisch, per E-Mail oder über ein Kontaktformular übermitteln. Eine knappe Schilderung, Kontaktdaten und Hinweise auf zeitliche Dringlichkeit erleichtern die Abstimmung. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist, wird im anschließenden Austausch geklärt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leverkusen

Die Kanzlei Knemeyer | Grabosch | Küpper hat ihre Anschrift in der Fürstenbergstraße 1 b, 51379 Leverkusen, im Stadtteil Opladen. Damit liegt der örtliche Bezug des Profils von Kathryn Grabosch innerhalb des Leverkusener Stadtgebiets; Wiesdorf und Schlebusch sind weitere genannte Stadtteile. Eine unmittelbare Innenstadtlage oder bestimmte Verkehrsverbindungen sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich daher eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Konkrete Aussagen zu Haltestellen, Fahrzeiten oder Parkmöglichkeiten lassen sich aus den Angaben nicht ableiten. Belegt ist dagegen, dass das Büro barrierefrei über einen Aufzug zugänglich ist. Da Termine nur nach Vereinbarung stattfinden, sollte der Besuch vorab abgestimmt werden. Für den familienrechtlichen Bereich ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Leverkusen von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Versorgungsausgleich, Unterhaltsfragen sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob das Amtsgericht Leverkusen im jeweiligen Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach der Kanzleianschrift. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist die Abgrenzung zur Arbeitsgerichtsbarkeit wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Das Amtsgericht Leverkusen ist für solche arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht zuständig. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Standortangaben nicht genannt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Name, E-Mail, Telefon und das Anliegen ab.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei lädt zur unverbindlichen Kontaktaufnahme ein, damit sie sich zur Beratung zurückmelden kann. Termine finden nur nach Vereinbarung statt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei lädt zur unverbindlichen Kontaktaufnahme ein, damit sie sich zur Beratung zurückmelden kann. Termine finden nur nach Vereinbarung statt.

Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Name, E-Mail, Telefon und das Anliegen ab.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Ergänzend können einschlägige E-Mails, Entgeltabrechnungen oder eine kurze zeitliche Übersicht wichtig sein. Bei einer Kündigung ist insbesondere von Bedeutung, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist, da gesetzliche Fristen eine Rolle spielen können. Welche Dokumente im Einzelnen gebraucht werden, hängt vom Anliegen ab. Vor der Übermittlung umfangreicher oder sensibler Unterlagen lässt sich zunächst der geeignete Übermittlungsweg abstimmen.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und weitere Folgen geregelt werden. Beide Formen können unterschiedliche rechtliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen haben. Für eine allgemeine Orientierung sind deshalb nicht nur einzelne Formulierungen, sondern auch die Gesamtsituation und der zeitliche Ablauf relevant. Ob eine angebotene Vereinbarung im konkreten Fall angemessen ist, erfordert eine individuelle Prüfung.
Welche Themen können bei einer Trennung familienrechtlich wichtig werden?
Eine Trennung kann mehrere rechtlich eigenständige Fragen auslösen. Dazu gehören die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die wirtschaftliche Absicherung und mögliche Unterhaltsansprüche. Bei gemeinsamen Kindern können außerdem die Betreuung, der Umgang und die Ausübung der elterlichen Sorge relevant werden. Eine spätere Scheidung bringt gegebenenfalls weitere Themen wie den Versorgungsausgleich oder vermögensrechtliche Fragen mit sich. Nicht alles muss zwangsläufig in einem einzigen Verfahren behandelt werden. Für eine erste Anfrage hilft eine Übersicht darüber, welche Punkte bereits geklärt sind und wo noch unterschiedliche Vorstellungen bestehen.
Ist für familienrechtliche und arbeitsrechtliche Streitigkeiten dasselbe Gericht zuständig?
Nein, diese Rechtsgebiete gehören grundsätzlich zu unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten beziehungsweise Zuständigkeitsbereichen. Familiensachen werden von den Familiengerichten als Abteilungen der Amtsgerichte bearbeitet. Dazu zählen etwa Scheidungs-, Unterhalts- sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Am Standort ist das Amtsgericht Leverkusen genannt; seine örtliche Zuständigkeit muss für das jeweilige Verfahren gesondert feststehen. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über das Arbeitsverhältnis gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Regeln und den Umständen des Falls ab, nicht vom gewählten Kanzleistandort.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Kathryn Grabosch

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,3 von 5 · 32 Bewertungen

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Fürstenbergstraße 1 b, 51379 Leverkusen

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kgk-anwalt.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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