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- Kanzlei Beisicht & Dr. Schlaeper
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Kanzlei Beisicht & Dr. Schlaeper befindet sich in der Gartenstr. 3 in Leverkusen-Opladen. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht und Zivilrecht. Die Kanzlei berät ihre Mandanten, gibt Entscheidungshilfen und vertritt deren Interessen vor Gericht. Nach ihren Angaben übernimmt sie auch die Vertretung in anderen Rechtsfragen sowie auf Basis von Prozesskostenhilfe. Die Tätigkeit richtet sich an Mandanten im Rheinland und bundesweit. Die Anwälte nehmen sich der Fragen und Angelegenheiten ihrer Mandanten an und decken durch unterschiedliche Schwerpunkte ein breites Spektrum an Rechtsgebieten ab. Zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular auf der Webseite zur Verfügung. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr. Die Kontaktseite nennt die Anschrift und die telefonischen Kontaktmöglichkeiten der Kanzlei.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-beisicht.de, kanzlei-beisicht.de
Beratung in Leverkusen – Einordnung der Redaktion
Beisicht M. ist im Profil der Kanzlei Beisicht & Dr. Schlaeper mit dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht verzeichnet. Die Kanzlei befindet sich in der Gartenstr. 3 in 51379 Leverkusen-Opladen. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ratsuchende können dabei eine Einordnung ihrer Unterlagen und der rechtlichen Rahmenbedingungen benötigen. Auch die Bedeutung eines Arbeitszeugnisses oder die Folgen einer angebotenen Aufhebungsvereinbarung können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Die Kanzleibeschreibung nennt neben dem Arbeitsrecht auch Familienrecht, Strafrecht und Zivilrecht als Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei. Diese Angaben sind von dem im persönlichen Profil ausgewiesenen Hauptschwerpunkt zu unterscheiden. Im Familienrecht geht es beispielsweise um Trennung, Scheidung, Unterhalt und elterliche Sorge. Strafrechtliche Anliegen können durch eine Vorladung oder einen Tatvorwurf entstehen. Zum Zivilrecht gehören unter anderem Streitigkeiten über Verträge, Forderungen und Schadensersatz. Nach ihrer Beschreibung berät die Kanzlei, gibt Entscheidungshilfen und vertritt Interessen vor Gericht. Sie nennt außerdem die Übernahme anderer Rechtsfragen sowie eine Vertretung auf Basis von Prozesskostenhilfe; deren Voraussetzungen sind jeweils gesondert zu prüfen. Der örtliche Bezug liegt in Leverkusen-Opladen, nicht in den ebenfalls genannten Stadtteilen Wiesdorf oder Schlebusch. Die Kanzlei richtet ihre Tätigkeit nach eigenen Angaben an Mandantschaft im Rheinland und bundesweit. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Leverkusen genannt. Dieses kommt insbesondere für Familiensachen sowie bestimmte zivilrechtliche und strafrechtliche Verfahren in Betracht. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis werden hingegen grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Welche gerichtliche Stelle zuständig ist, hängt vom konkreten Anliegen ab und ergibt sich nicht allein aus der Kanzleianschrift. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann das Profil als Ausgangspunkt dienen, um die Angaben zum Schwerpunkt und die Kontaktmöglichkeiten der Kanzlei heranzuziehen. Belegt sind Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular auf der Kanzleiwebseite. Eine Anfrage lässt sich allgemein durch eine kurze Darstellung des Anliegens und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben oder laufende Fristen vorbereiten. Welche Unterlagen benötigt werden und ob ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Als Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr angegeben.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leverkusen
Die Kanzlei Beisicht & Dr. Schlaeper hat ihren Sitz in der Gartenstr. 3 in Leverkusen-Opladen. Damit ist das Profil innerhalb des Leverkusener Stadtgebiets konkret Opladen zugeordnet; Wiesdorf und Schlebusch sind weitere genannte Stadtteile, aber keine belegten Kanzleistandorte. Für die Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist die vollständige Anschrift der verlässliche Bezugspunkt. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Linien, Parkmöglichkeiten oder einer besonderen Innenstadtlage liegen nicht vor. Verbindungen, Verkehrsbedingungen und Möglichkeiten zum Abstellen eines Fahrzeugs sollten deshalb vor einem Termin anhand aktueller Informationen geprüft werden. Für den persönlichen Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung zur ordentlichen Gerichtsbarkeit wichtig: Das genannte Amtsgericht Leverkusen ist grundsätzlich nicht das Gericht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Kündigungsschutzverfahren, Auseinandersetzungen über Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht wird in den Profilangaben nicht benannt. Die örtliche Zuständigkeit kann unter anderem durch den Arbeitsort oder den Sitz der beklagten Partei bestimmt werden. Bezüge zum Amtsgericht Leverkusen ergeben sich dagegen aus den weiteren Schwerpunkten der Kanzlei. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit Familiensachen wie Scheidung, Unterhalt oder Sorgeangelegenheiten sowie zivilrechtliche Streitigkeiten, etwa über Forderungen und Verträge, geführt. Auch bestimmte Strafverfahren fallen in die Zuständigkeit eines Amtsgerichts. Maßgeblich sind jeweils Verfahrensart, sachliche Zuständigkeit und örtlicher Bezug; nicht jede Angelegenheit aus Leverkusen wird daher automatisch dort verhandelt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse, Telefon/Fax und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse, Telefon/Fax und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zum Arbeitsrecht hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen hilfreich. Je nach Anliegen kommen Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, Abmahnungen, Kündigungsschreiben oder ein Arbeitszeugnis hinzu. Auch ein kurzer zeitlicher Überblick kann das Verständnis erleichtern: Was ist geschehen, wann wurden Schreiben übergeben und welche Reaktion gab es bereits? Bei Kündigungen und anderen fristgebundenen Vorgängen können genaue Daten besonders wichtig sein. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, wird im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt.
- Worin unterscheiden sich Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abmahnung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Eine Abmahnung beanstandet ein bestimmtes Verhalten und verbindet dies typischerweise mit einem Hinweis auf mögliche Konsequenzen bei einer Wiederholung. Die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen unterscheiden sich erheblich. Bei einer Prüfung können unter anderem der Inhalt der Dokumente, ihr Zugang und der bisherige Verlauf des Arbeitsverhältnisses eine Rolle spielen. Auch Fristen oder sozialrechtliche Auswirkungen können relevant werden.
- Wird ein arbeitsrechtlicher Streit vor dem Amtsgericht Leverkusen geführt?
- Für typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig, nicht das Amtsgericht Leverkusen. Dazu zählen beispielsweise Kündigungsschutzklagen, Zahlungsansprüche auf Arbeitsentgelt und Auseinandersetzungen über Zeugnisse. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt von den Umständen ab, etwa vom Arbeitsort oder dem Sitz der beklagten Partei. In erster Instanz beginnt ein arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren regelmäßig mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Beilegung des Streits erörtert wird. Nicht jeder Konflikt muss jedoch gerichtlich ausgetragen werden.
- Kann bei einem arbeitsrechtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe in Betracht kommen?
- Prozesskostenhilfe kann auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren in Betracht kommen. Entscheidend sind unter anderem die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die hinreichenden Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung. Außerdem darf das Vorgehen nicht mutwillig erscheinen. Über eine Bewilligung entscheidet das Gericht anhand eines Antrags und der erforderlichen Nachweise. Prozesskostenhilfe ist von Beratungshilfe für außergerichtliche Beratung zu unterscheiden. Ob und in welchem Umfang eine Unterstützung möglich ist, lässt sich daher nicht allein aus dem Rechtsgebiet oder der Bereitschaft einer Kanzlei zur Vertretung ableiten.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Beisicht M.
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-beisicht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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