Veröffentlichtes Profil

JUDr. Gunther Wittenstein

JUDr. Gunther Wittenstein – Familienrecht und Verkehrsrecht in Leverkusen

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Rechtsanwaltskanzlei JUDr. Gunther WITTENSTEIN

Overfeldweg 63, 51371 Leverkusen

Telefon: +49 214 50095030

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei JUDr. Gunther WITTENSTEIN
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Rechtsanwaltskanzlei JUDr. Gunther Wittenstein in Leverkusen berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmen. JUDr. Gunther Wittenstein ist Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Im Familienrecht unterstützt er bei Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsansprüchen. Weitere Tätigkeiten betreffen die Hausratsteilung, Vermögensauseinandersetzung sowie den Versorgungs- und Zugewinnausgleich. Im Verkehrsrecht begleitet er die Schadensregulierung nach Unfällen und befasst sich mit Bußgeldbescheiden, drohenden Punkten und Fahrverboten. Auch Rechtsfragen zum Kauf und Verkauf von Gebrauchtwagen und Neufahrzeugen gehören zu seiner Tätigkeit. Im Arbeitsrecht steht die Kanzlei Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Kündigungen, Arbeitsverträgen und arbeitsrechtlichen Konflikten zur Seite. Weitere Schwerpunkte sind Erbrecht, Bußgeld- und Strafrecht sowie Forderungsbeitreibung. Die Webseite nennt außerdem privates Baurecht und Aufenthalt durch Erwerbstätigkeit. Im Erbrecht umfasst das Angebot die Gestaltung von Testamenten, Nachlassregelungen und die Vertretung bei Erbstreitigkeiten. Die Kanzlei bietet individuelle Betreuung, prüft für eine erste Einschätzung die Ausgangslage und bespricht mit den Mandanten das weitere Vorgehen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: wittenstein.law, wittenstein.law

Beratung in Leverkusen – Einordnung der Redaktion

JUDr. Gunther Wittenstein ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Leverkusen. Seine Kanzlei befindet sich am Overfeldweg 63, 51371 Leverkusen, und berät und vertritt Privatpersonen sowie Unternehmen. Im Profil ist das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt ausgewiesen; daneben wird das Familienrecht genannt. Die beiden Bereiche betreffen häufig Veränderungen im beruflichen oder privaten Alltag, bei denen zunächst die Ausgangslage, vorhandene Unterlagen und die Ziele der Beteiligten geordnet werden müssen. Die Kanzleibeschreibung sieht dafür eine erste Einschätzung und die anschließende Besprechung des weiteren Vorgehens vor. Im Arbeitsrecht steht die Kanzlei sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zur Seite. Zu den genannten Themen gehören Kündigungen, Arbeitsverträge und arbeitsrechtliche Konflikte. Hinter solchen Anliegen können beispielsweise Fragen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, zur Bedeutung einzelner Vertragsregelungen oder zu gegenseitigen Pflichten stehen. Für die rechtliche Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, der zeitliche Ablauf und der bisherige Schriftverkehr von Bedeutung. Da in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten kurze Fristen gelten können, spielt auch das Datum des Zugangs wichtiger Erklärungen eine Rolle. Im Familienrecht umfasst die Tätigkeit Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsansprüche. Hinzu kommen Hausratsteilung, Vermögensauseinandersetzung sowie Versorgungs- und Zugewinnausgleich. Mandantinnen und Mandanten begegnen hier unterschiedlichen Fragen: Während beim Umgang und beim Sorgerecht die Belange des Kindes im Mittelpunkt stehen, betreffen Unterhalt und Vermögensausgleich die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung. Der Versorgungsausgleich befasst sich grundsätzlich mit während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechten. Diese Themen können zusammenhängen, müssen aber jeweils anhand ihrer eigenen Voraussetzungen betrachtet werden. Der örtliche Bezug liegt in Leverkusen mit Stadtteilen wie Wiesdorf, Opladen und Schlebusch. Eine Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Leverkusen genannt, dessen Familiengericht für Familiensachen bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit in Betracht kommt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist die konkrete Adresse maßgeblich. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben, Beteiligte benennen und auf laufende Fristen hinweisen. Anschließend lassen sich die benötigten Unterlagen, ein möglicher Gesprächstermin und die Voraussetzungen einer Mandatsübernahme klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Leverkusen

Die Rechtsanwaltskanzlei JUDr. Gunther WITTENSTEIN hat ihren Sitz am Overfeldweg 63 in 51371 Leverkusen. Zum städtischen Umfeld gehören unter anderem Wiesdorf, Opladen und Schlebusch. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich jedoch weder eine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile noch eine belegte Innenstadtlage. Für die Planung eines persönlichen Termins bietet deshalb die vollständige Anschrift den verlässlichen Ausgangspunkt. Die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Anfahrt mit dem Pkw lässt sich anhand aktueller Fahrplan- und Kartendaten prüfen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vorab geklärt werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Leverkusen relevant. Dort werden als Familiengericht bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Auch Versorgungsausgleich und güterrechtliche Auseinandersetzungen können Gegenstand familiengerichtlicher Verfahren sein. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Anknüpfungspunkten des jeweiligen Verfahrens ab; allein der Kanzleisitz entscheidet darüber nicht. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt gilt eine andere gerichtliche Zuordnung: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den Standortangaben nicht benannt. Bei Verkehrsunfallsachen oder Bußgeldverfahren kann wiederum ein Amtsgericht zuständig sein, abhängig von Verfahrensart und Zuständigkeitsregeln.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für eine erste Einschätzung sollen Sie Ihr Anliegen schildern. Das Kontaktformular verlangt Name, E-Mail, Betreff und Nachricht.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für eine erste Einschätzung prüft die Kanzlei die Ausgangslage und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Für eine erste Einschätzung prüft die Kanzlei die Ausgangslage und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Für den Erstkontakt: Für eine erste Einschätzung sollen Sie Ihr Anliegen schildern. Das Kontaktformular verlangt Name, E-Mail, Betreff und Nachricht.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Ergänzend können Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses, zur Tätigkeit und zum bisherigen Verlauf des Konflikts hilfreich sein. Bei Kündigungen gelten häufig kurze gesetzliche Fristen; eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese grundsätzlich nicht. Ob und welche Schritte in Betracht kommen, hängt vom Einzelfall ab. In der Anfrage sollte deshalb deutlich werden, ob bereits eine Kündigung vorliegt oder zunächst eine angekündigte Beendigung besprochen werden soll.
Was sollte bei einer Anfrage zu einem Arbeitsvertrag oder einem Konflikt am Arbeitsplatz beschrieben werden?
Hilfreich ist eine kurze Darstellung, welche Vertragsregelung oder welches Geschehen Anlass der Anfrage ist. Typische Themen sind Arbeitszeit, Vergütung, Aufgabenbereich, Abmahnungen oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Neben dem Vertrag können Nachträge, einschlägige Schreiben und eine zeitliche Übersicht wichtig sein. Auch sollte erkennbar sein, ob die Anfrage von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite kommt. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach der Fragestellung. Vertrauliche Dokumente sollten erst über einen dafür abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden.
Werden bei einer Scheidung Unterhalt, Vermögen und Rentenanrechte automatisch gemeinsam geklärt?
Eine Scheidung kann mit mehreren rechtlich eigenständigen Fragen verbunden sein. Dazu gehören Unterhalt, die Aufteilung von Haushaltsgegenständen, Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich. Nicht alle Streitpunkte werden automatisch im Scheidungsverfahren entschieden. Der Versorgungsausgleich wird grundsätzlich im Zusammenhang mit der Scheidung behandelt, wobei gesetzliche Ausnahmen bestehen. Andere Folgesachen können besondere Anträge voraussetzen. Für eine erste Anfrage ist es hilfreich, offene Themen getrennt aufzulisten und bestehende Vereinbarungen zu erwähnen. So lässt sich klären, welche Fragen einer näheren Prüfung bedürfen.
Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein Kind, etwa Entscheidungen zu seiner Gesundheit, Erziehung und seinem Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern. Eine Trennung bedeutet nicht automatisch, dass eine bestehende gemeinsame Sorge endet. Für beide Bereiche ist das Kindeswohl maßgeblich. Bei einer Anfrage können die bisherige Betreuung, bestehende Absprachen und konkrete Meinungsverschiedenheiten beschrieben werden. Auch vorhandene gerichtliche Entscheidungen sind für die Einordnung wichtig. Welche Regelung im Einzelfall angemessen ist, erfordert eine gesonderte Prüfung.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu JUDr. Gunther Wittenstein

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: wittenstein.law

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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